Wegducken ist nicht! Gericht zwingt die Bundesregierung zum Klima-Upgrade

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Ein Urteil, das sitzt: Am 29. Januar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung ergänzt und deutlich nachgeschärft werden muss. Aktenzeichen: BVerwG 7 C 6.24.

Das Gericht bestätigte damit die Vorentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und stellte unmissverständlich klar: Ein Klimaschutzprogramm erfüllt das Gesetz nur dann, wenn seine Maßnahmen prognostisch geeignet sind, die Klimaziele tatsächlich zu erreichen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – und gewann in der letzten Instanz. Der Kernpunkt: Das Programm von 2023 schließt die Emissionslücken bis 2030 nicht verlässlich. In der Begründung wird deutlich, dass eine erhebliche Lücke bleibt, in der öffentlichen Berichterstattung ist von mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂ die Rede. Die Botschaft des Urteils lautet damit: Klimaschutz ist keine PR-Übung, sondern eine rechtliche Pflicht.

Besonders brisant: Die Revision der Bundesregierung blieb erfolglos. Das Urteil ist endgültig. Zugleich steht eine klare Frist im Raum: Spätestens bis Ende März 2026 muss ein neues, wirksames Klimaschutzprogramm vorliegen, das die Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt und die Ziele bis 2030 realistisch absichert.

Und was wäre, wenn die Bundesregierung nicht nachbessert? Dann wird es richtig teuer und politisch gefährlich. Es drohen Vollstreckungsanträge und Zwangsgelder, außerdem weitere Klagen mit womöglich noch engeren gerichtlichen Vorgaben. Parallel steigt der Druck auf europäischer Ebene, inklusive möglicher EU-Verfahren. Vor allem aber wäre es ein fatales Signal: Wer ein rechtskräftiges Urteil aussitzt, sägt am Fundament des Rechtsstaats.

Dieses Urteil ist deshalb mehr als ein juristischer Erfolg für die DUH. Es ist ein Weckruf an die Bundesregierung: Liefern statt lavieren. Denn wegducken ist jetzt – ganz offiziell – keine Option mehr.

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