Übergewinne kassieren – und niemand stoppt sie? Warum Krisen plötzlich zur Goldgrube werden!

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Werner Koller Ökonomie / Politische Philosophie / Wirtschaftsrecht.
Werner Koller Ökonomie / Politische Philosophie / Wirtschaftsrecht.

Werner Koller

Übergewinne werden dann erzielt, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als die gesamten Kapitalkosten und dies nicht auf unternehmerischer Leistung beruht, sondern auf Zufall oder Wettbewerbsbeschränkung.

Führt ein externer Schock dazu, dass aufgrund der Marktverengung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Produktionsfaktoren einen erheblichen Marktlagengewinn (engl. windfall gains) realisieren, dann sollte dieser durch staatliche Maßnahmen an die besonders belasteten Teile der Volkswirtschaft umverteilt werden. Ein erstes Beispiel hierfür ist eine Sondersteuer in Baden und Bayern für Landarbeiter nach den Pestwellen des Mittelalters und der frühen Neuzeit, als Arbeitskräfte extrem knapp waren und die Löhne daher enorm gestiegen sind.

Allgemeiner formuliert: In der Vergangenheit wurden Übergewinnsteuern in vielen Ländern zeitlich begrenzt erhoben, insbesondere in Kriegs- bzw. Nachkriegszeiten oder Wirtschaftskrisen. Ziel war es, diejenigen Unternehmen oder Branchen, denen die Krise wirtschaftliche Zusatzvorteile verschaffte, höher zu besteuern und damit an der gesellschaftlichen Bewältigung der Krise auch stärker finanziell zu beteiligen.

Im Gegenzug dazu können staatliche Unterstützungsleistungen für Unternehmen zur Bewältigung von Krisen als Gegenstück gesehen werden. Sie wirken also wie eine negative Übergewinnsteuer.

Die Ökonomie macht spätestens seit Adam Smith einen systematischen Unterschied zwischen Wertschöpfung und Wertabschöpfung. Erstere ist eine genuine unternehmerische Leistung, letztere entsteht aus der zufälligen Opportunität eines externen Schocks und oder einer gesellschaftlich schädlichen Wettbewerbsbeschränkung.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Was hier beschrieben wird, ist kein theoretisches Problem, sondern bittere Realität in unserer heutigen Wirtschaft.

Während viele Menschen unter steigenden Preisen, Energiekrisen und Inflation leiden, erzielen einzelne Konzerne Gewinne, die nicht durch Innovation oder Leistung entstehen, sondern durch Krisen, Knappheit und politische Fehlsteuerung. Genau hier liegt das Gerechtigkeitsproblem:

Wer ohne eigenes Zutun profitiert, muss auch einen größeren Beitrag leisten.

Eine zeitlich begrenzte Übergewinnsteuer wäre kein Angriff auf die Marktwirtschaft, sondern deren notwendige Korrektur.

Denn eine soziale Marktwirtschaft funktioniert nur dann, wenn Gewinne fair entstehen und Krisenlasten gerecht verteilt werden.

Wer in Ausnahmesituationen überproportional profitiert, darf sich nicht aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen. Es geht nicht um Strafe, sondern um Fairness.

Katherina Reiche und Friedrich Merz – als Lobbyvertreter VI Gaslobby, Energiekonzernen oder BlackRock – sehen das natürlich ganz anders.

ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki
ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki

#Übergewinne #WindfallProfits #Wirtschaftskrise #Steuergerechtigkeit #SozialeMarktwirtschaft

Die größten Fehler beim Statusfeststellungsverfahren – und wie Sie diese vermeiden

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
www.Renten-experte.de

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

Das Statusfeststellungsverfahren kann vor erheblichen finanziellen Risiken schützen. Doch viele Selbstständige machen dabei entscheidende Fehler – oft mit gravierenden Folgen.

Die häufigsten Fehler sind schnell benannt:

  • Der Antrag wird gar nicht gestellt,
  • er wird zu spät gestellt,
  • die Tätigkeit wird falsch beschrieben,
  • Verträge stimmen nicht mit der Realität überein.

Besonders kritisch ist der letzte Punkt.
Denn die Deutsche Rentenversicherung bewertet nicht nur den Vertrag – sondern vor allem die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.

Das bedeutet:
Selbst wenn im Vertrag „selbstständig“ steht, kann die Tätigkeit dennoch als abhängig beschäftigt eingestuft werden.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Einschätzung der eigenen Situation.
Viele Selbstständige glauben:
„Ich habe mehrere Auftraggeber, also bin ich sicher selbstständig.“

Doch das reicht nicht aus. Entscheidend ist unter anderem:

  • Besteht eine Weisungsgebundenheit,
  • ist man in die Organisation des Auftraggebers eingebunden,
  • trägt man ein echtes unternehmerisches Risiko.

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Wer diese Kriterien falsch bewertet, geht ein erhebliches Risiko ein.

Ein besonders teurer Fehler:
Das Verfahren wird erst dann durchgeführt, wenn bereits eine Prüfung läuft.

Dann ist es oft zu spät.
Die Entscheidung wirkt dann rückwirkend – mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihre Tätigkeit frühzeitig prüfen – idealerweise bevor Sie starten oder neue Projekte annehmen.

Achten Sie darauf, dass:

  • Verträge und tatsächliche Tätigkeit übereinstimmen,
  • Sie Ihre Selbstständigkeit klar dokumentieren,
  • typische Risiken frühzeitig erkannt werden.

Zusätzlich empfehle ich, alle relevanten Unterlagen strukturiert zu sichern.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

👉 www.not-fallordner.de

Direkter Kontakt:

Jetzt per WhatsApp kontaktieren

Oder

📞 0177 27 166 97

Denn eines ist klar:
Die größten Risiken entstehen nicht durch das Verfahren – sondern durch falsche Einschätzungen im Vorfeld.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/die-groessten-fehler-beim-statusfeststellungsverfahren-und-wie-sie-diese-vermeiden/

Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

Besonders auffällig ist:

  • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
  • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
  • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

Die Gründe sind klar:

  • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
  • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
  • Angst vor negativen Entscheidungen,
  • fehlende spezialisierte Beratung.

Das Ergebnis ist paradox:
Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

Und die können teuer werden:

  • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
  • hohe Säumniszuschläge,
  • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:


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Denn eines ist klar:
Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

Besonders auffällig ist:

  • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
  • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
  • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

Die Gründe sind klar:

  • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
  • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
  • Angst vor negativen Entscheidungen,
  • fehlende spezialisierte Beratung.

Das Ergebnis ist paradox:
Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

Und die können teuer werden:

  • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
  • hohe Säumniszuschläge,
  • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:
👉 www.not-fallordner.de

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Denn eines ist klar:
Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/reform-gescheitert-warum-das-statusfeststellungsverfahren-kaum-genutzt-wird/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
www.Renten-experte.de

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
www.Renten-experte.de

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://notfallordner.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

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Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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Zucker-Schock für Deutschland: Warum unsere Kinder krank gemacht werden – und die Politik endlich handeln muss!

Ein Beitrag von

Johannes Wagner

Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit der Zuckersteuer: Das ist längst überfällig!

Deutschland ist beim Thema Prävention Schlusslicht in Europa. Gleichzeitig explodieren die Zahlen: Übergewicht und Adipositas schon im Kindesalter, Typ-2-Diabetes, Karies. Vieles davon ist vermeidbar. Zuckergesüßte Getränke spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir wissen das. Die Wissenschaft weiß das. Und trotzdem tut die Politik nichts.

Das ist nicht Eigenverantwortung. Das ist politisches Versagen.

Ein zentraler Grund dafür ist der massive Einfluss der Zucker- und Agrarlobby. Rübenbauern und Zuckerindustrie haben über Jahre hinweg politischen Druck aufgebaut, um strengere Regulierungen zu verhindern. Statt konsequenter Gesundheitsvorsorge dominieren wirtschaftliche Interessen – auf Kosten der Bevölkerung, insbesondere der Kinder. Gesundheit wird hinten angestellt, Profite stehen im Vordergrund.

Ich habe den Appell von foodwatch, DANK und vzbv unterschrieben. Gemeinsam mit über 2.900 weiteren Ärztinnen und Ärzten, darunter der Präsident der Bundesärztekammer und die Vorsitzende des Marburger Bundes, fordere ich die Ministerpräsident*innen auf:

Stimmen Sie in der bevorstehenden Bundesratsabstimmung für die Einführung einer wirksamen, nach Zuckergehalt gestaffelten Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke!

Andere Länder, wie Großbritannien, Frankreich und Mexiko, haben es vorgemacht: Eine gestaffelte Abgabe auf Softdrinks funktioniert. Sie senkt den Zuckergehalt in Produkten, reduziert den Konsum und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem um Milliarden.

Kinder können sich aggressivem Marketing und billigen Zuckergetränken nicht entziehen. Wir als Politik können es. Und wir müssen es endlich tun.

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Zucker ist kein harmloser Genussstoff, sondern einer der größten Treiber moderner Volkskrankheiten. Er fördert Übergewicht, erhöht das Risiko für Typ-2-Diabetes und belastet langfristig unser gesamtes Gesundheitssystem. Besonders problematisch ist, dass Zucker von der Industrie gezielt und in großen Mengen als günstiger Geschmacksverstärker eingesetzt wird.

Genau hier setzt die Zuckersteuer an. Wird Zucker für Hersteller teurer, verliert er als billiger Zusatzstoff an Attraktivität. Die Folge: Produkte werden automatisch weniger stark gezuckert, gesünder und langfristig besser verträglich.

Es geht also nicht um Verbote, sondern um eine klare Lenkungswirkung. Weniger Zucker im Produkt bedeutet weniger Krankheit in der Bevölkerung – und genau das sollte das Ziel verantwortungsvoller Politik sein.

Hashtags:
#Zuckersteuer
#Prävention
#Kindergesundheit
#Grüne
#Ernährungspolitik

Sechsfach abkassiert: Wie fossile Energie Verbraucher systematisch zur Kasse bittet

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

„Wir Verbraucher zahlen 6-mal für die fossile Energie“ – ein Satz, der zunächst übertrieben klingt, bei genauerem Hinsehen jedoch erschreckend real ist. Denn fossile Energie ist nicht nur an der Zapfsäule oder auf der Heizkostenabrechnung teuer. Sie belastet uns an vielen Stellen gleichzeitig – oft unsichtbar und langfristig.

Der erste Kostenblock entsteht bereits vor der eigentlichen Nutzung: der Aufbau der Infrastruktur. Pipelines, Raffinerien, Tanklager und Kraftwerke werden über Jahre hinweg aufgebaut und finanziert. Diese Investitionen werden letztlich in die Preise einkalkuliert und auch durch staatliche Mittel unterstützt – also durch Steuergelder.

Der zweite Kostenfaktor sind direkte und indirekte Subventionen während der Nutzung. Fossile Energieträger profitieren seit Jahrzehnten von steuerlichen Vorteilen, staatlichen Förderungen und politischen Rahmenbedingungen, die ihre Nutzung künstlich günstig erscheinen lassen. Doch „günstig“ ist hier nur eine Illusion – die Rechnung wird an anderer Stelle präsentiert.

Drittens folgen die sogenannten Nachlaufkosten: Rückbau von Anlagen, Renaturierung zerstörter Flächen oder – besonders drastisch – die jahrzehntelange Finanzierung von Zwischen- und Endlagern bei der Atomkraft. Diese Kosten werden häufig nicht von den Verursachern getragen, sondern auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Viertens entstehen massive Umweltschäden. Klimawandel, Extremwetter, Luftverschmutzung und gesundheitliche Folgen führen nicht nur zu steigenden staatlichen Ausgaben, sondern auch zu höheren Versicherungsbeiträgen. Auch diese Kosten tragen wir – als Verbraucher und als Gesellschaft.

Fünftens: Die fossile Lobby schützt ihr System aktiv. Dezentrale Energieformen wie private Photovoltaikanlagen oder kommunale Windräder werden politisch und regulatorisch oft benachteiligt, ausgebremst oder wirtschaftlich unattraktiver gemacht. So bleibt die Abhängigkeit von fossilen Strukturen künstlich bestehen.

Und schließlich der sechste Punkt: Steuervermeidung. Große Energiekonzerne nutzen internationale Konstruktionen wie Lizenzverträge oder Gewinnabführungen ins Ausland, um ihre Steuerlast in Deutschland zu minimieren. Gewinne werden verschoben – die Belastung bleibt hier.

Das Ergebnis ist ein perfides System: Der Verbraucher zahlt mehrfach – direkt an der Tankstelle, indirekt über Steuern und zusätzlich über steigende Versicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig profitieren Konzerne und politische Unterstützer von einem System, das auf fossiler Abhängigkeit basiert.

Wer also behauptet, die Energiewende sei zu teuer, sollte sich fragen: Wie teuer ist es wirklich, am Alten festzuhalten?

Die Abartigkeit der CDU/CSU wird nur noch durch die FDP und AfD übertroffen.

ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki
ADMS AlteDeutscheMännerSyndrom -Friedrich Merz, Jens Spahn Wolfgang Kubicki

Eine Frage zum Schluss:

Gehörte bei der damaligen Vergütung von Friedrich Merz nicht auch eine Aktienbeteiligung, Optionen oder Optionsscheine an BlackRock zur Bezahlung?

Wäre es denn dann nicht leicht erklärbar, warum Friedrich Merz weiter ein mittelbarer Lobbyvertreter von Atomenergie, Energiekonzerne und der fossilen Lobby bleibt?

Oder hat er solche Beteiligungen auf Frau und Kinder übertragen?

#Energiewende #FossileEnergie #Klimakrise #Subventionen #Steuergerechtigkeit

Energie-Lüge entlarvt Warum nicht die Energiewende sondern fossile Abhängigkeit uns Milliarden kostet

Ein Beitrag von

Claudia Kemfert.

Benzin zu teuer, Heizkosten explodieren, Stromrechnung unverständlich – und schuld soll die Energiewende sein?

Das höre ich seit 30 Jahren. Und es ist falsch.

Nicht die Energiewende ist teuer – sondern das Festhalten an fossiler Energie.

Im Gespräch mit Martin Tillich bei Utopia geht es um vier zentrale Mythen, die die Debatte verzerren:

„Die Energiewende ist zu teuer“ – tatsächlich zahlen wir heute für fossile Abhängigkeiten und über 80 Milliarden Euro Subventionen jährlich

„Wärmepumpen sind ideologisch“ – dabei sind sie eine effiziente und kostensparende Technologie

„Ohne Atomkraft geht es nicht“ – eine teure Phantomdebatte ohne Lösung für ein erneuerbares System

„Dunkelflaute gleich Blackout“ – falsch Mit Netzen Speichern und europäischem Verbund ist Versorgung gesichert

Die entscheidende Frage lautet
Was kostet uns das Nichtstun

Klimaschutz wirtschaftliche Stärke und Versorgungssicherheit gehören zusammen

Mehr dazu auch in meinem Buch Kurzschluss

Hier geht es zum Interview


Link —> https://utopia.de/claudia-kemfert-nicht-die-energiewende-ist-teuer-sondern-das-festhalten-an-fossiler-energie_917242/

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
– Überzeugter demokratischer Europäer.-

Das Interview ist wie immer interessant und macht deutlich, dass die Fossile Energie extrem teuer ist.

Oft wird diese fossile Energie nicht nur durch den direkten Kaufpreis bezahlt, sondern

– vorgelagert durch Investitionen (Aufbau der Infrastruktur)

– Subventionen in der Nutzungsphase

– und anschließend durch nachgelagerte Finanzierung der Folgeschäden (Rückbau oder bei Atomkraft die Kosten für Zwischen- und Endlagerung).

Die Energiekonzerne rechnen sich hier noch zusätzlich arm, indem für die Gewinne in Deutschland nicht einmal Steuern gezahlt werden (durch Lizenzverträge oder Gewinn-Abführung-Verträge ins Ausland).

Bezahlen tut dies der Verbraucher und dann nochmals der Verbraucher als Steuerzahler.

Und bestimmte Politiker fördern dieses Spiel.

#Energiewende #Kurzschluss #Klimaschutz #Energiepreise #Transformation #ErneuerbareEnergien #Wärmepumpe #Energiepolitik

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