Die 2. BAV-Welt – #Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist inzwischen weiter fortgeschritten.

Zunächst jedoch ein wichtiger Hinweis: Für die bisherige betriebliche Altersversorgung ändert sich nichts wesentliches!

Nur in der neuen #BAV-Welt ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit!

In der neuen BAV-Welt gelten andere gesetzlichen Grundlagen, als in der bisherigen „Betrieblichen Altersversorgung“.

Neben der Haftung des Arbeitgebers, die bei der 2. Welt der BAV entfällt, ist auch die Kapitalanlage anders geregelt.

Die Kapitalanlage ist zwar auch chancenreicher, allerdings auch erheblich risikoreicher.

Viele Befürworter der 2.BAV-Welt verweisen auf die Entwicklung der Charts in den letzten 40 Jahren. Vergessen wird jedoch hierbei, dass der Aktientrend in unmittelbarem Einfluss der Demografie ist.

So hat Deutschland heute rund 82,5 Mio. Einwohner. Durch die geringe Geburtenrate (Fertilitätsrate) von 1,4 Kindern nimmt der Anteil der älteren Menschen sehr stark zu. Gleichzeitig schrumpft unsere Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64 Mio. Einwohner (ohne Zuwanderung).

Bei einer Zuwanderungsrate von jährlich 500.000 Menschen würde die Bevölkerung trotzdem auf ca. 73 Mio. Menschen schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird in den kommenden 30-50 Jahren auf über 65 Jahre ansteigen.

Dies trifft im übrigen nicht nur Deutschland, sondern alle Industriestaaten!

Warum der demografische Wandel für den Aktienmarkt gefährlich ist….

Wenn die Anzahl der Rentenbezieher gegenüber den Arbeitnehmer steigt, sind die Auswirkungen nicht nur in der gesetzlichen Rente, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung negativ sichtbar, sondern haben auch Auswirkungen auf den Kapitalanlage-, Aktien- und Immobilienmarkt.

Viele in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten schauen auf die Rentenauskunft und sehen lediglich den zu erwartenden Rentenbetrag. Selbst ohne Hochrechnung sind sich viele Versicherte nicht bewusst, dass es sich um die BRUTTO-Rente handelt. Von dieser Brutto-Rente müssen jedoch noch folgende Posten abgezogen werden:

  • Beitrag Krankenversicherung
  • Beitrag Pflegeversicherung
  • Steuern
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Das Problem wird für viele Versicherte sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann bestehende Spar-Reserven benötigt werden. Wurde in der Vergangenheit über Aktien angespart, dann müssen diese Aktien für die Aufbesserung der Rente verkauft werden.

Da der Kurs (Aktien, Fonds usw.) durch Angebot und Nachfrage entsteht, wird der Aktienkurs negativ durch einen höheren „Altenanteil“ sinken (der Anteil der Arbeitnehmer, die Aktien kaufen wird kleiner sein, als der Anteil der Senioren.

Die Hochrechnung der heutigen Charts ist aufgrund des demografischen Wandels ein Traum, der nicht mehr stimmt.

Gerade bei der Geldanlage über die Betriebsrente in der „2. Welt (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird dies zu Entwicklungen führen, die dazu führt, dass in Zukunft in Aussicht gestellte Renten völlig unzutreffend sein werden.

Wie sich dies in der Praxis auswirkt, wurde 2008 in den USA sichtbar, als die Renten der Amerikaner um 30 % aufgrund der Börsenkrise eingebrochen sind. Für einen Rentner, der eine hohe Rente hat, sind 30 % vielleicht verschmerzbar, nicht jedoch für einen Rentner, der nahe am Existenzminimum lebt.

Die „NEUE BAV-Welt“ – Betriebsrentenstärkungsgesetz – ist für den Durchschnittsverdiener nicht empfehlenswert! Auch wenn in der Prognose der „bisherigen BAV-Welt“ aufgrund der vorsichtigeren Kalkulation weniger erwirtschaftet wird, so ist dort eine Rentengarantie weiter vorhanden!

Und wer die Rentenvorsorge nicht in der bisherigen BAV-Welt machen kann (weil der Arbeitgeber nicht mitspielt), sollte dann auf Riesterprodukte oder Rürup zurückgreifen.

Weitere allgemeine Informtationen:

Forum-55plus.de e.V.
E-Mail: presse@forum-55plus.de
Tel.: (07156) 343 54

 

#BAV – Betriebliche Altersversorgung Nr. 1

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:

  • die Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung

vorzusorgen.

Als Alternativen bieten sich:

  • freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • private Versicherungen
  • die betriebliche Altersversorgung

an.

Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.

Die Hauptunterschiede sind in:

  • der Steuer
  • der Sozialversicherung
  • Erbrecht / Erbschaftsteuer
  • und ggf. Arbeitsrecht

vorhanden.

Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:

In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.

WICHTIG:

Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!

Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz
Gewerkschaft Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ein Machtpoker auf Kosten der Arbeitnehmer

Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:

  • sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
  • von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält

kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).

Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.

Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.

In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.

Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.

Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.

Das Problem der Langlebigkeit:

Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.

Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.

Beispiele:

Lebenserwartung: 65-jähriger Mann 

  • 10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
  • 16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
  • 17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
  • 20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
  • 23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)

Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.

Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.

Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.

Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!

Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.

In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.

Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):

  • Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
    Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
    Monatsrente 537,63 €
  • Heubeck Richttafel RT 2005 G:
    Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
    Monatsrente: 465,54 €
  • Generationentafel DAV 2004 R:
    Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
    Monatsrente: 350,14 €

Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.

Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!

Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:

Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.

Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.

Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).

Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.

Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!

 

#Bürgerversicherung Nr. 6 – Kollaps der Bürgerversicherung in Großbritannien

Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!

Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

 

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

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#Bürgerversicherung Nr. 4 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.

In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.

Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.

Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.

Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….

…..ODER….

man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.

Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:

  • Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
  • Zahnersatz: 3,3 Mrd.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)

Darüber hinaus muss der Versicherte bei:

  • Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
  • Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
  • insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)

schon selbst bezahlen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.

Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.

Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.

#Bürgerversicherung Nr. 5 – Wieder das alte System wie in der DDR?

Ein bisschen erinnert die #Bürgerversicherung an die ehemalige #DDR.

Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).

Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.
Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.

Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.

Irgendwie irrsinnig. Oder?

Wenn es nach dem Wahlprogramm von:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

geht, dann soll die Bürgerversicherung kommen.

Weitere Informationen rund um die Fakten zur Bürgerversicherung:

Bürgerversicherung Nr. 1:

#Bürgerversicherung Nr. 1:

Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/02/25/buergerversicherung-nr-1-warum-die-buergerversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-gefaehrlich-waere-2/

Bürgerversicherung Nr. 2:

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/04/buergerversicherung-nr-2-warum-die-buergerversicherung-fuer-mieter-teuer-wird/

Bürgerversicherung Nr. 3:

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/05/buergerversicherung-nr-3-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Bürgerversicherung Nr. 4 – 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

Link: https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/

#Bürgerversicherung Nr. 3 – Für GKV-Versicherte wird es teurer!!!

Zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es aufgrund des Systemunterschieds einen harten Wettbewerb.

Zu gerne möchten #SPD, #Grüne, #Linke und #AFD die #Bürgerversicherung beim Wahlsieg durchsetzen. Die Gründe sind vielschichtig und bei genauerer Betrachtung gefährlich.

Ein Hauptgrund im Wahlkampf die Bürgerversicherung zu fordern ist, dass es sich natürlich gut anhört, wenn „Alle für Einen und Einer für Alle“ da sind. Solidarprinzip gehört natürlich auch in die Gewinnung so mancher Partei.

Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum die eine oder andere Partei (insbesondere Politiker) die Bürgerversicherung möchte.

Leistungsausgaben je Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse steigt ins Unermessliche.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Leistungsausgaben je Versicherten in der einzelnen Altersgruppe.

  • Ein heute 40-Jähriger verbraucht etwa 50 % des Durchschnittsbeitrages.
  • Ein heute 65-Jähriger braucht schon das 1,5-fache des Durchschnittsbeitrages, also 300 % mehr an Leistungen.

Da der Durchschnitt der Bevölkerung 2015 bei etwa 44 Jahren war und die Bevölkerung pro Jahr um 3 Monate älter wird, ist leicht feststellbar, dass durch die Zunahme der älteren Bevölkerung der Beitrag schnell 3-fach so hoch sein wird.

Das ist jedoch nur ein Teil des Problems der gesetzlichen Krankenkassen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Problem noch massiver.

Interessanterweise gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keine Statistiken über die Leistungsausgaben je Altersgruppe in Abhängigkeit zum Durchschnittsbeitrag (lediglich früher). Auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes gibt es in Bezug auf Beiträge nur eine Übersicht des Beitragssatzes. Und selbst wenn der Beitragssatz stabil bleiben würde, so ist der Beitrag in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen.

Wie löst die private Krankenversicherung das „Problem der Alten“?

Zunächst folgende Anmerkung: Es gibt kein „Problem der Alten“! Denn wir wollen alle älter werden und das gesund oder mit medizinisch guter Versorgung!

Die privaten Krankenversicherungen bilden je Altersgruppe sogenannte Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellung kann man sich wie ein Sparbuch der einzelnen Altersgruppen vorstellen.

Bis 2015 hatten die privaten Krankenversicherungen bereits über 220 Mrd. Euro (ohne Pflegeversicherung) für ihre Versicherten angespart.
Diese Altersrückstellungen gehören nicht den Versicherungen, sondern den einzelnen Altersgruppen.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit ebenso Altersrückstellungen gebildet hätten, müssten die gesetzlichen Krankenkassen heute über 2 Bio. Euro bereits auf der hohen Kante haben.

Angespart wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen als Altersrückstellung kein CENT.


Die fehlende Altersrückstellung wird für die gesetzlichen Krankenkassen zu einem riesigen Problem, wenn immer mehr Versicherte über 55 Jahre werden.


Folge: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen die Leistungen erheblich abbauen. Durch den Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen ist dies jedoch sehr schwierig.


Damit die Leistungen der GKV abgebaut werden können, muss der Wettbewerb verhindert werden. Am Besten wäre es natürlich, wenn es keine private Krankenversicherungen mehr geben würde.

Dann wäre der Leistungsabbau schneller durchführbar.


Ein Schelm der Böses dabei denkt……

Ein Leistungsabbau würde natürlich nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch die Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Krankenkasse entlasten.

In Russland ist beispielsweise durch Leistungseinschränkung und Verschlechterung der medizinischen Versorgung das Lebensalter um rund 5 Jahren zurückgegangen….


Vielleicht ist es auch eines der Ziele, einzelner Parteien oder Politiker hierdurch die Lebenserwartung in Deutschland zu senken und damit die gesetzliche Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu entlasten.


Liebe SPD, Grüne, Linke und AFD und Politiker:

Das höchste Gut des Lebens ist die Gesundheit, Freiheit und Demokratie!

Ohne Gesundheit ist das Leben schneller vorbei. Deshalb Finger weg von dem Wettbewerb und – NEIN zur Bürgerversicherung!!!

Für Interessierte, die o. g. Zahlen nachschauen wollen:

PKV-Verband: Altersrückstellungen

GKV-Spitzenverband: Link:

Sterbetafelvortrag der deutschen Aktuare: Link

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Für #Mieter wird es teuer.

Einige Parteien fordern die Einführung einer #Bürgerversicherung und oft meinen die #Durchschnittsverdiener und #Geringverdiener, dass die Bürgerversicherung dann zu einer #Mehrbelastung der Reichen wird und die Anderen entlastet.

Gerade das Gegenteil ist der Fall!

Warum dies so ist, ist leicht erklärt:

Beim derzeitigen Beitrag beteiligen sich mit knapp 50 % die Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze würde wegfallen und jeder Bürger müsste aus allen Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (so wie dies SPD, Grüne, Linke und AFD fordern), dann wären aus z. B. auch aus Zinsen und Mieten in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte zwar um ca. 15-25 % gesenkt werden, allerdings würde dann der Beitrag aus allen Einkünften berechnet, also auch aus Mieten und Zinseinkünften, Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherung usw.

Pro 100 Euro Beitrag könnte der Beitrag dann also vo

Wenn nun der Vermieter aus seinen Mieteinkünften einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsste, dann würde er diese Mehrbelastung natürlich durch Mieterhöhungen auf den Mieter abwälzen. Und auf diese Mehrbelastung erhält der Mieter natürlich keinen Arbeitgeberzuschuss.

Hier ein Beispiel (2017):
(Steuerklasse III):

Bruttoeinkommen: 3.000,00 Euro
Steuern:           211,00 Euro

Sozialversicherung
AN-Anteil:
Rentenvers.: 280,50 Euro
Arbeitslosenver.: 45,00 Euro
Krankenversicherung: 252,00 Euro
Pflegeversicherung: 45,75 Euro
Netto: 2.165,75 Euro

Auch der Arbeitgeber bezahlt Sozialversicherungsbeiträge (588,09 Euro).

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 560,34 Euro.

Wenn sich der Beitragssatz hierdurch um 20 % reduziert (weil der Krankenversicherung aus allen Einkünften erhoben würde), würde der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer von ca. 297,75 Euro auf 223,31 Euro sinken.

Allerdings müsste dann z. B. der Mieter auf seine Miete über den Vermieter (bei 700 Euro Miete, angenommener Beitragssatz um 25 % gesenkt auf 12,9 %) 90,30 Euro Mietsteigerung hinnehmen.

Beitragsberechnung:
Vor der Bürgerversicherung:   297,75 Euro

Nach der Bürgerversicherung:
AN-Anteil:   223,31Euro
+ aus Miete: 90,30 Euro;          313,61 Euro

= Mehrbelastung durch Mieter:     15,68 Euro * 12 Monate = 190,32 Euro

Wenn der Mieter dann noch:

  • Zinsen
  • Privatrente
  • Ablauf einer Lebensversicherung

hat, dann entsteht eine enorme Mehrbelastung.

Die von SPD, Grüne, Linke und AFD gepriesene #Bürgerversicherung ist beim genaueren Hinsehen für den „kleinen Mann“ eine Milchmädchenrechnung, die letztendlich als Populismus anzusehen ist.

#Altersvorsorge – Sparen lohnt sich jetzt auch für #Geringverdiener

Wer bisher eine geringe gesetzliche Rente erhalten hatte und z. B. eine #Riesterrente als zusätzliche Altersversorgung abgeschlossen hatte, musste sich die Riesterrente auf die Grundrente anrechnen lassen. Dies ändert sich voraussichtlich noch in diesem Jahr. Dann wird eine zusätzliche Rente nicht mehr auf die Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet; zumindest innerhalb eines bestimmten Rahmens.

Hierzu ein Beispiel:

Ein Rentner erhält:

  • eine gesetzliche Rente von mtl. 700,00 €
  • Wohngeld 40,00 €

und bezahlt mtl.

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 60,00 €
  • Miete: 700,00 €
  • Heizkosten: 100 €

Wenn dieser Rentner kein zusätzliches Einkommen verdient, ist der ungedeckte Bedarf mtl. 529,00 €. Dieser Rentner erhält neben seiner eigentlichen Rente diesen ungedeckten Bedarf zusätzlich.

Hatte der Rentner in der Vergangenheit einen Riestervertrag, der beispielsweise als Rente ausgezahlt wird, dann würde ohne die Gesetzesänderung der ungedeckte Bedarf um diese Riesterrente gekürzt.

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) soll auch im Sozialgesetzbuch angepasst werden ( § 82 E-SGB XII ). Hierdurch sind Zusatzrenten , z. B.: (Riesterrente, Betriebliche Altersversorgung) teilweise nicht mehr auf die Grundrente anrechenbar.

Bei 100,00 € Zusatzrente würde beispielsweise keine Kürzung des ungedeckten Bedarfs erfolgen.

Der Geringverdiener hat also in der Rente durch eine zusätzliche Altersversorgung mehr im Geldbeutel.

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie hoch eine zusätzliche Altersversorgung bei Geringrentner sein darf, ohne dass eine Kürzung beim ungedeckten Bedarf vorgenommen wird:

 

 

 

 

 

 

Wenn die Zusatzrente mtl. 250,00 € ausmacht (s. Beispiel), dann werden 195,90 € nicht auf den ungedeckten Bedarf angerechnet. Lediglich 54,10 € werden dann vom ungedeckten Bedarf abgezogen. Dies ist vermerzbar, wenn man bedenkt, dass bei einem Riestervertrag oder einer Betrieblichen Altersversorgung eine weitaus höhere Förderung gezahlt wird.

Welche Sparformen begünstigt sind und für den einzelnen Geringverdiener besonders lohnenswert ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Dies ist teilweise von der staatlichen Förderung abhängig. Eine individuelle Beratung ist auf jeden Fall sinnvoll.

Für Geringverdiener (insbesondere auch Alleinerziehende oder Selbstständige mit einer geringen gesetzlichen Altersrente) lohnt es sich jetzt auf jeden Fall über die Altersversorgung nachzudenken.

Einen interessanten Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten bietet Ihnen z. B. die #Debeka (Tel.: 07156 – 967 – 1900)

 

 

Bezugsberechtigung bei Versicherungen

#Bezugsberechtigung –

Wer bekommt das Geld, wenn Sie sterben? –> Regelmäßig die Verträge prüfen !!!!
Tipps zu bestehenden:
– #Lebensversicherung
– #Rentenversicherung
– #Risikolebensversicherung
– #betrieblicher #Altersversorgung
– #Unfallversicherung
Ist im #Todesfall als Bezugsberechtigter der „Ehegatte“ eingetragen, dann erhält der Ehegatte die Versicherungsleistung, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der versicherten Person verheiratet war.
Bei #Scheidung und oder anschließender „Neuverheiratung“ schaut der neue Partner in die Röhre.
ÜBERPRÜFE Deine bestehenden Verträge!
Sinnvoll ist etwa folgende Benennung beim #Bezugsrecht:
„Der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten in gültiger Ehe lebender Ehegatte“.

Sofern man nach einer Scheidung nicht mehr heiratet, sollte in der Bezugsberechtigung ein namentliches Bezugsrecht vermerkt werden und dies immer wieder überprüft werden.

Bei der #BAV (betrieblichen Altersversorgung) sollte (wenn man nicht verheiratet ist, sondern nur einen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft hat, auf jeden Fall im Todesfall ein Blatt vorhanden sein, aus dem folgendes ersichtlich ist:

„Ich lebte bis zu meinem Tode mit Musterine Muster (geb. am: ………) in einer häuslichen Gemeinschaft (eheähnliches Verhältnis).“
Am sinnvollsten ist, das Bezugsrecht regelmäßig zu überprüfen und im Notfallordner eine Kopie oder noch besser – eine Zweitschrift aufzubewahren.

WICHTIG in der #BAV #betrieblichen #Altersversorgung:
Gibt es keinen Ehegatten, keinen eingetragenen Lebenspartner, keine versorgungsberechtigten Kinder und keinen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, dann wird nur ein Sterbegeld (bis 8.000,– Euro) von der Versicherung geleistet.
Wer also erwachsene Kinder hat und geschieden ist, sollte darauf achten dass er mit dem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch schriftlich dokumentiert ist.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Die #rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner ist nicht nur für #Patienten, sondern auch für #Ärzte wichtig.

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Der Filmvortrag macht deutlich, warum diese Vorsorge für jeden Menschen ab 18 wichtig ist. Der Vortrag wurde bei einem Ärztekongress gehalten.

Der erste Teil des Vortrages ist für jeden Bundesbürger interessant. Im zweiten Teil werden speziell für Ärzte wichtige Punkte behandelt.

Auch ‪#‎Ärzte‬ sollten an die rechtliche ‪#‎Vorsorge‬ durch einen  #‎Notfallordner‬ / ‪#‎Vorsorgeordner‬ denken.

Darauf hat auch die Fachpresse schon sehr oft hingewiesen (z.B.: Deutsches Ärzteblatt #aerzteblatt, #Ärztezeitung #aerztezeitung)

Neben der persönlichen Vorsorge muss ein Arzt auch Bereiche für die eigene Arztpraxis regeln, z.B.:

– Vertretungsmöglichkeiten: Welche Zusatzqualifikationen muss der Vertretungsarzt haben, damit es bei der Abrechnung mit der Kassenäztlichen Vereinigung keine Probleme gibt.

– Wo gibt es eine Übersicht der bestehenden Zusatzqualifikationen des Arztes, damit die richtige Vertretung auch in der Arztpraxis tätig ist?

– Wann laufen die einzelnen Zertifizierungen aus?

Eine Einführung zu diesem Thema bietet der Vortrag:
Notfallordner für Ärzte

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Den #Notfallordner für #Ärzte kann man direkt über die Internetseite bestellen:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/index.php

Ebenso gibt es den #Notfallordner auch für Privatpersonen, bzw. für über 50 weitere Selbstständigengruppen.

Internetseite: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/index.php