Datenhandel enttarnt: Wie aus einem MILKA-Gewinnspiel ein Post-Terror wurde!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Der Anfang: Ein harmloses Preisausschreiben

Der Betroffene hatte vor rund zwei Jahren an einem Online-Preisausschreiben teilgenommen – angeblich von „MILKA“.

Dabei wurde eine spezielle Abkürzung des Vornamens genutzt, die kein realer Name sein konnte (3 Buchstaben: MLI).

Schon kurze Zeit später setzte eine Flut von E-Mails ein.

Immer wieder meldeten sich unterschiedlichste Firmen – alle adressiert an den Fantasienamen.

Von Spam zur echten Post

Doch die Entwicklung nahm eine neue Dimension an: Mittlerweile kommen sogar Briefsendungen mit diesem Fantasienamen beim Betroffenen an.

In den letzten Tagen erreichte ihn ein Schreiben eines Hörgerätevertriebs.

Aufgrund des Themas „Hörgeräte“ muss dem Hörgerätevertrieb auch das Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr bekannt sein.

Dies deutet stark darauf hin, dass die Daten aus dem Gewinnspiel verkauft und weiterverkauft wurden – ein klarer Fall von Adresshandel.

Die zentrale Frage: Was kann man tun?

Viele Verbraucher fragen sich:

Wie wehrt man sich gegen solche Machenschaften?

Die Antwort:

Mit der DSGVO!

Rechtliche Grundlagen (kurz erklärt)

  • Art. 6 DSGVO (Rechtsgrundlage der Verarbeitung): Ohne Einwilligung ist Werbung unzulässig,
  • Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht): Betroffene dürfen verlangen, zu erfahren, welche Daten gespeichert sind und woher sie stammen,
  • Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung): Betroffene können jederzeit Löschung ihrer Daten verlangen,
  • Art. 21 DSGVO (Widerspruchsrecht): Werbung kann jederzeit untersagt werden. Danach darf kein Kontakt mehr erfolgen,
  • Art. 82 DSGVO (Schadensersatz): Betroffene haben Anspruch auf immateriellen Schadenersatz, selbst wenn nur ihr Datenschutzrecht verletzt wurde.

Schadensersatz in der Praxis

Die von Gerichten zugesprochenen Entschädigungen liegen in der Regel zwischen 150 € und 500 € pro Fall.

Für den Einzelnen kein Vermögen – aber für die Unternehmen ein hohes Risiko, wenn viele Verbraucher klagen.

So geht man praktisch vor

  • Beweise sichern: Briefe, Umschläge, E-Mails aufbewahren,
  • Schriftlich an das Unternehmen wenden: (Fax oder Einschreiben): Auskunft, Widerspruch, Löschung und Schadensersatz geltend machen,
  • Bei Untätigkeit: Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht einreichen,
  • Optional: Klage auf Schadensersatz.

Musterbrief (anonymisiert)

Absender:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
[Unternehmen einsetzen]
[Adresse einsetzen]
Fax: [Faxnummer einsetzen]

Datum: [einsetzen]

Betreff: Auskunft, Widerspruch, Löschung und Schadensersatzforderung nach Art. 15, 17, 21 und 82 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen am [Datum des Erhalts] Werbepost erhalten, adressiert an „….. MLI Mustermann“.
Da ich Ihnen meine Daten zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt habe, mache ich hiermit meine Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Bitte teilen Sie mir mit:
    – welche personenbezogenen Daten Sie von mir gespeichert haben,
    – aus welcher Quelle Sie meine Daten erhalten haben,
    – zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden,
    – an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten weitergegeben wurden oder werden.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Ich widerspreche der Nutzung meiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Ich fordere Sie auf, meine Daten unverzüglich zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.
  • Schadensersatz (Art. 82 DSGVO): Durch die unrechtmäßige Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ist mir ein immaterieller Schaden entstanden. Ich fordere daher 500,00 € Schadensersatz. Bitte überweisen Sie den Betrag bis spätestens [Frist: 30 Tage] auf folgendes Konto:

    IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
    BIC: XXXXXXXX
    Kontoinhaber: Max Mustermann

Sollte ich bis zum genannten Termin keine vollständige Antwort und keine Zahlung erhalten, werde ich mich mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und rechtliche Schritte prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
Max Mustermann

Resümee

Wer ungewollt mit Fantasienamen oder nach Gewinnspielen mit Post und Spam überhäuft wird, ist nicht machtlos.

Die DSGVO gibt klare Instrumente an die Hand. Jeder einzelne Fall kann ein Unternehmen 150–500 € kosten – und genau das könnte den Adresshändlern das Handwerk legen.

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