Ein Beitrag von

Philosophie / Wirtschaftsrecht.
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Ich hatte am Freitag einen Beitrag zu Bürgergeld vs. Arbeit zum Mindestlohn publiziert. Schauen wir heute mal auf des Thema Grundsicherung vs. gesetzliche Rente.
Bei langjähriger Beitragszahlung aus Vollzeit sollte die Rente eine Versorgung ermöglichen, die den Bedarf für aufstockende Grundsicherung ausschließt. Ist dies nicht gewährleistet, verliert die Pflichtversicherung an Akzeptanz. Warum sollten sonst ein Erwerbsleben lang Pflichtbeiträge in nicht unerheblicher Höhe gezahlt werden?

Festmachen lässt sich dies an der Entwicklung des Diffusionsniveaus.
Hierbei wird die (bundesdurchschnittliche) Einkommensschwelle für einen Anspruch auf Altersgrundsicherung ins Verhältnis gesetzt zu einer Altersrente in Höhe von 75% der Eckrente, also 33,75 Rentenpunkten nach 45 Beitragsjahren.
Der so ermittelte Wert ist von 71,1% in 2003 auf 106,0% in 2024 gestiegen. Mit dieser Altersrente plus »Grundrente« kann die Schwelle zur Grundsicherungsberechtigung derzeit nicht überschritten werden. Mit anderen Worten: Der so typisierte Rentner hat bei einem Wert von größer 100% zusätzlichen Fürsorgebedarf, um seine Lebenshaltung zu decken.
Diese Entwicklung ist Resultat der Rentenniveausenkung sowie eines steigenden Fürsorgeniveaus bei langjähriger Versicherung. Das Rentenniveau – hier ausgewiesen als Sicherungsniveau nach Sozialbeiträgen (SnSV) – ist von 56,8% in 2003 auf 52,1% in 2024 gesunken. Gleichzeitig ist das Fürsorgeniveau – Schwelle zur Grundsicherungsberechtigung im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt nach Abzug von Sozialbeiträgen – von 30,3% auf 43,4% gestiegen.
Unter Fortschreibung der skizzierten Entwicklung werden immer mehr Rentner auf aufstockende Grundsicherung angewiesen sein. Fürsorge und Altersrente verschmelzen immer mehr, obwohl es sozialpolitisch und rechtlich völlig unterschiedliche Systeme sind. Es gibt meines Erachtens keinen Vorschlag aus der Politik, wie mit dieser Thematik umgegangen werden soll.
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Ein Kommentar von

www.Renten-Experte.de
Wer 45 Jahre arbeitet, darf nicht betteln müssen – Wie unsere Rente zur verkleideten Grundsicherung wird
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Bürgergeld, Grundsicherung und gesetzliche Rente – einfach erklärt:
Werner Koller schreibt über ein Problem in unserem Rentensystem. Es geht darum, dass viele Menschen trotz eines langen Arbeitslebens mit ihrer Rente nicht genug zum Leben haben.
- Wer lange Vollzeit arbeitet, sollte genug Rente bekommen, damit er keine Grundsicherung beantragen muss,
- Aber das ist oft nicht der Fall: Viele Menschen bekommen so wenig Rente, dass sie zusätzlich Sozialhilfe brauchen,
- Man kann das mit einer Zahl messen – dem sogenannten „Diffusionsniveau“: Dabei wird verglichen, wie viel Rente jemand mit 45 Jahren Arbeit bekommt und ob diese über der Grenze zur Grundsicherung liegt,
- Früher reichte die Rente meistens – heute nicht mehr: 2003 lag sie bei 71 % des Grundsicherungsbedarfs, 2024 bei 106 % – also darunter,
Mit anderen Worten: Die Rente reicht heute oft nicht mehr – auch mit der sogenannten Grundrente nicht.

Warum ist das so?
Zwei Dinge haben sich verändert:
- Das Rentenniveau ist gesunken: Von 56,8 % (2003) auf 52,1 % (2024),
- Das Fürsorgeniveau ist gestiegen: Von 30,3 % auf 43,4 % des Durchschnittsverdienstes,

Immer mehr Rentner müssen deshalb Grundsicherung beantragen. Die Grenze zwischen Rente und Sozialhilfe verschwimmt. Doch das sind eigentlich zwei völlig verschiedene Systeme – mit unterschiedlichen Prinzipien und Regeln.
Werner Koller warnt: Wenn das so weitergeht, verlieren Menschen das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Denn warum sollte man jahrzehntelang Beiträge zahlen – wenn am Ende doch nur das Existenzminimum bleibt?

Und was ist mit Menschen, die ihr Leben lang Mindestlohn bekommen?
Hier wird das Problem noch deutlicher:
- Aktueller Mindestlohn: 12,82 € pro Stunde,
- Monatseinkommen bei 8 Stunden × 21 Arbeitstagen: ca. 2.150 € brutto,
- Jahresbrutto: knapp 26.000 €,
- Das entspricht: 51 % des Durchschnittsverdienstes,
- Rente nach 45 Jahren: 0,51 × 45 × 40,79 € = 936,13 € brutto, (+ evtl. Zuschlag zur Grundrente)
- Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung: bleibt ca. 800 € netto,
Auch hier reicht die Rente nicht zum Leben. Und wer sich mit einem kleinen Nebenverdienst etwas dazuverdienen will, muss sogar Steuern zahlen.

Was bleibt?
- Arbeit schützt nicht mehr vor Armut,
- die gesetzliche Rente droht zur verkleideten Grundsicherung zu werden,
- und das Vertrauen in das System schwindet.
Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, dürfen im Alter nicht wie Bittsteller dastehen. Es ist höchste Zeit für eine echte Reform – sozial gerecht, generationengerecht, armutsfest.
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Wenn man weiß, dass CDU, CSU und FDP die Rentenformel weiter kürzen wollen – also unter die Haltelinie von 48 % gehen –, und die AfD sogar noch drastischere Kürzungen plant, dann wird deutlich: Diese Parteien wollen die Rente weiter abbauen.
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