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Ein Beitrag von

Janina Bessenich
Der Weg ist in Thüringen dunkel. Seit EINEM JAHR werden der Rechtsstaat und die Demokratie durch die AfD zersetzt.

Die AfD blockiert im Thüringer Landtag die Berufung von neuen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie neuen Richterinnen und Richtern – um Kontrolle über den Verfassungsschutz zu erreichen.

Die Neubesetzung von zuständigen Ausschüssen ist mehrmals durch die Sperrminorität der AfD in Thüringen gescheitert. Für die AfD ist die Justiz nur Verhandlungsmasse.
Der Landtag wird für parteipolitische Interessen instrumentalisiert, der Rechtsstaat blockiert und die Justiz geschwächt.
Die Medien berichten sehr wenig darüber. Kein Aufschrei, keine Empörung – alles nach dem Motto: Im Osten nichts Neues.
Je mehr die AfD Thüringen erobert, desto unmöglicher wird es, an der Demokratie und dem Rechtsstaat festzuhalten. Thüringen ist erst der Beginn!
Hannah Arendt würde sagen: „Da ist irgendetwas passiert, womit wir alle nicht mehr fertig werden…“ und „man darf sich nicht ducken, man muss sich wehren“.
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Kommentar von

Wann entsteht eine Sperrminorität?
Eine Partei hat eine Sperrminorität, sobald sie genügend Sitze besitzt, um Beschlüsse zu blockieren, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Entscheidend ist nicht die eigene Stärke, sondern die Fähigkeit, Mehrheiten der anderen zu verhindern.
- Grundgesetzänderungen (Bundestag & Bundesrat): Erfordern eine 2/3-Mehrheit → Sperrminorität ab mehr als 1/3 der Sitze (≈ 33,4 %).
- Landesverfassungsänderungen (z. B. Thüringen): Ebenfalls 2/3-Mehrheit → Sperrminorität ab 33,4 %.
- Wahl oder Abwahl von Verfassungsrichter:innen: Benötigen eine 2/3-Mehrheit → Sperrminorität ab 33,4 %.
- Ausschussbesetzungen (z. B. Richterwahlausschuss, Untersuchungsausschüsse): Teilweise 2/3-Mehrheit → Sperrminorität ab 33,4 %.
- Sonderfälle mit 3/4-Mehrheit (selten, meist in Landesverfassungen): Sperrminorität bereits ab 25,1 %.
Bezug zu Thüringen:
Die AfD hält aktuell ca. 26 % der Sitze im Landtag.
Damit verfügt sie über eine faktische Sperrminorität bei allen Fragen, die eine 2/3-Mehrheit erfordern – z. B. bei Ausschussbesetzungen, Richterwahlen oder Verfassungsänderungen.
Genau dieses Machtinstrument nutzt sie, um den Rechtsstaat zu blockieren.
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