Hans-Georg Maaßen gehört gerichtlich belangt

Ein Beitrag von

Franceso Garita.

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Hans-Georg Maaßen behauptet allen Ernstes, Menschen würden „trotz ihrer Geburt in Deutschland“ Deutsche, wenn ihre Herkunft aus dem Ausland stammt – und dass genau diese Menschen später für sich in Anspruch nehmen, Deutschland sei ihr Heimatland. Diese Aussage ist keine konservative Meinung. Sie ist rassistisch, verfassungswidrig und gefährlich.

Denn sie stellt das Grundgesetz auf den Kopf: In Deutschland geboren zu sein, heißt deutsch zu sein. Punkt. Herkunft, Hautfarbe oder die Geschichte der Eltern spielen dabei keine Rolle. Maaßen dagegen verbreitet ein völkisches Weltbild, das Menschen nach Abstammung sortiert. Wer nicht in seine ethnische Fantasie passt, gehört für ihn nicht wirklich dazu – selbst wenn er oder sie hier geboren, aufgewachsen und eingebürgert ist. Das ist die geistige Blaupause der extremen Rechten.

Und jetzt die eigentliche Frage: Wie konnte so jemand Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz gewesen sein? Wie konnte ein Mann mit einem derart rassistischen und antidemokratischen Weltbild jahrelang das höchste Amt zum Schutz unserer Verfassung innehaben? Das ist mehr als ein Fehlgriff – es ist ein Abbild des strukturellen Versagens deutscher Behörden im Umgang mit der extremen Rechten.

Maaßens Aussagen verletzen Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes – die Würde des Menschen und das Diskriminierungsverbot – und erfüllen möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB).

Dieser Mann gehört nicht in Talkshows. Er gehört vor Gericht.

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Kommentar von Wolfgang Bosbach:

Vielleicht wäre es gut, sich erst einmal sachkundig zu machen, bevor man derart auf die Pauke haut. Deftige Vokabeln ersetzen keine Sachkunde:
Nein, in Deutschland gilt NICHT ius soli, wie zB in den USA, sondern ius sanguinis. Also Erwerb der Staatsangehörigkeit entweder durch Abstammung oder durch Einbürgerung.
Natürlich weiss ich, dass es anno 2025 brandgefährlich ist nüchtern die Rechtslage zu schildern wenn die den Linken nicht passt, ich versuche es aber trotzdem mal.

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Kommentare von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Sehr geehrter Herr Bosbach,

Ihre Aussage, in Deutschland gelte „nicht ius soli, sondern ius sanguinis“, ist verkürzt, irreführend und sachlich falsch, zumindest wenn sie in dieser Absolutheit stehen bleibt.

1. *Deutschland kennt längst das ius soli – wenn auch in modifizierter Form

Bereits seit dem 1. Januar 2000 gilt:

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

(§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)

Das ist ein klarer Ausdruck des Geburtsortsprinzips – ius soli.

Dass dieses nicht schrankenlos gilt wie in den USA, ändert nichts an der Tatsache, dass es existiert.

2. Die Reform von 2024 stärkt das ius soli weiter

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 wurden die Voraussetzungen weiter erleichtert:

Nur noch drei Jahre Aufenthalt eines Elternteils erforderlich Kein unbefristeter Aufenthaltstitel mehr nötig

Quelle: Bundesministerium des Innern zur Staatsangehörigkeitsreform 2024

Diese Entwicklungen bestätigen: Deutschland hat ein kombiniertes System aus ius sanguinis und ius soli – ein „hybrides“ Modell, das internationale Standards erfüllt.

3. Rechtsprechung und Lehre bestätigen dies

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Staatsangehörigkeitsrecht auch eine Integrationsfunktion (BVerfGE 116, 24). Die Fachliteratur – u. a. Hailbronner/Maaßen – spricht vom modifizierten ius soli.

Fazit:

Ihre Aussage, Herr Bosbach, greift zu kurz. Wer behauptet, es gäbe in Deutschland kein ius soli, ignoriert 25 Jahre Rechtsentwicklung und befeuert ein Narrativ, das in rechtsextremen Kreisen gezielt zur Stimmungsmache eingesetzt wird.

Zudem:

Ihr Versuch, die Kritik an Hans-Georg Maaßen auf ein Detail des Staatsangehörigkeitsrechts zu verengen, ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver.

Nicht das „Wording“, sondern Maaßens rassistische Rhetorik und demokratiefeindliches Verhalten gehören ins Zentrum der Debatte.

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Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/francescogarita_grundgesetz-stoprassismus-maassenraus-activity-7326945569560584192-6b8r?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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