Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de
Nachdem Susi ihre Erwerbsminderungsrente erhalten hatte, war zunächst einmal Ruhe eingekehrt. Die größte Sorge war vorbei: Sie musste nicht mehr versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden, den sie gesundheitlich gar nicht mehr ausüben konnte.
Doch ein guter Berater schaut immer noch einen Schritt weiter.
Gerade bei Menschen mit mehreren Erkrankungen stellt sich oft eine wichtige Frage:
Besteht vielleicht bereits ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Viele Menschen denken beim Wort Pflege sofort an ein Pflegeheim. In Wirklichkeit beginnt Pflege häufig viel früher – nämlich dann, wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerer werden.
Bei Susi war das durchaus denkbar. Durch ihre beiden künstlichen Kniegelenke, Schmerzen und weitere gesundheitliche Einschränkungen fiel ihr vieles schwerer als früher: längere Wege, Treppen, Einkäufe oder auch bestimmte Bewegungen im Alltag.
Deshalb empfahl der Rentenberater, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.

Der Ablauf ist immer ähnlich:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse),
- anschließend kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung nach Hause,
- dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist,
- danach wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt.
Schon bei Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 können erste Leistungen entstehen, zum Beispiel:
- Entlastungsleistungen für Hilfe im Alltag,
- Zuschüsse für Hilfsmittel,
- Unterstützung im Haushalt,
- Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.
Ein besonders wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen:
Die Pflege kann auch von Angehörigen übernommen werden.

Wenn beispielsweise ein Kind oder ein naher Angehöriger regelmäßig hilft, kann dies als häusliche Pflege anerkannt werden.
Voraussetzung ist unter anderem:
- die pflegende Person arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche,
- und sie übernimmt regelmäßig Pflegeaufgaben.
Bereits bei Pflegegrad 2 genügt es oft, wenn ungefähr 10 Stunden Pflege pro Woche geleistet werden.

Viele wissen nicht: In solchen Fällen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegende Person ein.
Das bedeutet: Wer einen Angehörigen pflegt, kann dadurch sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen.

Gerade für Familien kann das eine wichtige Unterstützung sein.
Für Susi bedeutete dieser Hinweis vor allem eines:
Auch wenn ihre Erwerbsminderungsrente nun bewilligt war, konnte es durchaus weitere Ansprüche geben, die ihr Leben etwas leichter machten.
Denn Sozialrecht endet selten bei einer einzigen Leistung.
Oft greifen mehrere Systeme ineinander.
Und im nächsten Teil dieser Geschichte gibt es noch eine wesentliche Überraschung – eine Sache, die viele Menschen völlig übersehen und die man unbedingt rechtzeitig regeln sollte.
Zur Vorgeschichte
Teil 1
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KI generierte Bilder:
*Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, Pflegegradprüfung
** Tochter hilft Mutter mit Rollator im Alltag, Angehörigenpflege
***Alltagshilfe, Einkäufe/Haushalt, unterstützende Pflege im Alltag
****Symbolbild: Dokumente zu Pflege- und Rentenversicherung für pflegende Angehörige

