Revolution im Regal – „Likör ohne Ei“ gewinnt gegen die Eier-Lobby!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Ein kurioser, aber wegweisender Gerichtsprozess ist heute in Kiel entschieden worden – und er dürfte Wellen schlagen in der gesamten Lebensmittel- und Spirituosenbranche:

Ein kleiner Getränkehersteller aus Schleswig-Holstein hat sich erfolgreich gegen den mächtigen Schutzverband der Spirituosen-Industrie durchgesetzt. Der Grund:

Er produziert einen veganen Likör, nennt ihn „Likör ohne Ei“ – und darf das laut Gericht weiterhin tun.

Was war passiert?

Der Spirituosenverband hatte geklagt, weil er die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ für unzulässig hielt.

Der Begriff erinnere zu sehr an „Eierlikör“, eine durch EU-Recht geschützte Kategorie. Zudem ziere ein Hahn-Symbol das Etikett – aus Sicht des Verbandes ein unzulässiger Versuch, vom traditionellen Produkt zu profitieren.

Doch das Landgericht Kiel sah das völlig anders.

Nach Auffassung der Richter wird keinerlei Verbrauchertäuschung begangen, wenn ein Produkt unmissverständlich als „ohne Ei“ bezeichnet wird. Im Gegenteil: Diese Formulierung schaffe Klarheit, nicht Verwirrung.

Das Urteil im Überblick

  • Das Produkt „Likör ohne Ei“ darf weiter so heißen,
  • Eine Irreführung liegt nicht vor,
  • Der Hersteller darf den Hahn auf dem Etikett behalten,
  • 5.000 € Zahlung – aber nur wegen einer älteren Unterlassungserklärung.

Das Gericht verwies auf die EU-Spirituosenverordnung 2019/787, die geschützte Bezeichnungen festlegt, aber keine sachlich korrekten Abgrenzungshinweise verbietet.

Ein Sieg für Klarheit, Innovation und vegane Alternativen

Mit diesem Urteil wird ein deutliches Signal gesendet: Wer klar kommuniziert, was sein Produkt nicht enthält, darf das auch sagen – und zwar öffentlich, sichtbar und ehrlich.

Das stärkt Hersteller, die vegane oder pflanzliche Alternativen anbieten, und schafft rechtliche Sicherheit für eine neue Generation von Genussmitteln.

Hintergrund: Die Linie des LG Kiel

Frühere Entscheidungen – etwa des LG Hamburg (2024) – hatten ähnliche Begriffe wie „kein Eierlikör“ oder „Eierlikör-Alternative“ noch als zu nah am geschützten Namen gewertet. Das LG Kiel dagegen zieht eine klare Linie: Abgrenzende Aussagen sind zulässig, vereinnahmende nicht.

Wer sagt „Ich bin kein Eierlikör“, darf das. Wer aber tut, als wäre er einer – der nicht.

Resümee

Ein scheinbar kleiner Prozess mit großer Symbolkraft: Der Hahn auf der Flasche steht ab heute nicht nur für einen veganen Likör, sondern auch für Mut gegen Überregulierung und Verbandslobbyismus. Ein Etappensieg für kleine Hersteller, für Klartext auf Etiketten – und für Verbraucher, die endlich wissen wollen, was drin ist.

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Song

„Likör ohne Ei – Der Song, den die Lobby nicht wollte“

Ein satirisches Musikstück über Bürokratie, Lobbyismus und den Mut, einfach ehrlich zu bleiben.

Inspiriert vom echten Gerichtsprozess um den veganen „Likör ohne Ei“, der laut Urteil weiter so heißen darf – trotz Klage des Spirituosenverbands.

Dieser Song feiert die Freiheit, Dinge klar zu benennen,

und nimmt mit Augenzwinkern jene aufs Korn,

die meinen, Moral müsse erst genehmigt werden.

Inhalt:

– Vegane Innovation trifft Bürokratie

– Satire trifft Wahrheit

– Likör trifft Lobby

Mit Text und Idee von Werner Hoffmann (Demokratie der Mitte)

Musikalisch erstellt mit SongMaker.AI (Electro-Pop, 96 BPM)

Textauszug:

„Likör ohne Ei – doch mit Lobby dabei,

sie rühren im Glas, doch es bleibt einerlei.

Ob Wurst aus Erbse, Milch aus Stein –

die Lobby schreit: ‚Das darf nicht sein!‘“

Titelbild: Flasche „Likör ohne Ei“ – Symbol für Klarheit, Mut und Genuss ohne Lobby.

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