AFD-VERBOT JETZT: Weidels Bundestagsrede als offenes Bekenntnis zum Autoritarismus

Ein Beitrag von

Roland Helsper.

AFD Verbot SOFORT

Alice Weidels heutige Rede im Deutschen Bundestag ist eine erneute Enthüllung ihrer autoritären und nationalistischen Ideologie. Mit der Forderung, Deutschland solle einem sogenannten Trumpschen Friedensrat beitreten, wirbt sie für ein undemokratisches Machtkonstrukt, dominiert von autokratischen Staaten, in dem Donald Trump ein alleiniges Vetorecht hätte. Wer so etwas propagiert, stellt die Souveränität Deutschlands infrage.

Besonders alarmierend ist ihr Angriff auf die Vereinten Nationen, deren Legitimität sie offen bezweifelte. Damit richtet sich ihre Rhetorik gegen eine der zentralen Säulen der internationalen Ordnung, die Frieden, Menschenrechte und Völkerrecht schützt. Diese Aussagen sind kein Zufall: Weidel schmeichelt Trump und signalisiert ihren Wunsch nach einem Trumpschen System für Deutschland.

Dieses Auftreten passt ins Gesamtbild der AfD: Forderungen nach einer ICE-ähnlichen Behörde, die rechtsstaatliche Prinzipien aushebelt, sowie Kortes Treffen mit Martin Sellner, einem Vordenker der sogenannten Remigration, die auf die Vertreibung von Millionen Menschen hinausläuft. Das sind keine Ausrutscher – das ist politische Strategie.

Es ist höchste Zeit, dass diese rechtnationale AfD endlich verboten wird.

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Das Verhalten von Alice Weidel und der AfD zeigt, wie bereitwillig diese Partei Deutschland einer USA 2.0, insbesondere Donald Trump, unterwerfen will. Wer internationale Institutionen delegitimiert, autoritäre Systeme hofiert und den Rechtsstaat verächtlich macht, handelt gegen die Interessen unseres Landes.

Dieses Verhalten ist nicht länger hinnehmbar. Das Grundgesetz ist bewusst als wehrhafte Demokratie ausgestaltet. Artikel 18 GG stellt klar, dass Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht werden. Über eine solche Verwirkung entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Wenn führende Akteure einer Partei systematisch gegen Demokratie, Menschenwürde und Verfassung agitieren, ist das keine geschützte Meinungsäußerung mehr, sondern ein Angriff auf die Verfassung selbst. Das Grundgesetz schützt keine Demokratiefeinde, die demokratische Rechte missbrauchen, um die Demokratie zu zerstören.

Dass die NPD einst nicht verboten werden konnte, lag an ihrer geringen Bedeutung. Heute ist die Lage anders: Die AfD verfügt über erhebliche Anhängerschaft und stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten und durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Aus meiner Sicht sind alle Voraussetzungen erfüllt, dass diese Partei ihr Recht verliert.

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