Renten-Schock: 84.000 Euro zurückzahlen – So kann ein Fehler zur finanziellen Katastrophe werden!

Renten-Schock: 84.000 Euro zurückzahlen – So kann ein Fehler zur finanziellen Katastrophe werden!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
-Unabhängiger Rentenberater (RDG)-

Ein aktueller Fall zeigt, wie dramatisch Fehler im Rentenbezug werden können. Ein Rentner musste rund 84.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen, weil er über Jahre zu hohe Leistungen erhalten hatte.

Der Grund: Er bezog eine Rente, auf die er in dieser Höhe keinen Anspruch hatte. Die Überzahlung blieb lange unbemerkt – bis sie entdeckt und vollständig zurückgefordert wurde.

Rechtlich ist das klar geregelt. Nach § 50 SGB X müssen zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden, unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat.

Entscheidend ist jedoch § 45 SGB X. Hier geht es um den sogenannten Vertrauensschutz. Dieser kann greifen, wenn der Betroffene auf die Richtigkeit der Zahlung vertrauen durfte. Er entfällt aber, wenn falsche Angaben gemacht wurden, grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Fehler erkennbar war.

Zusätzlich gelten Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I. Änderungen wie Einkommen oder Beschäftigung müssen unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert Rückforderungen.

Der Fall zeigt: Auch jahrelange Zahlungen bieten keine Sicherheit. Rentenbescheide können jederzeit rückwirkend überprüft und korrigiert werden.

Interessant ist jedoch ein anderer Fall: Bei einer Rückforderung von rund 47.000 Euro Witwenrente entschieden das Sozialgericht Stuttgart und das Landessozialgericht zugunsten der Betroffenen. Der Vertrauensschutz wurde hier stärker gewichtet.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Vor einem Gerichtsverfahren sollte geprüft werden, wie hoch die Chancen sind, eine Rückforderung abzuwehren. Diese Einschätzung kann neben einem Anwalt auch ein zugelassener Rentenberater vornehmen.

Deshalb gilt: Ein Rentenantrag sollte niemals ohne strategische Prüfung gestellt werden. Behörden nehmen Anträge auf – sie prüfen jedoch keine Optimierungsmöglichkeiten.

Diese erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem RDG.

Kontakt zu Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Festnetz: 07156 967-1900
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„Guten Tag, ich habe gerade Ihren Artikel bezüglich der Rückforderung von Renten gelesen. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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Mein Name ist: _____“

#Rückzahlung #Rente

 #SGBVI #Witwenrente #Sozialgericht #

Merz will gesetzliche Rente zur Mini-Grundversorgung machen

Merz will gesetzliche Rente zur Mini-Grundversorgung machen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Dass Friedrich Merz die gesetzliche Rente zunehmend nur noch als Basisversorgung betrachtet, ist kein Zufall – sondern Ausdruck einer klaren politischen Strategie. Offiziell wird argumentiert, das Umlagesystem sei angesichts des demografischen Wandels nicht mehr tragfähig. Doch diese Begründung greift zu kurz.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert seit Jahrzehnten nach dem Umlageprinzip: Die heute Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Generation. Dieses System ist nicht per se instabil – es hängt maßgeblich davon ab, wie es politisch ausgestaltet wird. Beitragssätze, Einbeziehung weiterer Gruppen und staatliche Zuschüsse spielen eine zentrale Rolle.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass das Umlagesystem sehr wohl leistungsfähig sein kann. Dort beträgt der Beitragssatz 22,8 %, wobei Arbeitnehmer 10,25 % und Arbeitgeber 12,55 % tragen. Zusätzlich fließen erhebliche Steuermittel in das System. Das Ergebnis ist ein deutlich höheres Rentenniveau als in Deutschland.

Wenn es Merz tatsächlich um eine ehrliche Debatte über Umlageverfahren und Kapitaldeckung ginge, müsste man genau hier ansetzen. Warum wird nicht darüber gesprochen, die gesetzliche Rente zu stärken – etwa durch höhere Beiträge oder eine breitere Finanzierungsbasis?

Stattdessen wird die gesetzliche Rente schrittweise zur Grundversorgung degradiert. Die Konsequenz ist klar: Die Bürger sollen verstärkt privat und betrieblich vorsorgen. Doch auch hier zeigt sich ein Ungleichgewicht. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es keine verpflichtende 50/50-Aufteilung der Beiträge. Oft tragen Arbeitnehmer den Großteil über Entgeltumwandlung selbst.

Damit wird deutlich, worum es tatsächlich geht:

Erstens: Entlastung der Arbeitgeber.
Durch eine schwächere gesetzliche Rente bleiben Arbeitgeberbeiträge stabil oder werden indirekt reduziert.

Zweitens: Stärkung der Finanzmärkte.
Wenn mehr Menschen privat vorsorgen müssen, fließen enorme Summen in kapitalgedeckte Systeme – und damit zu großen Vermögensverwaltern wie BlackRock.

Das Problem: Kapitalmärkte unterliegen Schwankungen. Krisen, Inflation oder Börseneinbrüche können die Altersvorsorge erheblich gefährden. Das Umlagesystem hingegen basiert auf Solidarität und ist deutlich weniger anfällig für solche Risiken.

Resümee:
Die gesetzliche Rente ist kein Auslaufmodell, sondern eine Frage politischer Prioritäten. Wer sie zur Mini-Grundversorgung macht, verschiebt Verantwortung – weg vom solidarischen System, hin zum Einzelnen und zu den Finanzmärkten. Das österreichische Modell zeigt: Es geht auch anders.

#Rente #Merz #Altersvorsorge #Österreich #bAV

Abmahnwelle rollt: Warum „unabhängig“ für Versicherungsmakler jetzt zur gefährlichen Falle wird!

Abmahnwelle rollt: Warum „unabhängig“ für Versicherungsmakler jetzt zur gefährlichen Falle wird!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Derzeit gehen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weitere Verbraucherschützer verstärkt gegen Versicherungsmakler vor, die in ihrer Werbung mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten. Der Vorwurf: irreführende Werbung.

Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung – unter anderem durch das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 63/25). Die Gerichte stellen klar: Wer Provisionen oder Courtagen von Versicherungsunternehmen erhält, kann nicht gleichzeitig als vollständig unabhängig gelten.

Versicherungsmakler erhalten ihre Vergütung in der Regel von den Versicherern. Dadurch entsteht ein möglicher Interessenkonflikt, denn die Produktauswahl beeinflusst direkt die eigene Bezahlung. Auch wenn Makler nicht an einzelne Unternehmen gebunden sind, bedeutet das laut Rechtsprechung keine echte Neutralität.

Die Werbung mit „Unabhängigkeit“ suggeriert jedoch genau das – und wird deshalb zunehmend untersagt.

Besonders deutlich wird die Abgrenzung zum Versicherungsberater: Dieser arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis, wird also direkt vom Kunden bezahlt und erhält keine Provisionen. Nur so ist echte finanzielle Unabhängigkeit gegeben.

Wichtig für Verbraucher:
Begriffe wie „unabhängig“ sind kein bloßes Marketingdetail, sondern entscheidend für die Objektivität einer Beratung.

Unabhängig können sich in der Versicherungsbranche nur die #Versicherungsberater nennen, da ein Versicherungsberater vom Kunden direkt bezahlt wird und keine Provisionen erhält.

In der gesetzlichen Rentenberatung gilt: Unabhängig darf sich ausschließlich ein Rentenberater nennen. Der Begriff „Rentenberater“ ist gesetzlich geschützt.

Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungsälteste oder kommunale Versicherungsämter dürfen sich nicht als „Rentenberater“ oder „unabhängig“ bezeichnen, da sie nur Anträge aufnehmen und keine entgeltliche strategische Beratung leisten.

Wer sich unbefugt als Rentenberater bezeichnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 RDG und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Gleiches gilt, wenn ein Makler sich unzulässig als Rentenberater registrieren lässt oder seine Maklertätigkeit verschweigt – auch hier drohen Bußgelder und der Entzug der Registrierung.


#Versicherungsmakler #Unabhängigkeit #Rentenberater #Verbraucherschutz #Rechtsdienstleistungsgesetz

Renten-Anpassung zum 01.07.2026: Jetzt offiziell 4,24 % mehr Rente!

Renten-Anpassung zum 01.07.2026: Jetzt offiziell 4,24 % mehr Rente!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Zum 01.07.2026 steigen die gesetzlichen Renten um exakt 4,24 %. Doch entscheidend ist: Was kommt wirklich netto an?

1. Aktueller Rentenwert

– Bis 30.06.2026: 40,79 € pro Entgeltpunkt,
– Ab 01.07.2026: 42,52 € pro Entgeltpunkt,

2. Durchschnittsrenten

– Männer: ca. 1.300 € → 1.355 €,
– Frauen: ca. 900 € → 938 €,

3. Eckrente (45 Jahre Durchschnitt)

– Vorher: 1.835,55 €,
– Nachher: 1.913,40 €,

4. TopTen-Rentner (Praxis – reale Zahlen)

– Vor 01.07.2026:
Brutto: 3.735,82 €,
Netto: 3.267,92 €,
→ Abzug: 12,52 %,

– Ab 01.07.2026:
Brutto: 3.894 €,
Netto: ca. 3.406,50 €,

Reales Plus netto: ca. 138,60 € monatlich

Wichtig – oft unterschätzt

Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (KVdR, Pflege bei 1 Kind).

Zusätzlich können anfallen:
– Einkommensteuer,
– ggf. Kirchensteuer,

Das tatsächliche Plus kann dadurch noch geringer ausfallen.

Die entscheidende Erkenntnis

Die 4,24 % gelten für alle – aber der Unterschied entsteht durch die richtige Strategie:
– vollständige Zeiten,
– richtige Rentenart,
– optimaler Antrag,
– gezielte Nachzahlungen.

Anträge stellen viele – Optimierung macht nur der unabhängige Rentenberater (RDG).

Resümee

Die Rentenerhöhung bringt mehr Geld – aber erst nach Abzügen zeigt sich die Wahrheit.
Wer nur auf die Anpassung schaut, verschenkt oft mehrere hundert Euro im Monat.

#Rentenanpassung #Rente2026 #NettoRente #Eckrente #Rentenberater

70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

70 % Rente – Der große AfD-Trick: Was wirklich dahinter steckt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG). –

Die AfD verspricht eine Rente von 70 % des Einkommens.

Klingt nach Sicherheit. Klingt nach Gerechtigkeit. Klingt nach einem einfachen politischen Versprechen.

Ist es aber nicht – zumindest nicht so, wie viele Menschen es verstehen.

Der entscheidende Trick

Die Zahl „70 %“ wirkt so, als würde diese Rente direkt aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

Genau das ist der große Denkfehler.

Denn das heutige Rentenniveau in Deutschland liegt deutlich darunter. Eine gesetzliche Rente von 70 % wäre nur mit massiven zusätzlichen Einnahmen möglich. Die gesetzlichen Beiträge müssten hierzu um über 100 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen.

Was wirklich gemeint sein kann

Realistisch wären 70 % nur als Gesamtversorgung denkbar:

  • gesetzliche Rente,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • private Vorsorge.

Doch genau diese Unterscheidung wird politisch oft nicht sauber erklärt.

Und die AfD kann natürlich ganz einfach von 70% Gesamtversorgung sprechen. Letztendlich sind da dann auch eine Privatvorsorge enthalten, die sozial Schwächere überhaupt nicht aufbauen können.

Sozial Schwache werden weiter belastet und Arbeitgeber sogar weniger beteiligt.

AfD-Rente ist letztendlich CDU-Hardcore!

Der eigentliche Trick

Viele Menschen hören: „Ich bekomme 70 % Rente.“

Gemeint sein kann aber nur: 70 % als theoretische Gesamtversorgung aus mehreren Quellen.

Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Und die AfD geht noch einen Schritt weiter. Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung, sondern vom Staat gezahlt werden.

Damit könnten diese Leistungen aber relativ schnell entfallen.

Besser ist, wenn der Bund diese versicherungsfremden Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt.

Dadurch besteht eine höhere Garantie, wobei der Bundeszuschuss trotzdem erhöht werden müsste!

Resümee

Die 70 %-Aussage der AfD ist politisch geschickt, aber fachlich unscharf.

Wer den Eindruck erweckt, die gesetzliche Rente allein könne 70 % liefern, spielt mit falschen Erwartungen.

Ohne klare Finanzierung bleibt die Zahl vor allem eines:

Ein großes Versprechen – aber kein belastbares Rentenkonzept.

https://Rentenberater.blog

——

www.Renten-Experte.de

#Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

AfD-Spende aus dem Umfeld der Krieger-Gruppe: Wie glaubwürdig ist politische Neutralität?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Möbelkette Höffner gehört zur Krieger-Gruppe – einem der größten Möbelhändler Deutschlands. Zur Gruppe zählen unter anderem Höffner, Möbel Kraft, Sconto und Möbel Mahler.

Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgte eine Parteispende aus dem Umfeld dieser Unternehmensgruppe: Laut Rechenschaftsbericht der AfD für 2024 wurden 18.000 Euro von der CMC Center Management GmbH gezahlt, die zur Krieger-Gruppe gehört.

Unternehmensgründer Kurt Krieger erklärte, sein Unternehmen sei politisch neutral und die Spende stehe nicht für eine ideologische Nähe zur AfD. WIRKLICH WAHR??

Denn: Öffentlich bekannt ist bislang vor allem diese eine Spende. Ob es vergleichbare Spenden an andere Parteien wie SPD, CDU/CSU, FDP, Grüne oder Linke gab, ist nicht transparent nachvollziehbar.

Genau hier liegt das Problem: Politische Neutralität ist mehr als eine Behauptung – sie erfordert Transparenz. Wer politisch spendet, schafft Fakten.

Für Verbraucher wird das zunehmend relevant. Viele wollen wissen, ob wirtschaftliche Macht auch politischen Einfluss nimmt.

Für mich ist die Konsequenz glasklar und nicht verhandelbar: Ich werde keinen einzigen Euro mehr bei Müller Milch und verbundenen Marken wie Weihenstephan oder Sachsenmilch ausgeben – und ebenso konsequent keinen Cent bei Unternehmen der Krieger-Gruppe wie Höffner, Möbel Kraft, Sconto oder Möbel Mahler lassen.

Unternehmen, die politische Zahlungen leisten und gleichzeitig Neutralität beanspruchen, verspielen aus meiner Sicht ihre Glaubwürdigkeit – und damit auch mein Vertrauen als Kunde.

#Persönliche #Sanktionsliste für #Demokraten

Neue betriebliche Altersversorgung: Wer könnte sich gegen eine Reform stellen? – Kurzversion

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Deutschland braucht eine moderne betriebliche Altersversorgung (bAV), die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig von Haftungsrisiken entlastet. Ein Modell mit 50 Prozent Arbeitgeberbeteiligung, zertifizierten Produkten, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz sowie einfacher Verwaltung hätte viele Vorteile. Doch jede Reform schafft auch Gegner.

Die Anbieterbranche

Versicherungen, Pensionskassen und andere Anbieter profitieren heute teilweise von komplexen Produkten und zahlreichen Tarifvarianten. Eine gesetzliche Zertifizierung mit klaren Vorgaben zu Kosten, Transparenz und Leistungen könnte bestehende Geschäftsmodelle verändern und Gewinnmargen reduzieren.

Die bAV-Beraterbranche

Die betriebliche Altersversorgung gilt als kompliziert. Viele Unternehmen benötigen deshalb externe Berater und Spezialisten. Ein einfaches, standardisiertes System würde den Beratungsaufwand deutlich verringern und damit auch die Bedeutung eines Teils dieser Branche.

Arbeitgeber

Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent würde zunächst höhere Kosten verursachen. Gleichzeitig könnten Arbeitgeber jedoch von der Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG befreit werden. Das würde mehr Planungssicherheit schaffen. Zudem sind Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent in vielen europäischen Ländern längst üblich.

Gewerkschaften

Auch Gewerkschaften könnten Vorbehalte haben. Würde eine gesetzliche Grund-bAV für alle Beschäftigten eingeführt, wäre dafür kein Tarifvertrag erforderlich. Damit ginge ein wichtiges tarifpolitisches Instrument verloren. Gleichzeitig würden aber auch Millionen Beschäftigte profitieren, die bisher keine Betriebsrente erhalten.

Parteien, Verbände und Lobbygruppen

Arbeitgeberverbände könnten höhere Kosten kritisieren. Teile der Finanzwirtschaft dürften strengere Vorgaben ablehnen. Auch politische Parteien vertreten unterschiedliche Interessen. Während Arbeitnehmervertreter den Ausbau der bAV eher unterstützen könnten, würden wirtschaftsliberale (Neoliberale) Kräfte zusätzliche Arbeitgeberpflichten kritisch sehen.

Besonders die AfD würde entschieden gegen diese neue bAV sein. Gründe sind hier: Die AfD will – ohne dass sie ein Finanzierungskonzept hat – dass die Altersversorgung 70 Prozent beträgt, aber nicht durch höhere Arbeitgeberbeteiligung, sondern durch Privatsparen, was für einkommensschwächere Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Fazit

Die eigentliche Frage lautet: Soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bestehenden Interessen dienen oder möglichst vielen Arbeitnehmern einen verlässlichen Schutz im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene bieten?

#Betriebliche #Altersversorgun #Regorm

Neue betriebliche Altersversorgung: Wer könnte sich gegen eine Reform stellen?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann, Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

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Deutschland braucht eine moderne betriebliche Altersversorgung (bAV), die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig von Haftungsrisiken entlastet. Ein Modell mit verpflichtender Arbeitgeberbeteiligung von 50 Prozent, zertifizierten Produkten, automatischer Absicherung von Berufsunfähigkeit und Todesfall sowie einfacher Verwaltung hätte viele Vorteile. Doch jede Reform schafft auch Gegner.

1. Die Anbieterbranche

Versicherungen, Pensionskassen und andere Anbieter profitieren heute teilweise von komplexen Produkten und zahlreichen Tarifvarianten. Eine gesetzliche Zertifizierung mit klaren Vorgaben zu Transparenz, Kosten und Leistungen würde den Wettbewerb stärker auf Qualität statt auf Vertrieb ausrichten. Zudem müssten Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfall verbindlich abgesichert werden. Dadurch könnten Gewinnmargen sinken.

2. Die bAV-Beraterbranche

Die betriebliche Altersversorgung gilt als kompliziert. Viele Unternehmen benötigen deshalb externe Berater, Makler oder Spezialisten. Ein einfaches, standardisiertes System würde zwar die Verbreitung der bAV erleichtern, gleichzeitig aber den Beratungsaufwand deutlich reduzieren. Für Teile der Branche könnte dies geringere Umsätze bedeuten.

3. Arbeitgeber

Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent würde die Personalkosten erhöhen. Deshalb wäre hier mit Widerstand zu rechnen. Allerdings würde gleichzeitig die Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG entfallen. Arbeitgeber erhielten dadurch mehr Planungssicherheit und wären von langfristigen Haftungsrisiken befreit. Zudem sind Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent in vielen europäischen Staaten bereits Standard.

4. Gewerkschaften

Auch Gewerkschaften könnten Vorbehalte haben. Nicht wegen der bAV selbst, sondern wegen ihrer Einführung. Würde eine gesetzliche Grund-bAV für alle Beschäftigten geschaffen, wäre dafür kein Tarifvertrag erforderlich. Gewerkschaften verlören damit ein wichtiges Verhandlungsfeld und zugleich ein Argument für die Mitgliedschaft. Andererseits würden auch Millionen Arbeitnehmer profitieren, die bislang keinen Zugang zu tarifvertraglichen Betriebsrenten haben.

5. Parteien, Verbände und Lobbygruppen

Jede größere Reform berührt politische und wirtschaftliche Interessen. Arbeitgeberverbände könnten höhere Kosten kritisieren. Teile der Finanzwirtschaft könnten strengere Vorgaben ablehnen. Gewerkschaftsnahe Organisationen könnten den Bedeutungsverlust tariflicher Regelungen bemängeln.

Auch politische Parteien vertreten unterschiedliche Wählergruppen. Während Arbeitnehmervertreter den Ausbau der bAV eher unterstützen könnten, würden wirtschaftsliberale (Neoliberale) Kräfte zusätzliche Arbeitgeberpflichten vermutlich kritisch sehen.

Besonders die AfD würde entschieden gegen diese neue bAV sein. Gründe sind hier: Die AfD will – ohne dass sie ein Finanzierungskonzept hat – dass die Altersversorgung 70% beträgt, aber nicht durch höhere Arbeitgeberbeteiligung sondern durch Privatsparen, was für einkommensschwächere Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Fazit

Eine neue bAV könnte die Altersvorsorge vieler Menschen verbessern und gleichzeitig Berufsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenschutz integrieren. Die eigentliche Frage lautet: Soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bestehenden Interessen dienen oder möglichst vielen Arbeitnehmern einen verlässlichen Schutz im Alter bieten?

Rentenexperte renten-experte
Rentenexperte. –
www.Renten-Experte.de

#bAV

#BetrieblicheAltersversorgung

#Reform

#Betriebsrente

Neue betriebliche Altersversorgung: Einfacher, günstiger und fairer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Dennoch wird sie von vielen Beschäftigten nicht genutzt. Gründe sind hohe Kosten, mangelnde Transparenz und Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Deshalb braucht Deutschland eine moderne betriebliche Altersversorgung, die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig entlastet.

Sehr viele EU-Länder haben als Standard schon Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent eingeführt.

1. Ansparen wie bei den vermögenswirksamen Leistungen

Die Beiträge sollten einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen monatlich feste Beträge ein – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen.

2. Arbeitgeber enthaften – dafür 50 Prozent Zuschuss

Viele Arbeitgeber scheuen die bAV wegen der Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese Haftung sollte entfallen.

Im Gegenzug sollte ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt werden. Der Arbeitgeber sollte mindestens 50 Prozent des Gesamtbeitrags finanzieren – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zahlt ein Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro monatlich ein, müsste der Arbeitgeber weitere 100 Euro beisteuern. Dadurch entsteht deutlich schneller ein wirksamer Kapitalaufbau.

3. Niedrige Kosten, 80-Prozent-Garantie und freie Anbieterwahl

Viele bestehende Produkte leiden unter hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Deshalb sollten gesetzliche Obergrenzen für sämtliche Kosten eingeführt werden.

Zugleich sollte eine Mindestgarantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge vorgeschrieben werden. So bleiben die Chancen der Kapitalanlage erhalten, während das Verlustrisiko begrenzt wird.

Ebenso wichtig ist ein nahezu kostenfreier Wechsel zwischen Versorgungsträgern. Wer mit einem Anbieter unzufrieden ist, sollte sein Kapital problemlos auf einen anderen übertragen können.

4. Schutz bei Berufsunfähigkeit und Todesfall

Eine moderne betriebliche Altersversorgung darf sich nicht allein auf die Altersrente beschränken.

Je nach Branche werden schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig oder versterben vorher. Deshalb müssen Leistungen bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene verpflichtender Bestandteil jeder betrieblichen Altersversorgung sein.

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, benötigt ebenso Schutz wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder im Todesfall.

Fazit

Eine moderne betriebliche Altersversorgung sollte einfach, transparent und kostengünstig sein. Arbeitgeber würden von Haftungsrisiken befreit, müssten dafür aber die Hälfte der Beiträge finanzieren.

Arbeitnehmer erhielten höhere Ansprüche, mehr Wettbewerb, bessere Wechselmöglichkeiten sowie Schutz bei Berufsunfähigkeit und Tod.

So könnte die betriebliche Altersversorgung zu einer starken zweiten Säule der Altersvorsorge werden – im Interesse der Beschäftigten und nicht primär der Anbieter.

#Betriebsrente #Altersvorsorge #BetrieblicheAltersversorgung #Rentenreform #SozialeSicherheit

Betriebsrente für alle? Warum eine gesetzliche Pflichtlösung gerechter wäre

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Werner Hoffmann
– Unabhängiger Rentenberater (RDG) . –

Die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hat eine wichtige Debatte ausgelöst. Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Gefahr von Altersarmut stellt sich die Frage, wie die zweite Säule der Altersvorsorge künftig ausgestaltet werden soll.

Der DGB setzt dabei vor allem auf tarifvertragliche Lösungen. Doch genau hier liegt ein Problem: Tarifverträge gelten längst nicht für alle Beschäftigten. Millionen Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen ohne Tarifbindung und würden von solchen Regelungen möglicherweise gar nicht profitieren.

Altersvorsorge darf nicht von Tarifverträgen abhängen

Wenn die betriebliche Altersversorgung künftig eine tragende Rolle bei der Alterssicherung übernehmen soll, muss sie allen Arbeitnehmern offenstehen. Deshalb erscheint eine gesetzliche Regelung sinnvoller als eine ausschließliche Lösung über Tarifverträge.

Ähnlich wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) heute die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten regelt, könnte der Gesetzgeber eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer einführen. Damit würden Beschäftigte unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Tarifbindung gleichermaßen profitieren.

Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte zahlen

Noch wichtiger als die Einführung einer Pflicht ist die Finanzierung.

In Deutschland wird die betriebliche Altersversorgung häufig über Entgeltumwandlung aufgebaut. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns, um daraus eine spätere Betriebsrente zu finanzieren.

Dieses Modell hat einen Nachteil: Durch das geringere sozialversicherungspflichtige Einkommen sinken auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch können später sogar geringere gesetzliche Rentenansprüche entstehen.

Deshalb sollte eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung nicht überwiegend von den Beschäftigten finanziert werden. Vielmehr sollten Arbeitgeber – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung – mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.

Europa macht es vor

Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, dass eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber keineswegs ungewöhnlich ist. In vielen EU-Ländern gehören Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung längst zum Standard. Teilweise tragen Arbeitgeber dort sogar mehr als die Hälfte der Beiträge.

Dadurch wird die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzt und das Risiko von Versorgungslücken im Alter verringert.

Fazit

Wenn die betriebliche Altersversorgung künftig eine größere Rolle spielen soll, darf sie nicht vom Zufall der Tarifbindung abhängen. Notwendig ist eine gesetzliche Lösung für alle Arbeitnehmer.

Dabei sollte klar gelten: Arbeitgeber dürfen sich nicht nur symbolisch beteiligen, sondern müssen mindestens die Hälfte der Beiträge tragen. Viele europäische Nachbarländer zeigen seit Jahren, dass dieses Modell funktioniert. Deutschland sollte diese Erfahrungen nutzen und die betriebliche Altersversorgung auf eine breitere und gerechtere Grundlage stellen.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). –

www.Renten-Experte.de


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