Die AfD kracht frontal gegen die Brandmauer des Rechtsstaats

Ein Beitrag von

Janina Bessenich. Caritas.

Janina Bessenich

Die AfD verliert. Unser Rechtsstaat gewinnt. Keine Rechtsextremisten im juristischen Dienst in Thüringen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD gegen die neue Regelung zur juristischen Ausbildung vollständig abgewiesen. Damit steht fest: Extremisten dürfen vom Rechtsreferendariat ausgeschlossen werden.

Der maßgebliche § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG wurde am 26. November 2025 (Az: VerfGH 9/25) als verfassungsgemäß bestätigt. Das bedeutet: Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung arbeitet, hat im staatlichen juristischen Vorbereitungsdienst keinen Platz.

Der Verfassungsgerichtshof betont klar und eindeutig, dass die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, und damit das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängige, integre Justiz, nur gewährleistet werden kann, wenn angehende Juristinnen und Juristen verfassungstreu sind. Genau darauf kommt es an.

Mehrere Bundesländer bereiten bereits Anpassungen ihrer eigenen Regelungen vor – ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus und für eine widerstandsfähige Demokratie.

Keine Rechtsextremisten als Juristen.
Es gibt kaum etwas Wichtigeres, als unseren Rechtsstaat zu schützen. Mahatma Gandhi brachte es auf den Punkt: Stärke entsteht nicht durch körperliche Kraft, sondern durch unbeugsamen Willen.

#Rechtsstaat #Thüringen #Verfassungsschutz #DemokratieSchützen #NieWiederIstJetzt

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