Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Verfahren gegen einen Demonstranten eingestellt, der bei Anti-AfD-Protesten Björn Höcke als „Nazi“ bezeichnete. Es handle sich hier nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“, so die Ermittler.
Von Danijel Majić
Das Plakat ist bei Protesten gegen die Alternative für Deutschland (AfD) häufig anzutreffen: In der unteren linke Ecke ist der Fraktionvorsitzende der Thüringer AfD mit erhobenem rechten Arm zu sehen. Darüber prangt der Text: „Björn Höcke ist ein Nazi“. Damit die Botschaft auch optisch ankommt, ist „Nazi“ in braunen Lettern geschrieben.
Genau solch ein Plakat wurde von der Polizei am 7. Mai dieses Jahres in Königstein im Taunus bei Protesten gegen den Landesparteitag der hessischen AfD beschlagnahmt.
Getragen worden war es von einem Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).
Der Mann sah sich kurz darauf Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung ausgesetzt.
Bereits am 12. Juni wurde das Verfahren aber eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Mittlerweile liegt auch die Begründung vor – und die ist interessant.
Formulierungen aus dem Standardvokabular des NS
Nach Auffassung der Ermittler nämlich handelt es sich bei der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ nicht um eine Beleidigung, sondern um „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“, das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, heißt es der Stellungnahme, die dem hr vorliegt.
Dies gelte umso mehr, „vor dem Hintergrund, dass der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“, so die Staatsanwaltschaft weiter.
KurzmeldungProteste zum AfD-Parteitag-Auftakt in Königstein
Kein grundsätzliches Urteil über Höckes Ansichten
Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vertritt also die Ansicht, dass sich Höcke aufgrund seiner Rhetorik gefallen lassen muss, in der politischen Auseinandersetzung als Nazi bezeichnet zu werden.
Die Begründung erinnert an ein ähnlich gelagertes Verfahren in Thüringen von vor vier Jahren. Damals urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Eilverfahren, dass Höcke von Demonstranten in Eisenach als „Faschist“ bezeichnet werden durfte.
Allerdings stellen weder das Thüringer Urteil noch die Einstellung des Verfahrens durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein grundsätzliches Urteil über Höckes politische Ansichten dar.
So untersagte das Hamburger Landgericht im März 2020 dem Berliner FDP-Vorsitzenden Sebastian Czaja die Aussage, Höcke sei „gerichtlich zum Faschisten“ erklärt worden.
Das Urteil beurteile lediglich die Legitimität der Aussage im Kontext einer politischen Auseinandersetzung, hieß es sinngemäß in der Begründung.
Höcke wusste nichts von den Ermittlungen
Höcke selbst war nach Auskunft seines Büroleiters Robert Teske über das Ermittlungsverfahren in Frankfurt nicht informiert und wolle daher keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
Allerdings habe der Thüringer Fraktionsvorsitzende „wiederholt seine Ablehnung jedweden totalitären Systems erklärt“. Den Protest des VVN-BdA werte man als Versuch, „durch provokante Aktionen Aufmerksamkeit und in der Folge offensichtlich finanzielle Mittel zu generieren“.