Hinterbliebenenrente gekürzt? So holen Sie sich trotz Einkommen mehr Geld zurück

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

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Viele Hinterbliebene sind überrascht, wenn ihre Witwen- oder Witwerrente niedriger ausfällt als erwartet.

Der Grund liegt fast immer in der Anrechnung eigenen Einkommens. Doch diese Anrechnung ist komplizierter, als viele glauben, und genau hier verschenken Betroffene oft dauerhaft Geld.

Grundsätzlich gilt: Eigenes Einkommen wird nicht vollständig angerechnet, sondern nur der Teil, der einen gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag orientiert sich an der aktuellen Bezugsgröße der Rentenversicherung und erhöht sich zusätzlich, wenn Kinder berücksichtigt werden, für die ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze führt zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

Entscheidend ist außerdem, welche Einkommensarten angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, eigene Renten sowie bestimmte Versorgungsbezüge. Vor der eigentlichen Anrechnung werden jedoch Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Dadurch liegt das sogenannte anrechenbare Einkommen häufig deutlich unter dem Bruttobetrag.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der maßgebliche Zeitraum. Für die Berechnung wird oft nicht das aktuelle Einkommen herangezogen, sondern das Einkommen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Ändert sich die Einkommenssituation, etwa durch Rentenbeginn, Teilzeit, Wegfall von Einkommen oder neue Rentenarten, kann eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente beantragt werden. Viele Betroffene wissen das nicht und akzeptieren jahrelang unnötige Kürzungen.

Auch einmalige Einnahmen, wie Abfindungen oder Urlaubsabgeltungen, sowie Einkommen aus Minijobs werden unterschiedlich bewertet. Hier entscheidet die korrekte Zuordnung darüber, ob und in welchem Umfang eine Kürzung erfolgt.

Gerade bei Rentenänderungen, insbesondere bei der Hinterbliebenen Versorgung, sollte ein unabhängiger Rentenberater prüfen, inwiefern hier Möglichkeiten bestehen, bei einer Witwenrenten Kürzung trotzdem eine höhere Witwenrente zu erhalten. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig.

Werner Hoffmann.

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Grün. Gas. Stille – das neue Fahrgefühl bei einem Elektrofahrzeug

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Vor ein paar Tagen stand ich an einer zweispurigen Straße links an einer roten Ampel. Hinter mir zunächst ein Motorradfahrer, der sich dann entschied, auf die rechte Spur zu wechseln. Beide standen wir an der Ampel, wohl wissend, dass sich die zwei Spuren nach rund 200 Metern zu einer vereinen würden.

Der Motorradfahrer ließ seinen Motor aufheulen. Dieses sonore „Hör mich an, gleich geht’s los!“, das man nur zu gut kennt. Drehzahl hoch, Kupplung bereit, volle Aufmerksamkeit.

Normalerweise verhalte ich mich defensiv. Kein Wettkampf, kein Kräftemessen. Aber in diesem Moment kam das Kind im Manne durch. Ganz kurz. Ganz leise. Und dann: Jetzt.

Als die Ampel auf Grün schaltete, trat ich mit meinem Audi Q8 55 e-tron einmal bewusst aufs Pedal. Über 400 PS – aber ohne Drama. Kein Motorengebrüll, kein Krachen. Nur ein sanftes Surren, etwas Windgeräusch und gleichmäßiger Vortrieb. Als der Motorradfahrer richtig loslegte, war ich bereits etwa 50 Meter weiter.

Der Grund dafür liegt nicht in Mut oder Reaktionsschnelligkeit, sondern in der Physik des Antriebs. Ein Elektromotor stellt sein maximales Drehmoment sofort bereit – ab der ersten Umdrehung. Es gibt kein Hochdrehen, kein Schalten, keinen Kraftverlust durch Kupplung oder Getriebe. Die Leistung liegt unmittelbar an den Rädern an.

Ein Verbrenner – egal ob Auto oder Motorrad – muss dagegen erst Drehzahl aufbauen. Die Kraft entsteht verzögert, wird über mehrere mechanische Komponenten übertragen und geht dabei teilweise verloren. Was laut klingt und spektakulär wirkt, ist technisch oft langsamer.

Wichtig an dieser Stelle:
Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Verkehrsgefährdung. Die Situation spielte sich bei freier Straße ab, alle Verkehrsregeln wurden eingehalten und selbstverständlich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten. Es ging nicht um ein Rennen, sondern um einen normalen Ampelstart – und um ein Fahrgefühl.

Das Schönste daran war die Ruhe. Kein Reifenquietschen, kein hektisches Hochschalten, kein Lärm. Nur dieses fast schon höfliche Davongleiten. Souverän. Kontrolliert.

Ich stelle mir vor, wie der Motorradfahrer kurz schluckte. Vielleicht auch kurz dachte: Moment mal … Wer weiß – vielleicht steigt er ja irgendwann selbst auf einen Elektromotor um. Die gibt es inzwischen sogar mit künstlichen Fahrgeräuschen, falls jemand das Brüllen wirklich vermisst.

Für mich bleibt klar: Der Elektromotor ist die entspanntere Wahl. Kein Krachen, kein Ruckeln – nur leises Surren, unmittelbares Drehmoment und Fahrspaß ohne Stress. Und manchmal eben auch ein kleines Lächeln an der Ampel.

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Elektroautos sind Gift für Tankstellen – warum Betreiber sie am liebsten fernhalten

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Elektrofahrzeuge verändern die Spielregeln – und genau deshalb sind sie an klassischen Tankstellen alles andere als willkommen. Der Grund ist nicht Technik oder Ideologie, sondern knallharte Ökonomie.

Tankstellen sind für kurze Stopps gebaut: reinfahren, tanken, zahlen, weiter. Leistungsfähiges Laden mehrerer Elektroautos gleichzeitig würde jedoch teure Netzanschlüsse, Umbauten und zusätzliche Fläche erfordern. Für viele Standorte ist das wirtschaftlich nicht darstellbar.

Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders: Elektroautos laden überwiegend zu Hause oder bei der Arbeit. Jedes Fahrzeug, das an einer privaten Wallbox geladen wird, fehlt der Tankstelle gleich doppelt: kein Verkauf von Benzin oder Diesel und keine Spontankäufe im Shop.

Dabei ist der Shop längst der wichtigste Gewinnbringer.

Zwar stammen rund 60–65 % des Umsatzes einer Tankstelle aus Kraftstoffen, doch der Ertrag daraus liegt oft nur bei 20–30 %.

Der Rest kommt aus Kaffee, Snacks, Getränken, Tabakwaren und anderen Impulsartikeln, die zusammen nur 35–40 % Umsatz, aber 70–80 % des Gewinns liefern. Sinkt die Kundenfrequenz, bricht genau dieses Geschäft weg.

Ein ähnlicher Effekt war bereits beim Rückgang des Zigarettenkonsums zu beobachten. Als Tabakwerbung verboten wurde und der Absatz sank, wehrten sich Tankstellenbetreiber jahrelang – nicht aus Prinzip, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Elektroautos wirken heute ähnlich disruptiv, nur umfassender: Sie entziehen Tankstellen Kraftstoff- und Shopumsätze zugleich.

Hinzu kommt ein entscheidender Zeitfaktor. Verbrennerfahrer müssen aktiv zur Tankstelle fahren und warten – über ein Jahr summieren sich so mehrere Stunden verlorene Zeit. Beim Elektroauto passiert das Laden passiv, während das Fahrzeug ohnehin steht: zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Öffentliches Laden bleibt meist auf Langstrecken über etwa 300 Kilometer beschränkt. Und genau dort gilt ohnehin: Nach 300 km sollte jeder Autofahrer eine Pause von 30–45 Minuten einlegen. Beim Elektroauto wird diese Pause einfach mit dem Laden kombiniert – ohne zusätzlichen Zeitverlust.

Unterm Strich sparen Besitzer von Elektrofahrzeugen gleich dreifach:
durch geringere Energie- und Wartungskosten,
durch bequemes Laden zu Hause oder bei der Arbeit,
und durch weniger Ausgaben für überteuerte Tankstellen-Impulsartikel.

Genau diese Dreifachersparnis macht Elektroautos für Fahrer attraktiv – und für klassische Tankstellen zum Albtraum.

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Komfort schlägt Krach: Warum der Elektro-Audi Q8 den Verbrenner im Alltag klar überholt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Der Vergleich Elektroauto vs. Verbrenner ist längst keine Glaubensfrage mehr. Er ist ein Alltagstest – und dieser Test fällt eindeutig aus. Nach mehreren Zwischenberichten, einem Langzeit-Dauertest und realen Nutzungsdaten zeigt sich ein klarer Trend: Das Elektroauto ist günstiger, komfortabler und alltagstauglicher als der Verbrenner.

Im aktuellen Dauertest Audi Q8 55 e-tron vs. Audi Q8 Verbrenner (Stand September 2025) bestätigt sich dieser Vorsprung erneut.

Bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern liegen die laufenden Kosten inklusive anteiliger Wartungs- und Servicekosten bei:

  • Audi Q8 55 e-tron: 113 Euro,
  • Audi Q8 Verbrenner: 236 Euro.

Der Verbrenner verursacht damit mehr als doppelt so hohe laufende Kosten – und das nicht in einer theoretischen Rechnung, sondern im realen Fahralltag.

Elektroauto-Komfort im Alltag: leise, souverän, entspannt

Der Audi Q8 e-tron startet geräuschlos, ohne Vibrationen und ohne Kaltlaufphase. Kein Schalten, kein Ruckeln, kein verzögertes Ansprechen – stattdessen sofortiges Drehmoment und gleichmäßige Beschleunigung. Gerade im Stadtverkehr und auf Kurzstrecken zeigt sich: Elektroautos fahren entspannter als Verbrenner.

Weniger Wartung, weniger Werkstatt, weniger Stress

Kein Ölwechsel, kein Abgasstrang, kein Turbolader, kein Start-Stopp-Verschleiß. Der Elektroantrieb ist technisch einfacher aufgebaut und reduziert den Wartungsaufwand deutlich. Dieser Vorteil ist bereits in den laufenden Kosten enthalten – und wächst mit jedem weiteren Nutzungsjahr.

Laden statt Tanken: Alltagstauglichkeit durch Heimladen

Ein entscheidender Komfortvorteil ist das Laden zu Hause. Über Nacht, ohne Umwege, ohne Tankstellenbesuch.

Photovoltaikanlagen amortisieren sich heute meist nach rund sechs Jahren. Danach sinken die realen Fahrstromkosten weiter. Ein Verbrenner bleibt dagegen dauerhaft von Kraftstoffpreisen und Importen abhängig.

Das oft genannte Argument, nicht jeder habe eine Photovoltaikanlage, verliert an Gewicht. Seit diesem Jahr werden auch Wallboxen und Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern staatlich gefördert. Wer über eine Garage oder einen festen Stellplatz verfügt, kann davon profitieren. Elektromobilität wird damit für immer mehr Menschen praktikabel.

Resümee: Elektroauto schlägt Verbrenner im Alltag

Der Verbrenner ist laut, wartungsintensiv und teuer. Das Elektroauto ist leise, effizient und komfortabel.

Der Audi Q8 e-tron zeigt im Langzeitvergleich: Elektromobilität ist kein Verzicht, sondern ein Komfortgewinn. Der Trend ist eindeutig – und er setzt sich weiter fort.

Nachfolgend nochmal die Excel-Auswertungen mit Berechnungen

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Früher in Rente – aber zu welchem Preis? Die Wahrheit über Sonderzahlungen zur Rentenrettung

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

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Wer vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, zahlt dafür fast immer einen Preis.

Für jeden Monat, den die Altersrente vorgezogen wird, kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.

Hochgerechnet sind das 3,6 Prozent im Jahr – ein Abschlag, der ein Leben lang bleibt.

Was viele nicht wissen: Diese Rentenminderungen lassen sich grundsätzlich ausgleichen. Möglich wird das durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Versicherte mindestens 50 Jahre alt sind und grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.

Aktivrente ab Regelaltersrente steuerfrei, sozialversicherungspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung

Wie hoch eine solche Sonderzahlung maximal sein darf, erfährt man nicht „Pi mal Daumen“, sondern nur über einen formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Basis der jeweils aktuellen Rechengrößen wird dann berechnet, welcher Betrag notwendig wäre, um die späteren Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Wichtig: Diese Auskunft verpflichtet zu nichts. Sie ist lediglich eine Entscheidungsgrundlage.

Die Sonderzahlungen können einmalig oder in mehreren Teilbeträgen geleistet werden. Genau hier wird es allerdings komplex – denn so attraktiv das Modell auf den ersten Blick wirkt, so viele Folgen werden oft übersehen.

Rentenbescheid

Die ausgeglichene Rente wird später voll versteuert. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Auf der anderen Seite lassen sich die Sonderzahlungen heute steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, was das aktuelle zu versteuernde Einkommen senken kann.

Ob sich das rechnet, hängt unter anderem davon ab,

  • wie hoch der aktuelle und der spätere Steuersatz sind,
  • wie hoch die spätere Rente tatsächlich ausfällt,
  • ob und wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen,
  • wie lange die Rente voraussichtlich bezogen wird,
  • und welche Alternativen zur Geldanlage es gibt.

Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht. Für manche ist die Sonderzahlung ein sinnvoller Baustein, für andere ein teurer Irrweg. Genau deshalb sollte diese Entscheidung niemals ungeprüft getroffen werden.

Ein unabhängiger Rentenberater kann hier Klarheit schaffen, verschiedene Szenarien durchrechnen und aufzeigen, ob Sonderzahlungen zur Rentenversicherung wirklich sinnvoll sind – oder ob andere Lösungen langfristig besser passen.

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603 Euro – Warum diese Grenze 2026 für Rentner entscheidender wird denn Je —> Quelle/Anlass

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

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Ab 2026 rückt eine Zahl in den Fokus, die viele unterschätzen: 603 Euro. Diese Grenze ist keine Steuerfreigrenze, sondern eine Sozialversicherungsgrenze für den Minijob. Sie orientiert sich am Mindestlohn und steigt mit ihm. Wer als Rentner bis zu 603 Euro monatlich in einem Minijob verdient, bleibt in der Regel im Minijob-System.

Das bedeutet beim klassischen Minijob typischerweise: keine Beiträge zur Krankenversicherung, keine Beiträge zur Pflegeversicherung, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, und Rentenbeiträge werden pauschal abgeführt, mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag.

Der Knackpunkt: Wer die Grenze überschreitet, landet schnell in der Sozialversicherungspflicht. Dann werden aus ein paar Euro mehr oft spürbare Abzüge. Genau deshalb ist 2026 Planung wichtiger als Bauchgefühl.

Und jetzt der Punkt, der fast immer falsch verstanden wird: Die 603-Euro-Grenze gilt nicht für selbstständige oder freiberufliche Einnahmen. Wer als Rentner zusätzlich selbstständig arbeitet, hat keinen Minijob, sondern Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit. Für die gesetzliche Krankenversicherung zählt dann grundsätzlich jeder Euro Gewinn. Es gibt dabei keine „603-Euro-Schonzone“.

In der GKV kann das bedeuten: Auf den Gewinn aus Selbstständigkeit fallen zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Je nach Kasse, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung kann ein spürbarer Anteil wieder weg sein. Besonders kritisch wird es, wenn eine Krankenkasse eine Mindestbemessung ansetzt, dann können Beiträge anfallen, obwohl der tatsächliche Gewinn niedrig ist.

In der PKV gilt: Die 603-Euro-Grenze spielt ebenfalls keine Rolle, weil der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt. Zusatzeinkommen kann aber steuerlich relevant sein. Die wichtigste Botschaft bleibt: 603 Euro ist eine Minijob-Grenze und keine allgemeine Freigrenze für „Nebenverdienst“.

Praxis-Tipp: Wer 2026 nur moderat hinzuverdienen will, fährt häufig mit einem Minijob planbarer als mit einer kleinen Selbstständigkeit, weil bei Selbstständigkeit in der GKV schnell zusätzliche Beiträge ausgelöst werden.

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Razzia bei der Deutschen Bank – Geldwäscheverdacht trifft Finanzriese

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main sowie weitere Standorte in Berlin durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Die Maßnahmen erfolgten mit richterlichem Beschluss und zielten darauf ab, Unterlagen und elektronische Daten sicherzustellen, die für laufende Ermittlungen relevant sein könnten.

Nach bisherigen Informationen richtet sich das Verfahren gegen unbekannte Mitarbeiter und Verantwortliche der Bank. Im Fokus steht der Verdacht, dass verdächtige Geldflüsse aus dem Ausland nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet worden sein könnten. Konkret geht es um mögliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Firmenkonstruktionen, die mutmaßlich zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt wurden.

Besondere Brisanz erhält der Fall durch Berichte, wonach die Ermittlungen auch Bezüge zu dem russischen Oligarchen Roman Abramowitsch haben könnten. Der Milliardär unterliegt EU-Sanktionen, und es wird geprüft, ob Transaktionen in seinem Umfeld ordnungsgemäß geprüft und gemeldet wurden. Die Deutsche Bank selbst erklärte, man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, äußerte sich aber nicht zu Details des Verfahrens.

Der Zeitpunkt der Durchsuchungen ist auffällig: Sie erfolgten kurz vor der Veröffentlichung der Jahreszahlen des Instituts. Entsprechend sensibel reagierten auch die Märkte. Der Aktienkurs der Deutschen Bank geriet zeitweise unter Druck – ein Zeichen dafür, wie stark Compliance-Risiken das Vertrauen von Anlegern beeinflussen.

Der Fall reiht sich ein in eine lange Geschichte von Geldwäsche- und Compliance-Vorwürfen, mit denen die Deutsche Bank in den vergangenen Jahren immer wieder konfrontiert war. Trotz umfangreicher Reformen und milliardenschwerer Investitionen in Kontrollsysteme zeigen die aktuellen Ermittlungen, dass der Kampf gegen Finanzkriminalität für Großbanken weiterhin ein Minenfeld bleibt.

Welche weiteren russischen Oligarchen womöglich ebenfalls betroffen sind, verschweigen die Ermittler bislang – aus ermittlungstaktischen Gründen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Affäre wirft erneut grundlegende Fragen zur Wirksamkeit der Geldwäschekontrollen im internationalen Finanzsystem auf.

Quelle: Der Spiegel

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Frankreich schmeißt Teams und Zoom raus – digitale Souveränität statt US-Abhängigkeit

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Linux Mint

Frankreich zieht die Reißleine – und setzt ein deutliches Zeichen gegen digitale Abhängigkeit von US-Konzernen.

Bis spätestens 2027 sollen in französischen Regierungsbehörden Microsoft Teams und Zoom vollständig ersetzt werden. Stattdessen kommt eine eigene, staatlich kontrollierte Videokonferenzlösung namens „Visio“ zum Einsatz. Der Schritt ist kein symbolischer Akt, sondern Teil einer langfristigen Strategie für digitale Souveränität, Datenschutz und geopolitische Unabhängigkeit.

Hintergrund der Entscheidung ist die wachsende Sorge über den Zugriff ausländischer Behörden auf sensible Kommunikationsdaten. US-Gesetze wie der Cloud Act ermöglichen es amerikanischen Behörden, unter bestimmten Umständen auf Daten von US-Anbietern zuzugreifen – selbst dann, wenn diese Daten in Europa gespeichert sind. Für einen souveränen Staat ist das ein erhebliches Risiko.

Mit Visio geht Frankreich bewusst einen anderen Weg. Die Plattform ist Teil der staatlichen Suite Numérique und wird ausschließlich auf französischer bzw. europäischer Infrastruktur betrieben. Hosting, Betrieb und Wartung sowie Zusatzfunktionen wie Transkription und Untertitel erfolgen über französische Anbieter, teils auf der Cloud-Infrastruktur von Outscale. Damit bleibt die Datenhoheit im eigenen Land.

Der Rollout erfolgt schrittweise. Bereits jetzt testen mehrere Behörden die neue Plattform, bevor ab 2027 keine Lizenzen für Teams oder Zoom mehr verlängert werden sollen. Wichtig: Die Entscheidung betrifft zunächst nur den öffentlichen Dienst, nicht private Unternehmen – zeigt aber klar, wohin die Reise geht.

Frankreich versteht Digitalisierung nicht als Komfortfrage, sondern als Frage staatlicher Handlungsfähigkeit. Kommunikation, Verwaltung und kritische Infrastruktur sollen nicht von geopolitischen Interessen fremder Staaten abhängen. Genau darin liegt die Sprengkraft dieser Entscheidung: Frankreich beweist, dass staatliche IT-Unabhängigkeit möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.

Für Deutschland und die EU ist das ein Weckruf. Wer über digitale Souveränität redet, muss sie auch umsetzen – mit eigenen Lösungen, offenen Standards und europäischer Infrastruktur. Frankreich geht voran. Die Frage ist nur: Wer folgt?

Quelle / Hintergrund:
www.euronews.com,
www.golem.de,
www.computing.co.uk.

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Rente im Ausland Tricks & Fallen enthüllt: So sichern Rentner ihre Auszahlung ohne böse Überraschung

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Immer mehr Rentnerinnen und Rentner möchten ihren Lebensabend im Ausland verbringen. Sonne, niedrigere Lebenshaltungskosten oder familiäre Gründe spielen dabei eine große Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung macht jedoch deutlich: Ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland ist möglich, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung, um Nachteile zu vermeiden.

Grundsätzlich kann die deutsche Rente in nahezu alle Länder der Welt überwiesen werden. Das gilt für Alters- und Hinterbliebenenrenten. Einschränkungen bestehen jedoch bei bestimmten Rentenarten, insbesondere bei der Erwerbsminderungsrente. Ein dauerhafter Aufenthalt außerhalb der EU kann hier zu Kürzungen oder zum Wegfall von Leistungen führen.

Wichtig ist eine frühzeitige Organisation. Neue Adresse und Bankverbindung sollten der Deutschen Rentenversicherung oder dem Renten-Service der Deutschen Post mehrere Monate vor dem Umzug mitgeteilt werden. Nur so lassen sich Verzögerungen bei der Rentenzahlung vermeiden.

Ein zentraler Punkt ist die Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte müssen unbedingt prüfen, ob ihr Tarif bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt weiterhin Versicherungsschutz bietet. Viele Tarife gelten nur zeitlich begrenzt oder schließen bestimmte Länder aus. Häufig sind Tarifänderungen oder spezielle Auslandslösungen notwendig.

Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten genau hinschauen. Innerhalb der EU und des EWR besteht oft weiterhin ein Leistungsanspruch, außerhalb Europas jedoch meist nicht. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung reicht bei einem Daueraufenthalt in der Regel nicht aus, da sie meist nur für vorübergehende Reisen und eine begrenzte Anzahl von Reisetagen gilt. Der Versicherungsschutz muss daher neu geregelt werden.

Zu beachten sind auch die steuerlichen Folgen. Die deutsche Rente bleibt grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Doppelbesteuerungsabkommen können Auswirkungen haben, ersetzen jedoch keine individuelle Prüfung.

Rentner im Ausland müssen regelmäßig einen Lebensnachweis erbringen. Ohne diesen kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden. In vielen Ländern ist dies inzwischen digital oder über Behörden möglich.

Besonders wichtig ist außerdem, dass Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auch in der jeweiligen Landessprache oder einer anerkannten Verkehrssprache vorliegen. Deutsche Dokumente werden im Notfall oft nicht akzeptiert oder verstanden.

Ebenso sollte in einem Notfallordner alles geregelt und übersichtlich zusammengestellt sein, damit Angehörige auch aus dem Ausland heraus handlungsfähig bleiben.

Weitere Informationen unter

www.Not-Fallordner.de

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Langes Single-Sein, Einsamkeit und Depression: Was eine Schweizer Studie zeigt – und wie die Transaktionsanalyse es erklärt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann
TA-Analytiker seit rund 25 Jahren (als Hobby)

Das Thema Single-Sein wird heute oft mit Freiheit, Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit verbunden. Gleichzeitig zeigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, dass langes Single-Sein mit Einsamkeit und psychischen Belastungen einhergehen kann. Eine Langzeitstudie der Universität Zürich liefert hierzu differenzierte und gut belegte Ergebnisse.

Schweizer Studie zu Single-Sein, Einsamkeit und Depression

Für die Studie wurden über 17.000 junge Erwachsene aus Deutschland und Großbritannien über mehrere Jahre hinweg begleitet. Alle Teilnehmenden hatten zu Beginn noch nie eine feste Partnerschaft geführt. Untersucht wurden Lebenszufriedenheit, Einsamkeit und depressive Symptome vom Jugendalter bis in die späten Zwanziger.

Die zentralen Ergebnisse der Studie:

  • Lebenszufriedenheit sinkt, je länger Menschen dauerhaft Single bleiben,
  • Einsamkeit nimmt deutlich zu und ist der stärkste Belastungsfaktor,
  • depressive Symptome steigen moderat, jedoch ohne Automatismus.

Der Einstieg in eine erste Partnerschaft verbessert zwar die Lebenszufriedenheit und reduziert Einsamkeit, führt jedoch nicht automatisch zu weniger Depressionen. Beziehungen stabilisieren sozial – sie ersetzen jedoch keine innere Verarbeitung.

Zusammenhang statt Ursache: Warum nicht jeder Single depressiv wird

Die Studie macht deutlich: Es handelt sich um statistische Zusammenhänge, nicht um zwingende Ursache-Wirkung-Beziehungen. Nicht jeder Single ist einsam, und nicht jede Beziehung schützt vor psychischen Problemen. Eine entscheidende Rolle spielen soziale Einbindung, Freundschaften, Selbstwertgefühl und gesellschaftlicher Erwartungsdruck.

Vor allem in Lebensphasen, in denen Partnerschaft als gesellschaftliche Norm gilt, kann dauerhaftes Single-Sein psychisch belastend wirken – insbesondere dann, wenn es mit innerer Abwertung verbunden ist.

Single-Sein verstehen mit der Transaktionsanalyse

Die Transaktionsanalyse (TA) bietet ein hilfreiches Modell, um diese inneren Prozesse zu verstehen. Menschen erleben ihr Single-Sein nicht nur äußerlich, sondern vor allem durch innere Dialoge zwischen Eltern-Ich, Erwachsenen-Ich und Kind-Ich.

Im Eltern-Ich wirken häufig gesellschaftliche Botschaften wie:

  • „Bis 30 sollte man in einer Beziehung sein“,
  • „Alle anderen sind weiter als ich“,
  • „Alleinsein bedeutet persönliches Scheitern“.

Das Kind-Ich reagiert darauf mit Einsamkeit, Rückzug, Selbstzweifeln oder dem Gefühl, nicht liebenswert zu sein. Genau hier entsteht psychische Belastung.

Das Erwachsenen-Ich kann diese inneren Stimmen prüfen und relativieren. Es erkennt: Bindung, Nähe und Anerkennung sind menschliche Grundbedürfnisse – kein Zeichen von Schwäche.

„Ich bin okay – du bist okay“: Der Schlüssel für gesunde Beziehungen

Der zentrale Leitsatz der Transaktionsanalyse lautet:

„Ich bin okay – du bist okay.“

Diese innere Haltung ist entscheidend für stabile Partnerschaften. Sie bedeutet, sich selbst nicht abzuwerten und andere nicht zu idealisieren. Erst aus dieser Position heraus können Beziehungen auf Augenhöhe entstehen.

Resümee: Was wir aus Studie und Transaktionsanalyse lernen

Die Schweizer Studie zeigt klar: Langes Single-Sein kann mit Einsamkeit und psychischer Belastung verbunden sein. Der Zusammenhang mit Depressionen ist real, aber moderat und keineswegs zwangsläufig.

Die Transaktionsanalyse macht deutlich: Entscheidend ist nicht der Beziehungsstatus, sondern die innere Bewertung des eigenen Lebens.

Single zu sein ist kein Defizit.
Dauerhafte Selbstabwertung hingegen schon.

Buchempfehlung:
Thomas A. Harris – Ich bin okay – du bist okay

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