Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
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Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !

Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen

Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!

„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.

Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.

Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.

Denn folgende Punkte werden übersehen:

  1. Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
  2. Eine Weoterzahlung an eine andere Sperson könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
    Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heirstsdatum entscheidend (114 SGB IV).

In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.

Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.

Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.

Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.

Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.

– Heiratsdatum

– Geburtsdatum beider Personen

– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder

– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor

– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?

– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden

– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung

Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.

Die Rückkehr von #SarsCov2 – #Covid19

Die leise Rückkehr der Seuche – In Ba.-Wü. drei kritische Zeitpunkte:

  • 26.9.
  • 15.11.
  • und zwischen 20.12.2020 und 15.1.2021

Ein sehr interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

https://sz.de/1.4970499

Wenn Rentner Steuern zahlen müssen, kann das Vorteile bringen

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.

Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.

Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?

Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.

Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle.
Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.

Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte

  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Steuern
  • Rentenversicherungsbeitrag

bezahlt.

Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.

Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.

Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.

Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.

Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Frage und Antwort zu gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung

Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share
von
www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei

Beispiele:

  • Welche Altersrente ist für Dich möglich?
  • Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
  • Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
  • Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
  • Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
  • Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
  • Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?

Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren

—> https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

Neben Fragen zur gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersversorgung gibt es auch Tipps zu dem Notfallordner – Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Altersversorgung.

Ergänzung: Es handelt sich hier um keine individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Tipps.

Wann wollen Sie in Rente gehen?

Wie Sie mit 63 in #Rente gehen – #ohne #Abschläge

Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.

Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.

Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand:
Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen

Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente

Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.

Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen

Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.

Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die #Rente mit 63: Die Bedingungen

Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.

Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.

Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.

Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.

Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.

Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.

Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.

Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

  • Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • Das freiwillige soziale Jahr
    Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss
    Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge

Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:

Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Jahrgang
Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag

Eintrittsalter für Regelaltersrente
Erreichen der Regelaltersgrenze

1951
63 Jahre
65 Jahre und 5 Monate
06.2016 bis 05.2017

1952
63 Jahre
65 Jahre und 6 Monate
07.2017 bis 06.2018

1953
63 Jahre und 2 Monate
65 Jahre und 7 Monate
08.2018 bis 07.2019

1954
63 Jahre und 4 Monate
65 Jahre und 8 Monate
09.2019 bis 08.2020

1955
63 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 9 Monate
10.2020 bis 09.2021

1956
63 Jahre und 8 Monate
65 Jahre und 10 Monate
11.2021 bis 10.2022

1957
63 Jahre und 10 Monate
65 Jahre und 11 Monate
12.2022 bis 11.2023

1958
64 Jahre
66 Jahre
01.2024 bis 12.2024

1959
64 Jahre und 2 Monate
66 Jahre und 2 Monate
03.2025 bis 02.2026

1960
64 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
05.2026 bis 04.2027

1961
64 Jahre und 6 Monate
66 Jahre und 6 Monate
07.2027 bis 06.2028

1962
64 Jahre und 8 Monate
66 Jahre und 8 Monate
09.2028 bis 08.2029

1963
64 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
11.2029 bis 10.2030

1964 und jünger
65 Jahre
67 Jahre
01.2031 bis 12.2031

Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.

Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.

Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.

Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.

Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.

Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.

Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.

Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen.
Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.

Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner

Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner

Viele interessante Medien beschäftigen sich mit den Themen

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testament
  • Erbrecht
  • Pflege- und Todesfall
  • und andere rechtliche Themen.

Und ein angepasstes Video, das genau auf einen passt hat es bisher noch nicht gegeben. So sind die Situationen auch zu unterschiedlich, dass man alle Themen angemessen für alle Zielgruppen berücksichtigen kann.

Und so ist es für den Nutzer oft dann auch zeitaufwendig, die Punkte herauszufiltern, die für ihn speziell notwendig sind.

Das InterAktive BeratungsVideo ist hier eine erhebliche Hilfe.

Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?

Das wird im nächsten Video erläutert.

YouTube player

Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.

Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.

Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.

Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.

Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.

Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.

Notfallordner Vorsorgeordner von
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

LINK zum –> Interaktiven Beratungsvideo über den Notfallordner

Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM

Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.

Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe

  • „Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
  • „Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)

zuzüglich Verpackung und Versand.

Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.

Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.

Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.

Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung, z. B.
    – Erwerbsminderungsrente
    – Altersrente
    – Hinterbliebenenrente
    – Reha
  • Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.:
    Was ist wann zu beachten
  • Generationenberatung

Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.

LINK Das Interaktive Beratungsvideo über den Notfallordner

Notfallordner Autor Werner Hoffmann
Notfallordner Autor Werner Hoffmann
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus und die wirtschaftlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen im Detail

#Corona #Konsumwirtschaft

Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.

Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.

Beispiel:
Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.

Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.

Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.

Und wer im Servicebereich Trinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Beispiel:
Fixer Verdienst: 1.700 Euro

Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)

Gesamtbrutto: 2.206 Euro

Kurzarbeitergeld:

  • 1.020 Euro (60% aus 1.700)
  • bzw. 1.139 Euro

Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro

——-
Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.

Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:

  • #Krankengeld
  • #Berufsunfähigkeit
bAV-Experte.de Renten-Experte.de Werner Hoffmann

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Notfallordner

Weitere Anmerkungen—>

  • Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch.
    In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.

Beispiele:


  1. laufenden Kosten:
  • Stromrechnung
  • Handyrechnung
  • Telefonkosten – Internet
  • Fernsehkosten (sky & Co.)
  • Heizung-Gas
  • Miete
  • Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
  • zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
  • Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
  • Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)

*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:

  • Welche Versicherung ist wichtig?
  • Welche Versicherung ist nicht wichtig?
  • Wie wird mit welcher Förderung angespart?

2.
Einmalige Kosten:

  • Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
  • Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
  • Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
  • #Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)

Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.

Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).

Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.

Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:

Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.

Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.

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Bis hin zum totalen Ausfall“
Corona ist „ein Multi-Organ-Virus“

#Coronavirus #SarsCov-2 richtet multiple Folgeschäden an, insbesondere auch bei Kindern.

Bereits vor etwa einem Monat haben wir darauf hingewiesen, dass Covid-19 auch bei „Geheilten“ Folgeschäden hinterlassen, die später zum Tod führen.

Diese Menschen sind dann nicht an Covid-19 verstorben, sondern an anderen Krankheiten.

Die Vermutungen verdichten sich immer stärker.

Covid-19 gilt zu Beginn der Pandemie als Erkrankung der Atemwege. Doch die Mediziner müssen gegen immer neue Symptome ankämpfen, weil sich das Virus im ganzen Körper verteilt. Besonders stark sind laut einer aktuellen Studie die Nieren befallen.

Das neue Coronavirus befällt laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) neben der Lunge auch zahlreiche andere Organe. „Sars-CoV-2, das neuartige Coronavirus, ist nicht nur ein Lungenvirus, sondern ein Multi-Organ-Virus“, sagte der Leiter der Studie, Tobias Huber. Das hätten Untersuchungen von 27 an Covid-19 gestorbenen Patienten gezeigt. In einer weiteren Studie sollen am UKE Häufigkeit und Schwere von Infektionen bei Kindern untersucht werden.

Das bei Erkrankten nach der Lunge am zweithäufigsten betroffene Organ seien die Nieren, „nicht selten bis hin zum totalen Organausfall“, sagte Huber, Direktor der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik am UKE. Außerdem habe man den Erreger in Herz, Leber, Gehirn und Blut der Patienten nachweisen können. Die höchsten Konzentrationen hätten sich aber in den Zellen der Atemwege gefunden.

Der Befall der Nieren sei vermutlich die Ursache dafür, dass Covid-19-Erkrankte häufig Auffälligkeiten im Urin aufwiesen, sagte Huber. „Zudem könnte dies die extrem hohe Rate von bis zu 50 Prozent an akutem Nierenversagen bei Covid-19-Patienten erklären.“

Der mögliche Befall weiterer Organe müsse bei der Behandlung von Corona-Patienten berücksichtigt werden. „Wir müssen alle Symptome im Blick haben, nicht nur die Luftknappheit“, sagte Huber. In weiteren Studien solle auch geklärt werden, inwieweit Veränderungen im Urin als Frühwarnsystem für schwere Covid-19-Verläufe dienen könnten.

Studie will Corona bei Kindern untersuchen

In Berlin wurden bislang mindestens elf Covid-19-Tote obduziert. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Wolfgang Albers hervor. Als Todesursachen wurden demnach am häufigsten Blutvergiftung bei Lungenentzündungen (vier Fälle), Lungenversagen (drei Fälle) und Herzversagen (zwei Fälle) festgestellt. In allen elf Fällen habe das Pathologie-Institut der Charité festgestellt, dass die Todesursachen „kausal durch Covid-19 bedingt“ gewesen seien, hieß es.

Wie häufig sich Kinder und Jugendliche infizieren und wie anfällig sie für einen schweren Verlauf der Infektion sind, soll die neue Studie C19.Child Hamburg zeigen, an der sich neben dem Kinder-UKE auch alle anderen Hamburger Kinderkliniken beteiligen. Die Mediziner wollen Daten von rund 6000 gesunden und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen mit und ohne Covid-19-Symptome einbeziehen.

Zugleich solle erforscht werden, „wie groß das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch asymptomatische Kinder ist, und ob chronisch kranke Kinder ein größeres Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion haben als gesunde Kinder“, sagte die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKE, Ania C. Muntau.

Die in der Öffentlichkeit häufig mit großer Sicherheit vertretene Meinung, dass Kinder nicht oder nicht schwer an Covid-19 erkranken, habe sie verwundert, sagte Muntau, „weil wir einfach keine Evidenz dazu haben“. Es sei bisher gar nicht umfassend untersucht worden. „Insofern ist das eine absolut offene Frage, ob Kinder und wie häufig und wie schwer sie erkranken.“

Kinder seien auch nur sehr restriktiv getestet worden. „Und möglicherweise haben wir dort eine sehr hohe Dunkelziffer und haben einen sehr hohen prozentualen Anteil von positiven Kindern ohne Symptome, die für das Geschehen in der Bevölkerung, die Ausbreitung der Pandemie, eine ganz wichtige Rolle spielen.“ Für Hamburg könne sie jedenfalls sagen: „Wir haben keine schwer erkrankten Fälle gesehen. Und ich glaube, die wären uns aufgefallen.“

Frühere Artikel zu Coronavirus

– Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/24/covid-19-geheilte-sind-nicht-gesund/

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder? (11.4.2020) link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-danach-gesund-oder-kommt-es-wieder/

Coronavirus #Sars_Cov_2 – Geheilt heißt „Nicht verstorben“, aber #nicht #immer „#danach #Gesund“ – Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-nicht-verstorben-heisst-noch-lange-nicht-geheilt-wird-aber-geheilt-genannt/