Kamera lügt nicht: Gericht lässt Tesla-Video als Beweis zu – trotz Datenschutz-Streit

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

– Dashcam beim Unfall als Beweis erlaubt? –

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Ein kurzer Moment im Straßenverkehr, ein hoher Schaden – und am Ende entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die Kamera.

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat am 07.07.2025 (Az. 5 O 4/25) klargestellt: Videoaufnahmen aus einem Fahrzeugsystem können zur Klärung eines Unfalls verwertet werden, wenn sie den Ablauf objektiv belegen.

Im konkreten Fall stand ein Tesla in einer Parkbucht in Maxdorf.

Der Fahrer stieg aus und öffnete die hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. In diesem Moment fuhr ein vorbeifahrender Opel gegen die geöffnete Tür.

Der Schaden lag bei über 8.000 Euro. Der Opel-Fahrer verteidigte sich damit, die Tür sei plötzlich und unvermittelt geöffnet worden, der Zusammenstoß sei deshalb nicht zu vermeiden gewesen.

Genau hier wurde die Technik zum entscheidenden Zeugen: Die im Tesla verbaute Rundum-Kamera zeichnete den Vorgang vollständig auf.

Das Gericht sah sich die Sequenz an und kam zu dem Ergebnis, dass der Opel-Fahrer die bereits geöffnete Tür hätte erkennen und sicher vorbeifahren können. Deshalb wurden der Fahrer und seine Versicherung verpflichtet, 70 Prozent des Schadens zu ersetzen.

Spannend ist vor allem der rechtliche Kern: Datenschutz-Bedenken führen nicht automatisch dazu, dass ein Video unverwertbar ist.

Maßgeblich sei eine Abwägung im Einzelfall. Wenn Aufnahmen neutrale Verkehrsvorgänge zeigen und das Beweisinteresse überwiegt, kann die Verwertung zulässig sein. Gleichzeitig blieb der Tesla-Halter nicht vollständig schadlos: Er musste 30 Prozent selbst tragen, weil die Tür über längere Zeit weit geöffnet war.

Wichtig: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.

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