Aufgrund der geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags sind 2019 weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich.
Durch die geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags (0,5 Prozentpunkte) sind im kommenden Jahrzehnt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Jens Spahn (Gesundheitsminister – CDU) will den Beitrag zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte Prozent anheben.
Damit fließen laut Entwurf jährlich 7,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse.
Laut Entwurf muss der Bund im Jahr 2023 rund 700 Millionen Euro zusätzlich an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen.
2025 wären dann zusätzlich 1,6 Milliarden Euro erforderlich.
Hintergrund ist das Zusammenwirkung von Spahns Plänen für einen höheren Pflegebeitrag und dem Rentenpaket der Großen Koalition, über das der Bundestag am Freitag -12.10.2018 – in erster Lesung berät.
Vorgesehen ist,
- das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben
- und für den Renten-Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent einzuführen.
- Einmal durch den höheren Beitragssatz
- und dann noch durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Es wird sicherlich nicht die letzte Anpassung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.
Aufgrund
- des demographischen Wandels – immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu der jüngeren Generation
- und der Tatsache, dass wir derzeit noch 45 Mio. Erwerbstätige haben, die aufgrund von zu geringen Kinderzahl in 25-30 Jahren noch bei etwa 32 Mio. Erwerbstätige liegen wird