Steuerfrei? Ja – aber nur für Vollzeit! Warum die neue Überstunden-Regelung Millionen ausschließt und dies richtig ist und tarifgebundene Vollzeitkräfte mehr profitieren.

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenexperte – www..Renten-Experte.de

Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen – allerdings nur für Vollzeitbeschäftigte: Bei Tarifbindung ab 34 Wochenstunden, ohne Tarifbindung ab 40 Wochenstunden.

Das klingt auf den ersten Blick nach einem Anreiz für Mehrarbeit in Zeiten von Fachkräftemangel. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein massives Gerechtigkeitsproblem: Teilzeitkräfte – und damit vor allem Frauen – sind explizit ausgeschlossen. Damit riskiert die Koalition eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) und verstärkt bestehende Benachteiligungen in der Arbeitswelt.

Natürlich ist die Differenzierung hier notwendig, denn ansonsten ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Beispiele: Arbeitgeber könnten sonst bei neuen Arbeitsverträgen die regulären Arbeitsstunden verkleinern, den Stundenlohn reduzieren und durch „Überstunden“ Zuschläge steuerfrei gestalten. In der Summe wäre der Lohn wieder gleich hoch, aber ein Teil des Lohnes steuerfrei.

Bezüglich der Anzahl der Arbeitsstunden die Gestaltung nach der 40-stündigen Vollzeit oder der „Vollzeit laut Tarifvertrag“ (z. B. 37 Stunden Vollzeit) zu regeln, ist richtig. Auch hier wäre sonst Gestaltungsmissbrauch die Folge.

Natürlich ist dies für den Mittelstand ohne Tarifbindung etwas nachteilig, denn die steuerfreie Überstundenregelung gilt dann eben erst ab einer höheren Vollzeit-Arbeitszeit.

Jedem Arbeitgeber bleibt es jedoch unbenommen, sich einem Tarifvertrag anzuschließen.

Man kann nicht auf der einen Seite die vorteilhaften Regelungen für „Nicht-Tarifbindung“ in Anspruch nehmen und auf der anderen Seite die Vorteile von „Tarifbindung“ kassieren.

Jeder Arbeitgeber hat die Wahl für die eine oder andere Gesamtregelung.

#Steuerpolitik #Arbeitsrecht #Gleichstellung #Überstunden #Fachkräftemangel

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