Katharina Reiche – wie eine CDU-Ministerin die Energiewende gezielt ausbremst

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Werner Hoffmann Rentenexperte - www..Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

-Demokrat der Mitte

und kein Lobbyist.-

Was Katharina Reiche derzeit betreibt, ist keine neutrale Netzpolitik, sondern eine gezielte politische Weichenstellung gegen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

Unter dem scheinbar technischen Vorwand „überlasteter Stromnetze“ plant die CDU-Wirtschaftsministerin Regelungen, die neue Wind- und Solaranlagen verteuern, verzögern und wirtschaftlich unattraktiv machen.

Die Begründung klingt harmlos – ist es aber nicht. Stromnetze sind nicht plötzlich überlastet. Sie wurden über Jahre hinweg politisch vernachlässigt, obwohl der steigende Anteil erneuerbarer Energien bekannt war und politisch gewollt sein sollte. Statt dieses Versäumnis nun durch einen beschleunigten Netzausbau zu korrigieren, wählt Katharina Reiche einen anderen Weg: Sie macht die erneuerbaren Energien selbst zum Problem.

Geplante höhere Netzentgelte, zusätzliche Anschlussauflagen und neue bürokratische Hürden treffen vor allem Bürgerenergie-Genossenschaften, kommunale Projekte und mittelständische Betreiber. Genau jene Akteure, die die Energiewende bislang getragen haben. Große Energiekonzerne hingegen können Verzögerungen aussitzen, Mehrkosten kompensieren und auf bestehende Netzanbindungen zurückgreifen.

Das Ergebnis ist absehbar: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird nicht verboten – aber gezielt ausgebremst. Marktteilnehmer ohne großes Kapital werden verdrängt, während zentrale und fossile Strukturen gestärkt werden. Diese Politik schützt nicht das Klima, sondern bestehende Machtverhältnisse im Energiesektor.

Katharina Reiche verkauft diesen Kurs als Ordnungspolitik und Netzschutz. Tatsächlich handelt es sich um eine politisch motivierte Bremse, die fossile Übergangslösungen verlängert und die Energiewende verlangsamt.

Wer Klimaziele ernst meint, investiert in Netze. Wer Netze als Vorwand nutzt, entscheidet sich bewusst gegen Tempo bei Wind- und Solarenergie.

#Energiewende
#ErneuerbareEnergien
#CDU
#Gaslobby
#Klimaschutz

Vorfahrt Für Wirtschaft Und Wohlstand: Warum Manuel Hagels CDU-Kurs Vielen Baden-Württembergern Nicht Hilft

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Werner Hoffmann

-Demokrat der Mitte –

Die CDU inszeniert Manuel Hagel bewusst als jungen, dynamischen Hoffnungsträger: freundliches Auftreten, Optimismus, eine „Agenda der Zuversicht“.

Alles wirkt wie ein moderner Neustart.

Doch genau hier beginnt das Problem.

Denn hinter dem frischen Erscheinungsbild steckt nach meiner Einschätzung weniger neue Politik als vielmehr die klassische CDU-Linie in neuer Verpackung. Es bleibt bei #ADMS – dem Alte-Deutsche-Männer-Syndrom.

Die CDU Baden-Württemberg verspricht „Vorfahrt für Wirtschaft und Wohlstand“. Das klingt nach Fortschritt, ist aber ohne klare soziale Leitplanken vor allem ein Signal an Unternehmen, Investoren und wirtschaftliche Interessengruppen.

Wenn von „neuem Wohlstand“ gesprochen wird, bleibt die entscheidende Frage auffällig unbeantwortet: Wer soll davon eigentlich profitieren?

Wer genauer hinschaut, erkennt ein altbekanntes Muster.

Statt spürbarer Entlastungen für normale Haushalte und konkreter Konzepte gegen steigende Lebenshaltungskosten setzt die CDU traditionell auf Standortpolitik und eine wirtschaftsliberale Logik, die Wohlstand nach oben organisiert – in der Hoffnung, dass unten schon etwas ankommt.

Genau dieses Prinzip hat in den vergangenen Jahrzehnten jedoch eher zu wachsender Ungleichheit als zu mehr Sicherheit im Alltag geführt.

Besonders deutlich zeigt sich das bei den großen Versprechen rund um Industrie, Export und „Hightech-Standort“.

Diese Begriffe klingen nach Zukunft, weichen aber den entscheidenden Fragen aus:

Wie wird Arbeit fair bezahlt?

Wie werden Beschäftigte geschützt?

Wie wird Wohnen bezahlbar?

Wie wird der Strukturwandel sozial abgefedert?

Und wie wird Klimaschutz umgesetzt, ohne ihn permanent zu relativieren?

Hinzu kommt, dass Manuel Hagel innerparteilich dem konservativen Flügel der CDU zugerechnet wird.

Das erklärt, warum die Außendarstellung modern wirkt, die politische Stoßrichtung jedoch klassisch bleibt:

Law-and-Order, harte Migrationspolitik, wirtschaftsliberale Prioritäten und kaum Umverteilung. Der Optimismus ist dabei vor allem Kommunikation – kein Garant für soziale Gerechtigkeit.

Auch die Nähe zur Bundes-CDU unter Friedrich Merz prägt den Kurs. Hagel erscheint weniger als eigenständiger Kurswechsler, sondern eher als verlässlicher Träger der Merz-Linie auf Landesebene. Zukunft wird verkauft, Kontinuität geliefert.

Resümee: Die CDU präsentiert mit Manuel Hagel ein junges Gesicht – aber kein neues Konzept. „Vorfahrt für Wohlstand“ bleibt deshalb vor allem eine Frage der Perspektive:

Wohlstand für wen?

Sicher NICHT für Studenten, Hausfrauen, Alleinerziehende, Arbeitnehmer und Rentner!

#CDU #ManuelHagel #CDUBadenWuerttemberg #Landtagswahl #SozialeGerechtigkeit

Steuergeld als Familienkasse – wie der AfD-Spitzenmann Ulrich Siegmund den politischen Anstand entsorgt

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Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte. –

Was sich rund um den AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt abspielt, ist kein Einzelfall und kein „Missverständnis“. Es wirkt wie ein unfassbarer Mix aus Dreistigkeit, Selbstbedienungsmentalität und politischer Verachtung – finanziert am Ende durch die Allgemeinheit.

Siegmund inszeniert sich gern als junger, dynamischer Hoffnungsträger, der „aufräumt“ und gegen angeblichen Filz wettert. Gleichzeitig wird bekannt, dass enge Familienangehörige über parteiinterne Umwege in parlamentarischen Büros beschäftigt werden – bezahlt aus öffentlichen Mitteln. Über-Kreuz-Anstellungen, gegenseitige Gefälligkeiten, ein Netzwerk des Gebens und Nehmens. Formal mag das Grauzone sein – moralisch ist es ein Offenbarungseid.

Doch der Skandal ist größer als ein Posten. Die AfD zeigt seit Jahren ein Muster: laut gegen den Rechtsstaat reden – und selbst ständig daran scheitern. In keiner anderen Partei häufen sich derart häufig Fälle von Verurteilungen, Ermittlungen, extremistischen Ausfällen und demokratiefeindlicher Rhetorik.

Beispiele aus der AfD (Auswahl):
– Björn Höcke: mehrfach gerichtlich verurteilt wegen der Verwendung verbotener NS-Parolen,
– Andreas Kalbitz: Parteiausschluss wegen nachgewiesener extremistischer Verbindungen,
– Gunnar Lindemann: Strafbefehle und Verurteilungen u. a. wegen Volksverhetzung,
– Hans-Thomas Tillschneider: Beobachtung durch den Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Ideologie,
– zahlreiche weitere Funktionäre: Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren wegen Betrugs-, Gewalt- oder Volksverhetzungsdelikten.

Das ist kein Zufall – das ist Struktur. Wer Demokratie verachtet, zieht jene an, die ihre Regeln missachten. Und wer sich als „Alternative“ verkauft, liefert am Ende oft nur eines: mehr Filz, mehr Radikalisierung, mehr Schaden am Vertrauen in unseren Staat.

Ulrich Siegmund steht sinnbildlich dafür: laut, selbstgerecht, moralisch flexibel. Nicht modern, sondern reaktionär im Denken. Nicht Opfer, sondern Nutznießer. Wer so Politik macht, hat keinen Anspruch auf Vertrauen – und schon gar nicht darauf, dieses Land zu führen.

#AfD #Vetternwirtschaft #DemokratieSchuetzen #Rechtsstaat #SachsenAnhalt

Alarmstufe Rot: Gericht peitscht das Klimaschutzprogramm der Regierung ab – Nachbesserungspflicht jetzt rechtlich verbindlich

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Werner Hoffmann.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 ein klares Signal gesetzt: Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung genügt nicht, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis zum Jahr 2030 zuverlässig zu erreichen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, das bestehende Programm durch zusätzliche und wirksamere Maßnahmen zu ergänzen, da andernfalls die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verfehlt werden.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung. Diese machte geltend, dass das Klimaschutzprogramm erhebliche inhaltliche Lücken aufweist und die angenommene Minderungswirkung einzelner Maßnahmen nicht nachvollziehbar belegt sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Kern und stellte fest, dass bei realistischer Betrachtung eine deutliche Emissionslücke verbleibt. Damit gerät das Ziel in Gefahr, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Bereits die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, hatte entschieden, dass das Klimaschutzprogramm rechtlich überprüfbar ist und den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Damit steht fest: Das Klimaschutzgesetz ist bindendes Recht und keine unverbindliche politische Absichtserklärung.

Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Allgemeine Zielbekundungen, langfristige Hoffnungen auf technologische Entwicklungen oder unkonkrete Zukunftsversprechen reichen nicht aus. Erforderlich sind konkrete, überprüfbare und realistisch wirksame Maßnahmen, die tatsächlich zu messbaren Emissionsminderungen führen. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Energie sieht das Gericht erheblichen Handlungsbedarf.

Mit diesem Urteil steigt der Druck auf die Bundesregierung deutlich. Sie muss das Klimaschutzprogramm zeitnah überarbeiten oder ergänzen und transparent darlegen, wie die bestehenden Emissionslücken geschlossen werden sollen. Unterbleibt dies, sind weitere Klagen absehbar, mit möglichen rechtlichen und politischen Konsequenzen für die deutsche Klimapolitik.

Hashtags: #Klimaschutz #Klimaschutzgesetz #Bundesverwaltungsgericht #Klimapolitik #CO2Reduktion

Jetzt Meta verurteilt: Illegale Datennutzung kostet Facebook-Konzern Schadensersatz

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Werner Hoffmann - Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte.-

Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Facebook-Konzern Meta in zwei Verfahren wegen rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten zu Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidungen senden ein klares Signal: Wer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ) verstößt, kann haften – auch dann, wenn kein konkreter finanzieller Schaden nachweisbar ist.

Die Urteile im Überblick
Aktenzeichen: 9 U 124/24,
Aktenzeichen: 9 U 44/25,
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg,
Rechtsgrundlage: Art. 82 DSGVO.

Nach Auffassung des Gerichts hat Meta personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet und kommerziell verwertet, insbesondere für personalisierte Werbung. Eine pauschale Zustimmung über allgemeine Nutzungsbedingungen reiche dafür nicht aus und genüge den Anforderungen der DSGVO nicht.

Schaden auch ohne Geldverlust
Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichts, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Betroffene müssen keinen konkreten Vermögensschaden nachweisen. Allein die rechtswidrige Datenverarbeitung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Signalwirkung für Millionen Nutzer
Die Urteile entfalten eine erhebliche Signalwirkung für Millionen Nutzer digitaler Plattformen. Datenschutzrechte werden damit konkret durchsetzbar. Große Technologiekonzerne können sich nicht länger hinter pauschalen Einwilligungen oder undurchsichtigen AGBs verstecken. Betroffene erhalten realistische Chancen auf Entschädigung.

Ein deutliches Zeichen gegen Big Tech
Die Entscheidungen machen klar: Datenschutz ist kein Randthema, sondern geltendes Recht. Auch globale Digitalkonzerne unterliegen den europäischen Regeln. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Rechtsdurchsetzung lohnt sich. Für Unternehmen heißt es unmissverständlich: Transparenz, echte Einwilligung und DSGVO-Konformität sind keine Option, sondern Pflicht.

#Datenschutz
#DSGVO
#Meta
#Facebook
#DigitaleGrundrechte

Witwenrente, eigene Rente, Scheidung: Diese acht Irrtümer kosten viele Hinterbliebene tausende Euro

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Die Hinterbliebenenrente ist eines der am meisten missverstandenen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Falsche Annahmen führen häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten. Diese acht Irrtümer über die Hinterbliebenenrente begegnen mir in der Praxis immer wieder.

Irrtum 1: Die Witwenrente entspricht der Rente des Verstorbenen
Falsch. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent, die kleine Witwenrente 25 Prozent und ist auf 24 Monate begrenzt.

Irrtum 2: Eigene Einkünfte spielen keine Rolle
Doch. Eigene Renten, Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten werden oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Irrtum 3: Der Freibetrag ist immer gleich
Nein. Er wird jährlich angepasst und erhöht sich, wenn Kinder berücksichtigt werden.

Irrtum 4: Eigene Altersrente wird nicht angerechnet
Falsch. Auch die eigene gesetzliche Altersrente zählt als Einkommen und kann die Hinterbliebenenrente mindern.

Irrtum 5: Bei Wiederheirat läuft die Witwenrente weiter
Nein. Mit einer neuen Ehe endet der Anspruch. Es gibt lediglich eine einmalige Abfindung, keine laufende Zahlung.

Irrtum 6: Die Hinterbliebenenrente wird automatisch gezahlt
Gefährlich falsch. Die Leistung muss aktiv beantragt werden. Fehler oder Fristversäumnisse kosten bares Geld.

Irrtum 7: Nach einer Scheidung gibt es keinerlei Hinterbliebenenleistungen
Nicht ganz. Zwar entfällt die Witwenrente, doch es existiert eine wichtige Sonderleistung.

Irrtum 8: Erziehungsrente gibt es nur, wenn das Kind vom verstorbenen Ex-Partner stammt
Falsch. Anspruch auf Erziehungsrente besteht, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist, keine neue Ehe besteht und ein Kind erzogen wird. Dieses Kind kann ein eigenes Kind sein, auch von einem anderen Partner, oder ein Kind des verstorbenen Ex-Partners. Diese Leistung wird häufig übersehen.

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann
– Unabhängiger Rentenberater (RDG) –

Hinweis
Ein unabhängiger Rentenberater kann im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur zu Hinterbliebenenrenten beraten, sondern auch zu Themen wie Rentenbeginn, Abschlägen, Anrechnung von Einkommen, Kindererziehungszeiten, Scheidungsausgleich oder Rentenoptimierung wertvolle Informationen liefern.

Resümee
Hinterbliebenenrenten sind komplex. Wer sich auf Halbwissen verlässt, riskiert dauerhafte finanzielle Nachteile.

Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

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Werner Hoffmann.
www.Renten-Experte.de

Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

www.Renten-Experte.de

Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

#Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

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Werner Hoffmann
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Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

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Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

#Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

Der Notfallordner für Selbstständige und Handwerker – Warum er existenziell ist

Ein Beitrag von 

Werner Hoffmann.
www.Not-Fallordner.de

Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten. 

Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.

Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Während Angestellte in vielen Fällen durch Arbeitgeberstrukturen abgesichert sind, hängt bei Selbstständigen fast alles an einer Person. 

Ohne klare Regelungen wissen Angehörige oder Mitarbeitende im Ernstfall oft nicht:

  • welche Verträge bestehen,
  • welche Rechnungen dringend bezahlt werden müssen,
  • welche Bank- und Onlinezugänge erforderlich sind,
  • wer rechtswirksam Entscheidungen treffen darf.

Ein Notfallordner schafft hier Struktur, Orientierung und sofortige Handlungsfähigkeit.

Was ein Notfallordner für Selbstständige und Handwerker enthalten sollte

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:

  • persönliche Daten und Notfallkontakte,
  • Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
  • Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
  • Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
  • laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
  • Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
  • Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
  • Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.

Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.

Typische Risiken ohne Notfallordner

www.not-fallordner.de

Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:

  • Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
  • laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
  • Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
  • Verträge verursachen weiter Kosten,
  • Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.

Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.

Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge

Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung. 

Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.

Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.

Analog, digital oder kombiniert?

Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:

  • ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
  • ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
  • klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.

Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.

Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben. 

Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.


Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen

Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:

  • Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
  • freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Absicherung bei Erwerbsminderung,
  • betrieblicher und privater Altersvorsorge,
  • Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.

Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.

Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:

Unabhängiger Rentenberater (RDG)

www.Renten-Experte.de

Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.

Resümee

Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.

Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter:
www.Not-Fallordner.de

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.

Vom Staatsdiener zur Tech-Lobby – warum Deutschland verpflichtende Karenzzeiten für Abteilungsleiter der Ministerien braucht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte - www..Renten-Experte.de

Werner Hoffmann.

– Demokrat der Mitte. –

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Der Wechsel hochrangiger Beamter aus Ministerien in mächtige Lobbyorganisationen ist kein neues Phänomen – doch selten war er so brisant wie im aktuellen Fall aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ein ehemaliger Abteilungsleiter, der zentrale Regeln für digitale Märkte und künstliche Intelligenz mitverhandelte, arbeitet heute für genau jene Tech-Konzerne, deren Interessen er zuvor staatlich regulieren sollte. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf – und zeigt: Deutschland braucht verpflichtende Karenzzeiten auch für Abteilungsleiter der Ministerien.

Im Mittelpunkt steht Benjamin Brake, bis 2025 Leiter der Abteilung „Digital- und Datenpolitik“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr. In dieser Funktion war er maßgeblich an der deutschen Positionierung zum EU-KI-Gesetz beteiligt – einem der wichtigsten Regulierungsprojekte der letzten Jahre. Brake vertrat Deutschland in europäischen Verhandlungsrunden, führte Gespräche mit Konzernen und Verbänden und bewegte sich damit im sensibelsten Bereich staatlicher Regulierung: dort, wo politische Leitplanken für Milliardenmärkte gesetzt werden.

Aus dem Ministerium raus…

Seit Januar 2026 arbeitet Brake nun in Brüssel für DOT Europe, einen Lobbyverband der großen Tech-Industrie. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Google, Microsoft, Apple, Meta, TikTok und OpenAI. Der Verband wirbt für „innovationsfreundliche Regulierung“, was in der Praxis häufig Abschwächungen oder Verzögerungen bei Datenschutz-, Wettbewerbs- und KI-Regeln bedeutet – genau jene Regeln, an denen Brake zuvor als Beamter mitgewirkt hat.

… in die Tech-Lobby-Branche rein..

Juristisch ist dieser Seitenwechsel zulässig. Anders als für Minister gelten für Abteilungsleiter in Bundesministerien keine verbindlichen Karenzzeiten. Politisch jedoch ist der Vorgang hochproblematisch. Er steht exemplarisch für den sogenannten Drehtüreffekt: Beamte erwerben Insiderwissen, Netzwerke und strategische Einblicke – und stellen diese kurz darauf privaten Interessen zur Verfügung.

Eine 12 bis 24monatige Karenzzeit wäre dringend erforderlich!

Abteilungsleiter gehören zu den einflussreichsten Akteuren der Exekutive. Sie prägen Gesetzentwürfe, koordinieren Verhandlungspositionen und sichern politische Kontinuität. Dass ausgerechnet für diese Schlüsselpositionen keine verpflichtenden Abkühlphasen existieren, ist ein strukturelles Versäumnis.

Interessantes: Benjamin Brake duzt Paul Ronzheimer von der BILD. Wie nah war und ist Benjamin Brake der BILD gewesen, wenn es um Internas ging?

Siehe ganz unten*

Der Wechsel eines ehemaligen Spitzenbeamten zur Tech-Lobby mag rechtlich erlaubt sein – politisch ist er ein Warnsignal. Wer die Glaubwürdigkeit demokratischer Entscheidungsprozesse schützen will, kommt an einer klaren Konsequenz nicht vorbei: Deutschland braucht verpflichtende Karenzzeiten für Abteilungsleiter der Ministerien – jetzt.

#Lobbyismus #Karenzzeit #Transparenz #Demokratie #DigitalePolitik

Paul Ronzheimer

Wie positioniert sich Paul Ronzheimer politisch? – Eine Einordnung ohne Außenpolitik

Wer spricht hier?
Paul Ronzheimer ist stellvertretender Chefredakteur der BILD. Er ist kein Parteipolitiker, sondern ein meinungsstarker Journalist mit großer Reichweite und erheblichem Einfluss auf politische Debatten.

1. Migration & Innere Sicherheit
Position: ordnungspolitisch, problemzentriert, restriktiv gerahmt

Migration wird häufig als Krisen-, Überforderungs- oder Sicherheitsproblem dargestellt. Der Fokus liegt stark auf Kriminalität, Kontrollverlust und kommunalen Belastungen. Deutlich weniger Gewicht erhalten Fluchtursachen, humanitäre Verantwortung sowie strukturelle oder soziale Lösungsansätze.

Einordnung:
Ronzheimer positioniert sich hier klar rechts der politischen Mitte, nahe an CDU/CSU-Narrativen. Auch wenn er sich von der AfD abgrenzt, sind seine Frames anschlussfähig für rechtspopulistische Deutungen, weil sie Probleme personalisieren und emotionalisieren.

2. AfD & Rechtsextremismus
Position: kritisch, aber diskursöffnend

Er kritisiert die AfD, insbesondere bei Russland-Nähe sowie Demokratie- und Rechtsstaatsfragen. Zugleich gibt er AfD-Wählern und Grenzfiguren viel Raum zur Selbsterklärung. Die Leitfrage lautet häufig: „Warum fühlen sich diese Menschen nicht mehr gehört?“ – statt konsequent zu klären: „Warum ist diese Partei demokratiegefährdend?“

Einordnung:
Das kann zu einer Normalisierung von Positionen führen, ohne sie offen zu legitimieren. Journalistisch ist das zulässig – politisch jedoch wirksam, weil extrem rechte Narrative erklärt, aber nicht immer konsequent dekonstruiert werden.

3. Wirtschaft, Konzerne & Lobbyismus
Position: auffällig zurückhaltend, kaum systemkritisch

Grundlegende Kritik an Konzernmacht, Lobbystrukturen, Drehtüreffekten oder Medienmacht großer Verlagshäuser bleibt selten. Häufiger im Vordergrund stehen Einzelpersonen, Konflikte und Skandalisierung – weniger die strukturellen Mechanismen dahinter.

Einordnung:
Hier zeigt sich das Axel-Springer-Umfeld: Macht- und Kapitalfragen werden selten vertieft, systemische Kritik bleibt die Ausnahme. Das unterscheidet Ronzheimer von investigativ-kritischem Journalismus.

4. Stil, Methode & Wirkung
Ronzheimer arbeitet nicht neutral, sondern dramaturgisch: Zuspitzung, Emotionalisierung, Personalisierung und Konfliktlogik stehen oft stärker im Fokus als Strukturdebatten.

Sein Einfluss entsteht weniger durch neue Fakten als durch Frames.
Er entscheidet, worüber gesprochen wird, wie es erzählt wird und wer als Problem erscheint.

Gesamtbewertung – politische Einordnung
Nicht links, nicht AfD-nah, aber deutlich rechts der politischen Mitte in zentralen innenpolitischen Themen. Ordnungspolitisch, wirtschaftsliberal, systemstabilisierend. Kritisch gegenüber Regierung – selten kritisch gegenüber Machtstrukturen.

Kurz gesagt:
Paul Ronzheimer ist kein neutraler Beobachter, sondern ein konservativ-bürgerlich positionierter Journalist, der politische Debatten stark prägt – durch Emotionalisierung, Personalisierung und problemzentrierte Frames.

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