Gerichtsentscheid: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD beobachten

Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das entschied ein Gericht – und wies einen Eilantrag der AfD zurück.

Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. 

Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. 

Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

AfD-Landesverband wehrt sich mit Klage 

In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. 

Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

Richter weisen Antrag der AfD zurück

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereit am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. Das Gericht teilte dazu mit:

Die Richter erklärten weiter: Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten, sowie aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. 

Gericht: Anhänger vertreten völkischen Volksbegriff 

Zudem hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ 

Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Quelle —> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gericht-verfassungsschutz-afd-partei-bayern-beobachtung-100.html#xtor=CS5-281