Rente mit 57? Warum diese Hoffnung viele teuer zu stehen kommen kann

Ein Beitrag von Werner Hoffmann.


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Immer wieder liest man im Internet oder in sozialen Netzwerken die Aussage:
„Erwerbsminderungsrente schon mit 57 – ab 2026!“

Das klingt für viele Menschen nach einer echten Perspektive. Doch diese Aussage ist irreführend und kann zu schweren Fehlentscheidungen führen.

Zunächst ganz klar und in einfacher Sprache:
Es gibt keine normale Rente mit 57. Auch nicht ab 2026.

Was tatsächlich gemeint ist, ist die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente hat nichts mit einem freiwilligen Rentenbeginn zu tun. Sie wird nur gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet nicht der Betroffene selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Grundlage sind ärztliche Gutachten und medizinische Prüfungen.

Damit eine Erwerbsminderungsrente überhaupt möglich ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Arbeitsfähigkeit liegt dauerhaft unter sechs Stunden täglich, bei voller Erwerbsminderung unter drei Stunden,
  • in den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt,
  • insgesamt bestehen mindestens fünf Versicherungsjahre.

Ganz wichtig:
Arbeitslosigkeit, Alter, Stress im Beruf oder Unzufriedenheit im Job reichen nicht aus.

Ab 2026 ändern sich zwar einzelne Berechnungsdetails, zum Beispiel bei der sogenannten Zurechnungszeit. Am Grundprinzip ändert sich jedoch nichts.
Es wird keine neue „Rente mit 57“ eingeführt.

Was viele nicht wissen oder was in manchen Artikeln verschwiegen wird:
Die Erwerbsminderungsrente ist fast immer mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Diese Abschläge bleiben lebenslang bestehen, auch wenn später eine Altersrente daraus wird. Das kann über die Jahre viele tausend Euro ausmachen.

Besonders gefährlich sind stark vereinfachte Darstellungen im Internet. Menschen, die gesundheitlich oder finanziell unter Druck stehen, entwickeln dadurch falsche Hoffnungen – und stellen Anträge, die ihnen langfristig schaden.

Deshalb mein klarer Rat aus der Praxis:
Lass dich vor jedem Antrag von einem unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beraten.
Ein unabhängiger Rentenberater ist im Rentenrecht das, was ein Steuerberater im Steuerrecht ist: spezialisiert, unabhängig und ausschließlich deinen Interessen verpflichtet.

Denn eines gilt immer:
Eine falsch beantragte Rente ist oft ein finanzieller Schaden für den Rest des Lebens.

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