Steuererklärung für Photovoltaik kann entfallen

#Steuer­befreiung

#Photovoltaik: Einnahmen aus kleinen Anlagen bleiben un­versteuert

Betreiber von kleinen #Photo­voltaik­anlagen müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern

Zum Jahres­wechsel wird es für Betreiber von kleinen Photo­voltaik­anlagen einfacher. Sie müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen nicht mehr versteuern – bis zu einer gewissen Größe.

Die Stromer­zeugung mit Photo­voltaik­anlagen auf dem eigenen Dach ist in Deutschland beliebt – in manchen Bundes­ländern ist sie für Neubauten sogar Pflicht. Allerdings mussten Betreiber solcher Anlagen bislang etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Ausnahme: Sie haben für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche #Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt. Diese Regelung wird nun deutlich vereinfacht.

Befreiung gilt unabhängig vom Alter der Anlage

Denn die# Einnahmen durch Photo­voltaik­anlagen auf oder an Einfamilien­häusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt, teilt der Bund der Steuer­zahler mit. Das gilt für installierte Anlagen mit einer Brutto­leistung von bis zu 30 kW. Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbe­einheit steuerfrei.

Die Steuer­befreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetrieb­nahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuer­zahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Damit wird der Betrieb von Photo­voltaik­anlagen nicht nur durch private Immobilien­besitzer, sondern auch durch Privat­vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungs­unternehmen begünstigt. „Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photo­voltaik­anlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit zum Beispiel auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Photovoltaik_Einnahmen_aus_kleinen_Anlagen_bleiben_unversteuert.d9993.html

Die #Ukraine will heute beantragen, dass #Russland als ständiges Mitglied aus dem #UN-#Sicherheitsrat entfernt wird. Das hatte der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba am Vortag angekündigt.


„Morgen werden wir offiziell unseren Standpunkt darlegen, sagte er am Abend im ukrainischen Fernsehen. „Wir haben eine sehr einfache Frage:

Hat Russland das Recht, ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates zu bleiben und überhaupt in den Vereinten Nationen zu sein?“

„Wir haben eine überzeugende und begründete Antwort: Nein, das hat es nicht“, fügte er hinzu. Laut Kuleba wird die Frage bereits in Diplomatenkreisen diskutiert.

Das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen besteht aus 15 Mitgliedern.

Seine Aufgabe ist es, weltweite Krisen zu bewältigen, etwa durch die Verhängung von #Sanktionen, die Genehmigung von Militäraktionen und die Genehmigung von Änderungen der #UN-#Charta.

Zu den fünf ständigen Mitgliedern mit #Vetorecht gehören neben #Russland die #USA, #Großbritannien, #Frankreich und #China.