Julia Klöckner abwählen? So könnte die Bundestagspräsidentin ihr Amt verlieren!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte – Hoheitsämter müssen parteilos geführt werden!

„Immer wieder wird die Forderung inzwischen laut, dass Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin abgewählt werden sollte oder ihr Amt zurückgeben soll.

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Auch wird die Forderung immer lauter, dass der Bundespräsident ein klares Statement publiziert!

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Die Rückgabe wäre relativ unkompliziert. Die Abwahl hätte folgenden Ablauf, den ich nachfolgend erkläre:

Der Bundestagspräsident wird nach Artikel 40 Abs. 1 Grundgesetz vom Parlament gewählt. Was gewählt werden kann, kann auch wieder durch denselben Kreis abgewählt werden – also durch die Abgeordneten selbst.

  • Ein Abwahlantrag kann von einer Fraktion oder von mindestens 5 % der Abgeordneten eingebracht werden,
  • Der Antrag wird auf die Tagesordnung gesetzt und im Plenum abgestimmt,
  • Für die Abwahl reicht die einfache Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – also 50 % + 1 Stimme,
  • Damit die Abstimmung gültig ist, muss der Bundestag beschlussfähig sein. Das bedeutet: mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss anwesend sein,
  • Bei 736 Mitgliedern wären das 369 Abgeordnete. Stimmen dann alle ab, bräuchte es mindestens 369 Ja-Stimmen, um Klöckner abzuwählen.

Praktisch heißt das: Schon die Mehrheit der Anwesenden kann entscheiden – selbst wenn nicht alle im Saal sind.

Nach einer Abwahl müsste der Bundestag sofort eine Neuwahl des Präsidenten durchführen. Traditionell steht dieses Amt der stärksten Fraktion zu – also aktuell der CDU/CSU. Doch das ist eine politische Gepflogenheit, keine Pflicht.

Kurz gesagt: Klöckner könnte ihr Amt verlieren, wenn eine einfache Mehrheit der Abgeordneten im Plenum zustimmt.

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