Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die Zeit verging schneller, als Susi gedacht hatte.

Monat für Monat erhielt sie ihr Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.

Natürlich versuchte sie, wieder Arbeit zu finden. Doch mit zwei künstlichen Kniegelenken war es schwierig, einen Beruf zu finden, der gesundheitlich überhaupt noch möglich gewesen wäre.

*

Viele Tätigkeiten erfordern:

  • langes Stehen,
  • häufiges Gehen,
  • oder schweres Heben.

Alles Dinge, die ihre Knie kaum noch zuließen.

Auch die Arbeitsagentur wusste, dass ihre Vermittlungschancen gering waren.

**

Trotzdem lief das Arbeitslosengeld zunächst weiter.

Doch irgendwann begann Susi zu rechnen.

Die zwei Jahre Arbeitslosengeld würden bald enden.

Und danach?

Die Antwort war klar:

Dann hätte sie Bürgergeld über das Jobcenter beantragen müssen.

Darauf hatte sie ehrlich gesagt wenig Lust.

Sie wollte vor allem eines:

nicht komplett in das Bürgergeldsystem rutschen.

***

Doch genau in dieser Phase – drei Monate vor dem Ende ihres Arbeitslosengeldes – traf sie eine Entscheidung, die später noch wichtig werden sollte.

Sie vereinbarte einen Termin bei einem Rentenberater.

Fortsetzung Teil 3

Was zuvor gewesen ist:

#Arbeitslosengeld
#Sozialversicherung
#Gesundheit
#Arbeitsmarkt
#Lebensrealität

Ki-generierte Bilder:

*Susi zu Hause mit Unterlagen und Laptop, nachdenklich über ihre berufliche Zukunft

**Wartesituation bei einer Arbeitsagentur / Jobcenter mit Unterlagen in der Hand

*** Susi vorsichtig gehend mit Knieproblemen auf einer Straße

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-2-zwei-jahre-arbeitslosengeld-und-eine-offene-zukunft/

Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.

Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.

Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.

Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.

Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.

*

Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.

Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.

**

Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:

„Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“

Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.

Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.

Susi kommentierte das trocken:

„Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“

Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.

Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.

Damals dachte sie noch:

„Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“

Fortsetzung Teil 2:

Teil 3

#Rentenberatung
#Erwerbsminderungsrente
#Sozialrecht
#Knieprothese
#Lebensgeschichte

*Susi als Verkäuferin im Supermarkt, Knieprobleme

**Arztgespräch / Orthopädie / Knieprothese

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Quelle: https://rentenberater.blog/teil-1-zwei-kaputte-knie-und-der-beginn-einer-langen-geschichte/

Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) ,

www.Renten-Experte.de

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Wer sich mit seiner gesetzlichen Rente beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Anlaufstellen. Häufig genannt werden der unabhängige Rentenberater, der Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung oder die Rentenantragstelle bei der Gemeinde beziehungsweise im Rathaus. Viele Menschen glauben, dass alle drei dasselbe leisten. Tatsächlich gibt es jedoch wichtige Unterschiede.

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Der unabhängige Rentenberater (nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Ein Rentenberater ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter, unabhängiger Berater für Rentenrecht – je nach Registrierung auch für betriebliche Altersversorgung – und darf Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht erbringen. Dazu kann auch Unterstützung bei sozialrechtlichen Ansprüchen gehören, etwa bei Pflegeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung.

Der Rentenberater prüft nicht nur Formulare, sondern analysiert die gesamte Rentensituation. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs,
  • strategische Beratung zur optimalen Rentenentscheidung,
  • Bewertung von Kindererziehungs-, Ausbildungs- oder Pflegezeiten,
  • Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Rentenvariante,
  • Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Rentenberater arbeitet unabhängig von der Rentenversicherung und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung

Versicherungsälteste sind ehrenamtliche Helfer der Deutschen Rentenversicherung. Sie unterstützen Versicherte vor allem organisatorisch.

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Typische Aufgaben sind:

  • Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen,
  • Weiterleitung von Unterlagen an die Rentenversicherung,
  • allgemeine Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens.

Eine unabhängige Rechtsberatung oder strategische Rentenplanung gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

Rentenantragstellung bei der Gemeinde oder im Rathaus

Auch viele Städte und Gemeinden helfen bei der Rentenantragstellung. Mitarbeiter nehmen die Daten auf und leiten den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Diese Unterstützung ist in der Regel auf die Antragstellung beschränkt.

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Kosten – ein wichtiger Unterschied

Versicherungsälteste und kommunale Stellen helfen kostenlos bei der Antragstellung. Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet dagegen gegen Honorar.

Diese Kosten können sich jedoch häufig lohnen. Ein Rentenberater kann zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Unterlagen überhaupt eingereicht werden sollten oder ob sie die spätere Rente sogar reduzieren könnten. Auch bei komplexeren Themen – etwa betrieblicher Altersversorgung oder der späteren Höhe einer Witwenrente – kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

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Resümee

Gemeinde und Versicherungsälteste helfen vor allem beim Ausfüllen des Rentenantrags. Der unabhängige Rentenberater hilft dagegen bei der Entscheidung, welche Schritte für die eigene Rentensituation tatsächlich sinnvoll sind.

#Rentenberatung #Rentenberater #Rente #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge

Ki-generierte Fotos

*Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Beratung und strategische Prüfung der Rentensituation.

**Versicherungsältester – Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten von Rentenanträgen.

***Gemeinde oder Rathaus – Unterstützung bei der Aufnahme des Rentenantrags.

****Drei Wege zur Rentenberatung – Antragshilfe oder strategische Beratung.

Quelle: https://rentenberater.blog/unabhaengiger-rentenberater-rdg-versicherungsaeltester-rentenantrag-bei-der-gemeinde-wo-liegen-die-unterschiede/

Kindererziehungszeit beim Vater statt bei der Mutter? Wann sich das lohnen kann – und wann nicht

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Werner Hoffmann.

Viele Familien gehen automatisch davon aus, dass Kindererziehungszeiten immer bei der Mutter gespeichert werden. In der Praxis ist es tatsächlich häufig so: In den Versicherungsverläufen der Deutschen Rentenversicherung ist zunächst nur die Mutterschutzzeit eingetragen.

Doch später stellt sich oft eine wichtige Frage: Sollte die Kindererziehungszeit eventuell beim Vater berücksichtigt werden?

Gerade dann, wenn der Mann älter ist als die Frau oder deutlich weniger verdient, kann eine andere Zuordnung sinnvoll sein. Allerdings muss man dabei mehrere Punkte genau prüfen.

Bedeutung für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren

Kindererziehungszeiten sind nicht nur wegen zusätzlicher Entgeltpunkte wichtig. Sie zählen auch zur Erfüllung der Wartezeiten.

Entscheidend sind insbesondere:

  • 35 Jahre Wartezeit, Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte,
  • 45 Jahre Wartezeit, Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.

Die Kindererziehungszeit (die ersten drei Jahre pro Kind) zählt vollständig zu beiden Wartezeiten. Fehlen dem Vater noch Jahre zur Erfüllung dieser Voraussetzungen, kann es sinnvoll sein, dass diese Zeit bei ihm angerechnet wird.

Was passiert bei hohem Einkommen?

Kindererziehungszeiten werden rentenrechtlich so bewertet, als hätte die erziehende Person ein durchschnittliches Einkommen erzielt, etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr.

Verdient der Vater jedoch bereits:

  • über der Beitragsbemessungsgrenze,
  • oder nahe an der Beitragsbemessungsgrenze,

führt die Kindererziehungszeit häufig nicht zu zusätzlichen Entgeltpunkten, weil die Bewertung durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt wird.

Verdient der Vater dagegen deutlich weniger, kann die Kindererziehungszeit seine spätere Rente erhöhen.

Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr

Neben der Kindererziehungszeit gibt es auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Diese laufen bis zum 10. Geburtstag des Kindes.

Sie bringen zwar keine direkten Entgeltpunkte, können aber:

  • bei der 35-jährigen Wartezeit zählen,
  • bestimmte Rentenbewertungen verbessern,
  • bei niedrigen Einkommen indirekt positive Effekte haben.

Auswirkungen auf eine spätere Witwenrente

Ist der Ehemann deutlich älter, sollte noch ein weiterer Punkt bedacht werden. Erhöhen Kindererziehungszeiten die eigene Rente der Ehefrau, kann diese später bei einer Witwenrente auf den Freibetrag angerechnet werden.

Übersteigt das eigene Einkommen den Freibetrag, wird die Witwenrente teilweise gekürzt.

Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes), in Verbindung mit § 18a SGB IV (Definition des Einkommens).

Warum eine unabhängige Rentenberatung sinnvoll sein kann

Die optimale Zuordnung der Kindererziehungszeiten ist oft komplex. Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann verschiedene Rentenszenarien berechnen und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung aufzeigen.

Werner Hoffmann
– Unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die Kosten einer solchen Beratung können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden, häufig als Werbungskosten im Zusammenhang mit späteren Renteneinkünften.

Resümee

Ob Kindererziehungszeiten bei der Mutter oder beim Vater eingetragen werden sollten, hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Alter der Ehepartner, fehlende Wartezeiten sowie mögliche Auswirkungen auf eine spätere Witwenrente.

Gerade deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, denn eine falsche Entscheidung kann später mehrere tausend Euro Rentenunterschied bedeuten.

#Rente #Kindererziehungszeit #Rentenberatung #DeutscheRentenversicherung #Altersrente

Quelle: https://rentenberater.blog/kindererziehungszeit-beim-vater-statt-bei-der-mutter-wann-sich-das-lohnen-kann-und-wann-nicht/

Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

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Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

www.Renten-Experte.de

Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

#Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

Quelle: https://notfallordner.blog/rente-2026-spuerbares-plus-ab-juli-warum-viele-rentner-deutlich-mehr-geld-bekommen/

CDU BadenWürttemberg – Manuel Hagel und der Hybrid-Irrtum – Zwei Motoren als Zukunft?- 

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann – Überzeugter demokratischer Europäer.

Ich bin in keiner Partei, sondern einfach überzeugter demokratischer Europäer.

Hybrid gilt oft als „Kompromiss“ zwischen Verbrenner und Elektro. Doch ist er wirklich die Zukunft?

Lexus RX 450 h Hybrid
Lexus RX 450 h Hybrid

Ja, ich hatte 2019 dieses Hybridfahrzeug gefahren, aber irgendwann hatte ich mich gefragt, warum muss ich eigentlich hybrid fahren und fahre dann auf Elektro und muss dann trotzdem den Ölwechsel und den Zündkerzen in der Insoektion machen lassen, selbst wenn ich die ganze Zeit nur auf elektrisch fahre?

Im aktuellen politischen Diskurs – auch bei der CDU in Baden-Württemberg und Manuel Hagel – wird der Hybridantrieb immer wieder als vernünftige Brückentechnologie dargestellt. Aber was bedeutet Hybrid technisch eigentlich?

Ein Hybridfahrzeug vereint zwei Antriebssysteme:

• einen Elektromotor

• einen klassischen Verbrennungsmotor

Das klingt nach Flexibilität – bedeutet aber auch doppelte Technik.

Elektro fahren im Alltag, aber dennoch Ölwechsel, Zündkerzen, Wartung und komplexe Mechanik des Verbrenners weiter mitbezahlen.

Ist das wirklich effizient?

Oder verlängern wir damit nur die Ära des Verbrennungsmotors?

Dieses Video beleuchtet die technischen Hintergründe, die Wartungsrealität und die Frage, ob ein konsequenter Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge langfristig nicht einfacher, effizienter und logischer wäre.

Diskutiert gerne sachlich in den Kommentaren.

#CDU

#BadenWürttemberg

#ManuelHagel

#Hybrid

#Elektroauto

Manuel Hagel – modern inszeniert, aber industriepolitisch im Gestern

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann
– Überzeugter demokratischer Europäer. –

Modernes Auftreten, klare Brille, aufgeräumter Sound – doch in der Automobilpolitik klingt Manuel Hagel wie aus einem anderen Jahrzehnt.

Besonders deutlich wird das beim Thema Verbrennungsmotor. Hagel spricht von einem „hocheffizienten Verbrenner“. Doch physikalisch betrachtet ist der klassische Verbrennungsmotor alles andere als hocheffizient. Bei der Umwandlung von Kraftstoff in Bewegung gehen rund 70–80 % der Energie als Wärme verloren. Nur ein kleiner Teil wird tatsächlich in Vortrieb umgewandelt. Das ist kein politischer Standpunkt, sondern Thermodynamik.

Wenn also suggeriert wird, man könne das Erfolgsmodell der letzten 140 Jahre einfach fortschreiben, wird ausgeblendet, dass sich der Weltmarkt längst verändert hat.

China, die USA und selbst europäische Nachbarländer investieren massiv in Elektromobilität. Wer glaubt, Baden-Württemberg könne sich diesem Wandel dauerhaft entziehen, setzt Wohlstand und Industriearbeitsplätze aufs Spiel.

Oft fällt auch der Begriff „Range Extender“. Kurz erklärt: Ein Range Extender ist ein zusätzlich verbauter kleiner Verbrennungsmotor in einem Elektroauto, der während der Fahrt Strom erzeugt, um die Batterie zu laden. Das Fahrzeug wird weiterhin elektrisch angetrieben – der Verbrenner dient lediglich als Generator. Es handelt sich also um ein hybrides Übergangskonzept, nicht um einen vollwertigen Zukunftsantrieb.

Auch der Plug-in-Hybrid wird gerne als Lösung präsentiert. Dabei kombiniert man einen Elektroantrieb mit einem klassischen Verbrennungsmotor. Das Fahrzeug kann extern geladen („plug-in“) werden und kurze Strecken rein elektrisch fahren. In der Praxis werden viele dieser Fahrzeuge jedoch überwiegend mit dem Verbrenner betrieben – mit entsprechendem Verbrauch.

Das rein batterieelektrische Fahrzeug ist derzeit das effizienteste Antriebssystem im Pkw-Bereich. Elektromotoren erreichen Wirkungsgrade von über 85–90 %. Es entsteht deutlich weniger Abwärme, und ein Großteil der eingesetzten Energie wird tatsächlich in Bewegung umgesetzt.

Industriepolitik darf sich nicht an nostalgischen Bildern orientieren, sondern an globalen Realitäten. Baden-Württemberg lebt vom Export. Wer glaubt, die Welt werde auch in den nächsten 140 Jahren genau das nachfragen, was wir gestern produziert haben, riskiert den Anschluss.

Ein Ministerpräsident muss Zukunft gestalten – nicht Vergangenheit konservieren.

#Landtagswahl,
#BadenWuerttemberg,
#Automobilindustrie,
#Elektromobilität,
#CDU.

Kuschelkurs statt Klartext – Warum die CDU schwierige Themen lieber vertagt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Kuschelkissen „CDU“ – dahinter die Keule als Metapher.

Auffällig zurückhaltend wirkt die CDU derzeit bei kontroversen Themen – zumindest bis die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorbei sind.

Der Eindruck entsteht, als habe die Parteispitze einen verordneten Kuschelkurs mit dem Bürger ausgegeben. Besonders deutlich wurde dies beim Parteitag in Stuttgart.

In der Sozialpolitik bleiben konkrete Einschnitte nebulös. Reformen im Gesundheitswesen werden angekündigt, doch konkrete Sparzahlen oder klare Aussagen zu möglichen Eigenbeteiligungen fehlen. Auch beim Rentenalter oder bei Sozialleistungen dominiert Zurückhaltung. Statt harter Fakten fallen Worte wie „Stabilität“ und „Verlässlichkeit“.

In der Energie- und Klimapolitik setzt man auf „Technologieoffenheit“. Klare Abgrenzungen oder mutige Richtungsentscheidungen bleiben aus. Angesichts der industriellen Bedeutung Baden-Württembergs scheint man jede Polarisierung vermeiden zu wollen.

Beim Thema Migration wirkt der Ton gedämpft. Zuspitzungen bleiben aus, stattdessen ist von „Ordnung und Humanität“ die Rede. Auch hier scheint die Devise zu gelten: keine Eskalation vor dem Wahltermin.

Der Parteitag in Stuttgart zeigte Harmonie statt innerparteilicher Konflikte. Keine offenen Flügelkämpfe, keine konfrontativen Debatten. Einigkeit und Zusammenhalt standen im Vordergrund.

Auch steuerpolitisch bleibt es vage. Über mögliche Kürzungen oder Gegenfinanzierungen wird kaum gesprochen. Stattdessen dominieren Versprechen von Entlastung und Wirtschaftsstärkung.

Dieses Muster ist politisch nicht neu: Vor Wahlen wird Konfliktpotenzial minimiert. Konkrete Reformen folgen häufig erst danach. Man könnte es als strategische Deeskalation bezeichnen – oder als Verschieben unbequemer Wahrheiten.

#Landtagswahl
#BadenWuerttemberg
#CDU
#RheinlandPfalz
#PolitikAnalyse

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

Hashtags:
#Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Verfügung für meine Tiere – Vollmacht oder Verfügung? Lo

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
Fachautor und Rentenberater (RDG)
.

www.not-fallordner.de

Tiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Rechtlich gelten sie nach § 90a BGB zwar nicht als Sachen, dennoch finden auf sie weitgehend die Vorschriften über Sachen Anwendung. Gerade im Notfall kann das problematisch werden.

Was geschieht mit Hund, Katze oder anderen Haustieren, wenn die Halterin oder der Halter durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Oft wird von einer „Tier-Vollmacht“ gesprochen. Juristisch ist das jedoch nicht ganz korrekt.

Warum es keine klassische Vollmacht ist

Eine Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) berechtigt eine Person, eine andere rechtsgeschäftlich zu vertreten – etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Bei Tieren geht es jedoch in erster Linie nicht um rechtliche Vertretung, sondern um praktische Betreuung:

  • Pflege
  • Versorgung
  • Unterbringung
  • tierärztliche Maßnahmen
  • dauerhafte Betreuung

Hier wird keine klassische Stellvertretung geregelt, sondern eine Anordnung für den Notfall.

Warum es eine Verfügung ist

Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für einen bestimmten Fall. Sie legt fest, was geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Genau das trifft auf die Regelung für Haustiere zu:

  • Wer soll sich kümmern?
  • Soll das Tier dauerhaft übernommen werden?
  • Soll es in ein bestimmtes Tierheim?
  • Welche besonderen Bedürfnisse sind zu beachten?

Inhaltlich ähnelt diese Regelung eher einer Betreuungsverfügung als einer Vollmacht.

Systematisch gehört sie im Notfallordner unter:

9. Verfügungen
d) Verfügung für meine Tiere

Praktische Bedeutung

Ohne eine solche Regelung können erhebliche Probleme entstehen. Tiere bleiben kurzfristig unversorgt, Angehörige kennen den Wunsch nicht oder Behörden bringen das Tier vorsorglich ins Tierheim.

Die Betreuung kann durch eine natürliche Person (z. B. Familienmitglied oder Freund) oder durch eine juristische Person (z. B. Tierheim oder Tierschutzorganisation) erfolgen.

Die notwendigen strukturierten Unterlagen sind Bestandteil des Notfallordners von:

www.Not-Fallordner.de

Resümee

Die Regelung für Haustiere ist keine klassische Vollmacht, sondern eine Verfügung mit Betreuungsanordnung. Sie gehört deshalb in den Abschnitt „Verfügungen“ des Notfallordners. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur Vermögen und persönliche Angelegenheiten, sondern auch das Wohl seiner Tiere.

#Notfallordner #Vorsorge #Tierverfügung #Haustiere #Betreuungsverfügung

Quelle: https://notfallordner.blog/verfuegung-fuer-meine-tiere-vollmacht-oder-verfuegung/

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