Zum Vorlesen
Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Renten-Experte und Steuerspezialist –
1. 陸 Rente: Spürbare Erhöhung und neue Belastungen

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland deutlich. Rentnerinnen und Rentner erhalten 3,74 % mehr Rente – das entspricht bei einer Bruttorente von 1.000 € etwa 37,40 € zusätzlich. Die sogenannte Standardrente (bei 45 Beitragsjahren) erhöht sich um ca. 66,15 € monatlich.
Der neue Rentenwert steigt damit von 39,32 € auf 40,70 € pro Entgeltpunkt.
Doch es gibt auch eine Schattenseite: Im Juli wird einmalig ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag von 4,8 % fällig. Ab August 2025 sinkt der Beitragssatz wieder auf den regulären Wert von 3,6 %.
2. 茶 Soziale Bereiche: Bessere Absicherung für Opfer und Schuldner

Erhöhung der SED-Opferrente
Betroffene der SED-Diktatur erhalten ab dem 1. Juli 400 € monatlich, statt bisher 330 €. Zudem entfällt die Bedürftigkeitsprüfung – die Zahlung erfolgt künftig einkommens- und vermögensunabhängig. Ab 2026 soll eine jährliche Anpassung folgen.
Neue Pfändungsfreigrenzen

Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 gelten für Schuldnerinnen und Schuldner wie folgt:
- 0 Unterhaltspflichten: 1.555,00 €
- 1 Person: 2.140,23 €
- 2 Personen: 2.466,27 €
- 3 Personen: 2.792,31 €
- 4 Personen: 3.118,35 €
- 5 Personen: 3.444,39 €
Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 € monatlich ist das Einkommen vollständig pfändbar.
3. Pflege: Neues Entlastungsbudget – was das für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es für Menschen mit einem Pflegegrad ab Stufe 2 eine wichtige Neuerung: das sogenannte Entlastungsbudget. Es ersetzt bisher getrennte Leistungen und bringt mehr Übersicht und Flexibilität.
Was ändert sich?
Bisher mussten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verschiedene Leistungen beantragen – etwa für:
- Verhinderungspflege (z. B. wenn Angehörige im Urlaub oder krank sind)
- Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
- Entlastungsleistungen (z. B. für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuung)
Diese drei Bausteine werden nun in einem gemeinsamen Topf gebündelt. Ab Juli steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung. Wer diesen Betrag wie nutzt, kann selbst entscheiden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Frau Schneider pflegt ihren Vater, der Pflegegrad 2 hat, zu Hause. Sie erhält dafür Pflegegeld. Nun möchte sie im September eine Woche Urlaub machen.
Für diese Zeit schlägt sie vor, dass ein enger Freund der Familie – Herr Weber – die Pflege übernimmt. Er kennt den Vater gut, ist aber kein ausgebildeter Pfleger.
Gilt das auch als pflegeersetzende Leistung? Ja!
- ✅ Auch nicht professionelle Pflegepersonen, also Freunde, Nachbarn oder Verwandte, können im Rahmen des Entlastungsbudgets bezahlt werden.
- ✅ Voraussetzung: Sie übernehmen tatsächlich pflegerische Aufgaben.
- ✅ Erstattung: Bis zu 474 € jährlich für Pflegegrad 2 bei nicht professionellen Kräften.
- ✅ Zusätzlich sind Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattbar.
- ✅ Bei Einsatz eines Pflegedienstes kann das Budget bis zur vollen Höhe von 3.539 € genutzt werden.
Fazit: Auch wenn Frau Schneider in den Urlaub fährt, kann ihr Vater gut versorgt bleiben – ohne komplizierte Einzelanträge, mit rechtssicherer Kostenerstattung über die Pflegekasse.
4. ⚖️ Betreuung: Verbesserungen für Angehörige und Betreuer

Zwar gibt es zum 1. Juli keine eigene Reform für Berufsbetreuer, doch profitieren private Pflegepersonen indirekt vom neuen Entlastungsbudget. Gesetzliche Betreuer können leichter Auszeiten organisieren oder zusätzliche Unterstützung finanzieren.
5. Steuern: Neue Fristen, mehr Entlastung für Familien

Fristen für Steuererklärung 2024
- Selbstabgabe ohne Beratung: Frist bis 31. Juli 2025
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe: Frist bis 30. April 2026
Kinderfreibetrag und Betreuungskosten
Der Kinderfreibetrag wird auf 6.672 € erhöht. Außerdem können künftig 80 % der Betreuungskosten steuerlich abgesetzt werden – statt bisher nur 66 %.
6. Geld: Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte

Ab Juli 2025 gelten folgende Pflege-Mindestlöhne:
- Pflegehilfskräfte: 16,10 € pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 € pro Stunde
- Pflegefachkräfte: 20,50 € pro Stunde
7. Weitere Themen: Die geplante Aktivrente ab 2026

Die Bundesregierung plant mit der Aktivrente ein neues Modell für Menschen im Ruhestand, die freiwillig weiterarbeiten wollen:
- Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen
- Rückkehr zum früheren Arbeitgeber erlaubt
- Keine Pflicht – nur für Freiwillige
Kritik:
Sozialverbände wie der VdK und das DIW bemängeln, dass die Aktivrente vor allem Gutverdienern nützt. Minijobber und Geringverdiener profitieren kaum. Es droht eine wachsende soziale Spaltung im Alter.
Fazit
Der Juli 2025 bringt spürbare Veränderungen für Millionen Menschen in Deutschland:
- Höhere Renten, aber auch temporär höhere Beiträge
- Entlastung für Familien durch höhere Freibeträge
- 六⚕️ Verbesserte Bedingungen in der Pflege
- 茶 Mehr Schutz für Schuldner
- Und ein Ausblick auf die Aktivrente ab 2026
#Rente2025
#Pflegegeld
#Steueränderung
#Aktivrente
#SozialeGerechtigkeit