Immer wieder ist – meist durch Aktivisten der Rechtspopulisten oder von Stammtisch-Koalition – zu hören, wie Toll Abgeordnete fürstlich bezahlt werden.
Und im zweiten Satz wird dann neidisch auf die Rente geschaut.
Und als Drittes wird dann behauptet, dass die Abgeordneten nicht mal um Bundestag anwesend sind,
Eines vorab: Ich bin kein Abgeordneter und auch mit keinem Abgeordneten verwandt oder verschwägert.
Und ebenfalls vorab: Jeder Bürger hat die Möglichkeit, seinen Beruf selbst auszuwählen. Und wenn die Eltern die Berufswahl festgelegt haben, dann kann jeder später noch selbst entscheiden, was er/sie machen möchte.
Eines geht jedoch nicht! Und das ist #NEID schüren!
So, und jetzt zu den Details. Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Die Mitglieder des Bundestages erhalten eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 10.323,29 Euro (Stand 1. Juli 2022). Für jede Bundestagssitzung, an der ein Bundestagsabgeordneter unentschuldigt fehlt, erfolgt eine Nettokürzung von 200 Euro pro Tag. Entschuldigtes Fehlen ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Abgeordnete in einem Ausschuss ist.
Wie hoch ist die Rente des Bundestagsabgeordneten?
Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird.
Wer also als Abgeordneter in den Bundestag will, muss sich zunächst in der Partei durchgesetzt haben, dann aufgestellt werden und dann gewählt werden.
Sollte der Abgeordnete gewählt sein, muss er sich auch in mehreren Wahlperioden durchgesetzt haben.
Die Masse der Abgeordneten erreicht ca 10- 20 Jahre. Nach 8 Jahren gibt es 20 %, nach 12 Jahren 30 % als Altersversorgung. Und nicht jeder Abgeordnete ist später mit Putin & Co befreundet.
Schaut man in den Plenarsaal, dann sieht man öfters auch leere Sitzplätze. Dies liegt auch daran, dass in den Sitzungswochen auch Fachausschüsse parallel tagen.
Innerhalb der Sitzungswoche finden auch die Fraktionssitzungen statt. Hierbei unterrichten die entsprechenden Fachabgeordneten ihre Kollegen über entsprechende Details zu einem bestimmten Thema. Offene Fragen innerhalb der Fraktion werden erläutert und dann auch entschieden, wie abgestimmt wird, wobei es auch bei bestimmten Bereichen parteiübergreifende Abstimmungen gibt (Beispiele: Organspende, Suizid).
Und einer Nicht-Sitzungswoche sind die Abgeordneten in ihrem Wahlkreis oder in anderen Fachgremien tätig.
Dies hört sich alles sehr interessant an. Doch auch dies wird Alltag.