Die Rentenversicherungsnummer hat System
Die Rentenversicherungsnummer hat System. Der Aufbau der Versicherungsnummer ist logisch aufgebaut.
- Die Rentenversicherungsnummer besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben
- Sie steht auf Ihrem Sozialversicherungsausweis und gilt Ihr gesamtes Leben
Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis.
Sie besteht aus elf Ziffern und einem Buchstaben und enthält unter anderem das Geburtsdatum des versicherten.
Wer übrigens vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen.
Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger automatisch bei seiner Geburt eine Rentenversicherungsnummer.
Die ersten beiden Ziffern: Diese bilden die Bereichsnummer ab. So ist die Ziffer 63 die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ziffern 23 die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Anschließend folgt Ihr Geburtsdatum TTMMJJ, zB. 110561
Direkt danach folgt ein Buchstabe. Dies ist Dein erster Buchstabe Deines Geburtsnamen.
Die 10. und 11. Stellen sind eine Seriennummer, wobei 00-49 für männlich und 50-99 für weiblich oder ein unbestimmtes Geschlecht steht.
Die allerletzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die man auch selbst berechnen kann. Und dies geht wie folgt:
Sie wird bestimmt, indem der Buchstabe in der neunten Stelle der RVN durch eine zweistellige Zahl ersetzt wird, die der Position des Buchstabens im deutschen Alphabet entspricht. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden – an der ersten Stelle beginnend – mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Die erste Ziffer also mit 2, die zweite mit 1 und so weiter. Von jedem Produkt wird die Quersumme gebildet, alle Quersummen wiederum zu einer Zahl addiert. Die letzte, das heißt die ganz rechts stehende Ziffer dieser Zahl ist die Prüfziffer.
Ist doch ganz einfach. Oder?
Nachfolgend eine Übersicht der Bereichsnummern
02 Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)
03 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)
04 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
08 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)
09 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)
10 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)
11 Deutsche Rentenversicherung Westfalen
12 Deutsche Rentenversicherung Hessen
13 Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)
14 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
15 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)
16 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
17 Deutsche Rentenversicherung Saarland
18 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)
19 Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)
20 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)
21 Deutsche Rentenversicherung Schwaben
23 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)
24 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)
25 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)
Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)
28 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
29 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)
38 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)
39 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)
40 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
42 bis 79 Deutsche Rentenversicherung Bund (Die Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des Gebietes des Regionalträgers plus 40)
80 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)
81 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)
82 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)
89 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)
Die Rentenversicherungsnummer ist neben der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer, eine der drei wichtigsten, lebenslang gültigen Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.