Plattformen zur Kasse – Spanien zeigt den Tech-Giganten, wo der Hammer hängt

Ein Beitrag von

Sebastian Bohrn Mena.

Es ist ein politisches Erdbeben – und vor allem ein überfälliges Signal: Spanien macht ernst. Künftig sollen die milliardenschweren CEOs von Plattformen wie X, TikTok & Co persönlich haften, wenn sie digitale Gewalt auf ihren Netzwerken nicht entschlossen bekämpfen. Kein Wegducken mehr hinter Algorithmen, keine Ausreden mit „Meinungsfreiheit“, während Hass und Hetze Klicks bringen. Der sozialistische Premierminister hat verstanden, worauf diese Konzerne wirklich reagieren: auf Geld und Verantwortung.

Kein Wunder also, dass Elon Musk nach der Ankündigung der spanischen Regierung komplett ausgerastet ist und Pedro Sánchez übel beschimpft hat. Genau daran erkennt man, dass Spanien den richtigen Nerv trifft. Wenn die rechtsextremen Tech-Bros die Nerven verlieren, dann ist man ihrem wunden Punkt sehr nahe gekommen. Wer Milliarden verdient, während auf den eigenen Plattformen Menschen bedroht, diffamiert und eingeschüchtert werden, der muss auch die Konsequenzen tragen.

Spanien zeigt: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Warum also nicht auch Österreich? Warum nicht Deutschland? Was hindert uns eigentlich daran, endlich konsequent gegen Konzerne vorzugehen, die sich seit Jahren hinter Selbstregulierung verstecken und dabei systematisch versagen? Digitale Gewalt ist kein Kollateralschaden – sie ist Teil eines Geschäftsmodells. Und genau deshalb gehört sie politisch und rechtlich angegangen.

Jetzt liegt der Ball bei uns. Entweder wir schauen weiter zu, wie Demokratie und Menschenwürde im Kommentarbereich zerlegt werden – oder wir folgen dem spanischen Beispiel und machen klar: Plattformmacht bedeutet Verantwortung. Und Verantwortung ohne Haftung ist nichts wert.

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Bundessozialgericht stoppt Rentenkürzungen: Dieses Urteil schützt Millionen – und ihre Erben

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Viele Rentnerinnen und Rentner erleben Jahre nach Rentenbeginn eine böse Überraschung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft alte Bescheide erneut und fordert Geld zurück oder kürzt laufende Renten. Genau hier hat das Bundessozialgericht (BSG) nun eine klare Grenze gezogen.

Mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 6/24 R) entschied das BSG, dass rückwirkende Rentenkürzungen unzulässig sein können, wenn die Rente rechtmäßig bewilligt wurde und die Betroffenen korrekt gehandelt haben.

Worum ging es?

Im konkreten Fall hatte ein Rentner bei Antragstellung die gesetzlich zulässige Hochrechnung fehlender Entgeltzeiten gewählt. Die Rente wurde daraufhin bewilligt und ausgezahlt. Jahre später wollte die Rentenversicherung die Rente nach unten korrigieren, weil inzwischen tatsächlich gemeldete Entgeltdaten niedriger ausfielen.

Das BSG lehnte dies ab.

Die Kernaussage des Urteils

Hat die Rentenversicherung eine Rente auf zulässiger Grundlage bewilligt und
* wurden keine falschen Angaben gemacht,
* keine Mitwirkungspflichten verletzt und
* durfte auf den Rentenbescheid vertraut werden,
dann ist eine nachträgliche Kürzung allein wegen späterer Daten nicht erlaubt. Der Vertrauensschutz der Rentner hat hohes Gewicht, weil Lebensplanung, Wohnkosten und laufende Verpflichtungen darauf beruhen.

Sehr wichtig – auch für die Erben

Was viele nicht wissen: Im Todesfall eines Rentenversicherten gehen mögliche Rückforderungsansprüche auf die Erben über. Diese haften dann für angeblich zu Unrecht gezahlte Rentenbeträge – selbst Jahre nach dem Rentenbeginn.

Gerade deshalb ist es entscheidend, alle Rentenbescheide, Schriftwechsel und Berechnungsgrundlagen dauerhaft aufzubewahren.

Eine klare Dokumentation im Notfallordner von

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
www.Not-Fallordner.de

kann im Ernstfall entscheidend sein – für Rentner ebenso wie für ihre Hinterbliebenen.

Wann Kürzungen weiterhin möglich sind

Das Urteil schützt nicht bei Täuschung. Rückforderungen bleiben möglich, wenn bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden.

Resümee

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Rentnern und ihren Erben erheblich. Wer Post zu Kürzungen oder Rückforderungen erhält, sollte diese unbedingt prüfen lassen und nichts vorschnell akzeptieren.

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