Ein Beitrag von Werner Hoffmann

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Viele Menschen beschäftigen sich erst kurz vor dem Ruhestand mit ihrer Rente.
Das ist ein folgenschwerer Fehler. Spätestens mit 44 Jahren sollte der Versicherungsverlauf geprüft werden, denn nur dann bestehen noch echte Möglichkeiten, Fehler zu korrigieren und die spätere Rente aktiv zu gestalten.

Der Versicherungsverlauf ist das zentrale Dokument der gesetzlichen Rente.
Er enthält alle rentenrelevanten Zeiten wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege und Krankheit. Fehlende oder falsch bewertete Zeiten wirken sich lebenslang negativ auf die Rentenhöhe aus.
Warum gerade 44 Jahre?

Mit Mitte 40 sind die meisten Lebensabschnitte abgeschlossen. Unterlagen sind meist noch vorhanden, Arbeitgeber oft noch erreichbar. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit, gezielt gegenzusteuern – etwa durch Nachzahlungen oder freiwillige Beiträge. Wer erst mit 55 oder 60 prüft, kann meist nur noch feststellen, aber kaum noch handeln.
Ein besonders wichtiger Punkt: Schulzeiten zwischen 16 und 17 Jahren
Was viele nicht wissen: Diese Schulzeiten können nachträglich mit Beiträgen belegt werden. Dieses eine Jahr kann rentenrechtlich entscheidend sein.
Erstens: Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente.
Für dieses Jahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden – Mindest- oder Höchstbeitrag. Besteht ein erhöhtes Risiko einer Erwerbsminderung, kann der Höchstbeitrag besonders wirkungsvoll sein.
Grund ist die Zurechnungszeit: Sie wird mit der durchschnittlichen Entgeltpunktezahl aus dem bisherigen Versicherungsverlauf berechnet. Ein Jahr mit hohen Beiträgen erhöht diesen Durchschnitt – und damit die Erwerbsminderungsrente dauerhaft.
Zweitens: Anrechnung auf die 45-jährige Wartezeit.
Wird mindestens der Mindestbeitrag nachgezahlt, zählt dieses Schuljahr für die 45 Jahre. Häufig fehlen nur wenige Monate, um die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu erreichen. Genau hier kann dieses Jahr den Unterschied machen.
Warum eine unabhängige Prüfung wichtig ist
Die Prüfung sollte durch einen unabhängigen Rentenberater erfolgen. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Versicherten und erkennt Gestaltungsmöglichkeiten, die im Standardverfahren oft nicht angesprochen werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft korrekt, darf jedoch keine individuelle Optimierungsberatung leisten.
Resümee
Die erste Prüfung des Versicherungsverlaufs ist keine Formsache. Spätestens mit 44 Jahren entscheidet sich, ob man später nur reagiert – oder seine Alters- und Erwerbsminderungsrente bewusst und vorausschauend gestaltet.

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