Die AfD wurde demokratisch gewählt. ABER

Ein Medikament kann offiziell zugelassen sein und trotzdem schwere Nebenwirkungen haben.

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!

Die AfD wir nicht durch die Wähler demokratisch.

Die AfD wurde demokratisch gewählt. ABER

Eine legal erworbene Pistole macht eine spätere Straftat nicht legal.

Ebenso macht eine demokratische Wahl nicht jedes spätere politische Handeln automatisch demokratisch oder verfassungsgemäß.

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!

Die AfD wurde demokratisch gewählt. ABER

Nur weil ein Hai legal im Aquarium schwimmt, wird er nicht zum Goldfisch.

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!

„Die AfD ist demokratisch gewählt!“ – Warum dieses Argument zu kurz greift

Ein Gastbeitrag

#Frank #Hennemann
#Frank #Hennemann.

Immer wieder ist derselbe Satz zu hören: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt!“ Oft wird er so verwendet, als würde allein das Wahlergebnis jede Kritik beenden. Doch genau darin liegt ein grundlegendes Missverständnis.

Der Kabarettist Markus Barth brachte es mit einem treffenden Vergleich auf den Punkt: „Ein Fliegenpilz ist auch dann giftig, wenn der Pilzsammler ihn ganz legal gepflückt hat.“ Ob etwas legal zustande gekommen ist, sagt noch nichts über seine Wirkung aus. Genauso bedeutet eine demokratische Wahl lediglich, dass eine Partei Stimmen erhalten hat – nicht automatisch, dass ihre Ziele oder ihr Handeln demokratischen Grundwerten entsprechen.


Demokratie ist weit mehr als das Auszählen von Stimmen. Sie lebt von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, freien Medien, unabhängigen Gerichten und dem Schutz von Minderheiten. Wahlen verleihen politische Legitimation – sie ersetzen aber niemals die Bindung an diese Grundprinzipien.

Ebenso selbstverständlich gehört zur Demokratie das Recht auf Kritik. Protest, Widerspruch und öffentliche Debatten sind keine Gefahr für die Demokratie, sondern ihr Fundament. Wer eine Partei kritisiert, handelt nicht undemokratisch, sondern macht von einem Grundrecht Gebrauch.


Auch die Geschichte mahnt zur Differenzierung. Adolf Hitler wurde nicht mit absoluter Mehrheit zum Reichskanzler gewählt. Die NSDAP wurde 1932 zwar stärkste Partei, erreichte aber keine absolute Mehrheit. Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Selbst bei der Reichstagswahl im März 1933 erreichte die NSDAP lediglich 43,9 Prozent.

Erst danach wurden Grundrechte beseitigt, politische Gegner verfolgt, Parlamente entmachtet und andere Parteien verboten. Der demokratische Zugang zur Macht war kein Beweis demokratischer Gesinnung, sondern der Beginn ihrer schrittweisen Abschaffung.


Auch aktuelle Entwicklungen verdienen Aufmerksamkeit. In Umfragen erreicht die AfD in Sachsen und Sachsen-Anhalt seit Monaten Werte von über 40 Prozent. Solche Umfragen sind keine Wahlergebnisse, sie zeigen jedoch politische Entwicklungen auf und können Anlass für eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte sein.

Der Hinweis „Die Partei ist doch demokratisch gewählt“ ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung. Eine demokratische Wahl ist kein Freibrief und kein Gütesiegel für demokratisches Handeln.


Demokratisch gewählt zu sein bedeutet nicht automatisch, Demokrat zu sein. Es bedeutet lediglich, dass genügend Menschen ihre Stimme abgegeben haben. Geschichte zeigt, dass auch demokratische Mehrheiten irren und politischen Kräften Macht übertragen können, die demokratische Regeln später infrage stellen.

Jeder Bürger hat selbstverständlich das Recht, die AfD zu wählen. Ebenso hat jeder Bürger das Recht, diese Entscheidung kritisch zu bewerten und vor möglichen Folgen zu warnen. Beides gehört zur Meinungsfreiheit – und genau das macht eine lebendige Demokratie aus.


#Demokratie #AfD #Grundgesetz #Rechtsstaat #Meinungsfreiheit

Quellen:

  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Die Reichstagswahlen 1932/1933 sowie Machtergreifung 1933.
  • Deutscher Bundestag: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Forschungsgruppe Wahlen, Infratest dimap und Wahlrecht.de (Wahlumfragen, Stand Juli 2026).

Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Wenn die Wahrheit aus den eigenen Reihen kommt – Warum der Fall Kai-Uwe Uebner der AfD schadet

Ein Gastbeitrag

#Frank #Hennemann

von Frank Hennemann.

Die AfD präsentiert sich seit Jahren als Partei der Wahrheit. Sie wirft anderen Parteien vor, Missstände zu vertuschen und Kritik zu unterdrücken. Doch was geschieht, wenn kritische Stimmen aus den eigenen Reihen kommen?

Genau das zeigt der Fall des ehemaligen AfD-Politikers Kai-Uwe Uebner aus Sachsen-Anhalt. Nach einem Interview mit dem ZDF, in dem er interne Vorgänge innerhalb der AfD schilderte, wurde er nach Medienberichten aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen.

Bemerkenswert ist vor allem, dass Uebner kein politischer Gegner der AfD war. Er war selbst Mitglied der Partei und berichtete aus eigener Erfahrung über interne Abläufe.

Im Interview erhob er unter anderem Vorwürfe der Vetternwirtschaft, einer Selbstbedienungsmentalität, rechtsextremer Symbolik einzelner Mitglieder sowie problematischer Kontakte. Sollten diese Vorwürfe zutreffen, wären sie gravierend und würden eine umfassende interne Aufklärung erwarten lassen.

Stattdessen traf die Konsequenz offenbar denjenigen, der die Vorwürfe öffentlich machte. Dadurch entsteht zumindest der Eindruck, dass weniger die Inhalte als vielmehr deren Veröffentlichung sanktioniert wurde.

Eine Partei, die Transparenz und Aufklärung von anderen einfordert, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen. Wer Missstände bei politischen Gegnern kritisiert, sollte auch bereit sein, Kritik aus den eigenen Reihen ernsthaft zu prüfen.

Der Fall wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Wie geht die AfD mit interner Kritik um? Werden Hinweise auf mögliche Missstände unabhängig untersucht oder geraten diejenigen unter Druck, die sie öffentlich machen?

Ob sämtliche Vorwürfe zutreffen, müssen zuständige Stellen und die Partei selbst klären. Fest steht jedoch: Politischer Schaden entsteht nicht nur durch mögliche Missstände, sondern auch durch den Umgang mit ihnen.

Demokratische Glaubwürdigkeit zeigt sich vor allem daran, wie eine Partei mit unbequemen Stimmen in den eigenen Reihen umgeht.

Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Wieder einmal zeigt sich für mich, dass die AfD mit innerparteilicher Kritik nicht demokratisch umgeht. Deshalb halte ich es für dringend notwendig, dass endlich ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird. Ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, muss anschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

#AfD #Demokratie #Rechtsstaat #Meinungsfreiheit #Politik

Quellen:

LinkedIn-Beitrag von Frank Hennemann:
https://www.linkedin.com/posts/frank-hennemann-6066502_die-afd-ist-wirklich-faszinierend-jahrelang-share-7482031608414466048-SMLR/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

BILD:
https://m.bild.de/regional/sachsen-anhalt/er-verriet-brisante-details-afd-politiker-nach-zdf-interview-aus-fraktion-geworfen-6a4e7544bb0cf80de56a295b?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.linkedin.com%2F

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Bundesrechnungshof warnt: Deutschlands Wasserstoffstrategie braucht einen neuen Kurs

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Der Bundesrechnungshof stellt zentrale Annahmen der deutschen Wasserstoffstrategie infrage. Nach seiner Bewertung reichen die bisherigen Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Gefordert werden eine grundlegende Überarbeitung der Strategie und ein belastbarer Plan B für die Klimaziele, falls der erwartete Hochlauf von Wasserstoff ausbleibt.

Besonders deutlich wird die Lücke beim Ausbau der Elektrolyse. Deutschland will bis 2030 eine inländische Elektrolyseleistung von zehn Gigawatt erreichen. Tatsächlich ist bislang nur ein kleiner Teil dieser Kapazität in Betrieb. Weitere Anlagen befinden sich im Bau oder in Planung, doch selbst bei günstiger Entwicklung dürfte das ursprüngliche Ziel nur schwer erreichbar sein.

Politische Zielsetzungen und tatsächlicher Ausbau liegen damit weit auseinander.

Gleichzeitig entwickelt sich auch die Nachfrage langsamer als erwartet. Große Projekte in der Stahl- und Chemieindustrie werden verschoben, verkleinert oder wirtschaftlich neu bewertet. Hinzu kommen Unsicherheiten bei Wasserstoffimporten, Transportwegen, Netzen und langfristigen Abnahmeverträgen.

Für Unternehmen und Kommunen bedeutet das: Planungen dürfen nicht allein auf der Annahme beruhen, dass kurzfristig große Mengen günstigen Wasserstoffs verfügbar sein werden.

Wasserstoff wird dadurch allerdings nicht überflüssig. Er bleibt vor allem dort wichtig, wo eine direkte Nutzung von Strom technisch kaum möglich ist. Dazu gehören Teile der Stahl- und Chemieproduktion, möglicherweise der Schiffs- und Luftverkehr sowie einzelne industrielle Hochtemperaturprozesse.

In vielen anderen Bereichen ist die direkte Elektrifizierung jedoch deutlich effizienter. Für Gebäude und große Teile der Wärmeversorgung bieten sich vor allem Wärmepumpen, Power-to-Heat, Batteriespeicher und die unmittelbare Nutzung erneuerbaren Stroms an.

Der entscheidende Grund liegt im Energieverbrauch: Bei der Herstellung, Speicherung, dem Transport und der späteren Nutzung von Wasserstoff entstehen erhebliche Umwandlungsverluste. Direkt eingesetzter Strom benötigt deshalb häufig deutlich weniger Energie als der Umweg über Wasserstoff.

Die Konsequenz sollte nicht der vollständige Ausstieg aus Wasserstoff sein, sondern eine klare Priorisierung. Wasserstoff gehört dorthin, wo er tatsächlich benötigt wird. Wo eine direkte Elektrifizierung möglich ist, sollte sie bevorzugt werden.

Die Energiewende scheitert nicht an einer Kurskorrektur. Sie scheitert eher dann, wenn unrealistische Annahmen zu lange verteidigt werden.

Deutschland braucht deshalb eine technologieoffene, aber wirtschaftlich nachvollziehbare Planung: Wasserstoff als gezielter Baustein – nicht als Universallösung für Gebäude, Verkehr und Industrie.

Quellen:

Bundesrechnungshof – Berichte und Sonderberichte zur Nationalen Wasserstoffstrategie
Deutscher Bundestag – Informationen zum Bericht des Bundesrechnungshofes
Dirk Specht – „Die Causa Gaskraftwerke ist ein Skandal“

#Wasserstoff #Energiewende #Wärmepumpe #Industrie #Klimaschutz

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Wer hat den Hass auf die Grünen gezüchtet? Die Antwort ist unbequemer, als viele denken

Ein Gastbeitrag von

Stefan A. K. Weichelt

Viele Menschen sind derzeit wütend und frustriert. Hohe Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten, lange Wartezeiten auf Arzttermine, Wohnungsmangel und Unsicherheit bei der Altersvorsorge beschäftigen Millionen Bürger. Diese Sorgen sind real – und sie verdienen ernsthafte politische Antworten.

Doch statt über Lösungen wird häufig über Gendern, vermeintliche Schnitzelverbote oder andere Kulturkämpfe gestritten. Während sich die öffentliche Debatte an symbolischen Themen entzündet, bleiben viele der eigentlichen Probleme ungelöst. Das wirkt auf viele Menschen wie eine bewusste Ablenkung.

Dabei entsteht häufig eine politische Dramaturgie: Reale Sorgen werden mit einem klaren Feindbild verknüpft. In den vergangenen Jahren traf dies besonders Bündnis 90/Die Grünen. Vor allem in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, Heizungen oder Klimaschutz wurden die Grünen vielfach zum Hauptverantwortlichen für gesellschaftliche Entwicklungen erklärt. Kritik an politischen Entscheidungen ist selbstverständlich legitim. Problematisch wird es jedoch, wenn daraus dauerhaft Feindbilder entstehen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Sprache. Bereits auf dem Bundesparteitag der AfD im Jahr 2016 sprach der damalige Parteivorsitzende Jörg Meuthen vom „links-rot-grün versifften Deutschland“. Der Begriff „versifft“ beschreibt ursprünglich Schmutz und dient dazu, politische Gegner sprachlich abzuwerten. Solche Begriffe können dazu beitragen, die gesellschaftliche Polarisierung zu verstärken.

In den folgenden Jahren verschärfte sich auch der Ton anderer Parteien. Insbesondere aus Teilen der Union kamen immer wieder Formulierungen, die die Grünen zum zentralen politischen Gegner machten. Dadurch wurden Konflikte zusätzlich emotionalisiert.

Die eigentliche Folge dieser Entwicklung ist bemerkenswert: Wer versucht, mit einer besonders harten Sprache Wähler von der AfD zurückzugewinnen, läuft Gefahr, am Ende das politische Original statt einer abgeschwächten Kopie zu stärken. Gleichzeitig bleiben die eigentlichen Herausforderungen bestehen: Keine Miete wird günstiger, keine Rente steigt, keine Arzttermine werden schneller verfügbar.

Deutschland braucht deshalb wieder mehr sachliche Debatten, Respekt und Lösungen, die nach ihrer Wirksamkeit beurteilt werden – nicht nach der Partei, von der sie stammen. Demokratie lebt vom Wettbewerb der besten Ideen und nicht von der Pflege neuer Feindbilder.

#Demokratie #Politik #Diskussionskultur #FaktenStattPopulismus #Zusammenhalt

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Quelle: Stefan A. K. Weichelt, Facebook-Beitrag vom 13.07.2026:  ⁠Originalbeitrag auf Facebook

Mütterrente III: Stirbt die Mutter vor der Auszahlung – geht das Geld verloren?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann, Rentenberater und Prozessbevollmächtigter vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht

Die Mütterrente III soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Da die Deutsche Rentenversicherung die technische Umsetzung voraussichtlich erst im Jahr 2028 vollständig durchführen kann, wird die höhere Rente vielen Betroffenen zunächst noch nicht ausgezahlt.

Die Erhöhung soll jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 berücksichtigt werden.

Doch was passiert eigentlich, wenn eine Rentnerin nach dem 1. Januar 2027, aber noch vor der tatsächlichen Auszahlung der Mütterrente III verstirbt?

Diese Frage wird bislang kaum öffentlich diskutiert. Sie könnte jedoch für viele Familien und Hinterbliebene von erheblicher Bedeutung sein.

Nach meiner rechtlichen Einschätzung spricht vieles dafür, dass ein bereits entstandener Anspruch nicht automatisch mit dem Tod erlischt. Denn die Mütterrente III ist keine eigene Rentenart, sondern erhöht die bereits bestehende Altersrente.

Ist der Anspruch ab dem 1. Januar 2027 entstanden und verstirbt die Rentnerin anschließend, kann für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis zum Sterbemonat grundsätzlich ein Nachzahlungsanspruch bestehen.

Wer die Nachzahlung letztlich erhält, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. In Betracht kommen insbesondere Sonderrechtsnachfolger nach dem Sozialgesetzbuch oder – sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind – die Erben beziehungsweise der Nachlass.

Deshalb sollten Angehörige einen solchen Fall keinesfalls ungeprüft lassen. Je nach Dauer bis zur technischen Auszahlung kann sich eine beachtliche Summe ergeben.

Mein Rat als Rentenberater:

Verstirbt eine Rentnerin nach dem Inkrafttreten der Mütterrente III, aber vor deren Auszahlung, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich geprüft werden, ob noch eine Rentennachzahlung bis zum Todesmonat aussteht.

Es wäre falsch, vorschnell davon auszugehen, dass dieses Geld automatisch verloren ist.

Wichtiger Hinweis für den Notfallordner

Der mögliche Anspruch sollte im Notfallordner unter dem Todesfallregister vermerkt werden. So werden Angehörige daran erinnert, den letzten Rentenbescheid, offene Nachzahlungen und die Umsetzung der Mütterrente III überprüfen zu lassen.

Ein einfacher Hinweis im Notfallordner kann verhindern, dass berechtigte Ansprüche übersehen werden.

#Mütterrente #Rentenrecht #DeutscheRentenversicherung #Notfallordner #WernerHoffmann

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Angriff auf die Informationsfreiheit? Warum das IFG jetzt zum Streitfall für Demokratie und Pressefreiheit wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen seit 2006 das Recht, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern. Ziel ist es, staatliches Handeln transparenter zu machen und die demokratische Kontrolle zu stärken.

Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und eines Bündnisses von 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen diese Rechte nun auf dem Spiel. Sie kritisieren die geplanten Änderungen am IFG als erheblichen Rückschritt für Pressefreiheit, Transparenz und demokratische Kontrolle.

Zu den kritisierten Plänen gehören unter anderem höhere Kosten für Antragsteller, umfangreichere Schwärzungen von Dokumenten sowie weitere Einschränkungen beim Zugang zu amtlichen Informationen. Nach Auffassung der Kritiker könnten dadurch Recherchen deutlich erschwert und die Kontrolle staatlichen Handelns geschwächt werden.

Der DJV weist darauf hin, dass das IFG in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen habe, Korruption, Machtmissbrauch und politische Fehlentscheidungen aufzudecken. Ohne den gesetzlichen Auskunftsanspruch wären zahlreiche investigative Recherchen kaum möglich gewesen.

Die Unterstützer des offenen Briefes fordern deshalb die Bundesregierung und den Bundestag auf, die geplanten Einschränkungen nicht umzusetzen. Sie sehen in einer starken Informationsfreiheit einen unverzichtbaren Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates.

Befürworter der Reform argumentieren hingegen, Behörden müssten vor übermäßiger Bürokratie geschützt und missbräuchliche Anfragen begrenzt werden. Wie das Gesetz am Ende ausgestaltet wird, entscheidet das parlamentarische Verfahren.

Fest steht jedoch: Die Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz betrifft nicht nur Journalistinnen und Journalisten. Sie betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, denn Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für Vertrauen in den Staat und eine funktionierende Demokratie.

#Informationsfreiheit #IFG #Pressefreiheit #Demokratie #Transparenz

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Quellen:

• Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Offener Brief „Hände weg vom IFG! Retten Sie die Informationsfreiheit!“
https://www.djv.de/news/offene-briefe/informationsfreiheitsgesetz-retten/

• Transparency International Deutschland: Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz
https://www.transparency.de

• FragDenStaat: Informationen und Unterstützung zum Informationsfreiheitsgesetz
https://fragdenstaat.de

Neue Studie: Wie die BILD mit dem „Heizungshammer“ die Wärmepumpen-Debatte anheizte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Der Begriff „Heizungshammer“ gehört zu den erfolgreichsten politischen Schlagworten der vergangenen Jahre – obwohl es nie ein Gesetz mit diesem Namen gab. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Berichterstattung der BILD die öffentliche Wahrnehmung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erheblich beeinflusst habe.

Die Untersuchung beschreibt, dass durch die wiederholte Verwendung emotionaler Begriffe wie „Heizungshammer“ oder „Heizverbot“ bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstand, funktionierende Öl- und Gasheizungen müssten kurzfristig ausgebaut werden. Das entsprach jedoch nicht dem Inhalt des Gesetzes. Bestehende Heizungen durften grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Die Regelungen betrafen vor allem den Einbau neuer Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Besonders kritisch bewertet die Studie den Einfluss zugespitzter Medienberichterstattung auf die politische Debatte. Nach ihrer Analyse wurde ein komplexes Gesetz auf wenige emotionale Schlagworte reduziert. Dadurch sei aus einer sachlichen Diskussion über Klimaschutz, Energieversorgung und Heiztechnik ein emotionaler Kulturkampf geworden.

Die BILD gehört zum Axel-Springer-Konzern. Die Studie kritisiert insbesondere die Berichterstattung der BILD und kommt zu dem Ergebnis, dass diese wesentlich zur Verbreitung des Begriffs „Heizungshammer“ und zur Emotionalisierung der öffentlichen Diskussion beigetragen habe. Dadurch seien Fehleindrücke über den tatsächlichen Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes entstanden.

Die Folgen waren erheblich: Die Debatte wurde polarisiert, viele Menschen verunsichert und das Vertrauen in die Energiewende geschwächt. Unabhängig davon, wie man das Gebäudeenergiegesetz bewertet, zeigt dieser Fall, welche Macht große Medien durch Framing besitzen können. Demokratische Entscheidungen sollten auf überprüfbaren Fakten beruhen – nicht auf Schlagworten, die komplexe Inhalte verzerren.

Meine persönliche Meinung

Die Art und Weise, wie durch zugespitzte Schlagzeilen und wiederholtes Framing politische Debatten beeinflusst werden können, erinnert mich zunehmend an die historische Rolle des Medienunternehmers Alfred Hugenberg in der Endphase der Weimarer Republik.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17. März 2005 (Az. 3 C 20.04) fest, dass Hugenberg ein „Wegbereiter der nationalsozialistischen Herrschaft“ war.

Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine Gleichsetzung, sondern um den Hinweis, dass große Medienhäuser aufgrund ihrer Reichweite eine besondere Verantwortung für eine faktenbasierte und ausgewogene Berichterstattung tragen.

#Heizungsgesetz #Wärmepumpe #Medien #Energiewende #Politik

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Quellen:

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