Björn Höcke und Goebbels auf einem Foto sind Ähnlichkeiten

Höcke Goebbels Die Ähnlichkeit ist der Wahnsinn

Mit einer Rede zum Umgang der Deutschen mit dem Holocaust-Gedenken hat in Deutschland der AfD-Politiker Björn Höcke wieder einmal für Empörung gesorgt… (Zitat v. 19.1.2017)
In den kommenden 5 Jahren wurde die „völkische Gesinnung“ von #BjörnHöcke immer deutlicher, so dass er als #Nazi sogar öffentlich tituliert werden kann.

Wiederholt sich ein Teil der Geschichte nur mit anderen Namen und Titulierungen?

Schaut man sich die Parallelen von #AfD und #NSDAP an, dann befinden wir uns gerade in der Entwicklung zwischen 1929 und 1933

Schüren von Hass und Neid
1929 bis 1933 wurde gegen die #Juden #Hass und #Neid aufgebaut.

Der Hass und der Neid wurde speziell damit aufgebaut, dass über kriminelle Juden besonders ausprägend berichtet wurde, während kriminelle Handlungen von Deutschen -insbesondere Nationalsozialisten keine nennenswerte Berichterstattung erfolgte.

Zusätzlich wurde Neid dadurch gegen Juden geschürt, dass die Juden als #rücksichtslose #Reiche tituliert wurden, aber die reichen #deutschen #Industriellen gelobt wurden (Krupp etc.)

  • Am 30.1.1933 hat dann Hitler die Macht ergriffen.

Und wie ist es heute?
Das Wort #Jude wurde durch #Flüchtling bzw. #Ausländer ausgetauscht.

Kriminelle Handlungen durch Ausländer bzw. Flüchtlinge werden dauerhaft öffentlich von #AfD & Co. penetranz verteilt.

Neid wird durch #gefälschte #Kopien von #Asylzahlungen geschürt.

Die #AfD & Co. Hat ein System. Und so mancher lässt sich für dumm verkaufen und verteilt die Hetze und den Neid weiter über FACEBOOK, Twitter, telegram und WhatsApp.

Es ist nicht nur ein Herr Höcke sowie die AfD Funktionäre. Daneben gibt es noch Reichsbürger etc.

Quelle: https://ostbelgiendirekt.be/empoerung-in-deutschland-ueber-afd-mann-hoecke-er-ist-ein-nazi-119663https://ostbelgiendirekt.be/empoerung-in-deutschland-ueber-afd-mann-hoecke-er-ist-ein-nazi-119663

Rente beziehen und einfach nicht kündigen. Geht das?

Frührente plus Arbeit: Was gilt arbeitsrechtlich?

Frührente – also der Bezug der Altersrente vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente – bekommen und zugleich weiter im Job arbeiten – für viele Ältere eine interessante Option.

Doch was heißt das für das #Arbeitsverhältnis?

Inhalt

Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Antrag auf eine vorzeitige Altersrente informieren?

Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?

Kann das Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag mit einer allgemeinen Befristungsregelung ausgehebelt werden, wenn nur eine vorgezogene Altersrente – mit oder ohne Abschlag – gezahlt wird?

Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?

Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?

Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?

Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen?

Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Vielfach dürften Sie im Arbeitsvertrag zum Thema vorzeitige Altersrente gar nichts finden.

Teilweise gibt es jedoch Regelungen im Tarifvertrag.

Beispiel —> Auswirkung bei Tarifbeschäftigten der Versicherungsbranche

„Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die/der Angestellte erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, oder mit Ablauf des Monats, in dem sie/er die Altersgrenze für eine Regelaltersrente nach den Bestimmungen der gesetzlichen der Rentenversicherung erreicht hat. Abweichende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind zulässig.“

Beispiel Manteltarifvertrag für das Private Versicherungsgewerbe (§15 Abs.6, die für Innendienst und den Werbeaußendienst (§ 23 Abs.2) gilt

Nach dieser Regelung könnte zwar der Arbeitgeber mit Beginn der Altersrente kündigen, allerdings wird der Arbeitgeber dies wohl im Zeitalter des Fachkräftemangel wohl kaum tun. Und im Rahmen der Gleichbehandlung kann der Arbeitgeber auch keine individuelle Entscheidung treffen. Fraglich wäre auch vor dem Arbeitsgericht, inwieweit der Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiter aufgrund dieser veralteten Regelung kündigt und auf der anderen Seite wieder Personal sucht und einstellt.

Es wäre vorstellbar, dass zeitlich überholte Tarifvertragsregelungen dann zu Abfindungen führen könnten.

Arbeitgeber werden – wenn sie gut beraten sind und nicht gerade Personal abbauen müssen – es eher akzeptieren, wenn ein Arbeitnehmer die Altersrente für langjährige – bzw. besonders langjährige – Versicherte neben seinem Gehalt weiter bezieht.

Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht (s. Unten im Text).

Übrigens können auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung bestehen (zB bei Pensionskassen §232 VAG, Konflikt von Arbeitsrecht und Aufsichtsrecht, s. Artikel ganz unten)

Was ist, wenn kein Tarifvertrag/Arbeitsvertrag hier Einschränkungen vorsieht?

Dann könnte man sagen: Der Rentenantrag geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, weil der Arbeitgeber indirekt durch die Deutsche Rentenversicherung ohnehin von Ihrem Rentenantrag erfährt.

Informiert die Rentenversicherung meinen Arbeitgeber über meinen Rentenantrag?

So direkt tut sie das nicht. Indirekt kommt Ihr Arbeitgeber aber ins Spiel, wenn es um die Berechnung Ihrer Rente geht.

Da Sie einige Monate vor dem Renteneintritt Ihre Rente beantragen, wird Ihr letztes Arbeitsentgelt vor Rentenbezug in den meisten Fällen aufgrund einer Hochrechnung durch Ihren Arbeitgeber ermittelt.

Eine solche Hochrechnung fordert die gesetzliche Rentenversicherung bei Ihrem Arbeitgeber an, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind und Rente beantragen. Erhält Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Anfrage von der Rentenversicherung, so ist für den Arbeitgeber natürlich klar zu erkennen, dass Sie einen Rentenantrag gestellt hat.

Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?

Ja, das geht. Sie können in Frage 9.7.2. des aktuellen Rentenantragsformulars „Nein“ ankreuzen und so die Hochrechnung verhindern.

Doch die Deutsche Rentenversicherung benötigt natürlich die Information über das Gehalt der letzten Monate vor dem Rentenantrag.

Deshalb erhält Ihr Arbeitgeber eine maschinelle Anforderung zur Meldung der letzten Vor-Renten-Entgelte.

Hieraus geht zwar nicht hervor, warum diese Meldung verlangt wird. „Der Arbeitgeber erfährt somit nicht durch die Rentenversicherung von der Rentenantragstellung, allerdings wird jeder logisch mitdenkende Personalsachbearbeiter an der elektronischen Aufforderung seitens des Rentenversicherungsträgers, eine sogenannte GML57 Meldung für seinen Mitarbeiter im Rentenalter abzusetzen, erkennen, dass dieser einen Rentenantrag gestellt hat.

Tipp: Da Ihr Arbeitgeber ohnehin vom Rentenantrag erfährt, ist es sinnvoll, wenn Sie von vornherein mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass Sie ein vorgezogenes Altersruhegeld beantragen möchten. Vielfach dürfte das für den Arbeitgeber sowieso kein Problem sein.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie Ihren Arbeitgeber ohnehin über den Rentenantrag informieren.

Denn bei Bezug einer vollen Altersrente ändert sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Sie haben dann nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Deshalb zahlen sie nur einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag.

Diese Beitragsermäßigung teilen Sie sich – genau wie generell den Beitrag – mit Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet: Bei einem Bruttoentgelt von 3000 Euro zahlen Sie beispielsweise jeden Monat neun Euro mm weniger an Krankenversicherungsbeiträgen – ebenso wie Ihr Arbeitgeber.

Damit Ihr Arbeitgeber den korrekten Beitrag abführen kann, muss er über Ihren Vollrentenbezug informiert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Dies regelt § 28o SGB IV.

Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?

Nein, eine Kündigung allein wegen des Anspruchs auf Rente beziehungsweise Rentenbezugs ist verboten. Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:

„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch aus diesem Grund kündigt, können Sie hiergegen mit einiger Aussicht auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht klagen.

Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?

Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt ist. Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich fein säuberlich zwischen Befristung/Fristablauf und Kündigung.

Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen zwar nicht kündigen, aber das Arbeitsverhältnis kann automatisch aufgrund einer Befristung enden.

Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf das 65. Lebensjahr beziehungsweise auf das „reguläre Renteneintrittsalter“ ist erlaubt und findet sich in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen. Sie ist nach § 41 SGB VI völlig in Ordnung.

Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?

Ja, aber nur unter einer Bedingung. Eine solche Vereinbarung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie „innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt [also dem für die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente geltenden Alter] abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist“ (§ 41 SGB VI). Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist eine Befristungsregelung im Arbeitsvertrag nicht rechtsgültig.

Es reicht nicht, dass die Befristungsregelung in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie muss darüber hinaus in den letzten drei Jahren vor Ihrem (möglichen) vorgezogenen Renteneintritt bestätigt worden sein.

Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen? (Sozialplan)

In solchen Fällen kommt es gar nicht unbedingt auf Ihren Rentenantrag an. Es kann Ihnen schaden, wenn Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – auch wenn sie diese gar nicht beantragen.

Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. Dezember 2022 entschieden, dass Rentennähe oder Rentenbezug bei der Sozialauswahl „Minuspunkte“ ergeben können (Az. 6 AZR 31/22).

So kann es sozial gerechtfertigt sein, einen 40jährigen Familienvater von der Entlassung zu verschonen und dafür einen 63jährigen zu entlassen, der innerhalb des nächsten Jahres eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen könnte.

www.Renten-Experte.de

Das BAG befand: Selbst eine „Rentennähe“, also die Möglichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, kann bei einer Sozialauswahl negativ berücksichtigt werden.

Was ist wenn ich Witwe(r) bin?

Bei einer #Hinterbliebenenrente (§97 SGB IV) findet eine Anrechnung der Renten, selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Beschäftigungen statt. Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung werden nur bei der sogenannten „neuen Hinterbliebenenrente (sogenannte 55%-Rente) angerechnet ((§ 314 SGB VI, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes).

Hier sollten die Auswirkungen auch durch einen Rentenberater geprüft werden. Grund: Ein früherer Rentenbezug mit Abschlag könnte zu einer kürzeren Kürzung bei der Witwenrente – Witwerrente – führen. So könnte eine Witwe die Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen und ggf. weiter arbeiten. Mit Beginn der Regelarbeitszeit würde dann ggf. aufgrund der geringeren Altersrente (im Vergleich zur Regelaltersrente) die Rentenkürzung bei der Witwenrente geringer ausfallen. Die genaue Prüfung ist sehr individuell. Hierzu sind durch den Rentenberater sogenannte „Was-wäre-wenn“ – Hochrechnungen notwendig.

Ergänzende Hinweise zur betrieblichen Altersversorgung und die Auswirkungen speziell bei Pensionskassen:

In Bezug auf eine Zusatzversorgung in einer Pensionskasse ist die Besonderheit von §232 VAG zu beachten! Eine Teilrente von 10% müsste bei der ZVK zu einer anteiligen Kürzung führen.

Die Definition der Pensionskasse in § 232 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beschreibt die Pensionskasse unter anderem als „rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das (…) Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht“.

Dass der oder die Versorgungsberechtigte einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf vorgezogene Betriebsrente haben kann, auch wenn das Erwerbseinkommen nicht wegfällt, führt im Deckungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Pensionskasse zu Schwierigkeiten, weil der Gesetzgeber § 232 VAG bei der Gesetzesänderung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze unverändert gelassen hat.

Man denke sich den Fall, in dem Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erhalten haben und nach dieser Zusage Anspruch auf vorgezogene Betriebsrenten besitzen, obwohl sie daneben noch beim zusagenden Arbeitgeber weiterarbeiten und von diesem auch noch Erwerbseinkommen beziehen. Wenn diese Zusage über eine Pensionskasse durchgeführt wird, besteht im Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber der Anspruch auf Leistung. Im Deckungsverhältnis zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber wäre die Pensionskasse nach § 232 VAG aber aufsichtsrechtlich gehindert, zu leisten. Auch hier droht eine Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers.

Ist die Pensionskasse also immer gehindert, zu leisten, wenn Versorgungsberechtigte noch Erwerbseinkommen beziehen?
Ein Jurist wird hier sagen: „Das kommt drauf an. „

Nach meiner Auffassung müsste wie folgt differenziert werden:

  1. Bei denjenigen Berechtigten, die betriebstreu bleiben und eine Pensionskassenleistung neben dem Erwerbseinkommen des die bAV zusagenden Arbeitgebers erhalten sollen, besteht das zuvor beschriebene aufsichtsrechtliche Risiko.
  2. Bei denjenigen Berechtigten aber, die mit unverfallbarer Anwartschaft auf eine Pensionskassenleistung beim zusagenden Arbeitgeber ausgeschieden sind und nun eine Pensionskassenleistung neben einem völlig anderen Erwerbseinkommen bei einem neuen Arbeitgeber erhalten sollen, spricht viel dafür, anzunehmen, dass die Voraussetzung des „Wegfall des Erwerbseinkommens“ in § 232 VAG erfüllt ist.

Mit dem Erwerbseinkommen in § 232 VAG ist m.E. nur dasjenige Einkommen gemeint, das Berechtigte vom zusagenden Arbeitgeber beziehen und das Grundlage für die Pensionskassenversicherung war, denn die Pensionskassenleistung soll nur dessen Wegfall kompensieren.

Anderes Erwerbseinkommen hindert die Pensionskasse nicht zu leisten. Diese Auffassung ist aber bisher nicht rechtlich entschieden.

Die BaFin und der Gesetzgeber sind gehalten, hier entsprechende Klarheit zu schaffen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechend nachzubessern und die Voraussetzungen des VAG an die nach Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes am 01.01.2023 geltende Lebenswirklichkeit und die geänderten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzugleichen.

Rente kriegen ist nicht schwer, die optimale Renten mit voller weiteren Gehaltszahlung zu bekommen, um so mehr. Die Hilfe durch einen Rentenberater / Fachanwalt für Arbeitsrecht kombiniert mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zahlt sich durchaus aus.

Ergänzung zum Thema vorgezogene Altersrente:

Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.


Quelle: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0042.html )

Hinweis:

In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).

Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten

Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:

  • sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
  • die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.

Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.

Kategorien:

#Gesetzliche #Rentenversicherung, #Regelaltersrente, #Rentenberater Tags: #Altersrente, #Rente kassieren und nicht kündigen

#Sozialplan, #Altersrente für #besonders #langjährig #Versicherte #Tarifvertrag #Private #Versicherungsgewerbe #Kündigung und #Befristung

Selten habe ich gesehen, wie #CDU, #CSU und #AfD so wegen einem Fehler in der Personalauswahl so darauf herum treten und damit andere fachlich richtigen Entscheidungen (Wärmepumpe) auch gleich einäschern wollen.

Selten habe ich gesehen, wie #CDU, #CSU und #AfD so wegen einem Fehler in der Personalauswahl so darauf herum treten und damit andere fachlich richtigen Entscheidungen (Wärmepumpe) auch gleich einäschern wollen.
Ich habe bereits im Januar 2022 eine Luft-/Luftwärmepumpe als Hybridanlage einbauen lassen und bin mehr als zufrieden.
Kosten für 5 Innengeräte und 2 Innengeräte 15.000 € abzüglich Bfa-Zuschuss von rund 35% = 10.000 €.
Energieverbrauch in Summe nur noch 30-50%!
Was hier gewisse Herrschaften der o.g. Parteien übersehen:

Rumnörgeln kann jeder. Konstruktive Verbesserungsvorschläge machen diese Parteien nicht!

Die Witze über
Maskenaffäre, BBBank Grusswort, Black Rock, Ehrenwort, vermeintliche Schmiergelder aus Russland über die Schweiz an AfD etc. sind alle plötzlich verschwunden.

Hier mal eine Liste
Weitere Informationen ungefährer Zeitraum, Jahr der Bekanntwerdung …
ungefährer Zeitraum Jahr der Bekanntwerdung Name
(mit Link zum Artikel) Parteimitgliedschaften der Beschuldigten Kurzbeschreibung
1953/1954 1957 Spielbankenaffäre (Bayern) BP, CSU
1961 1961 Fibag-Affäre CSU
1957/1958 1966 Starfighter-Affäre CSU
1956 1967 HS-30-Skandal CDU
1972 1973 Steiner-Wienand-Affäre CDU, CSU, SPD
1972 1975 Spendenaffäre der Frankfurter SPD SPD
1978 1980 Garski-Affäre FDP, SPD
1975 1981 Flick-Affäre CDU, CSU, FDP, SPD
1978–1983 1983 Mega-Petrol-Skandal CSU
1986 1986 Spielbankenaffäre (Rheinland-Pfalz) CDU
1987 1987 Barschel-Affäre CDU
? 1988 Spielbankenaffäre (Niedersachsen) CDU
1984 1990 Traumschiff-Affäre CDU Korruptions- und Bestechungsskandal um den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth (CDU), der zu seinem Rücktritt 1991 führte.
? 1992 Briefbogenaffäre FDP
1987 1993 Schubladenaffäre SPD
1983 1993 Amigo-Affäre CSU Korruptions- und Bestechungsskandal um den bayerischen Ministerpräsidenten Max Streibl und andere CSU-Politiker.
1992/1993 1994 Dienstvilla-Affäre SPD
1987–1997 1997 Leuna-Affäre CSU
1985–1998 1999 Düsseldorfer Flugaffäre CDU, SPD
1980er/1990er Jahre 1999 CDU-Spendenaffäre CDU 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1980er und 1990er Jahren unter dem damaligen CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Helmut Kohl.
1990er Jahre 2001 Berliner Bankenskandal CDU, SPD
1994–1999 2002 Kölner Spendenaffäre SPD
1998 2002 Lohmann-Affäre (Schleswig-Holstein) SPD
1999 2002 Kremendahl-Affäre SPD
? 2002 Bonusmeilen-Affäre CDU, CSU, Grüne, PDS, SPD
1996–2002 2002 Schwarzgeld-Affäre FDP Schwarzkonten, illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge, gefälschte Quittungen und fehlerhafte Rechenschaftsberichte der FDP Nordrhein-Westfalen unter Jürgen Möllemann; 2009 verhängte die Bundestagsverwaltung die seinerzeit zweithöchste Strafe (gut 4,3 Millionen Euro) gegen eine Partei wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz
2001–2003 2003 Münchner-CSU-Affäre CSU
? 2004 RWE-Affäre CDU Mehrere CDU-Politiker haben Dienstleistungen (Stromlieferung) verbilligt oder kostenlos sowie zweifelhafte Zahlungen erhalten.
2003/2004 2008 KWL-Skandal CDU Bezeichnet die Vorgänge um die Veräußerungen kommunaler Güter durch die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) mit enormen Folgekosten für die Stadt Leipzig.
? 2010 Dessauer Fördermittelaffäre CDU
2010 2010 EnBW-Affäre CDU Rückkauf eines EnBW-Aktienpaketes von der französischen Électricité de France (EDF), den Ende 2010 die baden-württembergische Landesregierung auf Betreiben des seinerzeitigen Ministerpräsidenten Stefan Mappus ohne haushaltsrechtliche Grundlage oder Parlamentsvorbehalt tätigte.
2000–2013 2013 Verwandtenaffäre CSU, FW, Grüne, SPD 56 Landtagsmitglieder der CSU, 21 der SPD, einer der Grünen und ein Fraktionsloser hatten Verwandte aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt.
1993–2008 2013 Modellauto-Affäre um Christine Haderthauer CSU
2005–2016 2016 Regensburger Parteispendenaffäre CSU, SPD
2012 2021 Weiterreichung von Insiderwissen durch Peter Gauweiler CSU Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte im Oktober 2021 einen Artikel, nach welchem in 2012 die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner in „mindestens einem Fall Gauweilers Bundestagsbüro in Berlin benutzt, um einem Mandanten zu dessen Vorteil Insiderwissen über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zukommen zu lassen“. Informationen seien über „Unionskanäle“ zu Hanno Berger geflossen.
seit 2016 2017 AfD-Spendenaffäre (Siehe unter anderem die entsprechenden Abschnitte zu Meuthen 2016, Pretzell 2016, Reil 2017 und Weidel 2017) AfD Verschiedene Spendenaffären der AfD stehen im Zusammenhang.
2018 2019 PKW-Maut-Affäre um Andreas Scheuer CSU Vertragsabschluss mit künftigen Betreibern der PKW-Mautstellen noch bevor die PKW-Maut (durch den Europäischen Gerichtshof) beschlossen wurde. Durch den überhasteten Vertragsschluss sowie mögliche Fehler im Vergabeprozess seien unnötig hohe Schadensersatzforderungen der Betreibergesellschaften entstanden.
2014–2017 2019 AWO-Affäre SPD Die Ehefrau des OB von Frankfurt am Main erhielt von dessen ehemaligem Arbeitgeber mehrere zehntausend Euro Gehalt „ohne erkennbare Gegenleistung“.
2013–2019 2019 Berater-Affäre um Ursula von der Leyen CDU Vergabe von hochdotierten Beraterverträgen, ohne dass geltende Vergabekriterien eingehalten wurden. Ursula von der Leyens Ministerium wurde Verschleppung von Beweismitteln (Nichtherausgabe und Löschen von Daten) während den Ermittlungen vorgeworfen.
2018–2020 2020 Lobbyismus-Affäre um Philipp Amthor CDU Philipp Amthor (CDU) war spätestens ab Mai 2019 für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence tätig, für das er Lobbyarbeit u. a. bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betrieb.
2001–2018 2021 Aserbaidschan-Affäre CDU, CSU Verwicklungen einer Reihe von Politikern der CDU und CSU in Geschäfte mit Aserbaidschan. Es gibt Vorwürfe von Lobbyismus und Korruption.
2020 2021 Maskenaffäre CDU, CSU Ein Komplex von Vorfällen mutmaßlicher Vorteilsnahme mehrerer Bundestags- und Landtagsabgeordneter der CDU und CSU. Im Rahmen der Maskenaffäre und Aserbaidschan-Affäre wurde auch die Rolle des Wirtschaftsrates der CDU, der ein Berufsverband ist, gleichzeitig jedoch im Vorstand der CDU sitzt und als Lobbyorganisation den Zusatz „CDU“ im Namen trägt, kritisch hinterfragt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Korruptionsaff%C3%A4ren_um_Politiker_in_der_Bundesrepublik_Deutschland?wprov=sfti1

mRNA-Technik wird demnächst auch bei HIV, Herpes und Grippe helfen

mRNA hat nicht nur gegen Corona geholfen.

Laut WHO sind an Corona etwa 20 Mio. Menschen gestorben. Schlimmeres wurde weltweit durch

⁃ die mRNA-Impfung

⁃ Tragen von Masken

⁃ Abstandsregelungen

vermieden.

Dass die mRNA-Technologie ein Impfstoff entwickelt wurde, lag daran, dass an mRNA schon sehr lange geforscht wurde.

Ursprung war die Krebsforschung. Bereits vor vielen Jahren entdeckte man, dass die Lebenserwartung der menschlich gesunden Zelle auf 150-200 Jahre beschränkt ist.

Krebszellen haben hingegen eine extrem viel längere Lebenserwartung.

Durch die mRNA-Technologie sollte eine individuelle Krebstherapie entwickelt werden, die dann gezielt beim Krebserkrankten den Krebs bekämpft.

Die Problematik vor dem „Zeitbeginn Corona“ war jedoch, dass die notwendige individuelle Krebs-Diagnose zu lange dauerte. Innerhalb dieser individuellen Krebsdiagnosezeit hatte sich der Krebs jedoch schon weiterentwickelt, bzw. führte bei bestimmten Krebsarten schon zum Tode.

Es war ein Wettlauf mit der Zeit zwischen individueller Diagnose / Krebstherapie und dem Tod.

Aufgrund der mRNA-Technologie und der schnelleren Erkennung der individuellen Krebstherapie sind Krebsbehandlungen heute schneller möglich.

Wenn im Jahr 2019 noch bis zu 2 Jahren die Diagnose dauerte, ist die Diagnosezeit heute bei 6-9 Wochen.

BionTech hat sich inzwischen entschieden, die Krebsforschung durch mRNA-Technik weiter zu forcieren.

Corona hat letztendlich die mRNA-Entwicklung auch beschleunigt.

mRNA-Technik kann mehr als Corona-Impfung

In der #Pandemie erzielt die #mRNA-Technologie einen Durchbruch.

Doch die Impfstoffe seien nicht nur für Corona entwickelt worden.

Auch gegen andere Krankheiten könnten mRNA-basierte #Impfstoffe in Zukunft helfen, sagt die Forscherin Katalin #Karikó.

Außer in Corona-Impfstoffen könnte die mRNA-Technik nach Aussagen der Forscherin #KatalinKarikó möglicherweise bald gegen etliche weitere Krankheiten eingesetzt werden.

mRNA-Impfstoffe etwa gegen HIV, das Herpes-simplex-Virus (HSV), aber auch gegen Grippe seien in der Entwicklung und würden bereits in klinischen Studien überprüft, sagte Karikó dem „Deutschen Ärzteblatt“.

Sie gilt als eine maßgebliche Wegbereiterin für die Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen.

Die Bereitstellung „der mRNA-basierten Covid-19-Impfstoffe geschah nicht über Nacht“, betonte Karikó, die derzeit an der ungarischen Universität Szeged und der Universität von Pennsylvania in den USA arbeitet.

Den Impfstoffen seien etwa 60 Jahre intensiver Forschungsarbeit vorangegangen.

Der Schub durch die Corona-Pandemie könnte sich auf die Entwicklung weiterer Impfstoffe auswirken.

Karikó verwies auf mehrere Impfstoffe, die in klinischen Versuchen schon besonders weit gekommen seien:

Aktuell gebe es etwa Phase-3-Studien zum Einsatz von mRNA-basierten Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (#RSV), das Atemwege befällt, und gegen #Grippeviren.

Ein weiterer interessanter Aspekt seien übergreifend wirkende Impfstoffe gegen Erreger, die von Zecken übertragen werden.

Die derzeit noch an Tieren geprüfte Impfung richte sich gegen verschiedene Proteine im #Zeckenspeichel, die Erregern helfen, sich im Wirtskörper auszubreiten.

„Als Tiere damit geimpft wurden, zeigten sich nach dem #Zeckenstich #Rötungen an der Einstichstelle, aber die Immunreaktion unterband die Ausbreitung der Erreger sofort“, sagte Karikó. Auch für die Behandlung von Krebserkrankungen biete die mRNA-Technik große Potenziale.

Ergänzung zum Thema Krebs vom Deutschen krebsforschungszentrum

mRNA-Impfung gegen Krebs

Das Potenzial voll ausschöpfen – Interview mit Niels Halama

Die Corona-Pandemie hat mRNA-Impfstoffe in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zur Behandlung von Tumoren werden sie schon seit mehreren Jahren getestet. Wir sprachen mit dem Tumorimmunologen und Onkologen Niels Halama darüber, welche neuen Möglichkeiten die mRNA-Technologie für die Krebstherapie bietet und vor welchen Herausforderungen die Forscher aktuell noch stehen. —> https://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.htmlhttps://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.html

ZDF-Beitrag —> Milliarden von Corona-Impfstoff: Biontech investiert in weitere Krebsstudien

Weiterentwicklung der Krebsforschung: Biontech will rund 2,6 Milliarden Euro aus den Einnahmen der Corona-Impfstoffe investieren. Fünf neue Krebsstudien starteten bereits.

https://amp.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-milliarden-biontech-krebsforschung-100.htmlhttps://amp.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-milliarden-biontech-krebsforschung-100.html

Ein weiterer Zukunftsausblick? Wer weiß, vielleicht lässt sich durch die mENA-Technologie auch die Lebenserwartung der gesunden menschlichen Zelle auf die Lebenserwartung der Krebszellen steigern.

Verrückt, wenn der Mensch eine Lebenserwartung von 200 Jahren hätte? Nun, im Jahr 1900 sind die Menschen durchschnittlich mit 46 Jahren gestorben. Nur durch die Entdeckung von Keimen und vielen medizinischen Errungenschaften liegt die Lebenserwartung heute bei über 80 Jahren.

Hätte jemand im Jahr 1900 behauptet, dass der Mensch in 100 Jahren doppelt so alt wird, wäre er damals für verrückt erklärt worden.

www.forum-55plus.de

Höchstrente bis 3.500 Euro möglich

aber nur in einem Ausnahmefall, der wahrscheinlich nur 5 Mal vorkommt.

Eine hohe Rente im Alter? So sind 3000 Euro möglich. Und sogar auch 3.500 Euro.

In Deutschland haben es Rentner:innen schwer, gesetzliche Alterseinkünfte von mehr als 3.000 Euro zu bekommen. Das hat die FAZ berechnet. Demnach bekommen lediglich 50 Rentner:innen in Deutschland eine Rente von mehr als 3.000 Euro – gesetzlich wohlgemerkt.

Die Deutsche Rentenversicherung wollte das auf Nachfrage nicht bestätigen, schreibt das Blatt weiter. Aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung gehe nur hervor, dass es bei 50 Fällen sehr wahrscheinlich sei, dass sie mehr als 3.000 Euro Rente haben. Die offizielle Staffelung der Rentenversicherung geht nur bis 2.400 Euro im Monat. Wie viel der höchstbeziehende Rentner:innen in Deutschland bekommt, mag die Versicherung nicht sagen.

„Wohl aber, dass derzeit nur 0,6 Prozent der Rentner:innen mehr als 2.400 Euro Auszahlbetrag im Monat haben. Also einer von 160. Und da sind Steuern und Krankenversicherung noch nicht einmal abgezogen“, heißt es weiter.

Wie kommt man auf 3.000 Euro Rente?

Und wie berechnet sich die Rente? Nun, in diesem Jahr für rund 43.000 Euro Bruttojahreseinkommen – das ist das deutsche „Durchschnittsentgelt“ – einen Entgeltpunkt. Der ist aktuell rund 36 Euro Rente wert

Beiträge eingezogen werden bis zu einem Jahreseinkommen von 87.600 Euro im Jahr (umgerechnet 7300 Euro im Monat). Wer das schafft, bekommt gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr. Wer 45 Jahre immer an der Obergrenze verdient hat, kommt auf gut 90 Entgeltpunkte und damit mehr als 3200 Euro Rente.  

Und es kann sogar noch eine höhere Rente gezahlt werden.

Ein rentennaher Versicherter bezahlte auf Antrag vom letzten Jahr im Jahr 2022 und 2023 einen Gesamtbeitrag von Brutto 65.000 Euro in die GRV.

Der Nettoaufwand (abzüglich Steuervorteil von rund 42 %, 27.300 Euro) war der Nettoaufwand 37.700 Euro).

Dies bringt nochmals eine um ca 300 Euro höhere Rente, so dass die Bruttorente 3.500 Euro beträgt.

Allerdings gehen davon noch bei gesetzlich Versicherten Kranken- und Pflegepflichtbeiträge weg. Ebenso ist die Rente zu versteuern.

Auf der anderen Seite steigt die gesetzliche Rente auch für die Sonderzahlung an.

Die Rentensteigerung ist von der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes abhängig. Und dieser aktuelle Rentenwert wird durch die steigenden Gehälter (besonders durch die Inflation) weiter sogar überproportional ansteigen.

Dividiert man den Nettoeinmalbeitrag 37.700 Euro durch die mtl. Rentenerhöhung von 300 Euro, dann wäre der Break Even nach 11,48 Jahren.

Berechnet man die unter Berücksichtigung von KVdR-Mehrbeitrag und Pflegepflichtbeitrag, dann sinkt die Bruttorente auf 240 Euro. Der Break Even wäre dann nach 13,09 Jahren erreicht.

Berechnet man darüber hinaus, dass die Steuer in der Rente bei 30% wäre, dann würde die Rente um 90 € geringer. Die Rente wäre dann netto bei 150 Euro Netto.

Allerdings ist nicht zu vernachlässigen, dass die Rente durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes dynamisch wächst; und dies durch die Inflation und Gehaltssteigerungen stärker, als in der Vergangenheit.

Hier kurze Übersicht aktueller Rentenwert (West)

2002: 25,86 €

2012: 28,07 €

2022: 36,02 €

2023: 37,60 €

Innerhalb von 21 Jahren ist der aktuelle Rentenwert um 45 % gestiegen.

Unterstellt man „nur“ diese Steigerung, dann steigt die Rente von Brutto 300 € auf 435 € (Netto/Netto auf ca 220 Euro).

Im schlechtesten Beispielfall wäre der Break-Even nach knapp 17 Jahren erreicht.

Bei Rentenbeginn mit 65 wäre mit 82 Jahren die Sonderzahlung „rentabel“ gewesen.

Wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt wäre dies ebenso noch zu berücksichtigen.

Geht man davon aus, dass dieser Versicherte in 2 Jahren in Rente geht, wird der aktuelle Rentenwert wohl dann bei rund 41 stehen wird, dann ergibt sich bis dahin eine mtl. Rente von 3.983 € (Berechnung: 3.500€ /36,02×41).

Bestimmte Medikamente können die Lebenserwartung verlängern

Neue Forschungsergebnisse zur Lebenserwartung

Metformin, Ozempic und mRNA – Die Wirkung auf den #Alterungsprozess —>

Die Wissenschaft hat inzwischen den menschlichen Alterungsprozess verstanden und ist sich einig, dass dieser Prozess grundsätzlich beeinflussbar ist.

In der „Geroscience“

(dies ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Biologie des Alterns befasst)

wurden erstaunliche Fortschritte erzielt.

In einer Studie mit Diabetikern wurde herausgefunden, dass Diabetiker, die das Medikament Metformin erhalten,

nicht nur eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Diabetiker, die mit anderen Medikamenten behandelt werden,

sondern auch eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Menschen, die keinen Diabetes haben.

Einen Dank an Herrn Prof. Jochen Russ vom ifa Ulm.

Dieses Medikament scheint einen #Einfluss auf den #Alterungsprozess zu haben, der derzeit genauer erforscht wird.

(Link -> https://www.ifa-ulm.de/fileadmin/user_upload/download/vortraege/2023_ifa_Russ_Die-Zukunft-der-Lebenserwartung-Wissen-wir-eigentlich-wie-wenig-wir-wissen_DGVFM-DAV-Jahrestagung.pdf )

Metformin erhalten Diabetiker, damit der Blutzucker durch Tabletteneinnahme gesenkt wird.

Aber auch andere Medikamente verlängern mindestens die Lebenserwartung

Der Unterschied zwischen persönlicher Lebenserwartung und der allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung ist, dass bei der persönlichen Lebenserwartung zwar die eigene Lebenserwartung steigt, allerdings die nicht über die Lebenserwartung anderer gesunden Studiengruppen.

So steigt die persönliche Lebenserwartung durch Reduzierung des Bauchfettes an, allerdings steigt sie nicht über die Lebenserwartung anderer Personen, die kein oder weniger Bauchfett haben.

Die Reduzierung des Bauchfettes führt zur Reduzierung des Krebsrisikos und des Risikos von Herzinfarkt.

Das Medikament Ozempic sorgt für eine Gewichtsreduktion um 10-15 % pro Jahr und sogar um 20-30 %, wenn dies mit Ausdauertraining gepaart ist.

Eine Testperson hatte Anfang Februar 2023 noch 131 kg (Körpergröße 1,89 m). Am 29.4.2023 hatte diese Testperson noch 117,8 kg.

Dieser Effekt kam durch Ozempic mit täglichem Crosstraining (anfangs 30 Minuten, gesteigert auf 2 Stunden nach 3 Wochen).

Ozempic reduziert deutlich das Fettgewebe, allerdings ist eine Verlängerung der Lebenserwartung – im Vergleich zu anderen normal gewichtigen Menschen – noch nicht erbracht. Hier ist im Übrigen anzumerken, dass die Lebenserwartung bei einem um 10% übersteigenden BMI länger ist, als bei dem BMI-Idealwert von 18,5 bis 24.

Anders ist dies bei Metformin. Hier wurde bereits wissenschaftlich bewiesen, dass das Medikament Metformin die allgemeine Lebenserwartung verlängert.

Bei bestimmten Diagnoseverfahren ist auch mit der persönlichen Verlängerung der Lebenserwartung zu rechnen, allerdings nicht im Vergleich einer gesunden Testgruppe. So hat die mRNA-Forschung bereits vor Corona die Effekte der Krebszellen untersucht. Hintergrund: gesunde menschliche Zellen teilen sich altersabhängig langsamer, wobei ältere Krebszellen diesen Alterungsprozess nicht so stark kennen.

Im Rahmen der mRNA-Forschung konnte man eine individuelle Krebstherapie entwickeln, wodurch die Heilungschancen extrem verbessert wurden. Allerdings war hier das Problem, die individuelle Krebsstruktur schnell zu erkennen. Es war ein Wettlauf mit der Zeit, denn wenn der Krebs schneller wächst, als die Diagnostik die Struktur der Krebszelle erkennt, dann hilft die individuelle Krebstherapie natürlich seltener.

Inzwischen konnte die Diagnostik – dank der Corona-mRNA-Impfung – erheblich beschleunigt werden, so dass eine individuelle Krebstherapie nicht erst nach 1-2 Jahren, sondern nach 4-8 Wochen durchgeführt werden kann.

Schaut man in die zukünftige Entwicklung im Bereich Krebs, dann ist die mRNA-Forschung und Anwendung für die persönliche Lebenserwartung von Krebspatienten lebensverlängernd, allerdings ändert sich dadurch die Lebenserwartung von gesunden Menschen (NOCH) nicht.

Die Lebensverlängerung von gesunden Menschen durch Medikamente zu übertreffen ist bisher nur durch Metformin bekannt, könnte aber durchaus auch durch die zukünftige mRNA-Forschung und späterer mRNA-Impfung erfolgen.

Es wird spannend, welche Medikamente den Jungbrunnen fördern.

Natürlich gibt es noch andere Maßnahmen, die für eine höhere Lebenserwartung sorgen. Hierzu gehören auch die Schlafmasken bei Schlafapnoe. Was vor rund 25 bis 30 Jahren noch als „Schnarchen“ abgetan wurde, wird heute oft als Schlafapnoe diagnostiziert. Unbehandelte Schlafapnoe führt zu einem 60-fachen Risiko von Herzinfarkt oder Schlaganfall. Grund: Atemaussetzer (teilweise 30 Sekunden bis 1,5 Minuten) halten den Körper auch bei Nacht in Alarmbereitschaft, so dass die Organe keine richtige Entspannungsphase haben.

Deutlich wird dies bei der Blutsauerstoffversorgung. Dauerhafte Nachtwerte in der Schlafphase unter 90 sind dringend zu behandeln.

Nach 3-4 Wochen hat man sich an die Schlafmaske gut gewöhnt…

Unbehandelte Sauerstoffversorgung in der Schlafphase kann durchaus auch Demenz fördern. Ein mögliches Anzeichen für Schlafapnoe ist auch die verstärkte Nierentätigkeit und der nächtlicher Harndrang.

Finanzanlagen richtig gestalten

Künstliche Intelligenz

KI verändert die Welt und die Arbeitsplätze.

Ob #Kundenberatung, #sachbearbeitung, #Lehrtätigkeit, durch die #künstliche #Intelligenz – #KI – werden in den kommenden 15 Jahren viele berufliche Tätigkeiten durch KI erledigt. Der Fachkräftemangel wird diese Entwicklung beschleunigen.

Ob es immer ein Segen sein wird, bezweifeln viele Menschen.

KI wird aber auch viele neue Berufe entstehen lassen.

Und bestimmte Berufsfelder werden wieder stärker nachgefragt. So sind #handwerkliche oder auch #pflegerische Tätigkeiten durch KI nicht zu ersetzen.

Ebenso werden alle beruflichen Tätigkeiten um die Informatik verstärkt benötigt werden.

Im Zusammenwirken mit dem #autonomen #Fahren und #KI wird die Welt in den kommenden 15 Jahren stärker die Welt verändern, als die Erfindung des Smartphone.
Wenn man bedenkt, wie das iPhone (Erstverkauf 2006) innerhalb von 15 Jahren das Verhalten der Menschen und die möglichen Nutzungsmöglichkeiten das tägliche Leben verändert hat, ist die KI ein richtiger Quantensprung.
Wie jede neue Erfindung hat auch jede Münze zwei Seiten.
Hier ein Beispiel:

„Fedha“ auf Abruf verfügbar
Kuwait präsentiert erste KI-
Nachrichtensprecherin
Viel wird noch darüber spekuliert, welche Berufe künftig künstlichen Intelligenzen weichen. Die „Kuwait Times“ setzt bereits eine KI als Moderatorin ein. Vorerst präsentiert „Fedha“, wie das Programm heißt, Nachrichten in sozialen Medien. Der stellvertretende Chefredakteur sieht iedoch großes Potenzial.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/technik/Kuwait-praesentiert-erste-KI-Nachrichtensprecherin-article24050477.html

Witwenrente – Erziehungsrente Voraussetzungen

Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der #Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?
Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?
Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

  • Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.
Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).
Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Wie Impfgegner, Coronaleugner die Corona-Pandemie für Ihre Zwecke missbrauchten

Cash, Glaube, Rechtspopulismus und Politik waren die Gründe der Impfgegner und Coronaleugner

Schaut man zurück, dann wird heute immer deutlicher, dass die Coronaleugner, Impfgegner hauptsächlich aus drei Gründen Corona oft herunterspielten;

– Geld

– Macht

– Rechtspopulismus

– Demokratiebekämpfung

Rückblick auf die Pest

Die Pest, der Schwarze Tod – wütete von 1346-1352 (letztmals 1752, wobei letzter wirklicher Ausbruch 1945 war).

Die Pest war eine schwere, hochansteckende Infektionskrankheit, die von dem Bakterium Yersinia pestis ausgelöst wird.

Das natürliche Erregerreservoir des Pest-Bakteriums stellen Nagetiere, vor allem Ratten, aber auch Mäuse, Wiesel, Hasen usw. und ihre Flöhe dar.

Wer nutzte die Pest für seine Zwecke aus?

Es gab viele Gruppen, die die Pest für sich ausgenutzt hatten. Beispiele:

  • Kirche: wer gläubig ist, wird an der Pest nicht sterben.
  • Aderlass: Mit dem Aderlass bestehen Heilungschancen
  • Durch ein Blutbad wird die Pest besiegt. Jeden 2.Tag ist das Blutbad notwendig. (Wurde vom Schlachter wohl verkauft).
  • Wer verdünntes Quecksilber trinkt, wird nicht an der Pest sterben
  • Wanderheiler verkauften ihre Dienste durch Handauflegen.
  • Adelige hatten ihren Bauern gesagt, dass man durch die Arbeit schwitzt und dadurch die Pest aus dem Körper herausspringt.

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen. Es ist historisch belegt, welche Gruppen sich an der Pest bereicherten.

Auch bei anderen Infektionen und Erkrankungen versuchen sich unterschiedliche Gruppen zu bereichern.

Ob es sich um die #spanische #Grippe, #Corona oder um bestimmte Krankheiten (Beispiel Krebs) handelte. Die Abzockmethoden ähneln immer der Grundspur aus der Pest.

Bundeswirtschaftsminister Habeck will Kartellrecht verschärfen – Welche Vorteile dies für Verbraucher bringt

Was taugt das schärfere #Kartellrecht?

Das #Bundeskabinett bringt eine #Reform des #Wettbewerbsrechts auf den Weg.

Das #Bundeskartellamt soll so besser überhöhte Preisen bekämpfen können.

Die Behörde kann künftig schon bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen – illegales Verhalten ist dafür keine Voraussetzung mehr.

Aus der Industrie hagelt es Kritik an der geplanten Verschärfung. Wettbewerbsökonom Justus Haucap hält sie dagegen für nötig.

Er hoffe, dass sich das Kartellamt nun um die Deutsche Post und die Deutsche Bahn kümmern werde

ntv.de: #Bundeswirtschaftsminister Robert #Habeck hatte angekündigt, ein #Wettbewerbsrecht mit „Zähnen und Klauen“ zu schaffen. Ist ihm das gelungen?

Justus Haucap:

Im Großen und Ganzen trifft das zu. Allerdings hat der #Bundestag noch nicht zugestimmt, und es kann deshalb durchaus Veränderungen geben.

Der Regierungsentwurf aber ist eine erhebliche Verbesserung zum bisher geltenden Recht.

Das Kartellamt bekommt die Möglichkeit, unabhängig von tatsächlichem Missbrauch in Märkte einzugreifen. Und das ist gut.

Warum?
Zum einen ist es häufig schwierig und sehr langwierig, Missbrauch nachzuweisen.

Zum anderen hat die Politik in der Vergangenheit oft spontan reagiert, wenn sie der Meinung war, dass in einem Markt etwas schiefläuft.

Ein Beispiel sind die hohen Spritpreise im vergangenen Sommer. Darauf reagierte die Bundesregierung mit dem Tankrabatt.

Das war eine übereilte Maßnahme, die nicht gut durchdacht war.

Es ist viel sinnvoller, dass das Bundeskartellamt einen Markt sorgfältig untersucht und sich Experten Maßnahmen überlegen, wie reagiert werden kann.

Dann werden Entscheidungen getroffen, die nicht von Tagespolitik oder Umfragen getrieben, sondern durch Sachkunde geprägt sind.

Sie haben die hohen Spritpreise angesprochen. Der Auslöser für die Verschärfung des Wettbewerbsrechts war, dass die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen weiter stiegen, obwohl die Ölpreise wieder sanken.

Der Grund: fehlender Wettbewerb.

Kann das in Zukunft überhaupt verhindert werden?

Denn das Kartellamt kann erst eingreifen, wenn ein Markt mindestens seit drei Jahren gestört ist und das noch mindestens zwei Jahre so bleibt. Das ist doch ein recht langer Zeitraum.

Man will eben nicht ad hoc eingreifen, sondern Strukturen ändern. Es geht darum, langfristige Probleme zu lösen.

Wenn man kurzfristige Probleme lösen will, muss man darauf mit kurzfristigen Maßnahmen reagieren – wie etwa mit dem Tankrabatt, obwohl der keine besonders gute Idee war. Wenn man strukturell etwas ändern will, ergibt das nur Sinn bei dauerhaften Problemen.

Auf welche Branchen zielt die Bundesregierung mit der Verschärfung?

Ich denke nicht, dass die Bundesregierung einzelne Branchen im Blick hat.

Einige Mineralölkonzerne haben losgelöst von der Verschärfung damit begonnen, ihre Tankstellennetze zu verkaufen.

Da findet also bereits eine Entflechtung auch ohne Robert Habeck statt. Ich habe die leise Hoffnung, dass sich das Kartellamt um die Post und die Bahn kümmern wird.

Diese Unternehmen sind marktbeherrschend. Das hat die Politik bisher kaum gestört, schließlich gehört die Bahn komplett und die Post zum Teil dem Bund. Da lautet bisher das Motto:

Wettbewerb ist gut – solange es nicht um unsere Unternehmen geht.

Künftig soll das Kartellamt im Extremfall auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen können.

Wie realistisch ist es, dass es zu einer Zerschlagung kommt?
Das ist das letzte Mittel. Entflechtung bedeutet nicht zwangsläufig Zerschlagung. Es geht hier nicht immer um eine eigentumsrechtliche Entflechtung, die einen Verkauf von Unternehmensteilen erfordern würde.

Denkbar ist beispielsweise eine organisatorische Trennung.

Bei der Post wäre das etwa, den Brief- und den Paketbereich in der Rechnungslegung transparenter voneinander abzugrenzen.

Wie gesagt, eine Entflechtung ist das letzte Mittel. Es gibt viele andere Maßnahmen, die das Kartellamt ergreifen kann. Es kann etwa die Offenlegung von Daten verlangen oder Vorgaben zu Lieferbeziehungen machen.

Ein Kritikpunkt an der Verschärfung lautet: Dem Kartellamt wird nun mehr Macht gegeben, Märkte politisch zu steuern.
Na ja. Es gibt doch bereits die Möglichkeit, Märkte politisch zu steuern: Der Bundestag kann alles

Mögliche beschließen, um genau das zu erreichen. Das Bundeskartellamt ist gerade keine politische Behörde. Zwar ist keine Behörde frei von Politik. Aber das Bundeskartellamt ist sehr unabhängig. Bei ihm ist die Gefahr viel geringer, dass Entscheidungen nicht an der Sache orientiert, sondern politisch motiviert sind.

Voraussetzung für jede Maßnahme, die das Kartellamt verhängen will, ist eine gründliche, empirische Untersuchung. Als Wissenschaftler freue ich mich über evidenzbasierte Politik, die sich nicht von Gefühlen leiten lässt, sondern von Fakten.

Vor allem aus der Industrie kommt Kritik. Der Kern: Eine Behörde könne künftig Unternehmen sanktionieren, obwohl sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Das ist auch so. Und das ist gut so. Denn Unternehmen müssen sich nicht erst verbotenerweise absprechen, um faktisch ein Kartell zu bilden.

Es reicht, dass sie sich ohne Absprachen so verhalten. Dann agieren sie völlig legal, sorgen aber für überhöhte Preise. In einem solchen Fall konnte das Kartellamt bisher nichts ausrichten. Denn es hätte nachweisen müssen, dass es Preisabsprachen gibt. Nun reicht es aus, dass ein Markt „erheblich“ und „dauerhaft“ gestört ist.

So kann das Kartellamt unabhängig von der Ursache eingreifen und für mehr Wettbewerb sorgen.
Aber ist das nicht ein massiver Eingriff in die Rechte von Unternehmen?
Ja. Aber manchmal ist das notwendig. Auch die Fusionskontrolle ist doch ein erheblicher Eingriff. Damit kann Eigentümern verboten werden, ihr Unternehmen an den von ihnen gewünschten Käufer zu veräußern.

Als die Fusionskontrolle 1973 eingeführt wurde, ging ein Aufschrei durch die Republik. Aber es geht um eine Gefahrenabwehr. Es muss abgewogen werden. Und dann kann das Ergebnis lauten:

Um den Wettbewerb zu erhalten, müsst ihr an jemand anderen verkaufen. Mittlerweile dürften die meisten heilfroh sein, dass es das Instrument der Fusionskontrolle gibt.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Was-taugt-das-schaerfere-Kartellrecht-article24036379.html