AfD blamiert sich vor Gericht – Rechtsstaat triumphiert!

Ein Beitrag von Janina Bessenich

Die AfD verliert! Der Rechtsstaat siegt!
Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat den Antrag der AfD zurückgewiesen, weil sie keinen Anspruch auf die Nachbesetzung beim Verfassungsgericht hat. Entscheidend ist die freie Wahl durch den Landtag – und das ist gut so!

Die AfD begehrte die Nachbesetzung ihrer Politikerin, die im Januar 2024 verstorben ist und die seit 2018 Verfassungsrichterin war. Die Partei benannte ausgerechnet ihren Pressesprecher als Kandidaten für das Verfassungsgericht. Doch am 15. Mai 2024 wurde im Landtag ein anderer Kandidat der Fraktionen von Grünen, CDU und SPD gewählt.

Am 31.07.2025 stellte der Verfassungsgerichtshof klar, dass die Wahl der Richter:innen durch den Landtag erfolgt. Die Vorschlags- und Benennungsrechte der AfD wurden nicht verletzt. Der Gerichtshof führte aus:

„Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt komme eine mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin in Betracht. Denn aus der Verfassung ergebe sich kein Recht einer Landtagsfraktion auf die Benennung eines eigenen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs durch ein den Landtag bindendes Vorschlagsrecht.“

Die Landesverfassung regelt eindeutig: „eine freie Wahl durch alle Abgeordneten“ (VerfGH Baden-Württemberg, AZ: 1 GR 105/24).

Die Demokratie siegt! Die AfD verliert!


Diese Nachrichten braucht das Land. Warum berichten viele Medien über Umfragewerte – und nicht über die AfD-Niederlagen?

„Man darf sich nicht ducken. Man muss sich wehren!“ (Hannah Arendt)


Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Es ist schön, dass in unserem Land geltende gesetzliche Verordnungen nicht einfach umgeworfen werden können, so wie dies in den USA derzeit geschieht.
Auch eine AfD muss sich an Gesetze halten und nicht anschließend herum pöbeln und die Story einfach umdrehen und sich dann als „Arme Jungs“ darstellen.

Das System hinter der AfD-Provokation

  • Opferinszenierung: Die AfD versucht regelmäßig, Niederlagen vor Gericht in „Skandale“ umzudeuten. Wird ein Antrag abgelehnt, wird dies nicht als Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, sondern als „Beweis“ dafür verkauft, dass man von den „Altparteien“ und Institutionen systematisch ausgeschlossen werde.
  • Dauerprovokation: Solche Anträge sind oft bewusst aussichtslos gestellt. Man kalkuliert mit der Ablehnung, um anschließend lautstark den Vorwurf der „Diskriminierung“ zu verbreiten.
  • Delegitimierung von Institutionen: Ziel ist es, die Legitimität zentraler staatlicher Institutionen – Gerichte, Parlamente, Medien – in Zweifel zu ziehen. Jede Entscheidung gegen die AfD wird rhetorisch als Beleg für einen „Parteienstaat“ und angeblich fehlende Demokratie umgedeutet.

Die Strategie in diesem speziellen Fall

  • Politische Provokation: Die AfD wusste, dass das Verfassungsgericht Baden-Württemberg die freie Wahl durch den Landtag betonen würde. Dennoch stellte sie ihren Pressesprecher als Kandidaten auf, um den maximalen Kontrast zwischen politischer Neutralität und Parteibuch zu provozieren.
  • Narrativkontrolle: Mit der Niederlage kann die Partei nun in ihrer Anhängerschaft behaupten: „Wir haben keinen Zugang mehr zu den höchsten Gerichten – wir werden ausgeschlossen.“ Damit wird das Gefühl geschürt, dass „das System“ unfair und „gleichgeschaltet“ sei.
  • Medienagenda: Während seriöse Medien nüchtern berichten, nutzt die AfD die Urteilsbegründung verkürzt, um sie ins Gegenteil zu verkehren – nach dem Muster: „Seht her, uns wird ein Recht verweigert.“

Das übergeordnete Ziel

Die AfD verfolgt in solchen Fällen zwei parallele Strategien:

  1. Innenpolitisch: Mobilisierung der eigenen Basis durch die Erzählung, dass man „unterdrückt“ und „benachteiligt“ werde,
  2. Systematisch: Zersetzung des Vertrauens in den Rechtsstaat und die Demokratie. Wenn Gerichte nicht mehr als neutral akzeptiert werden, wächst das Misstrauen gegenüber der gesamten demokratischen Ordnung – und genau dort will die AfD ansetzen.

Mit anderen Worten: Die AfD hat das Urteil nicht verloren, sie hat es einkalkuliert, um es politisch auszuschlachten.

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