Bezugsberechtigung bei Versicherungen

#Bezugsberechtigung –

Wer bekommt das Geld, wenn Sie sterben? –> Regelmäßig die Verträge prüfen !!!!
Tipps zu bestehenden:
– #Lebensversicherung
– #Rentenversicherung
– #Risikolebensversicherung
– #betrieblicher #Altersversorgung
– #Unfallversicherung
Ist im #Todesfall als Bezugsberechtigter der „Ehegatte“ eingetragen, dann erhält der Ehegatte die Versicherungsleistung, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der versicherten Person verheiratet war.
Bei #Scheidung und oder anschließender „Neuverheiratung“ schaut der neue Partner in die Röhre.
ÜBERPRÜFE Deine bestehenden Verträge!
Sinnvoll ist etwa folgende Benennung beim #Bezugsrecht:
„Der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten in gültiger Ehe lebender Ehegatte“.

Sofern man nach einer Scheidung nicht mehr heiratet, sollte in der Bezugsberechtigung ein namentliches Bezugsrecht vermerkt werden und dies immer wieder überprüft werden.

Bei der #BAV (betrieblichen Altersversorgung) sollte (wenn man nicht verheiratet ist, sondern nur einen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft hat, auf jeden Fall im Todesfall ein Blatt vorhanden sein, aus dem folgendes ersichtlich ist:

„Ich lebte bis zu meinem Tode mit Musterine Muster (geb. am: ………) in einer häuslichen Gemeinschaft (eheähnliches Verhältnis).“
Am sinnvollsten ist, das Bezugsrecht regelmäßig zu überprüfen und im Notfallordner eine Kopie oder noch besser – eine Zweitschrift aufzubewahren.

WICHTIG in der #BAV #betrieblichen #Altersversorgung:
Gibt es keinen Ehegatten, keinen eingetragenen Lebenspartner, keine versorgungsberechtigten Kinder und keinen Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, dann wird nur ein Sterbegeld (bis 8.000,– Euro) von der Versicherung geleistet.
Wer also erwachsene Kinder hat und geschieden ist, sollte darauf achten dass er mit dem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch schriftlich dokumentiert ist.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
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#Notfallordner für #Beamte

Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner für #Beamte

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Dieser #Notfallordner / #Vorsorgeordner ist nicht nur ein ZielgruooenHandwerDokumentenordner, in dem die Dokumente und persönlichen Angaben notiert werden, sondern auch Ratgeber für verschiedene Lebenssituationen,

Das Grundwerk umfasst über 140 Seiten und kostet 27 Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).

Notfallordner für Beamte
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Zusatzpaket für Beamte:

Seit kurzer Zeit gibt es jetzt auch ein Zusatzpaket für Beamte. In diesem Zusatzpaket werden Tipps zu den Lebensereignissen:

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegefall
  • Todesfall

gegeben. Gerade Beamte mit Beihilfeanspruch müssen bei diesen Lebensereignissen einige Punkte beachten, z.B.:

Notfallordner Beamte mit Beihilfeanspruch
Notfallordner Beamte mit Beihilfeanspruch
  • Welche Ansprüche bestehen im Pflegefall?
Notfallordner für Richter und Justizbeamte
Notfallordner für Richter und Justizbeamte
  • Welche Beihilfeansprüche bestehen wann, wenn der Ehegatte eine Beamten:
    • Pflegefall wird oder
    • stirbt
  • Hat der Ehegatte ab dem Tod des beihilfeberechtigten Beamten noch Beihilfeanspruch?
    Wie ist es, wenn der Ehegatte zu Lebzeiten des Beamten aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze keinen Beihilfeanspruch hatte?
Notfallordner für Polizeibeamte
Notfallordner für Polizeibeamte

Das Zusatzpaket ist mit dem Notaffordner – Vorsorgeordner bestellbar (nur als Zusatz) und kostet:

  • in der Online-Version 10,– €
  • in der Print-Version 15,– €
Notfallordner für Lehrer
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https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner_beamte/index.php