Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Hinterbliebene sind überrascht, wenn ihre Witwen- oder Witwerrente niedriger ausfällt als erwartet.
Der Grund liegt fast immer in der Anrechnung eigenen Einkommens. Doch diese Anrechnung ist komplizierter, als viele glauben, und genau hier verschenken Betroffene oft dauerhaft Geld.

Grundsätzlich gilt: Eigenes Einkommen wird nicht vollständig angerechnet, sondern nur der Teil, der einen gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag orientiert sich an der aktuellen Bezugsgröße der Rentenversicherung und erhöht sich zusätzlich, wenn Kinder berücksichtigt werden, für die ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze führt zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

Entscheidend ist außerdem, welche Einkommensarten angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, eigene Renten sowie bestimmte Versorgungsbezüge. Vor der eigentlichen Anrechnung werden jedoch Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Dadurch liegt das sogenannte anrechenbare Einkommen häufig deutlich unter dem Bruttobetrag.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der maßgebliche Zeitraum. Für die Berechnung wird oft nicht das aktuelle Einkommen herangezogen, sondern das Einkommen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Ändert sich die Einkommenssituation, etwa durch Rentenbeginn, Teilzeit, Wegfall von Einkommen oder neue Rentenarten, kann eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente beantragt werden. Viele Betroffene wissen das nicht und akzeptieren jahrelang unnötige Kürzungen.
Auch einmalige Einnahmen, wie Abfindungen oder Urlaubsabgeltungen, sowie Einkommen aus Minijobs werden unterschiedlich bewertet. Hier entscheidet die korrekte Zuordnung darüber, ob und in welchem Umfang eine Kürzung erfolgt.

Gerade bei Rentenänderungen, insbesondere bei der Hinterbliebenen Versorgung, sollte ein unabhängiger Rentenberater prüfen, inwiefern hier Möglichkeiten bestehen, bei einer Witwenrenten Kürzung trotzdem eine höhere Witwenrente zu erhalten. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig.

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