Volk gegen Verfassungsfeinde – Mehrheit kippt Stimmung gegen AfD!

Ein Beitrag von

Werner Koller

Es wird auf LinkedIn immer wieder argumentiert, dass ein AfD-Verbot in der Bevölkerung keine Mehrheit hätte.

Das ist nach dem letzten Datenstand zumindest zweifelhaft.

Einer am Sonntag durchgeführten INSA-Umfrage zufolge sind aktuell 48% für ein AfD-Verbot.

37% sind dagegen, 15% wissen es nicht. In früheren Umfragen hatte es keine relative Mehrheit dafür gegeben.

35% der Befragten meinen, dass damit der Demokratie geholfen wäre – dagegen befürchten 39% Schäden für die Demokratie. 16% erwarten keine Auswirkungen.

Diese Diskrepanz ist interessant, weil sie auf meines Erachtens mehreren falschen Annahmen beruht:

„Man kann Protest nicht verbieten.“ Korrekt, aber Widerspruch gegen Regierungspolitik lässt sich hierzulande problemlos innerhalb der gesetzlichen Grenzen artikulieren.

Dazu muss niemand Extremisten wählen. Überdies sind AfD-Wähler keine Idioten.

Wer dieser Partei seine Stimme gibt, der weiß in der Regel sehr genau, was sie will und wofür sie steht.

Auch ein imaginierter Opfermythos ist kein Argument, denn den zelebriert die AfD ohnehin.

„Die AfD ist zu groß für ein Verbot.“

Ab welchem Umfragewert steht eine Partei denn über dem Gesetz?

Die KPD hatte zum Zeitpunkt ihres Verbots im Jahr 1956 etwa doppelt so viele Mitglieder wie die AfD heute.

Und es reicht ja nicht hin, dass eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.

Es muss auch praktisch die Gefahr bestehen, dass sie damit Erfolg hat.

Das hat das BVerfG im NPD-Urteil klargestellt. Die NPD war unstrittig verfassungsfeindlich, aber ihr Gefährdungspotential war schlicht zu gering.

Bei der AfD ist das anders.

„Der Staat behandelt rechte und linke Extremisten unterschiedlich.“

Dem würde ich sogar zustimmen, nur ist die Sachlage genau anders herum, als hier unterstellt wird.

Man vergleiche dazu einfach den Umgang mit der RAF und dem NSU.

Der größte Terroranschlag in Deutschland war übrigens das rechtsextrem motivierte Oktoberfest-Attentat von 1982. 13 Personen wurden getötet und 221 verletzt, 68 davon schwer.

„Man muss die gesellschaftlichen Ursachen lösen.“ Ja, aber zuerst muss man den Rechtsverstoß sanktionieren. Gerade diejenigen, die sonst immer den freien Willen und nicht die sozialen Umstände für die Tatmotivation betonen, wollen hier das Argument partout umdrehen.

Man kann begründet gegen ein Verbot sein, aber nicht gegen ein Verbotsverfahren. Sollte sich der Extremismus-Befund gerichtlich bestätigen, halte ich das für unumgänglich.

Wenn die AfD heute (noch) nicht verbotswürdig ist, was müsste denn konkret noch hinzukommen?

Und wer ein Parteienverbot generell ablehnt, der muss erklären, warum es im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen ist und auch bereits zweimal angewandt wurde.

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