Langes Single-Sein, Einsamkeit und Depression: Was eine Schweizer Studie zeigt – und wie die Transaktionsanalyse es erklärt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann
TA-Analytiker seit rund 25 Jahren (als Hobby)

Das Thema Single-Sein wird heute oft mit Freiheit, Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit verbunden. Gleichzeitig zeigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, dass langes Single-Sein mit Einsamkeit und psychischen Belastungen einhergehen kann. Eine Langzeitstudie der Universität Zürich liefert hierzu differenzierte und gut belegte Ergebnisse.

Schweizer Studie zu Single-Sein, Einsamkeit und Depression

Für die Studie wurden über 17.000 junge Erwachsene aus Deutschland und Großbritannien über mehrere Jahre hinweg begleitet. Alle Teilnehmenden hatten zu Beginn noch nie eine feste Partnerschaft geführt. Untersucht wurden Lebenszufriedenheit, Einsamkeit und depressive Symptome vom Jugendalter bis in die späten Zwanziger.

Die zentralen Ergebnisse der Studie:

  • Lebenszufriedenheit sinkt, je länger Menschen dauerhaft Single bleiben,
  • Einsamkeit nimmt deutlich zu und ist der stärkste Belastungsfaktor,
  • depressive Symptome steigen moderat, jedoch ohne Automatismus.

Der Einstieg in eine erste Partnerschaft verbessert zwar die Lebenszufriedenheit und reduziert Einsamkeit, führt jedoch nicht automatisch zu weniger Depressionen. Beziehungen stabilisieren sozial – sie ersetzen jedoch keine innere Verarbeitung.

Zusammenhang statt Ursache: Warum nicht jeder Single depressiv wird

Die Studie macht deutlich: Es handelt sich um statistische Zusammenhänge, nicht um zwingende Ursache-Wirkung-Beziehungen. Nicht jeder Single ist einsam, und nicht jede Beziehung schützt vor psychischen Problemen. Eine entscheidende Rolle spielen soziale Einbindung, Freundschaften, Selbstwertgefühl und gesellschaftlicher Erwartungsdruck.

Vor allem in Lebensphasen, in denen Partnerschaft als gesellschaftliche Norm gilt, kann dauerhaftes Single-Sein psychisch belastend wirken – insbesondere dann, wenn es mit innerer Abwertung verbunden ist.

Single-Sein verstehen mit der Transaktionsanalyse

Die Transaktionsanalyse (TA) bietet ein hilfreiches Modell, um diese inneren Prozesse zu verstehen. Menschen erleben ihr Single-Sein nicht nur äußerlich, sondern vor allem durch innere Dialoge zwischen Eltern-Ich, Erwachsenen-Ich und Kind-Ich.

Im Eltern-Ich wirken häufig gesellschaftliche Botschaften wie:

  • „Bis 30 sollte man in einer Beziehung sein“,
  • „Alle anderen sind weiter als ich“,
  • „Alleinsein bedeutet persönliches Scheitern“.

Das Kind-Ich reagiert darauf mit Einsamkeit, Rückzug, Selbstzweifeln oder dem Gefühl, nicht liebenswert zu sein. Genau hier entsteht psychische Belastung.

Das Erwachsenen-Ich kann diese inneren Stimmen prüfen und relativieren. Es erkennt: Bindung, Nähe und Anerkennung sind menschliche Grundbedürfnisse – kein Zeichen von Schwäche.

„Ich bin okay – du bist okay“: Der Schlüssel für gesunde Beziehungen

Der zentrale Leitsatz der Transaktionsanalyse lautet:

„Ich bin okay – du bist okay.“

Diese innere Haltung ist entscheidend für stabile Partnerschaften. Sie bedeutet, sich selbst nicht abzuwerten und andere nicht zu idealisieren. Erst aus dieser Position heraus können Beziehungen auf Augenhöhe entstehen.

Resümee: Was wir aus Studie und Transaktionsanalyse lernen

Die Schweizer Studie zeigt klar: Langes Single-Sein kann mit Einsamkeit und psychischer Belastung verbunden sein. Der Zusammenhang mit Depressionen ist real, aber moderat und keineswegs zwangsläufig.

Die Transaktionsanalyse macht deutlich: Entscheidend ist nicht der Beziehungsstatus, sondern die innere Bewertung des eigenen Lebens.

Single zu sein ist kein Defizit.
Dauerhafte Selbstabwertung hingegen schon.

Buchempfehlung:
Thomas A. Harris – Ich bin okay – du bist okay

#SingleSein #Einsamkeit #Depression #PsychischeGesundheit #Transaktionsanalyse

Langes Single-Sein und Depressionen – was eine Schweizer Studie zeigt und wie die Transaktionsanalyse es erklärt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

TA-Analytiker seit rund 25 Jahren (als Hobby).

Single zu sein gilt heute häufig als Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung.

Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Langzeitstudie der Universität Zürich, dass dauerhaftes Single-Sein – insbesondere im jungen Erwachsenenalter – mit psychischen Belastungen verbunden sein kann.

Ergebnisse der Studie

Untersucht wurden über 17.000 junge Erwachsene, die zu Beginn noch nie in einer festen Partnerschaft waren. Über mehrere Jahre hinweg wurden Lebenszufriedenheit, Einsamkeit und depressive Symptome erfasst.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Lebenszufriedenheit sinkt, je länger Menschen dauerhaft Single bleiben.
  • Einsamkeit nimmt deutlich zu – sie ist der stärkste Belastungsfaktor.
  • Depressive Symptome steigen moderat, jedoch ohne Automatismus.

Der Eintritt in eine erste Partnerschaft erhöht zwar die Lebenszufriedenheit und reduziert Einsamkeit, wirkt jedoch nicht automatisch antidepressiv.

Einordnung mit der Transaktionsanalyse

Die Transaktionsanalyse hilft zu verstehen, warum diese Effekte auftreten. Entscheidend ist nicht der Beziehungsstatus selbst, sondern die innere Bewertung desselben.

Im Eltern-Ich wirken häufig gesellschaftliche Normen wie „Bis 30 sollte man in einer Beziehung sein“. Das Kind-Ich reagiert darauf mit Rückzug, Selbstzweifeln oder Einsamkeitsgefühlen.

Das Erwachsenen-Ich kann diese Dynamik regulieren, indem es realistisch bewertet: Nähe, Anerkennung und emotionale Bindung sind menschliche Grundbedürfnisse – kein Zeichen von Schwäche.

Ich bin okay – du bist okay

Der zentrale Grundsatz der Transaktionsanalyse lautet: „Ich bin okay – du bist okay.“ Erst aus dieser inneren Haltung heraus können tragfähige Beziehungen entstehen – frei von Abwertung, Schuld oder Anpassungsdruck.

Resümee

Die Schweizer Studie zeigt statistische Zusammenhänge, keine Schicksale. Langes Single-Sein kann psychisch belasten, vor allem durch Einsamkeit. Die Transaktionsanalyse macht deutlich: Entscheidend ist nicht, ob jemand Single ist, sondern ob er sich innerlich als wertvoll erlebt.

Single zu sein ist kein Defizit. Dauerhafte Selbstabwertung hingegen schon.

Buchempfehlung: Thomas A. Harris – Ich bin okay – du bist okay

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Die Bankvollmacht-Falle: Warum viele glauben, vorgesorgt zu haben – und im Ernstfall alles schiefgeht

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Herr Müller war sicher, alles richtig gemacht zu haben. „Meine Frau hat eine Bankvollmacht“, sagte er immer. Nach einem Schlaganfall stand sie am Bankschalter – und hörte: „Das reicht dafür leider nicht.“ Rechnungen blieben liegen, Verträge konnten nicht gekündigt werden, am Ende musste das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Die vermeintliche Vorsorge erwies sich als Illusion.

Warum die Bankvollmacht oft der falsche Weg ist

Eine Bankvollmacht gilt nur für genau diese Bank und ausschließlich für Bankgeschäfte. Sie ersetzt keine rechtliche Vertretung.

Typische Irrtümer:

  • Sie gilt nicht für Behörden, Versicherungen, Vermieter oder Pflegekassen,
  • sie berechtigt nicht zu Vertragskündigungen oder weitreichenden Entscheidungen,
  • sie wird von Banken nicht immer anerkannt, etwa bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit.

Wo sie tatsächlich hilft

Eine Bankvollmacht kann sinnvoll sein für Überweisungen, Abhebungen, laufende Zahlungen und teilweise auch über den Tod hinaus, um kurzfristige Rechnungen zu begleichen.

Doch genau hier beginnt das nächste Risiko.

Bankvollmacht über den Tod hinaus – rechtlich unsicher

Zwar kann eine Bank den Zugriff nach dem Tod zunächst dulden, doch nur solange kein Haftungsrisiko entsteht. Besonders problematisch sind zu Unrecht weitergezahlte Renten.

Die Bank haftet gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, wenn Renten nach dem Tod ausgezahlt wurden und das Geld nicht mehr auf dem Konto ist. Die Folge können Kontosperren, der Widerruf der Vollmacht und der vollständige Verlust des Zugriffs sein – trotz „Vollmacht über den Tod hinaus“.

Diese Vollmacht ist kein Anspruch, sondern ein jederzeit widerruflicher Goodwill der Bank.

Der gefährlichste Punkt: Keine Generalvollmacht

Besteht keine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht, ist auch der Ehepartner nicht automatisch vertretungsberechtigt. Dann bleibt nur der Antrag beim Betreuungsgericht.

Wird ein Berufsbetreuer eingesetzt, hat dieser die Pflicht, Vermögen strikt zu trennen, neue Konten zu eröffnen und Einnahmen dorthin umzuleiten. Die bisherige Bankvollmacht gilt nur für alte Konten – auf die neuen hat der Ehepartner keinen Zugriff mehr.

Die Bankvollmacht ist damit praktisch wertlos.

Die klare Erkenntnis

Eine Bankvollmacht ist keine Vorsorge. Sie kann ergänzen, aber niemals ersetzen, was wirklich zählt: eine rechtssichere Gesamtregelung.

Empfehlung:
Wer Angehörige schützen will, sollte rechtzeitig eine umfassende Vorsorge treffen – strukturiert, verständlich und vollständig.

Weitere Informationen und Tipps enthält

der Not-Fallordner:

www.Not-Fallordner.de

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Wenn Liebe nicht reicht: Warum Ehepaare ohne Generalvollmacht ins Betreuungschaos rutschen können

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Viele Ehepaare glauben: „Wir sind verheiratet – im Notfall darf mein Partner alles für mich regeln.“ Das klingt logisch, ist aber rechtlich falsch. Ohne Generalvollmacht darf auch der Ehepartner kaum Entscheidungen treffen. Genau hier beginnt ein oft unterschätztes Risiko.

Was passiert ohne Generalvollmacht?

Kann ein Ehepartner plötzlich nicht mehr selbst handeln – etwa durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz –, darf der andere Ehepartner nicht automatisch über Konten, Verträge, Immobilien oder medizinische Fragen entscheiden. Dann greift das Betreuungsrecht.

Das Betreuungsgericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Spätestens nach etwa sechs Monaten muss entschieden werden, wer diese Betreuung übernimmt.

Zwei mögliche Folgen – beide problematisch

Variante 1:
Der Ehepartner wird zum rechtlichen Betreuer bestellt. Das klingt zunächst sinnvoll, bringt jedoch ein erhebliches Haftungsrisiko mit sich. Fehlentscheidungen oder Vermögensverschiebungen können später geprüft werden. Kommt es zu einem Pflegefall, kann das Sozialamt Rückforderungen geltend machen.

Variante 2:
Das Gericht setzt einen beruflichen Betreuer ein. Dann entscheidet ein fremder Mensch über finanzielle Angelegenheiten, Wohnsituation und teilweise sogar medizinische Fragen. Der Ehepartner hat kein Entscheidungsrecht mehr.

Eine kurze Geschichte aus der Praxis

Sabine und Thomas sind seit 35 Jahren verheiratet. Alles regeln sie gemeinsam – Konten, Haus, Versicherungen. Eine Generalvollmacht haben sie nie erstellt. Nach einem Schlaganfall von Thomas kann Sabine keine Bankgeschäfte erledigen. Das Gericht bestellt einen Berufsbetreuer. Sabine fühlt sich entmachtet – obwohl es um ihren eigenen Mann geht.

Gesetzliche Grundlagen

  • §§ 164 ff. BGB – Vertretung durch Vollmacht,
  • § 1896 BGB – Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht,
  • § 1814 BGB – Voraussetzungen und Umfang der rechtlichen Betreuung,
  • Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Warum ein Notfallordner unverzichtbar ist

Eine Generalvollmacht hilft nur, wenn sie im Ernstfall auffindbar ist. Genau hier setzt ein strukturierter Notfallordner an: Alle wichtigen Unterlagen sind an einem Ort – Vollmachten, Verfügungen, Versicherungen, Bank- und Kontaktdaten.

Mehr Informationen und den passenden Notfallordner findest du hier:

www.Not-Fallordner.de

Liebe allein ersetzt keine Vollmacht – Organisation schützt vor Fremdbestimmung.

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Gratis Deutschlandticket für Azubis – NRW macht ernst mit echter Gerechtigkeit

Ein Beitrag von Tim Achtermeyer

Tim Achtermeyer.

Nur in NRW: Das kostenfreie Deutschlandticket für Azubis kommt!

Als Student habe ich nie verstanden, warum Studierende ein vergünstigtes Ticket haben, Azubis aber nicht. Azubis verdienen oft weniger, müssen genauso mobil sein – zahlen aber bislang voll drauf. Das war nie fair.

Jetzt ändert NRW das: Ab Februar erhalten Azubis im Elektrohandwerk ein kostenfreies Deutschlandticket. Möglich wird das durch die Zusammenarbeit des Verkehrsministeriums mit dem VRR, den Tarifpartnern und dem Handwerk.

Das Ziel: Das soll Schule machen. Das Elektrohandwerk ist nur der Anfang. Denn moderne Politik zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern in konkreten Verbesserungen im Alltag – gerade für junge Menschen.

Es geht um echte Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium: nicht als Lippenbekenntnis, sondern praktisch, spürbar und sofort.

Welche Branche sollte als Nächstes folgen? Pflege? Einzelhandel?


Kommentar von Werner Hoffmann

Soweit ich weiß, möchten die Grünen in Baden-Württemberg ebenfalls ein kostenloses Deutschlandticket für Azubis einführen. Das ist eine klasse Idee.

Noch besser wäre es, wenn alle Menschen unter einer bestimmten Einkommensgrenze ein kostenloses Deutschlandticket erhalten würden. Mobilität ist Daseinsvorsorge, kein Luxus. Wer Chancengleichheit will, muss beim Alltag anfangen – und der beginnt oft mit dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung.

#Deutschlandticket #Azubis #SozialeGerechtigkeit #MobilitätFürAlle #Ausbildung

Trump gegen Windräder: Warum Europas Energieunabhängigkeit ihm ein Dorn im Auge ist

Ein Beitrag von Tim Achtermeyer

Tim Achtermeyer.

Trump nennt Windräder „Loser“. Man kann darüber lachen. Man sollte es aber nicht.

Denn dahinter steckt mehr als nur populistische Polemik. Trump greift Windkraft nicht zufällig an. Er greift sie an, weil sie Europa unabhängig macht.

Erinnern wir uns: Als Russland den Gashahn zudrehte, stand Europa ziemlich hilflos da. Die Abhängigkeit von fossilen Importen rächte sich brutal. Also mussten schnell Alternativen her. LNG-Terminals wurden hochgezogen, neue Lieferverträge abgeschlossen – viele davon mit den USA. Das war damals richtig. Europa brauchte schnelle Lösungen.

Aber eines darf sich nicht wiederholen: Wir dürfen nicht von einer Abhängigkeit in die nächste stolpern. Russland ist nicht die USA, klar. Doch Abhängigkeit bleibt Abhängigkeit. Und wer abhängig ist, kann unter Druck gesetzt werden – politisch, wirtschaftlich, strategisch. Diese Lektion haben wir teuer gelernt.

Genau deshalb müssen erneuerbare Energien massiv ausgebaut werden. Wind, Solar und vor allem Speichertechnologien. Erneuerbare sind nicht nur gut fürs Klima. Sie sind heute die effizientesten und langfristig günstigsten Technologien. Sie machen uns unabhängig von Gaslieferungen, von geopolitischen Spielchen und von explodierenden Preisen.

Und genau deshalb ist Trump so laut dagegen. Ein energieunabhängiges Europa passt nicht in sein Weltbild. Wer selbst versorgt ist, lässt sich nicht erpressen. Genau deshalb sollten wir beim Ausbau der Erneuerbaren genauso laut sein, wie er dagegen wettert.


Kommentar von Werner Hoffmann

Wir alle kennen diese größenwahnsinnigen Behauptungen: Windräder seien hässlich, man könne daneben nicht reisen, ihre Drehung mache angeblich krank oder verdrehe den Kopf. All das ist Unsinn – oft verbreitet von jenen, die ein Interesse daran haben, fossile Abhängigkeiten zu erhalten.

Fakt ist: Windräder – an Land wie auf See – gehören zu den leistungsfähigsten Energielieferanten überhaupt. Sie produzieren sauber, effizient und bezahlbar. Vor allem aber schaffen sie Unabhängigkeit: von fossilen Energien, von autoritären Staaten und von einer mächtigen fossilen Lobby, die genau diese Unabhängigkeit fürchtet.

Wer Windkraft bekämpft, bekämpft nicht Landschaften – sondern Freiheit.

Ähnlichkeiten sind bewusst gewählt von links nach rechts:
Rex Tillerson, Wladimir Putin, Donald Trump, Jared Kushner,
Mohammed bin Zayed, Mohammed bin Salman und anonymer fossiler Industrie-Veteran – steht stellvertretend für alte Öl- und Gaslobby (KI-generiert, so wie alle Fotos).

#Energiewende #ErneuerbareEnergien #Windkraft #Europa #Klimaschutz

Rente mit 57? Warum diese Hoffnung viele teuer zu stehen kommen kann

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.


www.Renten-Experte.de

Immer wieder liest man im Internet oder in sozialen Netzwerken die Aussage:
„Erwerbsminderungsrente schon mit 57 – ab 2026!“

Das klingt für viele Menschen nach einer echten Perspektive. Doch diese Aussage ist irreführend und kann zu schweren Fehlentscheidungen führen.

Zunächst ganz klar und in einfacher Sprache:
Es gibt keine normale Rente mit 57. Auch nicht ab 2026.

Was tatsächlich gemeint ist, ist die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente hat nichts mit einem freiwilligen Rentenbeginn zu tun. Sie wird nur gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet nicht der Betroffene selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Grundlage sind ärztliche Gutachten und medizinische Prüfungen.

Damit eine Erwerbsminderungsrente überhaupt möglich ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Arbeitsfähigkeit liegt dauerhaft unter sechs Stunden täglich, bei voller Erwerbsminderung unter drei Stunden,
  • in den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt,
  • insgesamt bestehen mindestens fünf Versicherungsjahre.

Ganz wichtig:
Arbeitslosigkeit, Alter, Stress im Beruf oder Unzufriedenheit im Job reichen nicht aus.

Ab 2026 ändern sich zwar einzelne Berechnungsdetails, zum Beispiel bei der sogenannten Zurechnungszeit. Am Grundprinzip ändert sich jedoch nichts.
Es wird keine neue „Rente mit 57“ eingeführt.

Was viele nicht wissen oder was in manchen Artikeln verschwiegen wird:
Die Erwerbsminderungsrente ist fast immer mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Diese Abschläge bleiben lebenslang bestehen, auch wenn später eine Altersrente daraus wird. Das kann über die Jahre viele tausend Euro ausmachen.

Besonders gefährlich sind stark vereinfachte Darstellungen im Internet. Menschen, die gesundheitlich oder finanziell unter Druck stehen, entwickeln dadurch falsche Hoffnungen – und stellen Anträge, die ihnen langfristig schaden.

Deshalb mein klarer Rat aus der Praxis:
Lass dich vor jedem Antrag von einem unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beraten.
Ein unabhängiger Rentenberater ist im Rentenrecht das, was ein Steuerberater im Steuerrecht ist: spezialisiert, unabhängig und ausschließlich deinen Interessen verpflichtet.

Denn eines gilt immer:
Eine falsch beantragte Rente ist oft ein finanzieller Schaden für den Rest des Lebens.

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Erbschaftsteuer als Sozialismus? Wie Milliardenerben ihre Privilegien verteidigen

Ein Beitrag von Daniel Mautz

Daniel Mautz

„Sozialismus ist, wenn Milliardenerben Steuern zahlen sollen.“
So klingt derzeit die Empörung, sobald in Deutschland über eine strengere Erbschaftsteuer gesprochen wird. Im Handelsblatt warnt eine Mittelstandsunternehmerin davor, die SPD wolle im Namen der Gerechtigkeit vor allem Erben bestrafen.

Vererbtes Vermögen sei meist Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und bereits mehrfach besteuert. Eine höhere Erbschaftsteuer greife daher nicht den Ertrag, sondern die Substanz an – Maschinen statt Einkommen. Schon zehn Prozent könnten Nachfolgerinnen und Nachfolger in Schulden treiben oder zum Verkauf zwingen. Am Ende, so das bekannte Szenario, übernähmen chinesische Konzerne oder arabische Investoren deutsche Unternehmen. Sozialistinnen und Sozialisten, so der Vorwurf, nähmen Armut für alle in Kauf.

Das klingt dramatisch, ist aber vor allem praktisch. Es ist die alte Erzählung, nach der jede Begrenzung von Erbprivilegien automatisch den Mittelstand zerstört.

Gleichzeitig gilt: Ausgerechnet sehr große Betriebsvermögen werden heute oft durch Verschonungsregeln und Gestaltungsmöglichkeiten so niedrig besteuert, dass normale Lohnarbeit dagegen wie ein Hochsteuersatzexperiment wirkt. Leistung wird monatlich abgerechnet, Erbschaft wird optimiert.

Wer wirklich Familienunternehmen schützen will, hat einfache Hebel: hohe Freibeträge für normale Erbschaften, eine Belastung nur bei sehr großen Vermögen, lange Stundungsfristen und Zahlungen aus laufenden Erträgen statt aus der Substanz. Das Problem ist nicht die Idee einer Erbschaftsteuer, sondern die Schlupflöcher, die sie für sehr Reiche zu einem Optionalangebot machen.

Währenddessen läuft die Realität weiter: Investitionen fehlen, Infrastruktur bröckelt, die Klimakrise kostet – und die Rechnung soll erneut bei denen landen, die nichts erben. So bequem kann Ideologie sein.

Kommentar von Werner Hoffmann

Diese Haltung überrascht bei Natalie Mekelburger nicht. Sie ist Unternehmerin in dritter Generation und Gründungsmitglied von #R21. Es geht hier nicht nur ums Erben, sondern um das gesamte Steuersystem. Kapitaleinkünfte werden häufig mit rund 25 Prozent besteuert, während Arbeitseinkommen deutlich höher belastet wird.

R21 bezeichnet sich als Thinktank für neue bürgerliche Politik, der Freiheit, Eigenverantwortung und soziale Marktwirtschaft stärken will. Gleichzeitig wehrt man sich dort konsequent gegen jede ernsthafte Begrenzung großer Erbprivilegien. Bemerkenswert ist zudem, dass ein solcher Verein selbst öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe erhält – politisch flankiert etwa durch Jens Spahn.

Das Problem ist nicht die Erbschaftsteuer. Das Problem sind die Ausnahmen, die sie für sehr Reiche faktisch freiwillig machen – während diejenigen, die nichts erben, weiter die Hauptlast tragen.

#R21 #Natalie_Mekelburger #Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögensungleichheit

Achtung beim Rentenantrag: Kleine Fehler können lebenslang Geld kosten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ein Rentenantrag ist kein reiner Formalakt. Viele Versicherte unterschätzen, wie folgenreich einzelne Angaben sein können – insbesondere dann, wenn im Antrag mit Hochrechnungen gearbeitet wird. Was zunächst harmlos klingt, kann sich dauerhaft negativ auf die Höhe der Rente auswirken.

Was bedeutet eine Hochrechnung im Rentenantrag?

Bei der Beantragung einer Altersrente werden häufig sogenannte Hochrechnungen verwendet. Dabei werden Zeiten und Beiträge, die noch nicht endgültig feststehen, rechnerisch fortgeschrieben. Das betrifft unter anderem das laufende Kalenderjahr, noch nicht gemeldete Arbeitsentgelte oder Zeiten kurz vor dem Rentenbeginn.

Diese Hochrechnungen beruhen auf Annahmen. Stimmen diese Annahmen nicht, kann das zu einer dauerhaft zu niedrigen Rente führen.

Typische Stolpersteine im Rentenantrag

Besonders häufig problematisch sind unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Beschäftigungszeiten, nicht korrekt berücksichtigte Minijobs, fehlende Kindererziehungs- oder Pflegezeiten, unklare Angaben zu freiwilligen Beiträgen sowie falsche Annahmen bei der Hochrechnung des letzten Einkommens.

Wird der Rentenbescheid auf dieser Grundlage erlassen und nicht rechtzeitig überprüft, bleibt die Rente oft lebenslang zu niedrig.

Was kostet die Antragstellung der Altersrente?

Die Antragstellung einer Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Bescheid automatisch optimal oder fehlerfrei ist. Die Rentenversicherung prüft die Angaben, vertritt aber nicht die individuellen finanziellen Interessen der Antragsteller.

Warum eine unabhängige Rentenberatung sinnvoll sein kann

Eine unabhängige Rentenberatung ist zwar kostenpflichtig, lohnt sich jedoch häufig. Für eine qualifizierte Erstberatung fallen in der Regel etwa 180 Euro an. Bereits eine um nur 10 Euro zu niedrige monatliche Rente führt zu einem Verlust von 120 Euro pro Jahr und 240 Euro nach zwei Jahren. Über die gesamte Rentenbezugsdauer können sich daraus mehrere tausend Euro Nachteil ergeben.

Viele Fehler lassen sich vor Rentenbeginn erkennen und korrigieren. Deshalb ist es oft sinnvoll, den Rentenantrag und den späteren Rentenbescheid durch einen unabhängigen Rentenberater prüfen zu lassen.

#Rente #Altersvorsorge #Finanzen #Rentenantrag #Rentenberatung

Demokratie in Gefahr: Wie Donald Trump dem autoritären Umbau der USA näherkommt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.

Lange galt es als Übertreibung, doch inzwischen verdichten sich die Hinweise:

Donald Trump arbeitet systematisch daran, demokratische Prozesse in den USA auszuhöhlen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um rhetorische Angriffe auf Institutionen, sondern um konkrete Szenarien, in denen Wahlen delegitimiert, blockiert oder faktisch unmöglich gemacht werden könnten.

Besonders brisant ist die Frage, ob es Trump gelingen könnte, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und zum Senat zu sabotieren – nicht offen, sondern perfide über rechtliche Grauzonen und institutionelle Blockaden.

Verfassungsrechtliche Sollbruchstellen

Die US-Verfassung garantiert regelmäßige Wahlen, doch sie enthält gefährliche Graubereiche. Nach Artikel I organisieren die Bundesstaaten die Kongresswahlen. Diese föderale Struktur kann politisch missbraucht werden – etwa durch gezielte Blockaden, Ressourcenentzug oder administrative Sabotage.

Der Ausnahmezustand als Machtinstrument

Ein zentrales Risiko liegt im Missbrauch eines nationalen Notstands. Zwar erlaubt kein Gesetz ausdrücklich die Aussetzung von Kongresswahlen. Doch eine faktische Verhinderung ist möglich: geschlossene Wahllokale, eingeschüchterte Wahlhelfer, chaotische Sicherheitslagen oder angebliche Bedrohungsszenarien.

Die Demokratie wird nicht offiziell abgeschafft – sie wird handlungsunfähig gemacht.

Verfassungszusätze als Einfallstor

Der 20. Zusatzartikel regelt Beginn und Ende von Amtszeiten. Kommt es zu chaotischen oder blockierten Wahlen, entstehen Machtlücken, die politisch instrumentalisiert werden können. Auch der 14. Zusatzartikel, eigentlich ein Schutzinstrument der Demokratie, wird zunehmend politisch umgedeutet – bis hin zur Delegitimierung politischer Gegner.

Alte Urteile, neue Tricks

Mehrere Entscheidungen des Supreme Court stärken die Rolle der Bundesstaaten bei Wahlregeln. In ihrer Gesamtheit eröffnen sie gefährliche Spielräume. Nicht ein einzelnes Urteil ist das Problem, sondern die strategische Kombination juristischer Grauzonen.

Der eigentliche Plan: Vertrauen zerstören

Am wirksamsten bleibt Trumps bewährte Methode: die systematische Zerstörung des Vertrauens in Wahlen. Permanente Betrugsvorwürfe, Desinformation, Einschüchterung von Wahlhelfern und Behörden bereiten den Boden für ein Szenario, in dem jede Wahl entweder gewonnen – oder als illegitim erklärt wird.

Resümee

Donald Trump muss die Demokratie nicht offiziell abschaffen. Es genügt, ihre Funktionsfähigkeit zu sabotieren. Die US-Verfassung setzt auf guten Willen – genau dieser fehlt.

Die größte Gefahr liegt in der schleichenden Normalisierung des Ausnahmezustands.

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