AfD-Mitglieder im Staatsdienst werden jetzt überprüft
Ein Beitrag von

– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ziehen erste Bundesländer Konsequenzen: Hessen und Bayern kündigten an, die Tragbarkeit von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst zu prüfen – besonders bei der Polizei.
Hessens Innenminister Roman Poseck betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht Handlungsbedarf. Beide kündigten eine rechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen für AfD-Mitglieder in Polizei und Verwaltung an.
AfD als rechtsextrem eingestuft
Der Verfassungsschutz hatte Ende April 2025 nach jahrelanger Beobachtung die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründet wird dies mit der Missachtung der Menschenwürde und einer klar extremistischen Grundausrichtung. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Einstufung an.
Bedenkliche Nähe zwischen Polizei und AfD
Schon vor der offiziellen Einstufung gab es massive Kritik an AfD-Mitgliedern in Polizeidiensten. Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundestags, bezeichnete 2024 die Nähe von Polizei und AfD als besorgniserregend. Er forderte verpflichtende Schulungen für Polizeibeamte im Umgang mit rechtsextremen Tendenzen.
Eine 2024 veröffentlichte Studie zeigte, dass ein erheblicher Teil der Polizeibediensteten chauvinistische Einstellungen vertritt oder Asylsuchende abwertet. Recherchen von Stern und RTL ergaben, dass mindestens 193 Verfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Gesinnung oder Verschwörungsideologien laufen – die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Bundesweit wurden seit 2020 über 570 Beamte in diesem Zusammenhang auffällig. In NRW und Berlin fehlen bislang präzise Kategorisierungen der Verfahren.
Entlassung rechtlich schwierig
Ein pauschaler Ausschluss von Beamten allein wegen der AfD-Mitgliedschaft ist rechtlich kaum haltbar. Zwar verpflichtet das Beamtenrecht zur aktiven Verteidigung der Verfassung, jedoch reicht die bloße Parteizugehörigkeit nicht aus, um ein Dienstvergehen festzustellen. Entscheidend ist eine Einzelfallprüfung: Welche Funktion hat die Person? Tritt sie öffentlich für verfassungsfeindliche Inhalte ein? Nimmt sie parteiinterne Ämter wahr?
Zudem ist die juristische Auseinandersetzung um die AfD-Einstufung selbst noch nicht abgeschlossen. Erst ein endgültiges Urteil könnte für Disziplinarmaßnahmen den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.
#AfDStaatsdienst
#Verfassungsschutz
#PolizeiUndRechtsextremismus
#DemokratieVerteidigen
#Beamtenrecht