Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Ehepaare glauben: „Wir sind verheiratet – im Notfall darf mein Partner alles für mich regeln.“ Das klingt logisch, ist aber rechtlich falsch. Ohne Generalvollmacht darf auch der Ehepartner kaum Entscheidungen treffen. Genau hier beginnt ein oft unterschätztes Risiko.
Was passiert ohne Generalvollmacht?
Kann ein Ehepartner plötzlich nicht mehr selbst handeln – etwa durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz –, darf der andere Ehepartner nicht automatisch über Konten, Verträge, Immobilien oder medizinische Fragen entscheiden. Dann greift das Betreuungsrecht.
Das Betreuungsgericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Spätestens nach etwa sechs Monaten muss entschieden werden, wer diese Betreuung übernimmt.
Zwei mögliche Folgen – beide problematisch
Variante 1:
Der Ehepartner wird zum rechtlichen Betreuer bestellt. Das klingt zunächst sinnvoll, bringt jedoch ein erhebliches Haftungsrisiko mit sich. Fehlentscheidungen oder Vermögensverschiebungen können später geprüft werden. Kommt es zu einem Pflegefall, kann das Sozialamt Rückforderungen geltend machen.
Variante 2:
Das Gericht setzt einen beruflichen Betreuer ein. Dann entscheidet ein fremder Mensch über finanzielle Angelegenheiten, Wohnsituation und teilweise sogar medizinische Fragen. Der Ehepartner hat kein Entscheidungsrecht mehr.
Eine kurze Geschichte aus der Praxis
Sabine und Thomas sind seit 35 Jahren verheiratet. Alles regeln sie gemeinsam – Konten, Haus, Versicherungen. Eine Generalvollmacht haben sie nie erstellt. Nach einem Schlaganfall von Thomas kann Sabine keine Bankgeschäfte erledigen. Das Gericht bestellt einen Berufsbetreuer. Sabine fühlt sich entmachtet – obwohl es um ihren eigenen Mann geht.
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 164 ff. BGB – Vertretung durch Vollmacht,
- § 1896 BGB – Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht,
- § 1814 BGB – Voraussetzungen und Umfang der rechtlichen Betreuung,
- Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Warum ein Notfallordner unverzichtbar ist
Eine Generalvollmacht hilft nur, wenn sie im Ernstfall auffindbar ist. Genau hier setzt ein strukturierter Notfallordner an: Alle wichtigen Unterlagen sind an einem Ort – Vollmachten, Verfügungen, Versicherungen, Bank- und Kontaktdaten.
Mehr Informationen und den passenden Notfallordner findest du hier:

Liebe allein ersetzt keine Vollmacht – Organisation schützt vor Fremdbestimmung.
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