Altersversorgung – Wer kann gut informieren – Wer kennt sich gut aus? Gute Berater in der Altersversorgung

Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

Die Altersversorgung ist ein sehr komplexer Bereich. Wer nur den Sparvorgang darunter versteht, ist als Berater oder Vermittler Amateur, denn gerade bei der Altersversorgung greifen viele Themenbereiche ineinander.

Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung in den verschiedenen Sparformen, staatliche Förderung, steuerliche Auswirkungen, Erbrecht und Erbschaftsteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung der Rentner, Pflegeversicherung und Pflegefall gehören mindestens dazu.

Und dies ist auch der Grund, warum beispielsweise ein Steuerberater oder ein Bankvermittler alleine keine ausreichenden Kenntnisse hat. Denn der Steuerberater hat in der Regel natürlich spezielle Kenntnisse in der Steuer und dies im Detail auch von Steuern, die nicht zur Altersversorgung gehören (z. B. Umsatzsteuer. Grunderwerbsteuern).

Und auch die Bankberater kennen sich meist nicht in der Altersversorgung aus, denn auch ihnen fehlen viele Kenntnisse (gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicheurng usw.).

Auch bei vielen Versicherungsvermittlern oder Maklern sind die Kenntnisse nur oberflächig vorhanden, wenn sie keine Ausbildungsförderungen durch den Betrieb erhalten oder sich selbst fortbilden.

Ausgezeichnete Arbeitgeber in der Versicherungswirtschaft fördern die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter über eine Grundausbildung hinaus. Diesen Betrieben ist bewusst, dass eine Beratung in der Altersversorgung heute sehr umfangreich ist und hierzu auch Fachwissen aus der Peripherie (z. B. Erbrecht, Steuerrecht, Generationenberatung, Sozialversicherung) notwendig ist, um langfristig eine gute Kundenberatung sicherzustellen.

Eine digitale Unterstützung der Berater alleine wird nicht ausreichen, ist aber ebenso notwendig.

Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist heute folgendes Aus- und Weiterbildungsprogramm notwendig:

– #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

– Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

– #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

– #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

– #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

– #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler wichtig.

Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

In Baden-Württemberg wird die Sachkunde in 2018 finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

Wer

– unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

– ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

– keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch. Weitere Informationen auch beim Campus-Institut –>Link.

Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

www.bAV-Experte.de

Fachtagung Demografie Koblenz – Demografie 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Demografie – 40% mehr Kinder wären nötig gewesen

Der Wähler sucht immer einfache Antworten und möchte möglichst die Schuld bei anderen Dritten suchen.

Einfache Antworten gibt es durchaus, allerdings sind meistens nicht die Anderen schuld, denn verbockt haben es Diejenigen, die unter 2,1 Kinder haben.

2,1 Kinder sind notwendig, damit die Bevölkerung konstant bleibt.

Tatsächlich haben wir etwa 1,5 Kinder pro Frau.

0,6 Kinder im Durchschnitt mehr, das sind genau 40% mehr Kinder.

Nun könnte man hier den Fehler beim Staat, bei Arbeitgebern oder anderen Dritten suchen.

Tatsache ist jedoch, dass es den in Deutschland lebenden Menschen noch nie besser ging.

Denkt man an frühere Zeiten zurück, dann ging es den deutschen Familien z.B. 1950, 1960 nicht so gut.

Beispiele: Anzahl je Haushalt

– PKW’s je Haushalt

– Telefon

– Internet

– Fernsehgeräte

– Auslandsurlaub

Die Liste lässt sich noch weiter fortsetzen.

Im Übrigen war der Anteil der erwerbstätigen Frauen früher auch nicht kleiner.

Verändert hat sich das Wertebewusstsein.

Einfluss des demografischen Wandels

Eine zunehmende Bevölkerung sorgt logischerweise für Wachstum.

Höhere Produktion, Gehaltssteigerung, Sparbuchzinsen, Immobilienpreise, Aktienkurse….

Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.

Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.

Der NEUE MARKT 55-Plus

Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:

– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)

– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)

– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)

– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)

Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.

Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.

Beispiel Reisebranche

Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:

Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise

Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).

Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.

Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote

Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.

Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.

Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.

Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.

Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.

Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“

Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung

Einbindung der Kinder durch Erbgespräch

  • Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
  • Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
  • Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.

    • Vermögensübertragungen
    • Immobilienübertragung

    soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.

    Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.

    Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:

    Am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
    der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

    findet eine Fachtagung hierzu statt.

    Zitat:

    Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.

    Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.

    Tagungsprogramm

    Moderation
    Ulrike Hanisch CAMPUS INSTITUT, Oberhaching

    betriebliche Altersversorgung Praxishandbuch Personalabteilung und bAV-Spezialisten

    bAV-Leitfaden – Praxishandbuch und Software Tools – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

    • Arbeitgeber
    • Personalabteilung
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Payroll-Dienstleister
    • bAV-Spezialisten
    • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS Betriebsrentenstärkungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung- Auswahl Berater und Versicherungsunternehmen

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    Beratung betriebliche Altersversorgung
    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

    Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

    Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

    Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

    Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

    Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

    Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

    Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

    Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

    Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

    Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

    Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

    Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

    Staatliche Förderungen

    Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

    Bildungszeitgesetz

    Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

    • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
    • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

    Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

    Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

    Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

    Es gibt noch weitere Förderungen….

    Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

    • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
    • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
    • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

    Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

    Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

    Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

    Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


    Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

    Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

    PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

    Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

    Förderprogramm Fachkurse

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
    • Förderprogramm Coaching für KMU
    • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

    : LINK

    Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

    Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

    www.bAV-Experte.de