Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte,
weil Rechtsstaatlichkeit kein Luxus, sondern das Fundament unserer Freiheit ist.
Frage:
Betreibt der Innenminister Verfassungsbruch beziehungsweise Rechtsbruch, wenn Alexander Dobrindt trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile Abschiebungen veranlasst oder deren Vollzug duldet?
Antwort:
Ja – wenn ein Innenminister oder eine von ihm verantwortete Behörde trotz einer klaren gerichtlichen Entscheidung handelt, verstößt er damit gegen das Grundgesetz und das Prinzip der Gewaltenteilung. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Exekutive ausdrücklich an Recht und Gesetz gebunden. Gerichtliche Urteile haben Bindungswirkung – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für staatliche Stellen (§ 121 VwGO).
Das bedeutet:
- Ein Missachten gerichtlicher Urteile ist ein Verfassungsbruch, weil die Exekutive sich über die Judikative erhebt,
- Es ist zugleich ein Rechtsbruch, weil vollziehbare Gerichtsentscheidungen faktisch ignoriert werden.

Juristische Einordnung:
– Rechtsbeugung (§ 339 StGB) liegt streng genommen nicht vor, da dieser Straftatbestand primär Richter betrifft,
– Möglich sind aber strafrechtliche Delikte wie Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB i.V.m. § 340 StGB) oder Amtsmissbrauch,
– Verwaltungsrechtlich kann ein solches Verhalten über Zwangsgelder und Vollstreckungsmaßnahmen geahndet werden,
– Verfassungsrechtlich kann eine Organstreitklage oder Verfassungsbeschwerde den Verfassungsbruch feststellen lassen.
Was kann man juristisch gegen Dobrindt tun?
- Verwaltungsgerichtliche Schritte: Betroffene können Vollstreckung nach § 172 VwGO beantragen, um das Urteil gegen die Behörde durchzusetzen,
- Strafanzeige: Bei einem klaren Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amt oder Amtsmissbrauch ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich,
- Dienstaufsichtsbeschwerde: Gegen beteiligte Behördenleiter oder Ministerien,
- Politisch-parlamentarische Konsequenzen: Untersuchungsausschüsse, Misstrauensanträge oder Rücktrittsforderungen,
- Verfassungsrechtlich: Betroffene oder auch Bundestagsabgeordnete können eine Verfassungsbeschwerde oder einen Organstreit einleiten, um den Bruch der Gewaltenteilung feststellen zu lassen.
Resümee:
Ein Innenminister, der sich über Gerichtsurteile hinwegsetzt, gefährdet nicht nur das individuelle Recht eines Asylsuchenden, sondern das gesamte Fundament unseres Rechtsstaats. Wenn Alexander Dobrindt in dieser Weise handelt, dann ist das nicht nur politisch skandalös, sondern juristisch ein klarer Fall von Verfassungsbruch und Rechtsbruch – mit Konsequenzen, die bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung und politischem Rücktritt reichen können.
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