Sterbefallzahlen im Dezember deutlich über dem Durchschnitt

In der zweiten Dezemberwoche sind in Deutschland 23 Prozent mehr Menschen gestorben als im selben Zeitraum der vier Vorjahre. In der 50. Kalenderwoche vom 7. bis zum 13. Dezember starben min­destens 22.897 Menschen, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte.

Das waren fast 4.300 Sterbefälle mehr als in den Jahren 2016 bis 2019. In Sachsen, wo die Differenz seit Oktober wöchentlich zunehme, sei die Entwicklung weiterhin „besonders auffällig“.

Demnach lag die Zahl der Sterbefälle im betrachteten Zeitraum 88 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. Brandenburg und Thüringen hatten einen Anstieg um 34 Prozent beziehungsweise 35 Prozent zu verzeichnen.

In der 50. Kalenderwoche starben laut Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit 3.595 Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren. Das entspricht 598 Fällen mehr als in der Vorwoche.

Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 47. Kalenderwoche (16. bis 22. November 2020) in Deutschland mindestens 19 600 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 9 % über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 47. Kalenderwoche zur Verfügung steht. 

Zahl der COVID-19-Todesfälle steigt deutlich an 

Die Zahl der Todesfälle von Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren, steigt derzeit von Woche zu Woche. In der 47. Kalenderwoche gab es insgesamt 1 887 beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete COVID-19-Todesfälle. Das waren 390 Fälle mehr als in der Vorwoche und 1 808 Fälle mehr als noch in der 40. Kalenderwoche. 

Sterbefälle in Sachsen 46 % über dem Durchschnitt 

Besonders auffällig ist die Entwicklung der Sterbefallzahlen in Sachsen. Die Differenz zum Durchschnitt der vier Vorjahre nimmt dort derzeit von Woche zu Woche deutlich zu. In der 41. Kalenderwoche lag die Zahl der Sterbefälle noch unter dem Durchschnitt; in der aktuell verfügbaren 47. Kalenderwoche lag sie 46 % beziehungsweise 476 Fälle darüber. Auch in Baden-Württemberg (+ 12 % oder 260 Fälle), Brandenburg (+ 12 % oder 69 Fälle), Nordrhein-Westfalen (+10 % oder 380 Fälle) und Thüringen (+ 12 % oder 65 Fälle) lag die Differenz zum Durchschnitt zuletzt mindestens 10 % darüber.

Ein Service von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit – Entgeltumwandlung – betriebliche Altersversorgung

Die intelligentere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung im Verbund mit der betrieblicher Krankenversicherung

Die #Gründe für #Berufsunfähigkeit sind immer öfter nicht körperlicher Natur, sondern sind von der Psyche geprägt.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichert, sollte im Übrigen auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit und nicht nur Erwerbsfähigkeit abgesichert ist und vor allem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst ab 50% oder gar 75% leistet, sondern unbedingt schon ab 25% eine anteilige Leistung vorsieht, die dann ab 75% vollständig leistet.

Grund: Bei

– 50%Klausel wird bei 49% keine Leistung erbracht.

– 75%Klausel wird bei 74% keine Leistung erbracht.

– Bei 25-75 Klausel wird zwischen 25 und 74% eine anteilige Leistung, danach die volle Leistung erbracht.

Bei etwa 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle ist die Berufsunfähigkeit unter 50%.

Gerade wer dann um die 50% berufsunfähig ist, muss entweder einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft eingehen oder sich jahrelang mit der Gesellschaft vor Gericht herumstreiten.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Toolbox.de

Denn bei der Versicherungsgesellschaft geht es schließlich bei den 50/75 % Klauseln um „alles oder nichts“

Bei den 25-74% BU-Verträgen geht es nur um ein paar Prozentpunkte Mehr oder weniger-Leistung.

Und wer clever ist, schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersversorgung ab.

Die Vorteile sind enorm.

Der Beitrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss vom Nettoeinkommen bezahlt werden.

Bei der BerufsunfähigkeitsverSicherung, die als betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen wurde, wird der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen gezahlt.

Bei der BU-Entgeltumwandlung entfallen dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Und nicht nur das. Zusätzlich geben die Arbeitgeber noch einen Beitragszuschuss. Mindestens muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Betrages dazugeben.

Viele Arbeitgeber geben auch höhere Zuschüsse, die zwischen 20 und 50% liegen.

Hierzu ein Beispiel:

Arbeitnehmer A hat eine private Berufsunfähigkeitsversucherung mit einem Monatsbeitrag von 75 Euro abgeschlossen.

Der BU-Schutz ist ab 50% Berufsunfähigkeit bei 1.000 Euro.

——-

Sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Beruf) entscheidet sich dazu die Berufsunfähigkeitsversicherung als Entgeltumwandlung abzuschließen.

Auch er ist bereit 75Euro netto mtl. aufzuwenden.

Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt insgesamt 50%.

Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsabgaben.

Der Arbeitgeber gewährt einen Beitragszuschuss von 20%.

Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer B folgende Vergünstigung:

Bruttobeitrag: 150 Euro

Arbeitgeberzuschuss: 20% aus 150 Euro 30Euro

= Gesamtbeitrag

Steuer- Sozialversicherungsersparnis:

150×0,5 = 75

Tatsächlicher Eigenaufwand: 75 Euro

Arbeitnehmer B wählt bewusst die 25-74 BU-Klausel.

Wie hoch wäre die Absicherung? Die Grundsumme wäre in diesem Beispiel 2.500 Euro.

Die Höchstrente steigt nicht nur proportional an, sondern höher.

Bei 100 % Berufsunfähigkeit erhält also

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Leistung

Bei 75 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 2.500 Euro

Bei 70 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.750 Euro

Bei 5 0% Berufsunfähigkeit

erhält

A: 1.000 Euro

B: 1.250 Euro

Bei 40 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 1.000 Euro

Bei 25 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 625 Euro

Bei 20 % Berufsunfähigkeit

erhält

A: 0 Euro

B: 0 Euro

www.bAV-Leitfaden.de

Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente bei der Privatrente geringer zu versteuern ist. Dies ist jedoch in der Praxis eher nicht relevant, da das Einkommen der Menschen bei Berufsunfähigkeit unterhalb des Grundfreibetrags ist und dann in beiden Fällen keine Steuern fällig werden.

Was ist durch den Arbeitgeber zu beachten?

Ein früherer Haftungsbereich des Arbeitgebers wurde durch die Umgestaltung des §2 BetrAVG verkleinert, so dass Haftungssituationen wie sie zeitweise vorhanden waren (3AZR 794/14 v. 19.5.16)

nicht mehr mehr bestehen.

Auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant.

Ist ein Arbeitnehmer immer wieder krank, dann kostet dies nicht nur im Rahmen der Gehaltsfortzahlung, sondern andere Arbeitnehmer müssen den Job des krank gemeldeten Arbeitnehmers mitmachen.

Auf Dauer führt dies auch zu Komplikationen.

Hat ein Arbeitnehmer neben der Erwerbsminderungsrente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, dann könnte dies eher den Lohnausfall ausgleichen.

Wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, ist diese Rente sogar höher, als die Altersrente mit Abschlag, da eine Zurechnungszeit bis z.Zt. 65 Jahren und 10 Monaten berücksichtigt wird.

www.Renten-Experte.de

Diese insgesamt bessere Absicherung hilft auch dem Arbeitgeber.

Denn wenn ein Dauerkranker immer wieder einzelne Wochen ausfällt, dann kann der Arbeitgeber dafür keinen dauernden Ersatz einstellen.

Die betriebliche Altersversorgung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu nutzen, ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit bereits ab 25 % leistet.

Was führt zur Berufsunfähigkeit? Welche Ursachen sind sehr häufig?

Im Versicherungsmagazin vom 7.1.2021 wurde hierzu folgendes veröffentlicht:

Zitat:

„Psychische Störungen zu über 44 Prozent Grund für BU

Psychische Störungen sind weiterhin Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die jüngste Analyse der Debeka.

Für diese Untersuchung hat der Lebensversicherer noch 2020 seinen Bestand von etwa 506.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ausgewertet. Nach eigener Aussage ist das Unternehmen der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland. Berücksichtigt wurden dabei die im vorigen Jahr rund 1.000 neu eingetretenen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit.

Die drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Für 44,1 Prozent waren im Jahr 2019 psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2018 war dieser Anteil sogar noch höher und betrug 45,4 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,7 Prozent bösartige und gutartige Tumore an. Mit 12,6 Prozent war der Bewegungsapparat – zum Beispiel Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Auslöser, nicht mehr arbeiten zu können.

Bewegungsapparat als BU-Ursache weiter leicht rückläufig

Damit ist laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent weiter leicht rückläufig. Dabei waren Rücken, Gelenke und Co. jahrelang die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erst in der vorigen Analyse für das Jahr 2018 belegten Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) mit 15,5 Prozent den zweiten Platz. Dabei lag der Anteil bei Muskeln und Skelett noch auf einem ähnlichen Niveau (15,3 Prozent).“

Die Psyche spielt somit bei der Erwerbsminderung und auch bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.

Bei den Krankmeldungen ist die psychische Ursache oft hinter verschiedenen Diagnosen versteckt, denn wenn unterschiedliche Krankheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorhanden sind,gilt die 6-wöchige Gehaltsfortzahlungsfrist wieder neu.

Insofern auch ein wichtiger Grund, warum der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker bezuschusst und ggf. durch eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt.

Was ändert sich 2021

Neuerungen 2021

Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken.
Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.

SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.

Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen.
Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.

Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg.
Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro).
Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.

Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.

HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE

Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

UNTERHALTSZAHLUNGEN

Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.

PENDLERPAUSCHALE

Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.

BEHINDERTENPAUSCHBETRAG

Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

KINDERGELD WIRD ERHÖHT,

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.

ALLEINERZIEHENDE

Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

KFZ-STEUER UND CO2-STEUER

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.
——

DIE GRUNDRENTE KOMMT

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.

Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.

Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.

Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.

Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.

Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet.
Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die

  • eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
  • Angehörige pflegen
  • Hinterbliebenenversorgung erhalten
  • Rentner, die Miete bezahlen
  • Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
  • Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist.
    ——

MINDESTLOHN STEIGT

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

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PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

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ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.

Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.

Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.

Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

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KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag.
In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.

Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall.
Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.

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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT

Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.

In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.

Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.

Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.

Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.

So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).

Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.

BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG

Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Durchschnittsverdienst

ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.

Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.

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AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

Ambulante Pflege von Angehörigen – Wichtige Tipps

#Corona #Pflege #ambulante #Pflege

Zwei wichtige Hinweise am Schluss:

Rentenexperte Werner Hoffmann Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
www.Renten-Experte.de

Über zwei Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden alleine durch Angehörige zu Hause versorgt.

Ende 2019 waren das 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wie aus einer Zählung des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

„Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter“, erklärten die Statistiker.

Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 Prozent zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 Prozent. Außerdem gilt: „Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung.“

Hinweis 1:
Wer Angehörige pflegt und selbst schon eine Regelaltersrente bezieht, sollte ggf. eine Rentenreduzierung um 1 % prüfen lassen, so dass nur eine Teilrente von 99 % bezahlt wird.
Grund: Sofern die Pflegezeit 10 Stunden wöchentlich erreicht und der Pflegegrad 2 erreicht ist, bezahlt die Pflegekasse (privat oder auch gesetzlich) einen Rentenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Daraus ergibt sich dann zum kommenden 1.7. eine Rentenerhöhung.
Die Berechnung kann durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.
Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung gezahlt wird, sollte auf jeden Fall auch eine Auswirkung auf die Betriebsrente geprüft werden.

Hilfreich sind hierbei Rentenberater bzw. Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung.

Hinweis 2:
Sofern eine Person Pflegefall ist, sollte für diese Person – falls noch nicht vorhanden und es noch möglich ist – eine Generalvollmacht erstellt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob ein notarielles Testament hier nicht sinnvoll ist.
Durch ein notarielles Testament wird im Todesfall kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro.

Besteht kein Testament oder kein notarielles Testament, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig.
Der Erbschein kostet genauso viel, als wenn zu diesem Zeitpunkt ein notarielles Testament erstellt werden würde.
Die Ausstellung eines Erbscheines kann zeitlich länger dauern, als eine Testamentseröffnung.

GANZ WICHTIG:
Besonders sinnvoll ist eine Übersicht mit allen Dokumenten (in Klarsichtfolien) in einem Notfallordner – Vorsorgeordner.
Hier sind nicht nur viele Tipps vorhanden, sondern auch Übersichtstabellen für alle wichtigen Sachverhalte.
Ja nach Berufsgruppe gibt es über 90 verschiedene #Notfallordner #Vorsorgeordner
So muss die #Notfallvorsorge bei einem Arbeitnehmer oder Rentner völlig anders organisiert sein, wie bei einem #Beamten, #Pensionär, #Selbstständigen, #Handwerker, #Arzt, #Apotheker, #Zahnarzt oder einem #Unternehmer einer GmbH
Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner ist ab 27 Euro erhältlich bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Arbeitnehmer, Rentner, Hausfrauen, Beamte, Pensionäre, Selbstständige und Unternehmer sowie Heilberufe

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

#Michael #Ballweg, der Anführer der selbsternannten „Querdenker“ hat bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart gerade einmal lächerliche 1,2 % Stimmen bekommen.

Die sind nicht das Volk!

Liebe 1,2 %: Werdet vom #Querdenker zum #Nachdenker,

so wie dies auch rund 99% tun.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker
Das Verhalten der #Querdenker ist vergleichbar mit der Gurtpflicht
Welcher normale Mensch würde den Sicherheitsgurt weglassen, weil…
Sicherheitsgurt weglassen, weil er mich einschränkt und wir so tolle Chirurgen haben, die mich im Ernstfall super gut zusammenflicken können.

Ballweg hatte bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart kandidiert.

Schaut man sich die einzelnen Gruppen an, die bei den #Querdenkern dabei sind….

– #Verschwörungstheoretiker

– #Verkäufer von #Nahrungsergänzungsmittel

– #Heiler

– #alternativer #Verkäufer von #Medizin

– #Heilpraktiker

– #Esoteriker

– #braune #Esoteriker

– #Corona-#Verharmloser

– #Rechtspopulisten

– #Reichsbürger

– #Rechtsradilale.

Diese Gruppierungen werden über Reisebusse in die einzelnen Demostädte gebracht.

Wahrscheinlich verdient #Ballweg an den Reisetickets kräftig mit.

Und auch bei den Attesten, die ausgestellt werden (oft auch von den gleichen Ärzten) läßt sich Geld verdienen.

Ob die Einwohner, die in einer Stadt leben, eine Demonstration von Personen wollen, die aus ganz Deutschland anreisen wollen, ist sehr zweifelhaft.

Es wird höchste Zeit, dass die Teilnahme an regionalen Demonstrationen auf die Menschen beschränkt bleibt, die in diesee Stadt wohnen oder arbeiten, zumindest auf einen regionalen Radius beschränkt wird.

Ausnahmen nur bei Bundeshauptstadt oder Landeshauptstädten (auf Bundesland).

Denn eines ist sicher. Die meisten Einwohner haben an Ballweg & Co. kein Interesse. 98,8 % wollen #Ballweg NICHT!!!

Es geht um Milliarden, die die oben genannten Gruppen durch Corona verdienen oder verlieren.

Je mehr Menschen krank werden und sich nicht impfen, desto mehr verdienen diese Gruppen auch durch „alternative Medizin“.

Hier einige kritische Filmbeiträge über die Tätigkeitsfelder der #Heilpraktiker

Film 1: Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Film 2: Heilpraktiker – Quacksalber oder eine Alternative??

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Fast alle Behandlungsmethoden von Heilpraktikern sind wissenschaftlich nicht erfolgreich.

Lediglich einige wenige Bereiche in der Akupunktur können helfen.

Verseuchte Amerikaner dank Trump

Corona #COVID19 #Trump Verseuchte #Amerikaner dank Trump! —> Gesundheitsbehörde #CDC meldet über 140.000 Neuinfektionen —>!

Die US-Seuchenzentren CDC geben 143.333 neue Positiv-Tests und 1210 weitere Todesfälle bekannt. Damit sind in den USA insgesamt mehr als 13,14 Millionen Infektionen und 265.166 Tote verzeichnet.

Neue Formen bei der Energie-Speicherung revolutionieren die Energiebranche – Klotzspeicherwerke können helfen

Deutschland soll #elektrisch werden – Und dies fördert auch die #Windenergie und #Solarenergie und sorgt für weitere Überlegungen bei der #Energie-#Zwischenspeicherung

Die Anzahl der Windenergieanlagen beträgt derzeit rund 29.546.

Mit 54.418 MW (Megawatt) liefern die Windräder heute schon das etwa 38-fache an Energie eines mittleren Atomkraftwerkes.
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Zum Vergleich:
Ein mittleres #Atomkraftwerk wie das Kernkraftwerk Emsland hat eine Nennleistung von etwa 1.400 Megawatt, das entspricht nach Angaben des Betreibers RWE jährlich elf Milliarden Kilowattstunden Strom für 3,5 Millionen Haushalte.
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Beschäftigt sind in der Windenergiebranche etwa 130.000 Erwerbstätige.
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Die Windenergie zählt heute schon zu den Branchen, die auch Arbeitsplätze nennenswert anbietet.
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Besonders interessant ist jedoch, dass die Windräder zu bestimmten Zeiten heute still stehen, weil der Energiebedarf eben zu bestimmten Zeiten viel geringer ist und die Speicherkapazitäten über #Pumpspeicherwerke sehr begrenzt ist.
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Wie funktioniert ein #Pumpspeicherwerk?

Der erzeugte #Windstrom wird dazu benutzt, Wasser beispielsweise aus dem Tal in einen höher gelegenen See zu pumpen.
Bei Strombedarf wird das Wasser über eine Turbine abgelassen und so wieder Strom erzeugt

In einem Pumpspeicherkraftwerk wird Energie also mehrfach umgewandelt. Die ankommende elektrische Energie wird zur Lageenergie des Wassers und diese wird wieder zu elektrischer Energie. Dabei geht jedes Mal etwas Energie verloren. Der Wirkungsgrad eines Pumpspeicherkraftwerks beträgt daher meist zwischen 75 und 85 Prozent.

Die Zwischenspeicherung von Energie ist durch die Wassermenge und die Größe der Seen jedoch sehr eingeschränkt.
Neue Seen würden zu erheblichen Umwelteingriffen auch führen.
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Neue Nutzungsmöglichkeiten der Zwischenspeicherung durch Umwandlung von Strom in #Lageenergie oder auch Wärmeenergie sind bereits heute möglich, ohne dass hierzu große Seen notwendig sind.
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Beispiel 1:

In Nechlin in der Uckermark profitieren die Anwohner von den Windrädern in Sichtweite. Anhand einer Modellanlage heizt der überschüssige Strom dort Wasser und versorgt damit das ganze Dorf mit günstiger Wärme.

Andere Dörfer wollen das nachahmen.
Textlink —> https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/2020/06/energiedorf-windkraft-zu-waerme-modelldorf-nechlin.htm

Videolink: —> https://youtu.be/WoVmC-BCNpo
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Beispiel 2:
Klotzspeicherwerke
Klotzspeicherwerke benötigen kein Wasser

Das Prinzip ist wie bei der schwäbischen Kuckucksuhr.
Aufgezogen wird durch eingesetzte Energie, indem ein künstlicher Tannenzapfen angehoben wird.

Anschließend bewegt sich der Tannenzapfen wieder nach unten und gibt Energie wieder frei.

Der sogenannte «Energy Vault» ist keine herkömmliche Batterie, sondern ein bis zu 120 Meter hoher Turm aus tonnenschweren Betonklötzen und riesigen Kränen.
Mit überschüssiger Energie aus Solar- und Windkraft werden die Klötze angehoben.
Bei Energiebedarf werden die Klötze wieder abgesenkt, und die Energie wird so wieder zurückgewonnen.

Klotzspeicherwerk
Dauerhafter
Zwischenspeicher für Strom

Textlink —> https://www.srf.ch/article/18040982

Videolink —> https://youtu.be/XkABzfwDFYM

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Alleine die heute nicht genutzte Windenergie aus Spitzenzeiten könnte für den Strom von 6 Millionen Fahrzeugen ausreichen.
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Neben der Zwischenspeicherung von Strom in

  • Pumpspeicherwerken
  • Klotzspeicherwerken
  • Wärmespeichern

gibt es noch eine weitere interessante Form der Zwischenspeicherung bzw. Umwandlung in Wasserstoff. Hierbei wird der Windenergiestrom in Wasserstoff umgewandelt und dann z.B. in Fahrzeugen für den Antrieb genutzt. Die Entwicklungen sind inzwischen vielversprechend.

Wie funktioniert der Wasserstoffantrieb?

Im Wesentlichen lassen sich folgende Konzepte unterscheiden:

Bekannteste Methode: In der Brennstoffzelle wird elektrischer Strom aus Wasserstoff gewonnen. Das geschieht durch die Umkehrung der Elektrolyse. Wasserstoff und Luftsauerstoff reagieren zu Wasser, dabei entstehen Wärme und elektrische Energie.

Deutschland hat hier bereits einige Versuchsfelder.

Am 17.9.2020 stellte Mercedes den GenH2 Truck vor, einen Brennstoffzellen-Lkw mit einer Reichweite von bis zu 1.000 Kilometer und mehr. Dabei wird flüssiger Wasserstoff als Energieträger eingesetzt.

Die Energiebranchen Öl, Gas und Kohle oder gar Fracking (fossile Energie) werden in den kommenden Jahren erheblich weniger benötigt.

Nicht nur aus Umweltsicht, sondern auch aus Kostensicht ist die Windenergie und Sonnenenergie als Rohstoff kostenlos.

Es entstehen keine Folgekosten für die Entsorgung des Rohstoffes; natürlich entstehen Kosten und Arbeitsplätze in der Produktion, Wartung und Sanierung.

Diese sind jedoch im Vergleich zu Atomkraft oder Kohlekraft wesentlich geringer.
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Für die Weiterentwicklung von E-Fahrzeugen ist die Weiterentwicklung von Zwischenspeichern und Wind-, sowie Solarkraftwerken notwendig.
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Beim Autogipfel mit der Kanzlerin geht es am Dienstag nicht nur um die Verlängerung der Elektroauto-Prämie. Auf dem Spiel steht vielmehr die Zukunft der Auto-Nation Deutschland. Eine Idee auf EU-Ebene sorgt bereits für Aufregung.

https://www.welt.de/wirtschaft/article220268534/Volkswagen-BMW-Mercedes-Wie-sich-das-Autoland-Deutschland-veraendert.html

Wie wichtig diese Neuen Formen von grüner Energie wird, ist vielen Menschen noch garnicht so bewusst.

Den Saudis und Ölkonzernen – wie z.B. Exxon BP – ist die Konkurrenz durchaus bewusst.

So wurde im letzten Jahr „Saudi Aramco“ von den Saudis als Neuemission an der Börse platziert.

Warm die Saudis ihre Ölquellen verkaufen? Ganz einfach: man erkennt, dass Öl Mittel- und langfristig ausgedient hat und die Energiegewinnung über Sonne und Wind interessanter ist. Deshalb werden die Erlöse aus der Neuemission auch für die neuen Techniken eingesetzt.

Die amerikanische Öl-Lobby geht da einen anderen Weg noch bisher. Zumindest ist dies noch unter Trump der Fall.

Die Öllobby versucht für den Klimawandel nicht den Menschen und damit das Öl verantwortlich zu Machen, sondern sucht andere Schuldige und möchte dadurch den Ölverkauf weiter erhalten. Deshalb fördert die fossile Energiebranche einen Verband ganz besonders in den USA: Das Committee for a Constructive Tomorrow (kurz CFACT oder CfaCT; auf Deutsch Komitee für ein konstruktives Morgen) -Internetseite—> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow?wprov=sfti1

Innerhalb der amerikanischen Politik hat der Verband auch die Kontakte zu den Republikanern besonders honoriert.

Übrigens: Auch in Deutschland gibt es einen adäquaten Verband mit dem Namen E.I.K.E., der interessanterweise mit Funktionären der AFD besetzt ist. Internetkunden—> https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Klima_&_Energie?wprov=sfti1

Interessant ist auch ein historischer Vergleich der Parteienunterstützung und Parteienfinanzierung aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg: Die damalige NSDAP wurde sehr stark durch die Stahl- und Kohle unterstützt, da diese Wirtschaftszweige besonders von der Herstellung von Militärfahrzeugen profitierte. Gerade in der Vorkriegszeit und während dem Krieg hatten die damaligen Familien Krupp und Quandt sich bei der NSDAP finanziell sehr stark engagiert. Der NSDAP brachte es eine gute Grundlage in der Parteienfinanzierung.

Der Vergleich mit AFD/E.I.K.E. bzw. Republikanischen Partei / CFACT ist in der Form von Parteienfinanzierung durchaus angebracht. Allerdings wird dieser Weg nicht mehr lohnenswert sein, da die neuen Energieformen inzwischen auch durch die Medien immer bekannter werden.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

Entlassungen Personalabbau Sozialplan Abfindungen

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

http://blog.bav-versorgung.de/personalabbau-abfindungen-restrukturierungen/

#Coronavirus #Österreich – Steigerung der Neuinfektionen

Die Zahlen der #Infizierten steigen auch in #Österreich überproportional an.

Gegenüber 31.08. ist ein Anstieg um 83% vorhanden.

Der eine oder andere Zweifler begründet dies mit der höheren Anzahl von Testungen.

Dies ist natürlich nominal möglich, allerdings ist das prozentual eine nicht passende Begründung.

Verhältnis von #Infizierte zu #durchgeführte #Tests

10.9.2020:
32.494 von 1,301 Mio. = 2,5 %

Bis 1.8.2020:
21.227 von 0,887 Mio = 2,36 %

Bis 30.8.2020:
27.401 von 1,180 Mio = 2,3 %

Zuwachs alleine von

1.9.-11.9.:
5.090 von 0,121 Mio. = 4,21 %

Somit steht fest, dass nicht nur die Anzahl in Österreich zugenommen hat, sondern auch prozentual eine Steigerung von 83 % derzeit vorhanden ist (4,21 % gegenüber 2,3 % bis 30.8.)

Quelle :
Einzelwerte und Gesamtwerte

https://www.meingraz.com/08-20-österreich

Schwarzer Rand, PG = Positiv Getestete.
Roter Rand, TF = Todesfälle
Grüner Rand, GE = Genesene.
Schwarzer Rand, Tests: Anzahl aller
durchgeführten Tests bisher.