Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

• der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

• Fortbildung).

Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

• Einführungsphase

• Wachstumsphase

• Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

• Degenerationsphase.

Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

• Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

• Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

• Reife-/Sättigungsphase

• Degenerationsphase

Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

Beispiele:

• Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

• Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

• Betriebliche Krankenversicherung

• Gesundheitsförderprogramm

• Fortbildungen

Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

www.bav-Experte.de

innovative Unternehmer denken auch nicht:

„Tue Gutes und rede darüber“

sondern sagen:

„Tue Gutes und lasse darüber reden“

Ein interessanter Link hierzu –>

http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

Kategorien

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

Schlagwörter

Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

Beratungen kosten Zeit. Und die nicht nur vor der Beratung durch Analyse, sondern auch erhebliche Nachbearbeitung. Dies ist auch in der Finanzbranche im Vergleich zu der Renovierung der eigenen vier Wände nicht anders.

Nimmt man die Badezimmer-Sanierung als Beispiel, dann berechnet der Handwerker seine Stunden und erhält zusätzlich durch den Mitverkauf von WC, Dusche, Badewanne, Spiegelschrank oder anderen Utensilien auch Provision.

Auch in anderen Branchen sind diese Kombinationen durchaus normal.

Beispiel:

– KfZ-Werkstatt Audi, Reparaturkosten pro Stunde: 120 Euro +MWSt + Provision (Differenz von Händlerverkaufspreis zu Händlereinkaufspreis bei Ersatzteilen)

– Badsanierung: Stundenpreis ca 77-100 Euro + Provision bei den einzelnen Teilen

– usw.

Vergleicht man die Beraterhonorare in der Finanzdienstleistung, so sind hier Tagessätze von 1.160-1.590 Euro üblich.

Firmen und vermögende Kunden können sich dies leisten.

Für den Durchschnittsbürger und den „kleinen Mann“ jedoch oft nicht finanzierbar.

Versicherungsvermittler erhalten in der Regel ausschließlich eine Provision und kein Beratungshonorar. Honorarberater dürfen keine Provision nehmen, werden aber gegen Honorar bezahlt.

Eine Provisionsdeckelung führt dazu, dass die Beratungsqualität erheblich abnimmt und der „kleine Mann“ keinen vernünftigen Berater findet.

Nimmt man noch spezielle Bereiche hinzu (z. B. betriebliche Altersversorgung oder die komplexe Welt Vermögensübertragung oder die heutige Altersversorgung), dann ist das notwendige Fachwissen aus den unterschiedlichen Rechtskreisen enorm (Arbeitsrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, HGB, Erbrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht).

Der Durchschnittsbürger oder auch Klein- oder Mittelständler ist damit total überfordert.

Konsequenzen sind, dass viele Menschen ihre Versorgungssituation nicht mehr kennen und natürlich keinen Berater auf Stundenbasis sich leisten können und gut ausgebuchte Vermittler für kleine Geschäfte oft auch „keine Zeit“ hat oder leider oberflächlich und schnell die Beratung durchführt.

Verständlich, wenn man dies auch aus Sicht der Vermittler einmal betrachtet.

Die Beratung über eine Privathaftpflichtversicherung dauert auch oft etwas länger, wenn man die Risiken analysiert, bespricht und dann eine Vermittlungsprämie von beispielsweise 50 Euro erhält.

Eine ähnliche Situation ist auch in der Altersversorgungsberatung, wenn für einen Arbeitnehmer die Versorgungssituation ermittelt wird.

Es sind oft viele Schritte notwendig (näheres demnächst in einem weiteren Blogbeitrag).

Analyse der bestehenden:

– gesetzlichen Rente/Versorgungswerk

– betrieblichen Altersversorgung

– privaten Versorgung

– Sparvermögen

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Berechnung der Steuern (die bei allen Versorgungen anders ist)

– fälliger Krankenversicherungsbeitrag

Und anschließend die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes mit den passenden Produkten (zB freiwillige Beiträge in GRV, Riesterrente, Rüruprente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung).

Dies erfordert nach der Erstberatung zunächst eine Bestandsaufnahme und anschließenden Analyse.

Rechnet man die Zeit, die hierfür notwendig ist, dann ergibt sich – auch bei einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich ca 37.500 Euro folgender Zeitaufwand:

– Erstgespräch mit Bestandsaufnahme: 3-4Stunden

-Analyse mit Recherchen 3-5 Stunden

– Erstellung der passenden Angebote: 2 Stunden

– zweiter Termin: 2-4 Stunden

– ggf 3. Termin mit Antragsausfüllung: 2-3 Stunden

– Nachbearbeitung: 1 Stunde

Gesamtzeit: 13 – 19 Stunden

Bei einem Stundenlohn von 77 Euro (Handwerkerstundenlohn) müsste der Berater zwischen 1.001 Euro und 1.463 Euro in Rechnung stellen.

Eine KFZ-Werkstatt würde 1.856,40 Euro bis 2.713,20 Euro in Rechnung stellen.

Auch bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 2.200 Euro ist die Beratung nicht wesentlich kleiner.

Konsequenz: Leittragende einer Provisionskappung sind die „kleinen Leute“, die zunächst schlechter abgesichert und schlechter versorgt sind.

Eine schlechtere Versorgung führt letztendlich zu einer überproportional ansteigenden Sozialhilfe.

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Gesetzliche und Private Krankenversicherung- Vergleich der Finanzierungssysteme

#GKV #PKV Warm die #gesetzlichen #Krankenkassen in den kommenden 10-25 Jahren die Leistungen erheblich abbauen und die Beiträge dort explodieren müssen:

Anzumerken ist:

1. Die GKV ist durch Umlagesystem finanziert (Beiträge von heute werden sofort wieder als Leistung ausgegeben.

Es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

2. Die PKV hat über 250 Mrd. Euro über Altersrückstellungen angespart, so dass die Mehrleistungen älterer Versicherter hiermit subventioniert werden können bzw. Beitragsanpassungen indirekt abgefedert werden.

3. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird enorm ansteigen, so dass die GKV die Mehrleistungen durch Beiträgserhöhungen finanzieren muss (PKV durch Altersrückstellungen).

Die GKV müsste etwa 1.600 Mrd. (1,6 Bio Euro) an Altersrückstellungen heute haben, um mit der PKV gleichzuziehen.

4. Derzeit wird eine Anpassung der Gebührenordnungen diskutiert. Bei Privatversicherten verdient der Arzt an der individuellen Leistung besser, als bei gesetzlich Versicherten. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt eine andere Abrechnung, wodurch für den Arzt ein Patient mit 1-2 Arztbesuchen der betriebswirtschaftlich beste Patient ist. Ein Grund, warum er sich für Privatpatienten besser hinschauen kann, ob alles o.k. ist.

Wird die Gebührenabrechnung angeglichen, würden die Kosten in der GKV explodieren, denn die Absenkung der Kosten in der Leistungsabrechnung bei der PKV muss irgendwie abgefedert werden, wenn man das Ärztenetz nicht weiter verschlechtern möchte (Beispiel Landärzte, Fachärzte).

Für die GKV entsteht noch ein weiteres Problem:

Heute sind 44,4 Mio. Erwerbstätige vorhanden. In 30 Jahren gibt es nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige.

Dies ist aufgrund der sinkenden Erwerbsquote für die GKV ein langsames, aber sicheres Dahinsiechen.

Änderungsentwurf Jahressteuergesetz – betriebliche Altersversorgung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetz beschlossen.

Interessant ist für die betriebliche Altersversorgung der folgende Inhalt:

Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

rückwirkend zum 1.1.2018

§ 3 Nr 55c Satz 2 Buchstabe a EStG wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 17.8..2017 eingeführt.

Danach sind Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über

• einen Pensionsfonds,

• eine Pensionskasse oder

• ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung)

durchgeführt werden, auf einen anderen Träger einer betrieblichen Altersversorgung in Form

• eines Pensionsfonds,

• einer Pensionskasse oder

• eines Unternehmens der Lebensversicherung (Direktversicherung),

steuerfrei, soweit keine Zahlungen unmittelbar an den Arbeitnehmer erfolgen.

Eine Ergänzung in § 93 Ab. 2 Satz 2 EStG um diese Übertragungen soll sicherstellen, dass solche Übertragungen auch keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen (Riester-Rente).

Dies ist die steuerrechtliche Betrachtung. Nun könnte ein Arbeitgeber versucht sein, bestehende Anwartschaften auch während des bestehenden Dienstverhältnisses einfach von Versorgungseinrichtung A auf Versorgungseinrichtung B zu übertragen.

Zu beachten ist jedoch auch der Inhalt der arbeitsrechtlichen Vereinbarung und die Einstandspflicht des Arbeitgebers (§1 Abs.1 S.3 BetrAVG).

Sollte ein Wechsel durchgeführt werden und hierbei die Versorgungsleistung geringer sein, dann ist der Arbeitgeber haftbar (Different zwischen alt und neu).

Besonders alte Direktversicherungen mit z.B. 4% Garantiezins sollten nicht ausgewechselt werden.

Die steuerliche Begleitung beim Wechsel von Direktversicherung auf Riester wird hierdurch dann ebenso umgesetzt.

Die Übertragung von Riester in bAV oder von bAV in Riester hat jedoch sozialversicherungsrechtliche Auswirkung und:

– kann im Einzelfall nur sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt beachtet werden.

Grund:

Die Beiträge in Riester-Verträge wurden nicht sozialversicherungsfrei gezahlt.

Die Beiträge in bAV werden i.d.R. sozialversicherungsfrei gestellt (§1 Nr. 4, 4a und 9 SvEV)

Je nach Krankenversicherungsart kann dies problematisch sein.

Ohne die Ergänzung durch das Jahressteuergesetz müsste im Zeitpunkt der Übertragung eine Rückzahlung der bisher gewährten Förderung erfolgen.

www.bAV-Experte.de