Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte

Donald Trump präsentiert sich gerne als Verteidiger der Freiheit. Doch seine Handlungen zeichnen ein völlig anderes Bild:
Immer wieder hat er demokratische Grundprinzipien untergraben, Rechtsstaatlichkeit attackiert und Institutionen missbraucht.

Die jüngsten US-Sanktionen gegen Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) werfen die Frage auf:
Hat Trump selbst längst Angst vor einer Verhaftung? Seine Bilanz spricht Bände.

Hier die zehn gravierendsten Handlungen, mit denen Trump Demokratie und Rechtsstaat geschwächt hat:
- Untergrabung internationaler Rechtsinstitutionen – Sanktionen und Einschüchterungen gegen ICC-Richter und -Ankläger, sobald Ermittlungen gegen US-Soldaten oder Verbündete liefen,
- Machtmissbrauch durch Sanktionen – per Executive Orders finanzielle und diplomatische Strafen gegen internationale Juristen,
- Angriffe auf die unabhängige Justiz – Diskreditierung von Richtern, wenn Urteile nicht in seinem Sinne ausfielen,
- Politische Einflussnahme auf Kontrollorgane – Attacken auf FBI und Justizministerium, wenn diese gegen ihn ermittelten,
- Förderung autoritärer Partner – Lob und Nähe zu Putin, Kim Jong-un und Erdoğan, während demokratische Verbündete geschwächt wurden,
- Missbrauch des Präsidentenamtes – Ukraine-Affäre 2019: Druck auf Präsident Selenskyj, Ermittlungen gegen Joe Biden einzuleiten,
- Behinderung demokratischer Wahlen – Lügen über Wahlbetrug 2020, über 60 erfolglose Klagen gegen Wahlergebnisse,
- Aufstachelung zum Sturm auf das Kapitol – Rhetorik wie „fight like hell“, die seine Anhänger direkt zum Angriff am 6. Januar 2021 motivierte,
- Manipulation von Wahlbeamten – Versuch, in Georgia Stimmen „finden“ zu lassen, um das Wahlergebnis zu kippen,
- Attacken auf Pressefreiheit – Medien als „enemy of the people“ diffamiert und so den öffentlichen Diskurs geschwächt.
Resümee: Trump hat nicht nur Institutionen geschädigt, er hat auch eine gefährliche Kultur des Misstrauens und der Spaltung gesät.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Frage, ob er selbst bereits Angst vor einer möglichen juristischen Aufarbeitung seines Handelns hat, keineswegs abwegig.
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