Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig

Letzte Woche erging eine richtungsweisende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur #AfD, die in der öffentlichen Berichterstattung nach meinem Geschmack nicht den Raum bekommen hat, der ihr zusteht.

Formal ging es in dieser Entscheidung darum, ob der Bayerische #Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei (also nicht nur die bayerische AfD) beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren darf.

Die AfD ist gerichtlich hiergegen vorgegangen.

Das ist in einem #Rechtsstaat ihr gutes Recht.

Nun hat der VGH zweitinstanzlich entschieden, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist.

Neben dem üblichen juristischen Kleinklein befassen sich die Richter dezidiert mit den von der AfD vorgebrachten Argumenten. Die Entscheidung ist eine dezidierte und differenzierte Auseinandersetzung mit der derzeitigen Gretchenfrage nach dem Umgang mit der AfD und daher unbedingt lesenswert. Die maßgeblichen Punkte, warum die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz ist:

—> Der rechtsextremistische sogenannte „Flügel“ der Partei rund um Björn Höcke wurde zwar formal schon 2020 aufgelöst, viele seiner Mitglieder mit entsprechender Gesinnung haben aber nach wie vor einen maßgeblichen Einfluss auf die Partei – auch in Bayern, auch bundesweit

—> Einen ebenfalls großen Einfluss auf die gesamte Partei hat die rechtsextreme Junge Alternative, die insbesondere einen ethnokulturellen Volksbegriff vertritt, der nicht mit dem #Volksbegriff des Grundgesetzes vereinbar ist (der auf Staatsangehörigkeit und gerade nicht auf ethnische Kriterien abstellt)

—> Dem Verfassungsschutz sowie dem VGH liegen ganz konkrete Umsturzphantasien von AfD-lern vor.
Auszüge:
„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr. Der Abgrund ist nahe. Wahlen helfen hierzu ohnehin nicht mehr.“ (Rn. 117) oder
„Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht
mehr herauskommen werden.“ (Rn. 118)

—> Die AfD achtet außerdem nicht den (egalitären und vollkommen ethnisch neutralen) Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes

Das sind mal belastbare Punkte für eine sachliche und nicht so moralisch aufgeladene Diskussion über den Umgang mit der AfD. Den Boden aller politischen Auseinandersetzung stellt das Grundgesetz bereit. Die AfD verlässt diesen Boden zum Teil.

Entscheidung VGH:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/10_ce_23.796_anonymisiert.pdf

(interessant v.a. ab Rn. 100)

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Link zum Thema bei Deutschlandfunk

—> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html