Internationaler Strafgerichtshof unter Beschuss – Trump, Kriegsverbrechen, Haftbefehle und ein Chefankläger in der Krise

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

——-

Ein historischer Angriff auf die internationale Justiz

Am 6. Februar 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 14203 – ein beispielloser Schritt gegen die internationale Strafgerichtsbarkeit.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und insbesondere Chefankläger Karim Khan wurden mit umfassenden Sanktionen belegt: Vermögenswerte eingefroren, Kommunikationswege gekappt, Einreiseverbote verhängt, internationale Kooperation blockiert.

Der Auslöser: Der IStGH hatte angekündigt, internationale Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen zu beantragen.

Doch auffällig ist auch: Donald Trump selbst pflegt seit Jahrzehnten eine enge, historisch belegte Nähe zu Russland und Wladimir Putin – die bereits mit seiner Moskaureise 1987 begann. In der Folge positionierte sich Trump immer wieder politisch auffällig russlandfreundlich – inklusive der Infragestellung der NATO, der Sanktionen gegen Russland und der Rechtmäßigkeit westlicher Ermittlungen.

Der IStGH wiederum hat bereits 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen – wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten. Diese parallele Strafverfolgung gegen Netanjahu und Putin könnte Trumps Attacke auf den IStGH auch in eigenem Interesse motiviert haben – zum Schutz politischer Verbündeter, und womöglich auch zur Abschreckung zukünftiger Verfahren gegen eigene Regierungstätigkeit.

Sanktionen mit weitreichenden Folgen

Die Auswirkungen sind gravierend:

NGOs und juristische Partner zogen sich von der Zusammenarbeit mit dem IStGH zurück.

Ermittlungen – etwa zu Gräueltaten im Sudan – wurden eingefroren. Mitarbeiter des Gerichts meiden die USA aus Angst vor Festnahmen.

Die US-Regierung argumentiert, dass weder Israel noch die USA Vertragsparteien des Römischen Statuts sind.

Doch genau hier liegt das Problem:

Der IStGH ist für schwerste universelle Verbrechen wie Völkermord, Vergewaltigung und Kriegsverbrechen zuständig – unabhängig von politischen Allianzen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump Sanktionen gegen den IStGH verhängt, die unter Präsident Biden aufgehoben wurden.

Dass sie 2025 unter Trump II nicht nur reaktiviert, sondern ausgeweitet wurden, offenbart einen Paradigmenwechsel: Internationale Gerechtigkeit wird geopolitisch kalkuliert – und die USA setzen Macht über Recht.

Diese Entwicklung ist besonders brisant, wenn man Trumps politisches Umfeld betrachtet:

Putin – per internationalem Haftbefehl gesucht, Netanjahu – wegen Kriegsverbrechen unter Anklage, und Trump selbst – zunehmend offen gegen internationale Institutionen.

——-

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die IStGH-Sanktionen Teil einer globalen Abschottungsstrategie autoritär-nationalistischer Kräfte sind.

——

Ermittlungen wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens

Parallel zu diesem geopolitischen Konflikt erschüttert ein interner Skandal den IStGH.

Chefankläger Karim Khan sieht sich Ermittlungen wegen mutmaßlichen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber.

Eine ehemalige Mitarbeiterin beschuldigt ihn schwerer Übergriffe während internationaler Dienstreisen. Ob die Vorwürfe zutreffen, wird derzeit vom Office of Internal Oversight Services (OIOS) der UN untersucht.

Dass Khan durch diese Vorwürfe möglicherweise gezielt im Misskredit gezogen werden soll, ist angesichts des politischen Kontextes nicht auszuschließen – sondern durchaus zu vermuten. Genau deshalb war es klug, die Amtsgeschäfte vorübergehend an Stellvertreter zu übergeben, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu schützen.

——

Wen der Internationale Strafgerichtshof bereits verfolgt hat

Der IStGH verfolgt seit seiner Gründung 2002 schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und hat über 40 Haftbefehle ausgestellt. Darunter prominente Fälle:

Wladimir Putin (Russland) Haftbefehl wegen Deportation ukrainischer Kinder (2023)

Omar al-Baschir (Sudan) Völkermord, Kriegsverbrechen – international gesucht, aber nie ausgeliefert

Joseph Kony (Uganda)

Anführer der Lord’s Resistance Army – seit 2005 auf der Flucht Muammar al-

Gaddafi († 2011)

Haftbefehl kurz vor seinem Tod wegen Angriffen auf Zivilisten

Saif al-Islam Gaddafi (Libyen)

Immer noch flüchtig – trotz Präsidentschaftsambitionen

Laurent Gbagbo (Elfenbeinküste)

Freigesprochen nach umstrittenem Prozess

Dominic Ongwen (Uganda)

Verurteilt zu 25 Jahren Haft – 61 Verbrechen, darunter Kindersoldaten, Versklavung, Vergewaltigung

———

Wer wurde bereits verurteilt und inhaftiert? (IStGH)

Thomas Lubanga (Kongo):

14 Jahre Haft wegen Kindersoldaten – entlassen 2020

Germain Katanga (Kongo):

12 Jahre Haft – vorzeitig entlassen

Jean-Pierre Bemba (Kongo):

18 Jahre Haft, später freigesprochen

Dominic Ongwen (Uganda): 25 Jahre – aktuell in Haft

Ahmad al-Faqi al-Mahdi (Mali): 9 Jahre wegen Zerstörung von Kulturgut – Haft läuft

Zusatz: Verurteilungen durch das Jugoslawien-Tribunal (ICTY)

Zahlreiche prominente Verurteilungen – insbesondere gegen serbische und bosnisch-serbische Führer – erfolgten nicht durch den IStGH, sondern durch das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), das von 1993 bis 2017 aktiv war:

Radovan Karadžić (Bosnien-Serbien) Verurteilt 2016 (später lebenslange Haft) wegen Genozid in Srebrenica Verbüßt Strafe in Großbritannien Ratko Mladić (Bosnien-Serbien) 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt – aktuell in Scheveningen inhaftiert Slobodan Milošević (Serbien) Prozess begonnen 2002 – starb 2006 vor Urteilsverkündung Vojislav Šešelj (Serbien) Verurteilt 2018 zu 10 Jahren – angerechnet durch Untersuchungshaft

Wichtig: Der IStGH ist nicht für Taten vor 2002 zuständig – daher wurde das ICTY als UN-Sondergericht eingerichtet.

Kritik: Ein Gericht für Afrika?

Lange wurde kritisiert, der IStGH konzentriere sich auf afrikanische Täter. Doch die Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu zeigen: Der Gerichtshof erweitert seine Reichweite – mit dem Risiko massiver politischer Gegenreaktionen.

Fazit: Zwischen Hoffnung und Sabotage

Der IStGH bleibt eines der letzten globalen Instrumente, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Machtmissbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Doch seine Effektivität hängt davon ab, ob mächtige Staaten ihn unterstützen – oder gezielt blockieren.

Trumps Sanktionen, geopolitische Einflussnahme, die Nähe zu Putin und Netanjahu sowie interne Skandale zeigen: Internationale Gerechtigkeit ist unter Beschuss. Doch gerade deshalb ist sie nötiger denn je.

#IStGH #TrumpSanctions #Putin #Netanjahu #KarimKhan #Völkerrecht #Haftbefehle #Kriegsverbrechen #Russland #Menschenrechte #DemokratieDerMitte

Internationaler Strafgerichtshof unter Beschuss – Trump, Kriegsverbrechen, Haftbefehle und ein Chefankläger in der Krise

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

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Ein historischer Angriff auf die internationale Justiz

Am 6. Februar 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 14203 – ein beispielloser Schritt gegen die internationale Strafgerichtsbarkeit.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und insbesondere Chefankläger Karim Khan wurden mit umfassenden Sanktionen belegt: Vermögenswerte eingefroren, Kommunikationswege gekappt, Einreiseverbote verhängt, internationale Kooperation blockiert.

Der Auslöser: Der IStGH hatte angekündigt, internationale Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen zu beantragen.

Doch auffällig ist auch: Donald Trump selbst pflegt seit Jahrzehnten eine enge, historisch belegte Nähe zu Russland und Wladimir Putin – die bereits mit seiner Moskaureise 1987 begann. In der Folge positionierte sich Trump immer wieder politisch auffällig russlandfreundlich – inklusive der Infragestellung der NATO, der Sanktionen gegen Russland und der Rechtmäßigkeit westlicher Ermittlungen.

Der IStGH wiederum hat bereits 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen – wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten. Diese parallele Strafverfolgung gegen Netanjahu und Putin könnte Trumps Attacke auf den IStGH auch in eigenem Interesse motiviert haben – zum Schutz politischer Verbündeter, und womöglich auch zur Abschreckung zukünftiger Verfahren gegen eigene Regierungstätigkeit.

Sanktionen mit weitreichenden Folgen

Die Auswirkungen sind gravierend:

NGOs und juristische Partner zogen sich von der Zusammenarbeit mit dem IStGH zurück.

Ermittlungen – etwa zu Gräueltaten im Sudan – wurden eingefroren. Mitarbeiter des Gerichts meiden die USA aus Angst vor Festnahmen.

Die US-Regierung argumentiert, dass weder Israel noch die USA Vertragsparteien des Römischen Statuts sind.

Doch genau hier liegt das Problem:

Der IStGH ist für schwerste universelle Verbrechen wie Völkermord, Vergewaltigung und Kriegsverbrechen zuständig – unabhängig von politischen Allianzen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump Sanktionen gegen den IStGH verhängt, die unter Präsident Biden aufgehoben wurden.

Dass sie 2025 unter Trump II nicht nur reaktiviert, sondern ausgeweitet wurden, offenbart einen Paradigmenwechsel: Internationale Gerechtigkeit wird geopolitisch kalkuliert – und die USA setzen Macht über Recht.

Diese Entwicklung ist besonders brisant, wenn man Trumps politisches Umfeld betrachtet:

Putin – per internationalem Haftbefehl gesucht, Netanjahu – wegen Kriegsverbrechen unter Anklage, und Trump selbst – zunehmend offen gegen internationale Institutionen.

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Es drängt sich der Eindruck auf, dass die IStGH-Sanktionen Teil einer globalen Abschottungsstrategie autoritär-nationalistischer Kräfte sind.

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Ermittlungen wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens

Parallel zu diesem geopolitischen Konflikt erschüttert ein interner Skandal den IStGH.

Chefankläger Karim Khan sieht sich Ermittlungen wegen mutmaßlichen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber.

Eine ehemalige Mitarbeiterin beschuldigt ihn schwerer Übergriffe während internationaler Dienstreisen. Ob die Vorwürfe zutreffen, wird derzeit vom Office of Internal Oversight Services (OIOS) der UN untersucht.

Dass Khan durch diese Vorwürfe möglicherweise gezielt im Misskredit gezogen werden soll, ist angesichts des politischen Kontextes nicht auszuschließen – sondern durchaus zu vermuten. Genau deshalb war es klug, die Amtsgeschäfte vorübergehend an Stellvertreter zu übergeben, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu schützen.

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Wen der Internationale Strafgerichtshof bereits verfolgt hat

Der IStGH verfolgt seit seiner Gründung 2002 schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und hat über 40 Haftbefehle ausgestellt. Darunter prominente Fälle:

Wladimir Putin (Russland) Haftbefehl wegen Deportation ukrainischer Kinder (2023)

Omar al-Baschir (Sudan) Völkermord, Kriegsverbrechen – international gesucht, aber nie ausgeliefert

Joseph Kony (Uganda)

Anführer der Lord’s Resistance Army – seit 2005 auf der Flucht Muammar al-

Gaddafi († 2011)

Haftbefehl kurz vor seinem Tod wegen Angriffen auf Zivilisten

Saif al-Islam Gaddafi (Libyen)

Immer noch flüchtig – trotz Präsidentschaftsambitionen

Laurent Gbagbo (Elfenbeinküste)

Freigesprochen nach umstrittenem Prozess

Dominic Ongwen (Uganda)

Verurteilt zu 25 Jahren Haft – 61 Verbrechen, darunter Kindersoldaten, Versklavung, Vergewaltigung

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Wer wurde bereits verurteilt und inhaftiert? (IStGH)

Thomas Lubanga (Kongo):

14 Jahre Haft wegen Kindersoldaten – entlassen 2020

Germain Katanga (Kongo):

12 Jahre Haft – vorzeitig entlassen

Jean-Pierre Bemba (Kongo):

18 Jahre Haft, später freigesprochen

Dominic Ongwen (Uganda): 25 Jahre – aktuell in Haft

Ahmad al-Faqi al-Mahdi (Mali): 9 Jahre wegen Zerstörung von Kulturgut – Haft läuft

Zusatz: Verurteilungen durch das Jugoslawien-Tribunal (ICTY)

Zahlreiche prominente Verurteilungen – insbesondere gegen serbische und bosnisch-serbische Führer – erfolgten nicht durch den IStGH, sondern durch das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), das von 1993 bis 2017 aktiv war:

Radovan Karadžić (Bosnien-Serbien) Verurteilt 2016 (später lebenslange Haft) wegen Genozid in Srebrenica Verbüßt Strafe in Großbritannien Ratko Mladić (Bosnien-Serbien) 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt – aktuell in Scheveningen inhaftiert Slobodan Milošević (Serbien) Prozess begonnen 2002 – starb 2006 vor Urteilsverkündung Vojislav Šešelj (Serbien) Verurteilt 2018 zu 10 Jahren – angerechnet durch Untersuchungshaft

Wichtig: Der IStGH ist nicht für Taten vor 2002 zuständig – daher wurde das ICTY als UN-Sondergericht eingerichtet.

Kritik: Ein Gericht für Afrika?

Lange wurde kritisiert, der IStGH konzentriere sich auf afrikanische Täter. Doch die Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu zeigen: Der Gerichtshof erweitert seine Reichweite – mit dem Risiko massiver politischer Gegenreaktionen.

Fazit: Zwischen Hoffnung und Sabotage

Der IStGH bleibt eines der letzten globalen Instrumente, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Machtmissbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Doch seine Effektivität hängt davon ab, ob mächtige Staaten ihn unterstützen – oder gezielt blockieren.

Trumps Sanktionen, geopolitische Einflussnahme, die Nähe zu Putin und Netanjahu sowie interne Skandale zeigen: Internationale Gerechtigkeit ist unter Beschuss. Doch gerade deshalb ist sie nötiger denn je.

#IStGH #TrumpSanctions #Putin #Netanjahu #KarimKhan #Völkerrecht #Haftbefehle #Kriegsverbrechen #Russland #Menschenrechte #DemokratieDerMitte

Der Neugeborene im Krematorium – Warum CO₂-Vergraben keine Klimarettung ist

Ein Beitrag von Werner Hoffmann


Weil wir nicht vergessen sollten, dass Ablasshandel im 21. Jahrhundert wieder salonfähig ist – diesmal mit CO₂.

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1. Die absurde Logik hinter CCS

Stellen Sie sich eine Szene vor, die grotesker nicht sein könnte:

In einem modernen Krankenhaus wird ein Kind geboren – gesund, schreiend, mit Zukunft. Zur gleichen Zeit wird in einem Krematorium ein junger Mensch verbrannt – nicht aus medizinischen oder ethischen Gründen, sondern weil ein Ministerium entschieden hat: „Ein neues Leben darf nur entstehen, wenn irgendwo anders eins verschwindet – der CO₂-Saldo muss stimmen.“

Das perverse an dieser Geschichte ist, dass in beiden Fällen durch die jeweiligen Aktionen der gleiche Investor Geld verdient!

Klingt wie dystopische Satire? Willkommen in der Welt von Carbon Capture and Storage (CCS) – einem Verfahren, das fossile Emissionen nicht vermeidet, sondern versteckt. Und das mit milliardenschweren Subventionen.

2. Was ist CCS überhaupt?

Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet die Abscheidung von CO₂ aus Industrieabgasen – meist in Kohlekraftwerken, Zementfabriken oder Stahlhütten.

Das CO₂ wird unter hohem Druck verflüssigt und in unterirdische Gesteinsschichten verpresst – z. B. in ausgeförderte Erdgaslager oder unter dem Meeresboden.

Klingt technisch clever – ist politisch bequem.

3. Greenwashing: Gelddruckmaschine für Fossile

Greenwashing ist nichts anderes als ein Instrument der fossilen Lobby zur maximalen Gewinnabschöpfung.
Warum? Ganz einfach:

  • Die Förderung fossiler Energie kann ungestört weitergehen – schließlich wird das CO₂ ja irgendwo „verpresst“. So sehen es auch Merz, Söder & Co.
  • Parallel dazu entstehen Greenwashing-Unternehmen, die angeblich „CO₂-neutralisieren“ – oft gehören diese Firmen denselben Konzernen, die die Emissionen verursachen, oder sie werden von ihnen finanziert.

Der Verbraucher zahlt doppelt:

  • Für die fossile Energie,
  • und für das angebliche „CO₂-Washing“, das über Steuermittel und CO₂-Abgaben finanziert wird.

Gewinner dieses Spiels: unter anderem Friedrich Merz’ Lieblingsfirma: #BlackRock & Co.

4. Warum CCS kein Gamechanger ist – sondern ein Fossil-Bewahrer

  • CCS verhindert den Strukturwandel: Statt Umstieg auf Erneuerbare wird der Status quo konserviert.
  • CCS ist teuer und ineffizient: 100–200 € pro Tonne CO₂ – im Vergleich zu echten Klimaschutzmaßnahmen ineffektiv.
  • CCS ist unsicher: Langfristige Speicherstabilität ist fraglich, Leckagen und Erdbeben möglich.
  • CCS ist Greenwashing: Fossile Konzerne nutzen es als Feigenblatt zur Fortsetzung ihres Geschäftsmodells.

5. Was wäre wirklich sinnvoll?

a) Direktvermeidung statt Vergraben

Die beste Tonne CO₂ ist die, die gar nicht erst entsteht. Das heißt: Kohleausstieg, Gebäudedämmung, Wärmewende, E-Mobilität, Kreislaufwirtschaft.

b) Aufforstung und Humusaufbau

Natürliche Senken wie Wälder und Böden sind günstig, sicher und langfristig wirksam – und schaffen zusätzlich Biodiversität und Nahrungssicherheit.

c) Carbon Pricing

Ein verlässlicher CO₂-Preis sorgt dafür, dass Emissionen sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen – und der Markt sich in Richtung Zukunft bewegt.

6. Fazit: Begraben wir lieber das fossile System – nicht das CO₂

CCS mag technisch faszinierend klingen – doch es ist in Wirklichkeit ein Ablenkungsmanöver. Es verschiebt Verantwortung, verlängert die Abhängigkeit von fossilen Energien und blockiert die Transformation.

Wer wirklich Leben retten will – sollte keine Leichen im Keller brauchen.

Hashtags:
#CCS #Klimapolitik #Greenwashing #EnergiewendeJetzt #Klimagerechtigkeit #BlackRock #FossileLobby #Ablasshandel #MerzMethode #CO2Washing

IRRE AfD FORDERT „STOLZ-PASS“ – WIE VÖLKISCH DARF DEMOKRATIE NOCH WERDEN?!

Ein Beitrag von

Florian Körner.

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Was passiert hier eigentlich? Oder eher: Was passiert hier eigentlich nicht?!

Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die AfD – die sogenannte Alternative zur Demokratie – tatsächlich einen Antrag eingebracht, der einen „Stolz-Pass“ einführen soll. Ja, richtig gehört: Ein offizieller Ausweis, der Bürgerinnen und Bürger zu Vaterlandsliebe erziehen soll. Ein Gesinnungspapier für völkisch Gesinnte – direkt aus dem Albtraum eines autoritären Fantasten.

Das klingt wie schlechte Satire – ist aber bitterer Ernst. Und obwohl der Antrag selbstverständlich abgelehnt wurde, bleibt die eigentliche Schande: Dass er überhaupt diskutiert werden musste!

Ein solcher Vorschlag ist kein schrulliger Ausrutscher.

Es ist ein weiterer gezielter Angriff auf die offene Gesellschaft.

Es geht nicht um Debattenkultur – es geht um den kalten Umbau der Demokratie von innen.

Warum gibt es immer noch kein Parteiverbotsverfahren? Warum wird diese rechtsextreme Normalisierung weiter durchgewunken? Warum sitzen die Einbringer solcher Anträge nicht längst politisch isoliert?

Die AfD…

  • hetzt gegen Geflüchtete
  • will unabhängige Medien zerschlagen
  • will Kultur und Bildung unter ideologische Kontrolle bringen
  • schüchtert Lehrkräfte, Künstlerinnen und Journalistinnen ein
  • und fordert nun Gesinnungspapiere – einen „Stolz-Pass“!

Und trotzdem darf sie weiterhin:

  • in Talkshows auftreten
  • ungestört Reden im Bundestag halten
  • als ganz normale „Oppositionskraft“ behandelt werden

Es ist immer das gleiche Spiel:

Provokation → Empörung → Aufmerksamkeit → nächste Provokation.

Zwischendurch wird demokratische Substanz systematisch zersetzt. Und das alles unter dem Deckmantel der „freien Meinungsäußerung“.

Doch Demokratie darf kein Schleudersitz für Faschismus im Maßanzug sein!

Wir brauchen jetzt:

  • Eine wehrhafte Brandmauer gegen völkische Parolen
  • Politische Isolation statt TV-Einladungen
  • Klare Haltung statt stilles Kopfschütteln

Der „Stolz-Pass“ ist kein harmloser Vorschlag. Er ist ein Warnsignal. Und wir sollten es verdammt ernst nehmen – bevor wir uns eines Tages fragen müssen, wann wir das letzte Mal hätten handeln können.

https://www.monopol-magazin.de/parlament-lehnt-afd-antrag-zu-stolz-pass-ab

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

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Der von der AfD gewünschte Stolz-Pass erinnert mich irgendwie an die Geschichte des Judensterns im 3.Reich.

Wer Jude gewesen war, musste einen Judenstern sichtbar tragen.

Nun versucht die AfD die Kennzeichnung einfach umzudrehen:

Wer keinen Stolz-Pass hat, ist kein Bio-Deutscher.

Dies ist nicht nur nationalistisch, ausgrenzend und völkisch, sondern zeigt genau wie die AfD tickt.

Es ist ein weiteres Indiz , dass sie gegen das Grundgesetz verstößt (Artikel 1 GG).

Art. 1 GG – Die Würde des Menschen

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

#AfD #StolzPass #WehrhafteDemokratie #RechteHetze #BrandmauerJetzt

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