Plötzlich teuer. Dabei war alles seit Jahren angekündigt.
Ab 2026 steigt der CO2 Preis deutlich. Heizen mit Öl und Gas wird teurer. Tanken auch. Die Zahlen stehen jetzt schwarz auf weiß. Und trotzdem tun viele so, als käme das aus dem Nichts.
Tut es nicht.
Der CO2 Preis ist kein spontaner Einfall. Er wurde vor Jahren beschlossen, schrittweise eingeführt und öffentlich kommuniziert. Mit Zeitplänen, Stufen und klaren Ansagen. Wer heute überrascht ist, war nicht schlecht informiert. Er wollte es nicht hören.
Stattdessen haben Politik und Lobby jahrelang beruhigt. Man werde das schon sozialverträglich lösen. Es werde niemand überfordert. Es werde sich kaum bemerkbar machen. Gleichzeitig wurde jede ehrliche Debatte über Alternativen vertagt. Wärmepumpen ausgebremst. Sanierung verschleppt. Öffentlicher Verkehr vernachlässigt.
Das Ergebnis ist absehbar. Jetzt trifft der Preis auf Menschen, die man in falscher Sicherheit gelassen hat. Nicht weil Klimapolitik unfair wäre, sondern weil man sie halbherzig und widersprüchlich umgesetzt hat.
Der eigentliche Skandal ist nicht der steigende CO2 Preis. Der war notwendig und bekannt. Der Skandal ist, dass man jahrelang so getan hat, als könne man Emissionen bepreisen, ohne Verhalten zu verändern. Als gäbe es Klimaschutz ohne Zumutungen.
Wer heute von Abzocke spricht, verschweigt die Vorgeschichte. Und wer jetzt Empörung erntet, hat sie mit Märchen selbst vorbereitet. Bequemlichkeit war politisch einfacher als Ehrlichkeit.
Der CO2 Preis ist kein Schock. Er ist die Rechnung. Und sie lag lange genug auf dem Tisch.
Die Abfindung einer betrieblichen Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer gilt in der Praxis oft als steuerliches Minenfeld. Lange Zeit herrschte die Auffassung, dass eine solche Abfindung nahezu automatisch als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sei – mit entsprechenden steuerlichen Folgen für die GmbH. Die neuere Rechtsprechung stellt jedoch klar: Eine Abfindung ist nicht per se steuerlich schädlich.
Keine Automatikwirkung zur verdeckten Gewinnausschüttung
Der Bundesfinanzhof macht deutlich, dass eine Abfindung einer Pensionszusage nicht zwangsläufig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Entscheidend ist nicht allein die Tatsache der Abfindung, sondern die Gesamtwürdigung der Umstände. Damit ist eine pauschale Betrachtung unzulässig, vielmehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und die nachvollziehbaren Gründe im Einzelfall an.
Maßgeblich ist der Fremdvergleich – doppelt geprüft
Zentrales Prüfkriterium bleibt der Fremdvergleich. Dabei sind zwei Ebenen zu berücksichtigen,
Erstens muss geprüft werden, ob die GmbH aus wirtschaftlicher Sicht ein nachvollziehbares Interesse an der Abfindung hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn bilanzieller Druck reduziert, langfristige Verpflichtungen beendet oder unternehmerische Risiken begrenzt werden sollen,
Zweitens ist zu bewerten, ob ein außenstehender Dritter unter vergleichbaren Bedingungen ebenfalls einer solchen Regelung zugestimmt hätte. Ist dies plausibel darstellbar, spricht das gegen eine verdeckte Vorteilsgewährung.
Betriebliche Gründe können entscheidend sein
bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
Die Rechtsprechung betont zunehmend die Bedeutung betrieblicher Motive. Eine Abfindung kann steuerlich akzeptiert werden, wenn sie Teil einer unternehmerischen Gesamtstrategie ist – etwa zur Stabilisierung der Gesellschaft, zur Verbesserung der Liquiditätsstruktur oder zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Auch der Wunsch nach Planungssicherheit oder Risikobegrenzung kann ein legitimer Anlass sein.
Keine Abfindung „aus dem Bauch heraus“
Problematisch bleiben jedoch spontane oder schlecht begründete Abfindungen. Fehlt eine saubere wirtschaftliche Herleitung oder eine nachvollziehbare Dokumentation, steigt das Risiko erheblich, dass Finanzverwaltung oder Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Entscheidend ist daher nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch deren Begründung und Dokumentation.
Bedeutung für Geschäftsführer und Unternehmen
Für Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Gesellschaften ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Abfindungen von Pensionszusagen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber sorgfältig vorbereitet, wirtschaftlich begründet und steuerlich begleitet werden. Wer diese Punkte beachtet, kann Gestaltungsspielräume nutzen, ohne automatisch in eine steuerliche Falle zu geraten.
EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2012
vorgehend FG Münster, 26. Mai 2023, Az: 4 K 3618/18 E
Leitsätze
NV: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.09.2013 – I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726).
Hier zu den Feiertagen zu stehen, umgeben von moosbedeckten Felsen und kahlen Bergen statt Schnee und Eis, fällt es schwer, die Dissonanz nicht zu spüren. Schön? Absolut. Normal? Wenn heute Namen vergeben würden, könnte „Island“ nicht auf der Shortlist stehen.
Ich sitze gerade in Kjós, nördlich von Reykjavík, wo es heute 9 °C hat. Und gestern wurde in Ostisland ein neuer Temperaturrekord aufgestellt: 19 °C – die höchste Temperatur, die jemals an Weihnachten im Land gemessen wurde. Das sind satte 3,5 °C mehr als der bisherige Rekord.
Deshalb wurde ich Mitgründer eines Klima-Startups. Nicht, weil es gerade angesagt war – im heutigen politischen Klima definitiv nicht –, sondern weil das Problem herzzerreißend real, physisch spürbar und bereits vorhanden ist. Klimawandel ist kein zukünftiges Szenario. Er geschieht genau jetzt, vor unseren Augen, und definiert still und leise neu, was wir als „normal“ akzeptieren.
Ein Island ohne Eis entwickelt sich zur neuen Normalität. Und unsere Reaktion darauf kann in den kommenden Jahren nicht unverändert bleiben.
Während das Jahr 2025 zu Ende geht, möchte ich deshalb drei Gedanken teilen:
Wenn du etwas aufbaust, um diese Entwicklung aufzuhalten oder abzumildern, dann mach weiter. Diese Arbeit zählt. Wenn du bisher nur von der Seitenlinie zuschaust, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, näher heranzutreten und selbst aktiv zu werden. Und wenn du investierst, dann überlege sorgfältig, welche Art von Welt dein Kapital formt – und wie diese Welt in zehn Jahren aussehen wird.
Zum Abschluss ein paraphrasiertes Zitat, das ich besonders mag und das gut zu diesem Jahresende passt: Wir neigen dazu, zu überschätzen, was wir in einem Jahr erreichen können, und zu unterschätzen, was in zehn Jahren möglich ist.
Werner Hoffmann. – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.-
Früher war Silvester für viele ein Ritual: Raketen, Böller, Krach, Rauch, kurz ein paar Minuten „Spektakel“, die am nächsten Morgen nur noch nach verbranntem Geld riechen.
Bei mir ist das seit dem russischen Angriffskrieg vorbei.
Ich habe für mich entschieden: Wenn irgendwo Menschen um ihr Leben, ihre Familien und ihr Land kämpfen, dann fühlt sich Böllerei nicht mehr nach „Feiern“ an, sondern nach Verdrängen.
Und Verdrängen ist in Zeiten von Krieg die bequemste Form der Gleichgültigkeit.
Darum fällt Silvester bei mir aus. Nicht aus Traurigkeit, sondern aus Haltung.
Das Geld, das sonst in Raketen und Knallkörper geflossen wäre, spende ich stattdessen. Und zwar bewusst getrennt: einmal für die militärische Verteidigung, einmal für humanitäre Hilfe.
Wenn auch Du spenden möchtest, dann mache einen Screenshot von den Kontoverbindungen.
Offizielle Spendenkonten der Ukraine, getrennt nach Zweck
1) Militärische Unterstützung / Verteidigung (National Bank of Ukraine) EUR:
Empfänger: National Bank of Ukraine, IBAN: DE05504000005040040066, BIC: MARKDEFF, Empfängerbank: Deutsche Bundesbank, Frankfurt, Verwendungszweck: for ac 47330992708,
USD:
Empfänger: National Bank of Ukraine, Account Number: 804790258, Empfängerbank: JP MORGAN CHASE BANK, New York, Bank BIC: CHASUS33, Verwendungszweck: for ac 47330992708,
GBP:
Empfänger: National Bank of Ukraine, Account Number: 80033041,
Empfängerbank: JP MORGAN CHASE BANK NA, London, Bank BIC: CHASGB2L, Verwendungszweck: for ac 47330992708.
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2) Humanitäre Hilfe (Ministry of Social Policy of Ukraine)
In EUR:
Empfänger: Ministry of Social Policy of Ukraine,
IBAN: DE85500000000050002137, BIC: MARKDEFF,
Empfängerbank: Deutsche Bundesbank, Frankfurt,
Verwendungszweck: for ac 32302338301027,
In USD:
Empfänger: Ministry of Social Policy of Ukraine, Account Number: 804790266,
Empfängerbank: JP MORGAN CHASE BANK, New York, Bank BIC: CHASUS33,
Verwendungszweck: for ac 32302338301027,
In GBP:
Empfänger: Ministry of Social Policy of Ukraine,
IBAN: GB52CHAS60924280033041, Sort Code: 60-92-42, Verwendungszweck: for ac 32302338301027.
Warum ich das so mache
Weil ich nicht gleichzeitig „Frieden“ sagen und „Knall“ kaufen will.
Weil ich nicht zuschauen will, wie ein Land überfallen wird, und mich dann mit Glitzer am Himmel ablenke.
Weil ich weiß, dass die Ukraine letztendlich auch ein Schutzwall im Osten von Europa ist, denn Putin macht nicht Schluss mit dem verbrecherischen Krieg, selbst wenn er die ganze Ukraine eingenommen hätte.
Und ja:
Es ist nur Geld. Aber Geld ist auch eine Entscheidung. Jeden Tag.
Mein Silvester ist deshalb leiser geworden. Aber es ist ehrlicher.
Und wer darauf Wert legt, die Spende steuerlich geltend zu machen, der kann auch über diese Organisationen spenden.
Steuerlich anerkannte Spendenorganisationen in Deutschland – Humanitäre Hilfe für die Ukraine
Aktion Deutschland Hilft e.V., Empfänger: Aktion Deutschland Hilft e.V., IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX, Bank: Bank für Sozialwirtschaft, Verwendungszweck: Nothilfe Ukraine.
Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Empfänger: Deutsches Komitee für UNICEF e.V., IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00, BIC: BFSWDE33XXX, Bank: SozialBank Köln, Verwendungszweck: Ukraine Nothilfe.
Save the Children Deutschland e.V., Empfänger: Save the Children Deutschland e.V., IBAN: DE92 1002 0500 0003 2929 12, BIC: BFSWDE33BER, Bank: Bank für Sozialwirtschaft, Verwendungszweck: Ukraine-Nothilfe.
Ein Jahr nach meinem #Austritt aus der #CDU am 27.12.2024 – Sorgen und Befürchtungen, die sich leider bewahrheitet haben.
Als ich vor einem Jahr die CDU verlassen habe, gab es zwei Motive und Befürchtungen: einen klimapolitischen Rollback – und einen politischen Rechtsrutsch nach trump’schem Muster.
Beides ist eingetreten.
Der Rollback kam. Er war real, aber am Ende fast das kleinere Problem.
Denn schlimmer war: Es gab keinen großen Schritt nach vorn, obwohl die Welt zunehmend von mittleren und größeren Wetterkatastrophen heimgesucht wird. Und die CDU dazu? Keine industriepolitische Vision für das klimaneutrale Zeitalter. Keinen ernsthaften Versuch, unternehmerischen Klimaschutz in reale Standortpolitik zu übersetzen.
Die oft beschworene „unternehmerische Vernunft“ blieb eine Dauerschallplatte.
Dabei hätte man sie nutzen können – für Investitionen, Planungssicherheit, industrielle Führung. Stattdessen wurden fossile Ladenhüter verteidigt, die in der globalen Wirtschaft von morgen niemand mehr braucht. Mit dem Verwässern des Verbrennungsverbots sprudeln vielleicht noch ein paar Monate bis Jahre die Gewinne länger, aber für die Produkte der Zukunft gibt eine der Schlüsselindustrien damit keine Antwort.
Der politische Rechtsrutsch kam dann noch schneller und deutlicher, im Januar 2025. Als die Union im Bundestag gemeinsam mit der AfD agierte, bewahrheitete sich, wovor viele lange gewarnt hatten: Der rhetorische Rechtsdrall war kein Ausrutscher – er war Haltung und fehlende Reformbereitschaft für die großen Fragen.
Das war mehr als ein Tabubruch. Es war und ist falsch und bleibt ein strategischer Irrweg.
Wer glaubt, man könne mit trump’schem Populismus, Faktenrelativierung und der Verlängerung fossiler Geschäftsmodelle politische oder ökonomische Stärke sichern, verkennt die Realität einer Welt im solaren und erneuerbaren Aufbruch.
Auch aus christdemokratischer Perspektive ist das bitter:
Der Anspruch der Schöpfungsbewahrung wurde nicht eingelöst – weder ökologisch noch ökonomisch.
Wenn man die Theorie der langen Konjunkturwellen nach Leontieff ernst nimmt, dann stehen wir vor einer historischen Transformationswelle. Meine nüchterne Diagnose ein Jahr später: Deutschland wird unter der Union nicht auf dieser Welle surfen – sondern sie unter sich durchlaufen sehen, zum Schaden der deutschen Wirtschaft und des deutschen Standorts. Made by Adenauers Enkeln …
Genau deshalb bin ich gegangen. Und genau deshalb bleibe ich politisch engagiert – zum Beispiel beim BaumEntscheid e.V.
Nicht aus Parteitaktik, sondern aus Verantwortung –
für Klima, Demokratie und den Wirtschaftsstandort Deutschland.
PS: Blogartikel und Pressespiegel zu meinem Austritt im 1. Kommentar. Und: Ich könnte genauso gut noch einen Post schreiben, dass ich von den Grünen mehr erwartet hätte. Dass sie im Wahlkampf mehr in Sachen Klimapolitik aufgedreht und jetzt die Regierung klimapolitisch „gejagt“ hätten, statt staatstragend zuzuschauen. Dazu aber vielleicht ein andermal ..
Europa hält sich für technologisch souverän – doch ein genauer Blick zeigt ein anderes Bild. Unsere digitale Infrastruktur hängt in weiten Teilen von US-Konzernen wie Microsoft und Apple ab. Betriebssysteme, Office-Software, Cloud-Dienste, Sicherheitsupdates und Geräte-Ökosysteme prägen unseren Alltag – in Behörden, Unternehmen, Schulen und privaten Haushalten.
Diese Abhängigkeit ist bequem. Aber sie ist gefährlich.
Wenn Updates funktionierende Technik entwerten
Ein zentrales Problem zeigt sich bei Betriebssystem-Updates. Mit nahezu jeder neuen Windows-Version fallen Millionen Geräte aus dem offiziellen Support, obwohl ihre Hardware technisch noch einwandfrei ist. Rechner, die für Büroarbeit, Verwaltung oder Bildung völlig ausreichen würden, gelten plötzlich als „nicht kompatibel“.
Die Folge: künstlich erzeugter Elektroschrott, steigende Kosten für Verbraucher und Institutionen und eine massive Ressourcenverschwendung – ökologisch wie ökonomisch nicht zu rechtfertigen.
Digitale Macht ist politische Macht
Noch brisanter ist die politische Dimension. Microsoft und Apple unterliegen dem US-Recht und damit auch politischen Entscheidungen in den Vereinigten Staaten. Ein amerikanischer Präsident kann – direkt oder indirekt – Einfluss auf Exportregeln, Sicherheitsfreigaben, Verschlüsselungsstandards oder Update-Politiken nehmen.
Was viele unterschätzen: Software-Updates sind heute ein Machtinstrument. Wer sie kontrolliert, entscheidet über Sicherheit, Stabilität und im Zweifel über die Funktionsfähigkeit ganzer Systeme – auch in Europa.
Lehren aus Zoll- und Handelskonflikten
Dass politische Entscheidungen aus den USA unmittelbare Folgen für Europa haben können, haben wir bereits erlebt. Zölle, Sanktionen und Handelsbeschränkungen wurden plötzlich Realität – mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher.
In der digitalen Welt ist dieses Risiko sogar noch größer: Denn Alternativen lassen sich nicht kurzfristig aufbauen, und ein Software-Lock-in wirkt oft über Jahre.
Europa zahlt den Preis – doppelt
Europa zahlt diese Abhängigkeit gleich doppelt:
Erstens finanziell – durch Lizenzgebühren, Zwangsupgrades und regelmäßige Hardware-Neukäufe.
Zweitens strategisch – durch den Verlust digitaler Selbstbestimmung. Wenn zentrale digitale Infrastrukturen nicht mehr unter europäischer Kontrolle stehen, wird demokratische Steuerung zunehmend schwierig.
Digitale Souveränität ist keine Ideologie
Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung. Sie bedeutet Wahlfreiheit, Kontrolle, Sicherheit und Resilienz.
Europa braucht eigene, offene und langfristig tragfähige Alternativen – vor allem in Verwaltung, Bildung und kritischer Infrastruktur. Open-Source-Lösungen, offene Standards und europäische Cloud-Strukturen sind kein Rückschritt, sondern eine Investition in Unabhängigkeit und Demokratie.
Resümee
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Microsoft und Apple leistungsfähige Produkte anbieten. Die Frage ist: Kann Europa es sich leisten, dauerhaft in einer digitalen Abhängigkeit zu verharren?
Digitale Abhängigkeit ist längst kein technisches Detail mehr. Sie ist ein wirtschaftliches, ökologisches und demokratisches Risiko, das endlich offen benannt und politisch ernst genommen werden muss.
Viele Rentnerinnen und Rentner denken: „Die Rente ist bewilligt – die kommt jetzt zuverlässig jeden Monat.“
Doch ein aktuelles Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Sitz: Stuttgart) zeigt, wie schnell es kritisch werden kann, wenn die Rentenversicherung eine Rückforderung durchsetzen will: Dann kann die Rentenkasse laufende Rentenzahlungen mit eigenen Forderungen verrechnen – im Extremfall bis zur Hälfte der laufenden Leistung.
Das Urteil im Überblick
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG, Stuttgart)
Senat: 13. Senat (erkennbar am Aktenzeichen 29.07.2025 LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen:L 13 R 1262/25
Worum ging es – und warum ist das so brisant?
Im Kern geht es um eine Situation, die in der Praxis häufiger vorkommt, als viele glauben: Die Rentenversicherung stellt fest, dass in der Vergangenheit zu viel gezahlt wurde (z. B. nach einer nachträglichen Korrektur, einem Versorgungsausgleich oder einer Neubewertung). Aus der Überzahlung wird eine Forderung – und wenn diese nicht ausgeglichen wird, folgt oft der nächste Schritt: Aufrechnung. Genau das wurde in dem Fall zum Streitpunkt: Die Rentenkasse zog monatlich einen Betrag von der laufenden Rente ab. [oai_citation:4‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Der „Killerpunkt“ vor Gericht: Belege, Belege, Belege
Was viele unterschätzen: Vor Gericht zählen nicht Vermutungen, nicht „gefühlte“ Belastungen und auch keine theoretischen Vergleichswerte – sondern nachweisbare, konkrete Zahlen. Das Urteil macht deutlich, dass Betroffene ihre wirtschaftliche Lage vollständig und plausibel belegen müssen, wenn sie geltend machen wollen, dass eine Aufrechnung sie unzumutbar trifft. [oai_citation:5‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Wie kann die Rentenkasse überhaupt „einfach so“ kürzen?
Die rechtliche Grundlage ist § 51 SGB I. Dort ist geregelt, wann ein Leistungsträger mit eigenen Geldforderungen gegen laufende Sozialleistungen aufrechnen darf – und unter welchen Grenzen das möglich ist. In bestimmten Konstellationen ist eine Aufrechnung bis zur Hälfte laufender Geldleistungen vorgesehen. [oai_citation:6‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Was du daraus mitnehmen solltest
Eine bewilligte Rente ist nicht automatisch „unkürzbar“ – Rückforderungen können direkt über die laufende Zahlung durchgesetzt werden, [oai_citation:7‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Wer sich wehren will, braucht harte Nachweise (Einnahmen, Fixkosten, Mietvertrag/Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Bescheide), [oai_citation:8‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
„Fiktive“ oder nur behauptete Kosten helfen in der Regel nicht – entscheidend sind echte Verpflichtungen und echte Zahlungen, [oai_citation:9‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Je früher du reagierst, desto besser: Wer Schreiben der Rentenkasse liegen lässt, verliert Zeit und oft taktische Möglichkeiten, [oai_citation:10‡rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/wichtiges-renten-urteil-kuerzung-rente-bis-zur-haelfte-aufrechnung-durch-rentenkasse/)
Resümee
Das Verfahren zeigt knallhart: Wenn eine Rückforderung im Raum steht, kann es finanziell richtig wehtun – und zwar nicht irgendwann, sondern monatlich auf dem Konto. Wer hier bestehen will, muss die eigene Lage sauber dokumentieren und frühzeitig reagieren. Denn vor Gericht gewinnt nicht der, der am lautesten empört ist – sondern der, der seine Zahlen belegen kann.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten.
Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.
Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist
Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:
persönliche Daten und Notfallkontakte,
Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.
Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.
Typische Risiken ohne Notfallordner
Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:
Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
Verträge verursachen weiter Kosten,
Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.
Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.
Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge
Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung.
Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.
Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.
Analog, digital oder kombiniert?
Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:
ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.
Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.
Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben.
Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.
Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen
Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:
Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
Absicherung bei Erwerbsminderung,
betrieblicher und privater Altersvorsorge,
Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.
Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.
Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:
Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.
Resümee
Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.
Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter: www.Not-Fallordner.de
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.
Immer wieder wird behauptet, manche Menschen würden mehr gesetzliche Altersrente bekommen, als eigentlich maximal möglich.
Als Gründe werden genannt: sehr hohe Einkommen, Kindererziehungszeiten, Pflege, Versorgungsausgleich, Sabbatjahr, Nachversicherung oder Sonderzahlungen.
Die nüchterne Wahrheit:
Fast alles davon ist ein Missverständnis. Es gibt genau eine echte, gesetzlich vorgesehene Ausnahme – und selbst die hat klare Grenzen.
Ein Deutsche TOP 10-Rente in Deutschland.
Die zentrale Systemregel der gesetzlichen Rentenversicherung
Entgeltpunkte sind kalenderjährlich gedeckelt. Unabhängig davon, wodurch sie entstehen sollen – durch Erwerbsarbeit, Kindererziehung, Pflege, freiwillige Beiträge oder Aufwertungen – gilt:
Mehr als der jeweilige Jahreshöchstwert an Entgeltpunkten ist in einem Kalenderjahr nicht möglich. Dieser Deckel gilt grundsätzlich immer.
Kindererziehungszeiten: Ersatz, kein Bonus
Kindererziehungszeiten
ersetzen fehlendes oder geringes Einkommen, bringen bis zu 1,0 Entgeltpunkt pro Jahr (maximal 36 Monate je Kind), wirken nur, wenn der Jahreshöchstwert noch nicht erreicht ist.
Ist der Jahresdeckel bereits ausgeschöpft, entstehen keine zusätzlichen Entgeltpunkte, die Zeit zählt dann nur als Versicherungszeit.
Merksatz:
Pflege von Angehörigen: ebenfalls kein „oben drauf“
Pflegezeiten
können Entgeltpunkte bringen, werden aus der Pflegeversicherung finanziert, unterliegen dem gleichen Jahresdeckel.
Wird dieser durch Erwerbsarbeit bereits erreicht, entstehen keine zusätzlichen Entgeltpunkte aus Pflege; auch hier bleibt es bei der Zeitwirkung.
Merksatz:
Versorgungsausgleich: Umverteilung, kein Mehr
Der Versorgungsausgleich
erzeugt keine neuen Entgeltpunkte, verteilt bestehende Anwartschaften zwischen zwei Personen, die Gesamtsumme der Entgeltpunkte bleibt unverändert.
Wenn beide Ehepartner im selben Zeitraum bereits den Jahreshöchstwert erreicht haben, findet kein Ausgleich statt – unabhängig vom Einkommen.
Merksatz: Der Versorgungsausgleich gleicht Rentenansprüche aus, nicht Einkommen.
Sabbatjahr, Wertguthaben, Zeitwertkonto: wichtig – aber kein Rententurbo
Wertguthaben (Zeitwertkonten)
verlagern bereits verdientes Arbeitsentgelt zeitlich, sichern Sozialversicherung in Freistellungsphasen, verhindern Rentenlücken.
Aber: Sie erzeugen keine zusätzlichen Entgeltpunkte, sie verteilen nur bereits erarbeitetes Entgelt anders, der Jahresdeckel bleibt unangetastet.
Merksatz: Wertguthaben verlängern Beitragszeiten – sie vermehren keine Entgeltpunkte.
Nachversicherung (§ 8 SGB VI): kein Rentenhebel
Die Nachversicherung
ersetzt Beamtenzeiten ohne Versorgungsanspruch durch Beitragszeiten in der GRV, bewertet diese Jahre so, als hätte reguläre Beschäftigung vorgelegen.
Wichtig: Es entstehen keine höheren Entgeltpunkte, als sie bei normaler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entstanden wären, keine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, keine Ausnahme vom Jahresdeckel.
Merksatz: Nachversicherung verhindert Rentenlücken – sie erhöht nicht das erreichbare Maximum.
Der Eindruck entsteht nicht durch zusätzliche Entgeltpunkte, sondern durch Faktoren außerhalb der Jahres-EP-Logik:
Späterer Rentenbeginn mit dauerhaften Zuschlägen über den Zugangsfaktor, Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze mit Zuschlägen von 0,5 % pro Monat und zusätzlichen Entgeltpunkten aus weiterer Beschäftigung.
Diese Effekte multiplizieren, sie durchbrechen aber keinen Jahresdeckel.
Die einzige echte Ausnahme: Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI
§ 187a SGB VI – Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente
Dieser Paragraph erlaubt
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen, auf Antrag vor Beginn einer vorgezogenen Altersrente, mit individueller Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Warum § 187a SGB VI einzigartig ist
Beiträge nach § 187a SGB VI
sind nicht kalenderjahresbezogen, unterliegen keiner Beitragsbemessungsgrenze, sind nicht an den Jahreshöchstwert der Entgeltpunkte gebunden.
Hier können Entgeltpunkte außerhalb der Jahreslogik entstehen – aber ausschließlich zum Ausgleich von Abschlägen.
Wichtige Klarstellungen
Die Sonderzahlung verpflichtet nicht zu einem früheren Rentenbeginn. Man kann trotz Zahlung auch erst später in Rente gehen – bis zur Regelaltersgrenze oder darüber hinaus.
Steuerlich absetzbar: Die Sonderzahlung gilt als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – gegebenenfalls auch über mehrere Jahre verteilt.
Aber: Die spätere Mehr-Rente ist steuerpflichtig und kranken- sowie pflegeversicherungspflichtig.
Resümee
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt keinen Entgeltpunkte-Turbo. Sie kennt Ersatz, Verschiebung, Zuschläge – und genau eine Ausnahme zur Korrektur von Abschlägen.
Hohe Renten entstehen durch Zeit, Timing und Systemkenntnis – nicht durch „Extra-Punkte obendrauf“.
Eine gesetzliche Rente auf dem Netto-Niveau eines Oberstaatsanwalts (R2) ist allein nicht erreichbar – dafür wären zusätzlich rund 1.000 Euro betriebliche Altersversorgung pro Monat nötig.
Werner Hoffmann . – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.
Stell dir nur einen Moment vor, die politische Lage kippt – und ein amerikanischer Präsident lässt Updates, Sicherheitszertifikate oder App-Stores blockieren. Klingt übertrieben?
Beim Thema Zölle war er ja auch schon aktiv.
Die Erpressungsmöglichkeiten sind groß, wenn ein Kontinent sich bei Betriebssystemen, Cloud-Diensten und Standardsoftware auf ein oder zwei Ökosysteme verlässt.
Genau deshalb ist Diversifizierung nicht nur ein Wort aus der Finanzwelt – sondern auch eine digitale Lebensversicherung für Europa.
Linux ist dabei kein „Nerd-Spielzeug“, sondern eine realistische Ausweichspur: du bekommst moderne Software, regelmäßige Updates, hohe Transparenz – und vor allem: Wahlfreiheit.
Was „Microsoft/Windows-first“ typisch bindet,
Windows als Zentrale für Updates, Treiber, Lizenzen,
Microsoft-Konto-Zwang und Cloud-Druck (OneDrive/365),
Ökosystem-Effekte: „Alles passt nur richtig, wenn alles Microsoft ist“,
Abhängigkeit von Entscheidungen außerhalb Europas.
Was Linux dir als Gegenmodell gibt,
Offene Standards statt Lock-in,
Mehr Kontrolle über Updates und Datenschutz,
Stabile Systeme, die auch ohne „Account-Zwang“ funktionieren,
Viele kostenlose, leistungsfähige Programme als Ersatz,
Die Möglichkeit zur Parallelstrategie: Linux + Web-Apps + ggf. Windows-VM, wenn nötig.
Diese Artikelserie zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die wichtigsten Windows-/Microsoft-Programme durch Linux-Lösungen ersetzt – ohne Drama, aber mit einem kleinen Gefühl von: „Ich bin wieder Herr im eigenen System.“
Resümee: Digitale Unabhängigkeit ist keine Ideologie. Sie ist Vorsorge. Und Linux ist eine der praktischsten Methoden, um Europa technologisch breiter aufzustellen.