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Es gibt eine neue rechtswissenschaftliche Analyse, die die Debatte um ein AfD-Verbot grundlegend verändert.

Das berichtet der SPIEGEL. Markus Ogorek, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Köln, habe das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht politisch, sondern streng juristisch durchgearbeitet – und zwar am Maßstab der einschlägigen BVerfG-Rechtsprechung.
Sein Ergebnis: Das Material dürfte für ein Parteiverbotsverfahren tatsächlich ausreichen.
#JuristischeEinordnung
Bislang hieß es oft, das Gutachten sei „nicht ausreichend“.
Besonders Alexander Dobrindt betonte, die Maßstäbe des Verfassungsschutzes und die des Bundesverfassungsgerichts seien nicht vergleichbar.
Genau das widerlegt Ogorek.
Er zeigt:
Die Kriterien überlappen weitgehend, und zahlreiche Belege des BfV lassen sich nach den strengeren Vorgaben des BVerfG „fruchtbar machen“.
Damit fällt ein zentrales Gegenargument der politischen Skeptiker.
#DieBelege
Ogorek hat 829 dokumentierte Äußerungen von AfD-Funktionären geprüft.
574 davon hält er für „tendenziell einschlägig“.
Besonders deutlich wird das beim Thema „Remigration“ – einem Kampfbegriff, der offen gegen die Menschenwürde von Staatsbürger:innen mit Migrationshintergrund gerichtet ist.

Damit liegt erstmals eine belastbare Verdichtung vor, die weit über bloße Einschätzungen hinausgeht:
ein juristisch nachvollziehbarer Katalog möglicher Verbotsgründe.
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#EntkräftungDerSkeptiker
Die Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Papier und Christoph Möllers hatten bisher behauptet, ein AfD-Verbotsverfahren habe nur geringe Erfolgsaussichten.
Ihre Skepsis basierte auf der Annahme, dass die Beweise nicht hinreichen oder zu vage seien.
Ogorek zeigt nun, dass diese Annahme nicht mehr trägt:
Ein großer Teil der Belege ist einschlägig.
Damit verliert auch die politische Rhetorik an Gewicht, die ein Verbotsverfahren pauschal als „aussichtslos“ brandmarkte.
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#StrategischeBedeutung
Ogorek fordert nicht, sofort den Antrag zu stellen.
Aber er betont, dass die Politik jetzt mit den Vorbereitungen beginnen müsse.
Ein Verbotsverfahren ist die „schärfste Waffe“, aber sie darf nicht stumpf bleiben, nur weil man zu lange wartet.
Wer den Schutz der FDGO ernst nimmt, muss handlungsfähig sein, sobald das OVG Münster die BfV-Einstufung bestätigt.
Damit verschiebt sich der Maßstab:
Nicht das „Ob“, sondern das „Wie gut vorbereitet“ wird zur zentralen Frage.
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#DemokratieVerteidigen
Das Besondere an Ogoreks Analyse:
Sie nimmt den Einwand, das BfV-Material sei rechtlich wertlos, vom Tisch.
Sie zeigt, dass ein tragfähiges Fundament vorliegt, das juristisch weiter ausgearbeitet werden kann.
Und sie macht klar:
Wer ein Parteiverbot aus Prinzip für „unmöglich“ erklärt, argumentiert nicht mehr auf Basis des Rechts, sondern aus politischer Bequemlichkeit.
Das ist die eigentliche Sprengkraft dieser Untersuchung.
#Deutschland
#AfD
#AfDVerbot
#Rechtsstaat
#Demokratie