Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
www.Renten-Experte.de
Mit dem Rentenpaket 2025 greift der Gesetzgeber tief ins Arbeitsrecht ein. Ziel ist es, Unternehmen mehr Flexibilität zu geben und erfahrene Beschäftigte länger im Betrieb zu halten. Künftig dürfen Regelaltersrentner auch ohne sachlichen Grund befristet weiterbeschäftigt werden – selbst dann, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat.
Die neuen Spielräume sind erheblich.
Ab 2026 sind sachgrundlose Befristungen bis zu acht Jahre möglich. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen bis zu zwölf befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Das bisherige Anschlussverbot entfällt.
Für Unternehmen ist das ein klarer Vorteil, weil Wissen und Erfahrung länger verfügbar bleiben, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Für Beschäftigte hat diese Flexibilität jedoch zwei Seiten.
Einerseits eröffnet sie die Chance, freiwillig länger zu arbeiten und Einkommen sowie Rente zu kombinieren.
Andererseits wächst die Unsicherheit, denn befristete Verträge bedeuten weniger Planungssicherheit und schwächeren Kündigungsschutz.
Gerade ältere Arbeitnehmer können so von Vertrag zu Vertrag weitergereicht werden, ohne langfristige Perspektive.
Besonders wichtig:
Die gesetzliche Neuregelung allein reicht nicht immer aus.
In vielen Branchen gelten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze vorsehen oder eine Weiterbeschäftigung ausdrücklich ausschließen.
Solche Regelungen bleiben grundsätzlich wirksam, solange sie nicht angepasst oder neu verhandelt werden.
Das bedeutet:
- Arbeitgeber können die neuen Möglichkeiten nicht automatisch nutzen,
- bestehende Tarifverträge müssen überprüft und gegebenenfalls geändert werden,
- häufig sind Betriebsräte einzubeziehen,
- ohne Anpassung kann eine Weiterbeschäftigung rechtlich unzulässig sein.
Hinzu kommen sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Befristete Weiterbeschäftigung kann Auswirkungen auf Krankenversicherung, Steuerfreiheit der Aktivrente, den Rentenbezug sowie auf spätere Hinterbliebenenansprüche haben.
Wer hier den Überblick verliert, riskiert finanzielle Nachteile – für sich selbst oder für Angehörige.
Hinweis:
Der Notfallordner von

hilft dabei, Arbeitsverträge, Tarifbindungen, Betriebsvereinbarungen, Rentenstatus und Befristungszeiträume übersichtlich festzuhalten. So wissen Angehörige oder Erben im Ernstfall genau, welche Regelungen galten und was noch zu prüfen ist.
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