Commerzbank – Nachweispflicht der Auszahlung

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bei der Commerzbank Leonberg wurde vor 2 Monaten ein altes Sparbuch abgegeben.

Auf dem Sparbuch war ein 5-stelliger Guthabenbetrag aus dem Jahr 2001.

Die Erben hatten Erbschein, Generalvollmacht und Sparbuch vorgelegt.

Bereits bei der Abgabe war die Kundenfreundlichkeit höchst unbefriedigend.

Da der Originalerbschein nicht vorhanden war, musste dieser beim 2. Besuch abgegeben werden.

Beim 2, Besuch war diese Mitarbeiterin nicht da. Wir konnten dann jedoch bei einem freundlichen Mitarbeiter den Erbschein vorlegen.

Heute wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Betrag am…. in Höhe von ….. ausgezahlt wurde.

Wir fragten dann nach, auf welches Konto der Betrag überwiesen wurde.

Es wurde dann mitgeteilt, dass es sich um eine Barauszahlung handelte.

Auf Nachfrage, ob wir bitte eine Kopie des Auszahlungsbeleges mit der Unterschrift der abhebenden Person erhalten könnten, hieß es ja, aber es handelte sich um eine Barauszahlung und eine Unterschrift liegt hier nicht vor.

Um weiter zu recherchieren, würden Bankgebühren entstehen.

Ich teilte der Mitarbeiterin mit, dass die Commerzbank in der Beweispflicht ist und nicht der Kunde!

Die Mitarbeiter antwortete dann recht unwirsch.

Ich fragte dann nach ihrem Namen und dass sie mir bitte ihren Namen buchstabieren möge.

Sie wiederholte ihren Namen, der aufgrund des wohl sklavischen Dialektes nicht aufzuschreiben war.

Ich bat die Mitarbeiterin darum, mir nochmals ihren Namen Buchstaben für Buchstaben zu buchstabieren.

Sie wiederholte ihren Namen schnell und das müsse wohl reichen!

Danach legte sie auf.

Für mich alles sehr suspekt!

Als Information für ähnliche Fälle:

Zum einen gibt es keine Verjährungsfrist über 30 Jahre oder Ähnliches. Zum zweiten ist die Verjährungsfrist drei Jahre nach bekannt werden. Das Sparbuch wurde aber jetzt erst bekannt. Und eine Bank muss eine Nachweis darüber erbringen, wann und wie ausgezahlt oder überwiesen wurde.

In diesem Fall erfolgte anscheinend eine Barauszahlung. Einen Beleg über die Barauszahlung gibt es nur ohne Unterschrift anscheinend.

Für eine weitere Recherche wollte die Bank auch Gebühren haben.

Die Konsequenz daraus ist eine Beschwerde bei dem der BAFin

Bundesfinanzdienstleistung und dem Vorstand der #Commerzbank.