Früher in Rente – aber zu welchem Preis? Die Wahrheit über Sonderzahlungen zur Rentenrettung

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Wer vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, zahlt dafür fast immer einen Preis.

Für jeden Monat, den die Altersrente vorgezogen wird, kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.

Hochgerechnet sind das 3,6 Prozent im Jahr – ein Abschlag, der ein Leben lang bleibt.

Was viele nicht wissen: Diese Rentenminderungen lassen sich grundsätzlich ausgleichen. Möglich wird das durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Versicherte mindestens 50 Jahre alt sind und grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.

Aktivrente ab Regelaltersrente steuerfrei, sozialversicherungspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung

Wie hoch eine solche Sonderzahlung maximal sein darf, erfährt man nicht „Pi mal Daumen“, sondern nur über einen formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Basis der jeweils aktuellen Rechengrößen wird dann berechnet, welcher Betrag notwendig wäre, um die späteren Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Wichtig: Diese Auskunft verpflichtet zu nichts. Sie ist lediglich eine Entscheidungsgrundlage.

Die Sonderzahlungen können einmalig oder in mehreren Teilbeträgen geleistet werden. Genau hier wird es allerdings komplex – denn so attraktiv das Modell auf den ersten Blick wirkt, so viele Folgen werden oft übersehen.

Rentenbescheid

Die ausgeglichene Rente wird später voll versteuert. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Auf der anderen Seite lassen sich die Sonderzahlungen heute steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, was das aktuelle zu versteuernde Einkommen senken kann.

Ob sich das rechnet, hängt unter anderem davon ab,

  • wie hoch der aktuelle und der spätere Steuersatz sind,
  • wie hoch die spätere Rente tatsächlich ausfällt,
  • ob und wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen,
  • wie lange die Rente voraussichtlich bezogen wird,
  • und welche Alternativen zur Geldanlage es gibt.

Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht. Für manche ist die Sonderzahlung ein sinnvoller Baustein, für andere ein teurer Irrweg. Genau deshalb sollte diese Entscheidung niemals ungeprüft getroffen werden.

Ein unabhängiger Rentenberater kann hier Klarheit schaffen, verschiedene Szenarien durchrechnen und aufzeigen, ob Sonderzahlungen zur Rentenversicherung wirklich sinnvoll sind – oder ob andere Lösungen langfristig besser passen.

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