Unterschied von Deutschland zu Gibraltar

Immer wieder gibt es Argumente, dass die Impfung garnicht helfen soll und es wird als Beispiel #gibraltar angeführt.

Grundsätzlich ist ein Vergleich mit anderen Ländern meist schwer bis überhaupt nicht möglich.

Andere Länder – andere Sitten!

Wer kennt diesen Satz nicht. Und nicht nur andere Sitten und Gebräuche spielen beim Vergleich von Infizierten, Erkrankren und Toten eine Rolle.

Wesentliche Einwirkungen bei der Anzahl der Corona-Erkrankten und der Corona-Sterberate sind:

– Einwohnerzahl

– Durchschnittliche Lebenserwartung /

– Wie viele Menschen sind über 80, 70 oder 60?

– Bevölkerungsdichte

– Tourismusquote

– Businessreisequote

– Sozialverhalten

– Lebensbedingungen

Von Impfgegnern wird oft Gibraltar genannt. Gibraltar hätte eine Impfquote von 100% und trotzdem gibt es so viele Infizierte.

#Gibraltar mit Deutschland zu vergleichen passt nicht!

Gibraltar hat täglich über 8.000 Pendler bei rund 35.000 Einwohnern.

Knapp 22% der Menschen kommen täglich vom Festland nach Gibraltar. Und diese Pendler sind nicht jeden Tag die gleichen Personen!

Tatsächlich ist die Impfquote pro Einwohner faktisch niedriger.

Wenn Sie alle Impfungen nur auf die Einwohner aufteilen, dann ist die Impfquote sogar bei 115%.

Berücksichtigen Sie auch die Pendler, dann dürfte die Impfquote unter 90% sein. Die 8.000 Pendler wechseln auch personenmäßig!

Nicht zu unterschätzen ist, dass bis jetzt rund 27.000 Menschen erst geboostert sind.

Von 100% geimpft zu sprechen ist faktisch falsch!

Die anderen Faktoren sind auch in Gibraltar anders.

– Klima:

– Durchschnittsalter: 76 J.

– Tourismus / Businessreisen pro Einwohner ca -5 mal so stark wie in Deutschland!

– Einwohner je qkm: 3.422 Einwohner (in Deutschland: 233)

#Beispiel 2: #Eritrea

Eritrea hat bisher insgesamt

– 6 Mio Einwohner

– 8.335 Infizierte

– 82 Todesfälle

Tourismus nahe 0%

Gerade der letzte Punkt (wenig bis kein Tourismus bzw. Keine nennenswerten Businessreisen) schützt vor der schnellen Verbreitung des Virus.

Auch die Bevölkerungsbewegungen selbst sind mit Deutschland in kleinster Weise vergleichbar.

Kleine Nachhilfe zu Gibtaltar —>

—>interessante Info

https://www-mdr-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.mdr.de/wissen/corona-gibraltar-hohe-inzidenz-hohe-impfquote-100~amp.html

Warum Personalmangel in der Gastronomie?

Warum fehlen in der #Gastronomie #Fachkräfte?


Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.

Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder.
Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.

Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.

Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.

Für die #Berechnung von

  • #Gehaltsfortzahlung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Kurzarbeitergeld
  • #Rentenversicherung
    werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.

Daraus ergeben sich:

  • #Krankengeld: 1.032,30
  • #Arbeitslosengeld: 785,40
  • #Kurzarbeitergeld
  • – normal: 794,10
  • – ab 4. Monat 926,45
  • – ab 7. Monat 1.058,80
  • #Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro

Solange die Bedienung

  • nicht #krank wird,
  • keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
  • Kein #Lockdown droht,
  • und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,

ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.

Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.

Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.

Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.

Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.

Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind.
Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.

Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.

Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.

Die Gunst der Stunde nutzen

Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.

Lösungsansätze wären beispielsweise:

  • Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
  • in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.

Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
.
.
www.bAV-Experte.de

Tel.: (07156/967-1900)

Selbst milder COVID-19-Verlauf hinterlässt Spuren an Organen

Hamburg City Health Study: Selbst milder COVID-19-Verlauf hinterlässt Spuren an Organen

Wissenschaftler:innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) konnten nachweisen, dass auch milde bis moderate Krankheitsverläufe mit COVID-19 die Funktionen von Herz, Lunge und Nieren mittelfristig beeinträchtigen und mit gehäuften Zeichen einer Beinvenenthrombose einhergehen. In der Hamburg City Health Study (HCHS) wurden 443 Personen nach einer SARS-CoV-2 Infektion mit nur leichteren Symptomen umfassend untersucht. Ihre Daten wurden mit denen von nicht an COVID-19 erkrankten Teilnehmenden der HCH-Studie verglichen. Die Studienergebnisse wurden heute als sogenannte Fast-Track-Publikation im renommierten European Heart Journal veröffentlicht.

Seit Mitte 2020 wurden im Rahmen der Hamburg City Health Studie 443 Teilnehmer:innen zwischen 45 und 74 Jahren nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion im Epidemiologischen Studienzentrum des UKE eingehend untersucht. „Die umfassenden Datensätze inklusive der Magnetresonanz-Tomographie des Herzens und des Gehirns sowohl bei SARS-CoV-2-Betroffenen wie auch in der Kontrollgruppe erlaubte eine organübergreifende Analyse. Die Erkenntnis, dass selbst ein milder Krankheitsverlauf mittelfristig zur Schädigung diverser Organe führen kann, hat höchste Bedeutsamkeit gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Omikron-Variante, die mehrheitlich mit milderen Symptomen einherzugehen scheint“, so Prof. Dr. Raphael Twerenbold, Wissenschaftlicher Studienzentrumsleiter und Kardiologe im Universitären Herz- und Gefäßzentrum des UKE, und Erstautorin Elina Petersen, Epidemiologin im Epidemiologischen Studienzentrum des UKE.

Die Studie wurde mit Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg unter Beteiligung von mehr als zehn Kliniken und Instituten des UKE durchgeführt.

„Mit der HCHS setzen Hamburgs Wissenschaftler:innen Standards. Dass nun die ersten Ergebnisse der weltweit größten Gesundheitsstudie zu den gesundheitlichen Folgen von COVID-19 da sind, ist ein großer Erfolg und wichtiges Signal in der Pandemie. Die HCH-Studie liefert mit ihren vielfältigen epidemiologischen und klinischen Daten wichtige Erkenntnisse über die aktuelle Pandemie und den Umgang mit zukünftigen größeren Infektionsgeschehen. Ich danke dem gesamten Forscherteam für den großen Einsatz sowie allen Mitarbeitenden für ihre herausragenden Verdienste für die Wissenschaft, die Gesundheit und die Pflege in unserer Stadt in diesen fordernden Zeiten“, sagt Senatorin Katharina Fegebank, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke.

„Wir haben uns im UKE früh entschieden, die verschiedenen Dimensionen der für die Pandemie relevanten Forschung koordiniert zu begleiten, und sind erfreut von der Möglichkeit, mit diesem breitangelegten und interdisziplinären Studienprojekt die Aktivitäten der Stadt Hamburg in der Erforschung der Pandemiefolgen sichtbar zu machen“, sagt Prof. Dr. Blanche Schwappach-Pignataro, Dekanin der Medizinischen Fakultät und Vorstandsmitglied des UKE.

„Die Ergebnisse ermöglichen es uns, frühzeitig mögliche organische Folgeerkrankungen zu erkennen und die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen einzuleiten“, sagt Prof. Dr. Stefan Blankenberg, HCH-Studienleiter und Ärztlicher Leiter des Universitären Herz- und Gefäßzentrums des UKE.

COVID-19: Gesundheitliche Folgen nach mildem bis mittelschwerem Verlauf

Die Studienteilnehmenden gaben keine, milde oder höchstens mäßiggradige Symptome zum Zeitpunkt der SARS-CoV-2-Infektion an. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (93 Prozent) wurde daher rein ambulant behandelt, keine:r von ihnen benötigte eine intensivmedizinische stationäre Behandlung.

In der Studie wurden das Herz-Kreislauf- und Gefäßsystem, die Lunge, die Nieren und das Gehirn auf Funktion, Struktur und mögliche Folgeschädigungen im Mittel zehn Monate nach der SARS-CoV-2-Infektion untersucht. Anhand von Fragebögen wurde die Lebensqualität erfasst. Zum Vergleich wurden 1328 Teilnehmer:innen ähnlichen Alters, Geschlechts und Bildungsstatus aus dem HCHS-Datensatz vor Ausbruch der Pandemie ausgewählt.

Im Direktvergleich zur Normalbevölkerung fanden sich bei den Proband:innen nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion Anzeichen von mittelfristigen Organschädigungen. In der Lungenfunktionstestung konnte bei den Teilnehmenden ein um etwa drei Prozent reduziertes Lungenvolumen sowie ein leicht erhöhter Atemwegswiderstand dokumentiert werden. Die Herzuntersuchungen ergaben eine durchschnittliche Abnahme der Pumpkraft um ein bis zwei Prozent sowie eine 41-prozentige Erhöhung eines Markerproteins im Blut, welches Auskunft über die Belastung des Herzens gibt. Ein zentrales Ergebnis der Analyse: Durch die Ultraschalluntersuchung der Beine konnten zwei- bis dreifach häufiger Zeichen einer zurückliegenden Beinvenenthrombose nachgewiesen werden. Ebenso wurde bei den Proband:innen nach SARS-CoV-2-Infektion eine Abnahme der Nierenfunktion um etwa zwei Prozent festgestellt. Die Untersuchung von Struktur und Leistungsfähigkeit des Gehirns nach einer SARS-CoV-2-Infektion ergab ebenso wie die erfragte Lebensqualität keine Verschlechterung im Vergleich mit der Kontrollgruppe. Zur frühzeitigen Erfassung und gezielten Behandlung dieser möglicherweise unbemerkt beeinträchtigten Organfunktionen empfehlen die Autor:innen routinemäßig einen simplen Abklärungspfad.

HCH-Studie liefert umfangreiche Datensätze der Hamburger Bevölkerung

Die Hamburg City Health Study (HCHS) ist die größte lokale Gesundheitsstudie der Welt. Insgesamt sollen 45.000 Hamburgerinnen und Hamburger zwischen 45 und 74 Jahren über einen langen Zeitraum hinweg untersucht werden, um die Risikofaktoren für häufige Erkrankungen wie Herzinfarkt, Vorhofflimmern, Schlaganfall, Demenz oder Herzinsuffizienz zu identifizieren. Ziel der 30 beteiligten Kliniken und Institute des UKE ist es, individualisierte Behandlungsmöglichkeiten und eine gezielte Prävention zu entwickeln. Inzwischen sind rund 16.000 Hamburgerinnen und Hamburger untersucht worden. Weitere Informationen: http://www.uke.de/hchs 

Literatur

Elina Petersen et al., Multi-organ assessment in mainly non-hospitalised individuals after SARS-CoV-2 infection: The Hamburg City Health Study COVID program. Eur. Heart J., 2022.

DOI: https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehab914 

Pressemitteilung als PDF-Download

Dateitypsymbol

Warum Omikron als 5. Welle die schlimmste Welle werden kann

Die #Omikron Infektionen verdoppeln sich alle 2 Tage, je nach Land bis zu 2,5-fache Ausbreitung.

Dies entspricht einem 7-Tages-R-Wert bei Omikron von ca 7- 30.

Berechnung:

Doppelt:

6-Tage: 1x2x2x2=6

8-Tage: 1x2x2x2x2=8

2,5-fach:

6 Tage:

1×2,5×2,5×2,5= 15,625

8 Tage:

1×2,5×2,5×2,5×2,5=39,09

Bei einem R-Wert von 15 werden aus 1.000 Omikron-Infizierten

1.000x15x15x15x15 = 50,6 Mio. Infizierte nach 4 Wochen.

Dies macht deutlich, wie extrem die Situation werden kann.

Zum Vergleich:

Die Delta-Variante liegt derzeit bei ca 0,9.

Der bisher höchst gemessene Wert war im Übrigen am:

⁃ 10.3.2020 mit 3,26 (Tabelle s. https://github.com/robert-koch-institut/SARS-CoV-2-Nowcasting_und_-R-Schaetzung/blob/main/Nowcast_R_aktuell.csv )

Der Lockdown müsste eigentlich bei diesem Ausblick sofort kommen. Jeder Tag würde jetzt zählen!

Wichtig wird sein, dass die systemrelevanten Bereiche – auch die Infrastruktur – nicht ins Stocken kommt.

In den USA sind bereits 73% aller Infektionen #Omikron.

Unser Vorteil ist, dass wir gegenüber vielen anderen Ländern einen hohen Anteil an Intensivbetten haben (ca. 33,9 je 100.000).

Großbritannien hat im Übrigen ca 6,6 Betten je 100.000 Einwohner.

ALLERDINGS: Reichen werden die Betten auch in Deutschland bei dieser Lage nicht.

Darüber hinaus hat unser Gesundheitssystem den Vorteil, dass es kein staatliches System ist.

Beispiel: In Großbritannien wendet der Staat ca 3.600 Euro je Bürger pro Jahr auf.

In Deutschland beträgt der Aufwand 4.600 Euro pro Bürger pro Jahr.

Die Gefahren von #Omikron sind:

1.

Wir haben die #Delta-#Variante noch nicht verdaut und jetzt kommt die #Omikron-#Welle obendrauf.

2.

Durch das extreme #exponentielle #Wachstum, das zwischen dem R-Wert 6 und R-Wert 30 liegen wird, werden extrem viele Menschen auch gleichzeitig bzw. in sehr kurzer erkranken.

Die #Inzidenzwerte werden dadurch auf noch nie dagewesene Werte steigen, wenn nicht sofort alle Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden.

Die extrem hohen neuen Inzidenzwerte führen:

– zu hohen Anzahl von #Krankenhauseinweisungen (Engpässe)

– hoher #Krankheitsrate auch bei Erwerbstätigen.

In bestimmten Berufszweigen kann dies extreme Folgewirkungen haben (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, THW, Bundeswehr, LKW-Fahrer, Mitarbeiter in der Logistik etc.)

– auch dazu, dass sich viele weitere Mutationen bilden. Neue #Virusvarianten können neue Probleme auslösen, wodurch wieder neue #Impfstoffe entstehen müssen.

Um Deutschland herum sind die Ausbreitungen des #Omikron-#Virus bereits weiter fortgeschritten.

Die schlimmste Auswirkung wäre, wenn hierdurch viele neue Mutanten entstehen.

Für das Jahr 2022 nicht gerade ein schöner Ausblick.

Der #Lockdown wäre dringenst SOFORT notwendig.

Zusatzinfo—>

Die wichtigste Erkenntnis aus Oslo, so Ciesek, sei die verkürzte Inkubationszeit bei Omikron. Bei Delta beträgt die Inkubationszeit etwa fünf Tage. Der Fall in Oslo zeige, dass sie bei Omikron nur drei Tage betragen könnte. Das würde auch die rasante Verbreitung der Variante erklären. Zudem zeigen erste Ergebnisse aus dem Labor von Ciesek am Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikums Frankfurt, dass eine mit Omikron infizierte Person viel länger positiv getestet wird als eine mit Delta infizierte. Das würde auch die höhere Infektiosität erklären.

Erste Erkenntnisse aus Südafrika deuten auf einen milderen Krankheitsverlauf bei Omikron hin. Der Vergleich mit Südafrika sei aber für Deutschland nicht zutreffend, weil das afrikanische Land anders als hierzulande eine sehr junge Bevölkerung habe, stellt Ciesek klar. Wie sich eine Omikron-Welle auf eine ältere Bevölkerungsstruktur auswirken würde, könne man noch nicht vorhersagen. Vielmehr müsse man in den Nachbarländern schauen, wie sich die Omikron-Welle dort auf die Hospitalisierungsrate auswirken wird.

Ich hoffe, ich habe mich wenigsten hierbei getäuscht und es wird nicht so extrem. Die bisherigen Vorausberechnungen von mir haben leider überwiegend zugetroffen.

Verwahrentgelt und Minuszinsen – Immer? Nein es gibt dagegen legale Möglichkeiten

Wie Du Verwahrentgelt und Minuszinsen umgehst

Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.


Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen.
Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.

Welche Alternativen gibt es?

Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds


H
ier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht.
Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.

So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.

Beispiel:

Debeka Global Shares

Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.

Historische Wertentwicklung
5 Jahre: 66,02 %
3 Jahre: 53,07 %
1 Jahr: 22,00 %
Jahresbeginn: 20,36 %
Vormonat: -1,86 %
Auflegung (22.04.2016): 72,30 %

Die im Debeka Global Shares enthaltenen Fonds:

  • Debeka-Aktien-Nordamerika-ESG
  • Debeka-Aktien-Europa-ESG
  • Debeka-Aktien-Asien-ESG

Weitere Informationen: https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/fonds_globalshares/index.html

Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.

Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen

Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen


Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen.
Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig.
Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.

Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!

Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.

So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euro ohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.

Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.

Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.

Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.

Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert.
Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.

Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.

Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Wichtiger Tipp für ältere Menschen

Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.

Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.

Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.

Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.

Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.

Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!

Finanzanlagen richtig gestalten
Finanzanlagen richtig gestalten

Omikron und Impfung – Was bisher bekannt ist

Omikron mit Vorsicht behandeln

Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse scheint Omikron:

⁃ hochgradig ansteckend zu sein. Dies zwar trotz Impfung, allerdings könnte die Impfung auch die extremsten Folgen ausbremsen.

⁃ sich rasant zu verbreiten.

⁃ bei genesenen Paaren, die anschließend sich nicht impfen ließen, bei den kleinen Kindern medizinischen Probleme mit stationärer Behandlung notwendig wurden. In Südafrika sind in einer Region bei rund 50 genesenen Eltern, die danach sich nicht impfen ließen, die Kleinkinder durch Omikron stärker erkrankt. Der genaue Zusammenhang wird derzeit noch analysiert.

⁃ die Delta-Variante zu verdrängen. Zuvor hatte die Delta-Variante den Vorgängervirus ebenfalls verdrängt.

Auch die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC analysiert die Funktionsweise des Omikron-Virus.

Das Omikronvirus hat im Bereich des Spike 32 Mutationen, die das Andocken des Impfstoffes erschweren.

Darüberhinaus gibt es noch weitere ca. 50 Mutationen.

Aus derzeitiger Sicht können die beiden mRNA-Impfstoffe nur teilweise die Infizierung durch das Omikronvirus stoppen.

BioNTech hatte bei der Delta-Variante in 88% der Fälle nach der 2.Impfung Erfolg.

BioNTech/Pfizer geht davon aus, dass der Impfstoff gegen die Omikron-Variante angepasst werden muss.

Die Anpassung wird sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen bis der Impfstoff auch verteilt wird.

Bis dahin ist es sinnvoll auf den bisherigen Impfschutz zu setzen, denn die Delta-Variante wird sicherlich noch mehrere Monate in Deutschland bleiben.

Besonders Ungeimpfte sollten die Impfung jetzt durchführen.

Wenn Kleinkinder (bis 5 Jahre) vorhanden sind, ist die Impfung besonders wichtig, denn die ungeklärten Zusammenhänge in Südafrika (Omikron bei Kleinkindern von ungeimpften bzw. genesene Eltern) sind bedenklich.

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

Corona -Ausblick – Chancen – Risiken – Mögliche Entwicklungen bis März 2022

Mögliche Entwicklungen der #Seuche #Corona

Einen wirklich zuverlässigen Ausblick kann momentan niemand bieten.

Die Einflussfaktoren sind zu umfangreich.

Trotzdem sollte man bestimmte Faktoren heute schon erkennen.

Geimpfte haben den derzeit besten Schutz!

Die Daten von BionTech zeigen einen hohen Wirkungsgrad:

Die 1. Dosis des Biontech-Impfstoffs BNT162b2 hat eine Impfstoffwirksamkeit gegen Erkrankungen mit der Variante Delta von 35,6 %. Nach der 2. Dosis stieg sie auf 88,0 % an.

Die Schutzwirkung gegen die Variante Alpha hatte nach der 1. Dosis 47,5 % und nach der 2. Dosis 93,7 % betragen. BNT162b2 schützt damit weniger gut gegen Delta, doch der Abstand verringert sich nach der 2. Dosis.

Somit steht zunächst fest, dass das Risiko an Covid-19 zu erkranken nur noch 12 % beträgt.

Neben der geringeren Erkrankungswahrscheinlichkeitvist auch die dann noch vorhandene Virenlast geringer und die Erkrankung mit einem leichteren Krankheitsverlauf.

Auf den Intensivstationen befinden sich auch fast ausschließlich Ungeimpfte. Dies macht deutlich, dass die Impfungen gegen Corona sinnvoll sind.

Entwarnung gegen die Delta-Variante kann es jedoch erst dann geben, wenn eine höhere Impfquote von 80/85 % erreicht ist.

Ein weiterer Hoffnungsschimmer am Horizont sind Lüftungsgeräte in geschlossenen Räumen, bei denen die Luft durch „Elektro-Spannung“ zusätzlich gereinigt wird. Die hat die TU Kassel herausgefunden.

Solange der Virus über diese Maßnahmen in Schach gehalten werden könnte, wäre die 4. Welle sehr gering.

Man kann nur hoffen, dass:

1. die ungeimpften Menschen das Impfangebot annehmen und

2. bereits Geimpfte die 3. Impfung nicht vergessen.

Völlig offen ist jedoch ein Weg einer weiteren Mutation.

Dass es bereits weitere Mutationen gibt, die noch nicht stark verbreitet sind, ist bereits bekannt.

Die bisher hauptsächlich verbreiteten Varianten waren:

  • Variante Alpha (B.1.1.7) ersetzt die britische Variante. Seit September 2020 bekannt.
  • Variante Beta (B.1.351) ersetzt die südafrikanische Mutante. Seit Mai 2020 bekannt.
  • Variante Gamma (P.1) ersetzt die brasilianische Variante. Seit November 2020 bekannt.
  • Variante Delta (B.1.617.2) ersetzt eine Linie der indischen Variante. Seit Oktober 2020 bekannt.

Darüber hinaus gab es noch ca 1.000 weitere Varianten, die jedoch sich nicht behaupten konnten.

Was ist eine Mutation? Was ist eine Variante?

Eine Mutation ist eine spontane Veränderung. Beim Coronavirus SARS-CoV-2 bedeutet Mutation eine Veränderung in dessen Erbgut. Die meisten Mutationen haben kaum oder gar keine Auswirkungen. In manchen Fällen aber kann der leicht mutierte Bauplan das Virus so verändern, dass es beispielsweise für den Menschen ansteckender wird. Der Begriff Mutation bezeichnet hier die Veränderung an sich. Der Begriff Mutante bezeichnet das mutierte Virus selbst sowie alle seine Nachkommen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Variante des Virus.

Neben den besorgniserregenden Varianten verfolgt beispielsweise das RKI auch die Ausbreitung von Virus-Linien mit ähnlichen Mutationen, und zwar als unter Beobachtung stehende Varianten (variants of interest, VOI).

  • Variante Epsilon (B.1.427 und B.1.429), erstmals nachgewiesen im März 2020 in den USA
  • Variante Zeta (P.2 oder B.1.1.28.2), erstmals nachgewiesen im April 2020 in Brasilien
  • Variante Eta (B.1.525), erstmals nachgewiesen im Dezember 2020 in mehreren Ländern.
  • Variante Theta (P.3 oder B.1.1.28.3), erstmals nachgewiesen im Januar 2021 auf den Philippinen
  • Variante Iota (B.1.526), erstmals nachgewiesen im November 2020 in den USA
  • Variante Kappa (B.1.617.1): eine von drei Familien einer Corona-Variante in Indien, erstmals nachgewiesen dort im Oktober 2020
  • Variante Lambda (C.37), erstmals nachgewiesen im August 2020 in Peru. VOI seit 14. Juni 2021
  • Variante My (B.1.621), erstmals nachgewiesen im Januar 2021 in Kolumbien. VOI seit 30. August 2021
  • in Deutschland gibt es dazu sechs weitere Corona-Varianten, die unter Beobachtung stehen, aber noch keine Namen bekommen haben.
  • Variante C.1.2. (Neue Variante aus Südafrika). C.1.2 hat die weiteste genetische Distanz zum Corona-Urtyp. Die in Südafrika entdeckte Variante könnte gefährlicher sein als Delta.

Aus derzeitiger Einschätzung sind die kolumbianische Variante My und die südafrikanische Variante C.1.2. als höchst gefährlich dann einzustufen, wenn die Delta-Variante besiegt werden würde.

Aufgrund der schnell anpassbaren Impfentwivklung, die dank der mRNA-Technologie möglich ist, kann innerhalb von sehr kurzer Zeit ein neuer synthetischer Impfstoff entwickelt werden.

Bis zur Herstellung dürften – wenn man die Variante kennt, die uns am meisten Ärger macht, 2-4 Monate vergehen.

Um so wichtiger ist, dass möglichst viele Menschen geimpft sind.

Wie Experten die Situation derzeit einschätzen

Mit bangen Blicken sehen Experten der kalten Jahreszeit entgegen: Wie kommt Deutschland angesichts schwelender Infektionsherde durch den Winter? Das RKI bringt eine aktualisierte Corona-Strategie in Stellung – inklusive neuer Alarmschwellen.

In diesem Herbst erreicht die Corona-Pandemie in Deutschland laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine entscheidende Phase: Weil immer mehr Menschen geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen seien, heißt es beim RKI, beginne der Wandel von pandemischen Geschehen hin zu einem endemischen Geschehen. Bei ausreichend hoher Grundimmunität, sagen die Experten, könnten die Behörden womöglich bald schon auf Corona-Auflagen zur Pandemiebekämpfung verzichten. Damit scheint ein Ende der Corona-Krise in Reichweite.

Ist eine schnelle Rückkehr zur Normalität möglich? Das RKI warnt in einem am 14. September aktualisierten Strategiepapier vor überzogenen Hoffnungen: Wie lange es noch dauert, hänge „von vielen Faktoren“ ab. Der genaue Ablauf lasse sich aktuell „nicht mit Bestimmtheit vorhersagen“. Generell mahnt das RKI zur Vorsicht: Die derzeitigen Impfquoten reichten alleine noch nicht aus, um eine „erhebliche Belastung des Gesundheitssystems in der vierten Welle zu verhindern“. Ohne zusätzliche Maßnahmen oder weitere Fortschritte bei der Impfkampagne könnte das Infektionsgeschehen sogar alle bisherigen Wellen „deutlich übertreffen“.

Corona-Auflagen bis Frühjahr 2022

Die derzeit „noch überschaubare Infektionslage“ sollte daher „jetzt genutzt werden, um präventive Maßnahmen für den Herbst und Winter vorzubereiten“, heißt es in dem Strategiepapier. Die Fachleute raten darin außerdem, bestimmte „Basismaßnahmen“ bis zum Frühjahr 2022 beizubehalten – und zwar auch für Geimpfte und Genesene.

Mit seinen Empfehlungen reagiert das RKI vor allem auf die – nach Ansicht der Epidemiologen –  unzureichenden Impfquoten in Deutschland. Um den Anteil der vollständig geimpften Personen in allen Bereichen und Bevölkerungsgruppen zu steigern, schlägt die Gesundheitsbehörde „aufsuchende Impfangebote“ und „Schwerpunktimpfungen“ vor. Mit anderen Worten: Impfteams sollten gezielt in Regionen, Nachbarschaften, Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten entsendet werden, wo noch besonders viele Ungeimpfte oder gefährdete Personen vermutet werden.

Die RKI-Experten fordern zudem mehr Aufklärungsarbeit: Die Bevölkerung müsse „umfassend“ und „deutlich“ darüber informiert werden, was im Herbst und Winter droht und wie jeder einzelne zur Bewältigung der Pandemie beitragen kann. Die Liste der bewährten Mittel ist bekannt: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, Apps wie die Corona-Warn-App und Lüften (AHA+A+L) sollten auch von Geimpften und Genesenen weiterhin eingehalten werden, lautet die Empfehlung.

Neue Alarmschwellen aus dem RKI

Bei steigenden Inzidenzen rät das Institut zu zusätzlichen Maßnahmen, die „zielgerichtet und schrittweise“ eingeführt werden sollten. Das unter der Überschrift „ControlCovid-Strategie“ zusammengefasste Stufenkonzept nennt dazu erstmals auch konkrete Schwellenwerte:

Die jeweils nächste Eskalationsstufe soll demnach ausgelöst werden, wenn mindestens zwei der drei „Leitindikatoren“ die Grenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten haben. Anders als bei der Sieben-Tage-Inzidenz soll aber künftig der Wert auf Landesebene ausschlaggebend sein, da die Krankenhausdaten auf Kreisebene nach Ansicht des RKI wenig Aussagekraft haben.

In der so genannten Basisstufe gilt das Prinzip Eigenverantwortung mit den üblichen Empfehlungen: Mund-Nasen-Schutz aufsetzen, Abstand halten, regelmäßig lüften, auf Reisen verzichten, sich impfen lassen und bei Symptomen zu Hause bleiben. Die Gesundheitsämter sollen weiterhin Kontakte nachverfolgen und gezielte Quarantäne verordnen. Für Veranstaltungen und Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen sind 3G- und Schutzkonzepte vorgesehen.

RKI: Von Stufe zu Stufe strenger

Ab „Stufe 1“ gelten schärfere Regeln: Die Innengastronomie und Freizeiteinrichtungen dürfen dann laut RKI-Strategie nicht mehr jeden reinlassen – die Personenzahl in geschlossenen Räumen muss reduziert werden und es gilt 2G, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Die Rückkehr ins Homeoffice wird empfohlen. Auch die Bahn und Veranstalter sollten dann zusätzliche Vorkehrungen treffen, um Beteiligte zu schützen – indem sie beispielsweise verpflichtende Sitzplatzreservierungen einführen und für bessere Belüftung sorgen.

Steigen die Fallzahlen trotzdem weiter, könnten dem RKI-Plan zufolge erneut Bars und Clubs geschlossen und Großveranstaltungen verboten werden. Ein Restaurantbesuch soll für Geimpfte und Genesene aber möglich bleiben. Für den Fernverkehr schlägt das RKI zusätzlich eine Testpflicht für Ungeimpfte vor. Auch Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder regelmäßige Schnelltests ermöglichen.

Selbst bei privaten Treffen und Familienfeiern empfehle sich bei einer Inzidenz von mehr als 100 vor Ort ein aktueller negativer Schnelltest, meint das RKI – insbesondere, wenn Personen mit einem erhöhten Risiko an den geplanten Zusammenkünften beteiligt seien. Daran ändert auch die Impfung nichts.

Die Länder gehen ihren eigenen Weg

Ist das ControlCovid-Konzept des RKI die neue Richtschnur der deutschen Pandemie-Abwehr? In der Praxis gelten die Vorgaben und Schwellenwerte der Länder. Bei dem Strategiepapier des RKI handelt es sich wohlgemerkt um Empfehlungen der Pandemie-Experten, und nicht etwa um fertig ausgearbeitete politische Vorgaben.

Das RKI-Konzept stellt sich auf den ersten Blick sehr kleinteilig dar. Das RKI versucht hier offensichtlich, alle Erkenntnisse über das Coronavirus und seine Ausbreitungswege zu einer konsistenten Strategie zu verarbeiten. Möglichst frühe und zielgerichtete Eingriffe sollen Lockdown-ähnliche Zustände verhindern, um gravierende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung und die betroffenen Wirtschaftszweige zu vermeiden.

Tatsächlich haben einzelne Bundesländer wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen bereits Frühwarnsysteme implementiert, die dem Stufenkonzept des RKI grundsätzlich ähneln. Dabei haben die Länder aber teils deutlich großzügigere Grenzwerte und Zeitintervalle gewählt als das RKI. Das ist nicht das einzige Problem: Die neuen Leitindikatoren sind zudem nicht ohne weiteres belastbar.

Gerade die Hospitalisierungsinzidenz wird aufgrund eines erheblichen Meldeverzugs systematisch zu niedrig angegeben. Alarmschwellen werden so erst dann erreicht, wenn es für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen womöglich schon zu spät ist. Nur mit entsprechend vorsichtig angesetzten Grenzwerten, die das Meldeproblem berücksichtigen, bliebe den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern ein gewisser „Puffer“, um mit Schutzmaßnahmen rechtzeitig gegensteuern zu können. Sind die Schwellenwerte zu großzügig bemessen, hinken etwaige Corona-Auflagen der Pandemie zwangsläufig hinterher.

Wie gut oder schlecht Deutschland durch den anstehenden Winter kommt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Das RKI traut sich hier keine Prognose zu. Doch die Seuchenschutzexperten raten ausdrücklich dazu, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Es könnten beispielsweise neue, noch ansteckendere oder gefährlichere Virus-Varianten auftauchen. Dadurch könnte der Impfschutz zum Beispiel in seiner Wirkung nachlassen, dann müsste schnell flächendeckend nachgeimpft werden.

Sicher erscheint dagegen, dass es zu einer wachsenden Zahl an Impfdurchbrüchen und Zweitinfektionen kommen wird. Doch es lässt sich verhindern, dass diese Ansteckungen zu Superspreading-Events und einem starken Anstieg der schweren Erkrankungen führen – durch eine hohe Impfquote und rücksichtsvolles Verhalten.

Ein Ende der Pandemie und aller Einschränkungen ist laut dem RKI bereits in Sicht: „Durch weitere Impfungen sowie Infektionen ist zu erwarten, dass die Grundimmunität in der Bevölkerung in den Folgejahren zunehmend stabiler wird und die saisonalen Wellen damit kleiner werden.“ Damit wäre dann der Beginn der endemischen Phase erreicht: Das Coronavirus wäre dann nur noch ein beherrschbarer Krankheitserreger unter vielen.

Derzeit kann man (noch) mit sinkenden Inzidenzen ausgehen.

Gründe sind:

– das derzeitige noch warme Wetter

– und die relativ hohe Impfquote.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass bei einem kälteren Wetter sich die Menschen wieder in Gebäuden öfters treffen werden.

Kombiniert mit neuen Mutanten könnte dies zu einer erheblichen Zunahme der Inzidenz noch führen.

Ganz sorgenfrei darf man jetzt und bis nächstes Frühjahr nicht sein. Dies könnte sich rächen!

Bürgerversicherung in der Krankenversicherung

Das WDR-Politmagazin „#Monitor“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, der zufolge 69 Prozent der Befragten eine sogenannte #Bürgerversicherung befürworten würden.

Bei derartigen Umfragen empfiehlt es sich bekanntlich immer, sich die genaue Fragestellung anzusehen – denn wer die Frage bestimmt, beeinflusst damit meist auch schon die (gewünschte) Antwort.

—-

Die Frage von WDR-Monitor lautete: „Um Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu erhalten, sind die meisten Personen in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Selbstständige, Beamte und sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens 64.000 Euro können sich auch privat krankenversichern. Wie stehen Sie zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung:

Diese sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Teil ihres Einkommens in eine Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben?“

——-

Mit dem vorangestellten Satz zur Einkommensgrenze von 64.000 Euro und Beamte sowie Selbstständige wird die Frage mit dem suggestiven Hinweis auf vermeintlich Besserverdienende außerhalb der GKV eingeleitet, der die anschließende Forderung nach einer Gleichbehandlung aller natürlich umso „gerechter“ erscheinen lässt.

Durch die Fragestellung von WDR wird indirekt schon ein gewisser Neid bei den Menschen angeregt, die unter der Einkommensgrenze verdienen.

So erweckt die Fragestellung von WDR-Monitor (ebenso wie die verlockend formulierten Wahlprogramme der Verfechter einer Bürgerversicherung) den Eindruck, es könnte für die gesetzlich Versicherten günstiger werden, wenn man auch die vermeintlich Besserverdienenden einbezieht.

Doch dieser schöne Schein hat in Wahrheit viele Risiken und Nebenwirkungen.

Für Durchschnittsverdiener würde es über 200 Euro teurer

Was viele nicht wissen: In einer Bürgerversicherung müssten auch gesetzlich Versicherte deutlich mehr bezahlen als heute. Denn wären alle Privatversicherten in der GKV, würden jeder Arztpraxis mehr als 55.000 Euro pro Jahr verloren gehen – das medizinische Versorgungsniveau würde massiv leiden. Deshalb erklären selbst SPD und Grüne, dass diese Mittel der medizinischen Infrastruktur nicht entzogen werden dürfen. Eine Kompensation sei unabdingbar. Mehrere namhafte Gesundheitsökonomen haben berechnet, dass sich in diesem Fall der Beitragssatz in der GKV um rund 0,5 Prozentpunkte erhöhen würde. Für einen Durchschnittsverdiener entspräche das einer Zusatzbelastung von mehr als 200 Euro im Jahr.

Rentner müssten zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen

WDR-Monitor hat die Befragten auch nicht darüber informiert, dass die Bürgerversicherungs-Pläne zugleich eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlich Versicherten sowie eine Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten enthalten. Dadurch wären für viele Beschäftigte und Arbeitgeber im Ergebnis sehr viel höhere GKV-Beiträge fällig als bisher – und insbesondere die Rentner müssten plötzlich auch zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen.

Übrigens: Trotz der tendenziösen Fragestellung haben 31 Prozent der Befragten nicht für die Bürgerversicherung votiert. Das sind drei Mal mehr Menschen als es Privatversicherte gibt, denn der Anteil der PKV-Vollversicherten in Deutschland beträgt etwa 10 Prozent. Diese Menschen sehen offenbar die Vorteile des dualen Systems für alle, obwohl sie selbst gar nicht von der PKV profitieren.

Tatsache bleibt: Eine Bürgerversicherung führt zu höheren Kosten für gesetzlich Versicherte.

www.Renten-Experte.de

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
www.Renten-Experte.de

SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de