Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
www.Renten-Experte.de
Die Vereinheitlichung der Mütterrente gilt als überfälliger Schritt zu mehr Gerechtigkeit.
Künftig werden drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind anerkannt – unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde. Für viele Mütter bedeutet das rund 20 Euro mehr Rente pro Monat und Kind.
Doch der entscheidende Punkt wird häufig übersehen:
Die Auszahlung dieser Rentenerhöhung erfolgt nicht sofort, sondern frühestens ab 2027, in vielen Fällen sogar erst 2028. Damit entsteht eine zeitliche Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und tatsächlicher Auszahlung.
Genau hier liegt ein erhebliches Risiko. Stirbt eine anspruchsberechtigte Mutter vor der tatsächlichen Auszahlung, ist der Anspruch nicht automatisch erledigt. Die Rentenerhöhung – inklusive möglicher Nachzahlungen – gehört zum Nachlass.
Konkretes Beispiel aus der Praxis
Eine Mutter verstirbt im Jahr 2026 oder 2027.
Zu diesem Zeitpunkt wurde die Aufstockung der Mütterrente noch nicht technisch umgesetzt, weil die Rentenversicherung die Neuberechnung erst später vornimmt.
Wichtig dabei:
- Der Anspruch bestand bereits zu Lebzeiten,
- die erhöhte Mütterrente hätte bis zum Todeszeitpunkt gezahlt werden müssen,
- die Differenz zwischen alter und neuer Rente ist rückwirkend nachzuzahlen,
- diese Nachzahlung steht den Erben zu.
Das bedeutet klar:
Die Mütterrente muss bis zum Todesfall vollständig nachberechnet und nachgezahlt werden, auch wenn die eigentliche Auszahlung systembedingt erst später vorgesehen war.
Warum Ansprüche trotzdem oft verloren gehen
In der Praxis passiert Folgendes: Die Rentenversicherung zahlt zunächst nur die bisherige Rente, der Todesfall wird gemeldet, der Vorgang wird abgeschlossen – und die noch offene Mütterrenten-Erhöhung wird nicht automatisch geprüft. Ohne aktives Nachfragen der Erben bleibt das Geld unbeantragt.
Gerade bei Rentenreformen mit langen Übergangsfristen zeigt sich, wie wichtig eine klare Dokumentation ist. Wer zu Lebzeiten nicht festhält, welche Ansprüche künftig entstehen, überlässt es den Hinterbliebenen, mühsam zu recherchieren – oft in einer ohnehin emotional belastenden Situation.
Ein strukturierter Notfallordner kann hier entscheidend sein. Darin lässt sich festhalten, dass ein Anspruch auf Erhöhung der Mütterrente besteht, ab welchem Zeitpunkt dieser gilt und dass im Todesfall zwingend zu prüfen ist, ob eine Nachzahlung bis zum Sterbedatum offen ist.

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