Mercosur vor dem EuGH Teil 2: Warum das Abkommen juristisch auf der Kippe steht

Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Mercosur-Freihandelsabkommen ist politisch hoch umstritten und rechtlich bislang nicht entschieden. Genau deshalb wird es dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH soll klären, ob und in welcher Form die Europäische Union dieses Abkommen überhaupt ratifizieren darf. Hintergrund ist eine knappe politische Mehrheit und ein grundlegender Streit über Zuständigkeiten, Umweltrecht und demokratische Kontrolle.

Kernfrage ist, ob es sich um ein reines EU-Abkommen handelt oder um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. In diesem Fall müssten alle nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen. Teile der EU-Kommission wollen diese Beteiligung umgehen, während mehrere Staaten und Fraktionen dies für rechtswidrig halten.

Warum Grüne und Linke eine EuGH-Entscheidung wollen

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke drängen bewusst auf den EuGH. Sie argumentieren, dass das Abkommen tief in Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Verbraucherschutz eingreift und damit nicht allein unter die Handelspolitik der EU fällt. Zudem seien Umwelt- und Klimaklauseln bislang politisch formuliert, aber nicht einklagbar.

Warum die AfD dagegen ist

Die AfD lehnt das Abkommen ebenfalls ab, allerdings aus nationalistischen Gründen. Internationale Handelsabkommen werden pauschal als Souveränitätsverlust dargestellt. Umwelt-, Klima- oder Menschenrechtsfragen spielen dabei kaum eine Rolle.

Unter welchen Bedingungen der EuGH zustimmen könnte

Eine Zustimmung wäre nur denkbar, wenn nationale Parlamente beteiligt werden, Umwelt- und Klimaschutz rechtlich verbindlich und einklagbar sind, soziale Mindeststandards abgesichert werden und kein Verstoß gegen EU-Primärrecht vorliegt.

Warum der EuGH so nicht zustimmen kann

In der aktuellen Fassung fehlen durchsetzbare Umwelt- und Klimasanktionen, zugleich werden demokratische Mitwirkungsrechte eingeschränkt. Eine Zustimmung ohne Nachbesserungen wäre rechtlich kaum haltbar.

Aus der Erfahrung mit vergleichbaren Verfahren ist mit zwei bis drei Jahren bis zu einer EuGH-Entscheidung zu rechnen. Angesichts eines Abkommens, das seit über 20 Jahren verhandelt wird, ist diese zusätzliche juristische Klärung vertretbar und notwendig.

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Wachstum gegen Gewissen? – Teil 1 – Das Mercosur-Abkommen zwischen Profit, Klima und Existenzangst

Werner Hoffmann
– Demokrat der Mitte –

Das Mercosur-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur zählt zu den umstrittensten Handelsprojekten Europas.

Ziel ist es, Zölle abzubauen und den Handel zwischen Europa sowie Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay auszuweiten.

Europäische Industriegüter wie Autos, Maschinen und Chemieprodukte sollen leichter exportiert werden, während im Gegenzug mehr Agrarprodukte wie Rindfleisch, Soja und Zucker nach Europa gelangen. Befürworter sehen darin wirtschaftliches Wachstum und geopolitische Stärke, Kritiker warnen vor erheblichen ökologischen und sozialen Folgen.

Warum Grüne und Linke Nachbesserungsbedarf sehen

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren die fehlende Verbindlichkeit beim Umwelt- und Klimaschutz. Sie befürchten zusätzliche Abholzung des Amazonas, steigende Emissionen und einen Widerspruch zu europäischen Klimazielen. Arbeits- und Menschenrechte seien nicht ausreichend abgesichert. Gefordert werden verbindliche Standards und Sanktionen.

Warum Landwirte in Deutschland dagegen sind

Viele Landwirte sehen im Abkommen eine existenzielle Gefahr. Während sie strenge Umwelt- und Tierwohlauflagen erfüllen müssen, gelangen günstig produzierte Agrarimporte aus Südamerika auf den EU-Markt. Der Preisdruck bedroht vor allem kleinere Betriebe.

Warum CSU, CDU, FDP, SPD und AfD unterschiedlich positioniert sind

CSU und CDU unterstützen das Abkommen aus industrie- und geopolitischen Gründen. Die FDP sieht im Freihandel einen zentralen Wohlstandsmotor. Die SPD ist gespalten zwischen Industrieinteressen und sozial-ökologischen Bedenken. Die AfD lehnt das Abkommen überwiegend aus nationalistischen Motiven ab.

Hinweis:

Teil 2 dieses Beitrags beleuchtet, warum das Abkommen bislang nicht beschlossen ist, wie knapp die politische Entscheidung ausfällt und welche Rolle der Europäische Gerichtshof dabei spielen könnte.

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Das ist eine Lüge: Ukrainer bekommen in Deutschland keine Rente mit 57

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Rechtsextreme Netzwerke und andere Putin-Anhänger behaupten derzeit gezielt, ukrainische Geflüchtete würden in Deutschland bereits mit 57 Jahren eine Rente erhalten. Diese Behauptung ist falsch. Es handelt sich um eine bewusst verbreitete Lüge, die Misstrauen, Neid und soziale Spannungen schüren soll.

Die Faktenlage ist eindeutig. Nach offiziellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es keinerlei Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete beim Renteneintrittsalter. Für sie gelten exakt dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Menschen in Deutschland.

Eine deutsche Altersrente erhält nur, wer zuvor eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Zusätzlich muss das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht werden. Dieses liegt je nach Geburtsjahr zwischen 63 und 67 Jahren. Eine Rente mit 57 existiert in Deutschland nicht.

Bild 4:

Zwischen Deutschland und der Ukraine besteht kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen. In der Ukraine zurückgelegte Arbeits- oder Versicherungszeiten werden daher nicht automatisch auf die deutsche Rente angerechnet. Ohne eigene Beitragszeiten in Deutschland entsteht kein Rentenanspruch.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diese Behauptung öffentlich als Desinformation zurückgewiesen. Wer dennoch behauptet, Ukrainer bekämen in Deutschland mit 57 Jahren eine Rente, verbreitet Unwahrheiten. Diese Erzählungen dienen nicht der Aufklärung, sondern der politischen Hetze.

#FaktenStattHetze #Desinformation #Rentenversicherung #Ukraine #Rechtsradikalismus

Reichtum fast steuerfrei – warum Vermögenssteuer und eine gerechte Kapitalertragsteuer jetzt kommen müssen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Deutschland diskutiert seit Jahren über Leistungsbereitschaft, Sparsamkeit und angebliche Steuerrekorde. Doch ein Blick auf die Realität zeigt: Große Vermögen werden geschont, Arbeit wird belastet. Das ist weder gerecht noch ökonomisch sinnvoll.

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wer ausschließlich von Kapital lebt – etwa durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – zahlt damit deutlich weniger Steuern als eine Facharbeiterin oder ein Angestellter mit mittlerem Einkommen. Wer Millionär ist und nur Kapitalerträge erzielt, bleibt regelmäßig bei dieser niedrigen Belastung. Und selbst diese 25 % werden durch Holding-Strukturen, Verlustverrechnung, Stiftungen oder Auslandsmodelle oft auf 0 % reduziert.

Ähnlich sieht es bei der Erbschaftsteuer aus. Großvermögen werden über Betriebsvermögen, Familiengesellschaften oder Verschonungsregeln weitergereicht – häufig nahezu steuerfrei. Das Ergebnis: Vermögen vermehrt sich leistungslos über Generationen, während Arbeit, Konsum und Miete voll besteuert werden.

Die oft zitierte Grenze einer angeblichen 50-%-Gesamtsteuerbelastung ist dabei ein Mythos. Es gibt faktisch niemanden in Deutschland, der dauerhaft eine solche Gesamtbelastung trägt. Schon gar nicht bei großen Vermögen. Im Gegenteil: Je höher das Vermögen, desto niedriger oft die reale Steuerquote.

Deshalb braucht es eine moderne Vermögenssteuer, die sehr hohe Vermögen moderat, aber wirksam beteiligt – mit hohen Freibeträgen, damit der Mittelstand geschützt bleibt. Gleichzeitig muss die Kapitalertragsteuer reformiert werden:

Zurück zum individuellen Steuersatz, aber mit einem hohen Freibetrag von 50.000 Euro pro Person und Jahr. Damit wären Altersvorsorge, Sparrücklagen und kleinere Kapitalerträge weiterhin steuerfrei, während große Vermögenseinkommen fair beitragen.

Das wäre kein Angriff auf Leistung – sondern ein Schritt zu Steuergerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und einer stabilen Demokratie.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer und Notfallvorsorge gibt es im Notfallordner von www.not-fallordner.de

www.not-fallordner.de

#Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Kapitalertragsteuer #Erbschaftsteuer #SozialeGerechtigkeit

Das Märchen von der 50-Prozent-Steuer – Wie neoliberale Mythen Vermögenssteuern blockieren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Seit Jahren wird ein immer gleiches Narrativ verbreitet: In Deutschland dürfe die Gesamtsteuerbelastung angeblich nicht über 50 Prozent liegen. Deshalb – so das Argument – seien Vermögenssteuer oder höhere Erbschaftssteuern rechtlich unmöglich. Dieses Argument klingt juristisch, ist aber ein politisches Märchen.

Zunächst zur Theorie: Einen festen Höchststeuersatz von 50 Prozent gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Steuerdeckel festgelegt, sondern lediglich Verhältnismäßigkeit gefordert. Der oft zitierte „Halbteilungsgrundsatz“ ist keine geltende Rechtsnorm, sondern eine historische Argumentationslinie – mehr nicht.

Der höchste Einkommensteuersatz betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung. Selbst inklusive Solidaritätszuschlag und Reichensteuer liegt dieser Satz theoretisch bei rund 47 bis 48 Prozent – und auch nur auf den obersten Einkommensanteil.

Doch selbst diese Theorie hat mit der Realität wenig zu tun.

In der Praxis zahlt nahezu niemand eine Gesamtsteuerbelastung von 50 Prozent. Der Grund ist einfach: Wohlhabende Menschen erzielen ihr Einkommen nicht nur aus Arbeit.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt ein Sparerfreibetrag von 1.000 Euro. Wer hohe Arbeitseinkommen hat, verfügt in der Regel auch über erhebliches Kapitalvermögen – und senkt damit automatisch seine durchschnittliche Gesamtsteuerquote.

Je höher das Vermögen, desto stärker wirkt dieser Effekt. Während normale Arbeitnehmer fast vollständig im progressiven Einkommensteuertarif hängen, verschiebt sich bei Reichen der Einkommensmix in Richtung niedrig besteuerter Kapitaleinkünfte. Die reale Gesamtsteuerbelastung liegt dadurch häufig deutlich unter 40 Prozent.

Hinzu kommen internationale Gestaltungsmodelle: Vermögen wird über Kapitalgesellschaften im Ausland verwaltet, oft in Niedrigsteuerländern. Formell gehören diese Gesellschaften Kindern, Enkeln oder Ehepartnern. Verwaltungsgebühren und formale Geschäftsführertätigkeiten reduzieren steuerpflichtige Erträge weiter – und senken zugleich künftige Erbschaftssteuern.

Die Behauptung, es gebe in Deutschland viele Menschen mit fast 50 Prozent Gesamtsteuerbelastung, ist daher ein Ammenmärchen. Es dient vor allem einem Zweck: notwendige Reformen zu verhindern.

Vermögenssteuern und höhere Erbschaftssteuern sind rechtlich möglich, ökonomisch sinnvoll und gesellschaftlich gerecht. Was sie blockiert, sind keine Verfassungsgrenzen – sondern hartnäckig wiederholte Mythen.

#Vermögenssteuer #Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Reichensteuer #Steuerpolitik

Die große Steuer-Legende: Warum es keine 50-Prozent-Grenze gibt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Immer wieder taucht sie auf – die Behauptung, der Staat dürfe den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr als 50 Prozent Steuern abnehmen. Angeblich habe das höchste deutsche Gericht diese Grenze festgelegt. Doch diese Erzählung ist ein politischer Mythos – juristisch hält sie nicht stand.

Tatsächlich gab es in den 1990er-Jahren Überlegungen zu einem sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Dahinter stand die Idee, dass sich Staat und Steuerzahler Erträge hälftig teilen sollten. Diese Gedanken tauchten in einzelnen Urteilsbegründungen auf, wurden jedoch nie als feste verfassungsrechtliche Obergrenze festgeschrieben.

Spätestens 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: Aus dem Grundgesetz ergibt sich keine starre 50-Prozent-Grenze für die Gesamtsteuerbelastung. Eine pauschale Deckelung existiert nicht.

Entscheidend sind andere Kriterien: Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Sozialstaatsprinzip und der Schutz des Existenzminimums. Nicht die Höhe eines einzelnen Steuersatzes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gesamtsystem.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Belastung zulässig wäre. Übermäßige oder erdrosselnde Steuern können verfassungswidrig sein – aber nicht wegen einer magischen Prozentgrenze, sondern wegen ihrer realen Auswirkungen.

Die berühmte 50-Prozent-Grenze ist daher kein Recht, sondern ein politisches Narrativ. Wer seriös über Steuern diskutieren will, sollte über Gerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Ausgleich sprechen – nicht über Mythen.

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Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie Reichtum sich legal selbst befreit – und normale Erben zahlen

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann

Die deutsche Erbschaftsteuer gilt offiziell als Instrument für Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

In der Realität ist sie jedoch ein Lehrstück dafür, wie Ungleichheit nicht nur geduldet, sondern systematisch organisiert wird. Entscheidend ist nicht die Höhe des Vermögens, sondern seine juristische Verpackung.

Im Erbschaftsteuerrecht existieren faktisch zwei Welten: Privatvermögen und Betriebsvermögen. Privatvermögen wird klar erfasst und konsequent besteuert. Betriebsvermögen dagegen genießt weitreichende Sonderregeln, mit drastischen Folgen für die Verteilungsgerechtigkeit.

Wer ein Haus, Ersparnisse oder ein kleines Depot vererbt, kann Freibeträge nutzen. Sind diese überschritten, greifen Steuersätze von bis zu 30 Prozent für Kinder, für andere Erben sogar bis zu 50 Prozent. Es gibt kein echtes Schonvermögen. Kein Aufschub. Keine Strukturtricks.

Ganz anders beim Betriebsvermögen.

Vermögen, das als Betriebsvermögen gilt, kann zu 85 Prozent oder sogar vollständig steuerfrei übertragen werden. Voraussetzung ist meist nur, dass die formale Struktur einige Jahre fortgeführt wird. Und genau hier liegt der Kern des Problems.

Denn als Betriebsvermögen gelten längst nicht nur Maschinen oder Werkhallen. In der Praxis zählen dazu auch Bargeld, Wertpapierdepots, Immobilien, Kunstsammlungen, Holding-Beteiligungen und Familiengesellschaften. Häufig handelt es sich nicht um produktive Unternehmen, sondern um reine Vermögensverwaltung mit Steuerschild.

Das ist keine Grauzone. Diese Modelle sind legal, anerkannt und fester Bestandteil professioneller Vermögensplanung. Sie werden gezielt lange vor dem Erbfall aufgebaut, mit Wissen des Staates und politischer Duldung.

Zwar existieren formale Grenzen ab rund 26 Millionen Euro, doch sie lassen sich umgehen: durch Stiftungen, Holding-Konstruktionen, Vorabübertragungen oder Nießbrauchmodelle. Das Ergebnis ist eindeutig: Sehr große Vermögen bleiben oft nahezu steuerfrei, während mittlere Vermögen regelmäßig belastet werden.

Das eigentliche Unrecht liegt nicht im Schutz von Unternehmen. Es liegt darin, dass reines Vermögen denselben Schutz erhält wie produktive Arbeit, solange es nur die passende Rechtsform trägt.

Ein normaler Erbe zahlt. Ein strukturierter Erbe gestaltet.

Wenn Vermögen allein durch juristische Verpackung seine Steuerpflicht verliert, dann ist das keine Gerechtigkeit, sondern organisierte Ungleichheit mit amtlichem Siegel.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Notfallordner unter www.Not-Fallordner.de.

www.Not-Fallordner.de

Trump Repeats a Fatal Historical Mistake: When Power Turns Into Isolation

An article by Werner Hoffmann

History is not a museum. It is a warning system. And again and again, it reveals the same pattern: Those who believe constant confrontation is a sign of strength ultimately end up isolated—and provoke a coalition against themselves. This is exactly the danger of Donald Trump’s political approach: permanent conflict with allies, partners, institutions, and rules.

The core issue is not volume or theatrics. It is long-term strategic capability. A country that simultaneously antagonizes Europe, international organizations, trading partners, and parts of its own society creates friction on all fronts. In the short term, such behavior may generate applause from a loyal base. In the long term, it triggers defensive reactions—economic, diplomatic, technological, and strategic.

History offers clear lessons. Power-driven leaders and imperialists have repeatedly underestimated what happens when they create too many enemies at once. Adolf Hitler made precisely this mistake: overextension through arrogance, until former rivals aligned against him. This is not a comparison of personalities, but an examination of a recurring historical pattern—the pattern of self-overestimation. When a leader turns everyone into an adversary, pressure eventually comes from all directions.

For the United States, this trajectory is particularly dangerous. America’s strength was never based solely on military or economic power. It rested on alliances, trust, and predictability. When these foundations erode, the United States does not merely lose sympathy—it loses influence. And in global politics, influence often matters more than threats.

There is also a deeply personal dimension to this issue. Trump is nearly 80 years old. One cannot avoid asking whether the long-term consequences of his actions still matter to him—or whether the pursuit of an “immortal” place in history has taken precedence over political responsibility. History, however, is rarely kind to leaders who gamble with global stability for personal legacy.

In the end, it is not politicians who pay the price. It is ordinary people—through insecurity, inflation, conflict, and the loss of stability. A leader who turns the world against himself does not endanger “others” first, but his own country. That is why this course represents an extremely dangerous situation for the American people.

History has already written its warning. The only question that remains is how high the cost will be this time.

#DonaldTrump #USPolitics #GlobalPolitics #Democracy #WorldAffairs

Trump wiederholt den fatalen Fehler Der Machtbesessenen: Wer sich mit allen anlegt, wird von Allen zurückgedrängt

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Geschichte ist kein Museum. Sie ist ein Warnsystem. Und sie zeigt immer wieder dasselbe Muster:

Wer glaubt, durch permanente Konfrontation Größe zu beweisen, landet am Ende in Isolation und löst eine Gegenkoalition aus.

Genau darin liegt die Gefahr, wenn Donald Trump Politik als Dauer-Kampf inszeniert: gegen Partner, gegen Verbündete, gegen Institutionen, gegen Regeln.

Der entscheidende Punkt ist nicht, ob jemand laut ist oder „stark wirkt“. Entscheidend ist, ob ein Land langfristig handlungsfähig bleibt. Wer sich gleichzeitig mit Europa, mit internationalen Organisationen, mit Handelspartnern und mit Teilen der eigenen Gesellschaft anlegt, produziert Reibung an allen Fronten. Kurzfristig kann das innenpolitisch Applaus bringen. Langfristig führt es zu Abwehrreaktionen: wirtschaftlich, diplomatisch, technologisch und strategisch.

Historisch ist das keine neue Erkenntnis. Machtpolitiker und Imperialisten haben wiederholt unterschätzt, was passiert, wenn sie zu viele Gegner gleichzeitig schaffen. Auch Hitler machte den Fehler, sich Schritt für Schritt so zu überdehnen, dass am Ende die Gegenseite gemeinsame Sache machte.

Das ist kein Gleichsetzen der Personen, sondern ein Blick auf das Muster der Selbstüberschätzung: Wer sich überall Feinde macht, wird irgendwann von mehreren Seiten zugleich unter Druck gesetzt.

Für die USA wäre eine solche Entwicklung besonders gefährlich. Amerika war stark, weil es Bündnisse hatte, weil es Vertrauen aufbauen konnte, weil Partner an die Berechenbarkeit glaubten. Wenn diese Berechenbarkeit erodiert, verlieren die USA nicht nur Sympathie, sondern auch Einfluss. Und Einfluss ist in der Weltpolitik oft mehr wert als Drohungen.

Hinzu kommt die persönliche Frage: Trump ist fast 80. Ist ihm die langfristige Dynamik wirklich bewusst? Oder geht es um das, was viele Machtmenschen antreibt: ein Platz in der Geschichte um jeden Preis. Doch Geschichte belohnt selten den, der sie mit dem Risiko eines Flächenbrands füttert. Sie erinnert sich meist an den Schaden.

Am Ende zahlen nicht Politiker, sondern Menschen: durch Unsicherheit, durch Inflation, durch Konflikte, durch einen Verlust an Stabilität. Wer die Welt gegen sich aufbringt, gefährdet nicht „die anderen“, sondern vor allem das eigene Land. Und genau deshalb ist dieser Kurs für die US-Amerikaner eine extrem gefährliche Situation.

#DonaldTrump, #Weltpolitik, #Geopolitik, #Demokratie, #GeschichteWiederholtSich.

Donald Trump, du hast mal wieder nicht in der Geschichte aufgepasst. Grönland gehört zu Dänemark!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wenn Donald Trump erneut öffentlich mit der Idee spielt, Grönland „kaufen“ oder politisch beanspruchen zu können, ist das kein harmloser Ausrutscher.

Es ist entweder historische Ignoranz – oder bewusste Irreführung. Die Faktenlage ist jedenfalls eindeutig: Grönland gehört zu Dänemark.

Auch wenn ein Präsident Fakten gerne passend zurechtlegt: Geschichte und Völkerrecht lassen sich nicht umdeuten. Und höchstwahrscheinlich ist Donald Trump nicht dumm – er verbreitet vielmehr gezielt Narrative, die seinen machtpolitischen Interessen dienen.

Die historischen Nachweise sind eindeutig:

1. Historische Verwaltung
Grönland wurde ab dem 18. Jahrhundert durch die dänisch-norwegische Krone staatlich verwaltet. Missionen, Handel und Verwaltung unterstanden dänischer Hoheit. Grönland war zu keinem Zeitpunkt herrenlos.

2. Der Kieler Frieden von 1814
Mit dem Kieler Frieden wurde Norwegen an Schweden abgetreten. Entscheidend: Grönland, Island und die Färöer blieben ausdrücklich bei Dänemark. Dieser Vertrag ist bis heute völkerrechtlich gültig.

3. Internationales Gerichtsurteil 1933
Norwegen erhob 1931 Ansprüche auf Ostgrönland. Der Internationale Gerichtshof entschied 1933 eindeutig zugunsten Dänemarks und bestätigte dessen uneingeschränkte Souveränität über ganz Grönland.

4. Verfassungsrechtlicher Status
Seit 1953 ist Grönland integraler Bestandteil des Königreichs Dänemark. Mit der Selbstverwaltung seit 1979 und der erweiterten Autonomie seit 2009 besitzt Grönland weitgehende Selbstbestimmung – bleibt jedoch staatsrechtlich Teil Dänemarks.

5. Internationale Anerkennung
UNO, EU, internationale Verträge und weltweites Kartenmaterial führen Grönland einheitlich als Teil des Königreichs Dänemark. Eine anerkannte Gegenposition existiert nicht.

Resümee:
Wer Grönland politisch infrage stellt, ignoriert internationale Verträge, Gerichtsurteile und geltendes Völkerrecht. Geschichte lässt sich nicht umschreiben – auch nicht von Präsidenten.

#Groenland #Daenemark #Voelkerrecht #InternationalePolitik #Geschichte

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